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Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

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Hier gelangen Sie zum Energiewirtschaftsgesetz.

 

 
Fassung 08.12.2025
Fundstelle BGBl. I vom 11.12.2025 Nr. 317
Änderung §§ 24c, 41, 118
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Es wird eine Regelung für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 eingefügt. Die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung haben im Kalenderjahr 2026 einen Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Zahlung eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden Euro. Der Zuschuss dient der anteiligen Deckung der Netzkosten der Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung im Kalenderjahr 2026.

 

 
Fassung 02.12.2025
Fundstelle BGBl. 2025 I Nr. 301 vom 05.12.2025
Änderung Neueinfügung von §§ 5c bis 5e, Änderung mehrerer §§
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Die IT-Sicherheitsregeln im Energiesektor werden inhaltlich und systematisch neugefasst.

Die bisherigen IT-Sicherheitsregeln in § 11 Abs 1a bis 1g werden gestrichen und in § 5c, §5 d und §5 e neugefasst. Diese regeln jetzt die Pflichten der Betreiber von Energieversorgungsnetzen, Energieanlagen und digitalen Energiediensten hinsichtlich der IT-Sicherheit. Die Betreiber haben nach § 4c Abs. 1 einen angemessenen Schutz gegen Bedrohungen zu gewährleisten und diesen bereits bei der Beschaffung von Anlagengütern und Dienstleistungen sicherzustellen. Hierdurch erfolgt eine Verschiebung in Richtung präventive Lieferketten- und Beschaffungssicherheit. In § 4c ist auch der IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur gesetzlich verankert, dessen aktuelle Fassung bis dato schon über § 11 Abs. 1a und 1b EnWG von Betreibern umzusetzen ist. Der Mindestinhalt des Katalogs wurde deutlich aufgewertet, zukünftig verpflichtet er Netzbetreiber und sonstige Betreiber kritischer Energieanlagen zu einem systematisc...

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