Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Beschäftigten schriftlich über die Mitführungs- und Vorlagepflicht aufzuklären.[1] Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 EUR verhängt werden.[2] Kommt der Beschäftigte seiner Mitführungspflicht nicht nach, kann gegen ihn ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR verhängt werden.[3]
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