Strafrecht








































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Strafrechtsreform

Rechtsausschuss des Bundestages beschließt Reform des strafrechtlichen Sanktionsrechts

Am 24.5.2023 hat der Rechtsausschuss des Bundestages die vom Bun­des­ka­bi­nett eingebrachte Reform des straf­recht­li­chen Sank­tio­nen­rechts beschlossen und damit den Weg für die Umsetzung freigemacht. Die Dauer der Ersatz­frei­heits­strafen wird danach hal­biert, der Katalog der Straf­zu­mes­sungs­gründe wird um geschlechts­spe­zi­fi­sche Tat­mo­tive erwei­tert werden.

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