Mitarbeiterüberwachung






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Datenschutz

Darf der Arbeitgeber die E-Mails der Beschäftigten lesen?

Die Kontrolle des geschäftlichen E-Mail-Accounts von Mitarbeitenden ist für viele Unternehmen äußerst praxisrelevant. Der Arbeitgeber hat häufig ein Interesse daran zu überprüfen, ob der dienstliche E-Mail-Account missbräuchlich genutzt wird, beispielsweise durch übermäßige Privatnutzung während der Arbeitszeit oder durch Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen. Der Zugriff auf das Mitarbeiter-E-Mail-Postfach kann aber auch notwendig sein, um bei einer urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmenden geschäftliche Korrespondenz bearbeiten zu können.