Dürfen Arbeitgeber die privaten Mails und Chats ihrer Mitarbeiter überwachen? In einem Interview erläutert Rechtsanwältin Rebecca Fischer ein vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kürzlich gefälltes Urteil.
Unternehmen dürfen bei Verdacht die privaten Chats und Mails ihrer Mitarbeiter kontrollieren. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kürzlich in einem Urteil festgestellt. Die Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht erläutert Rechtsanwältin Rebecca Fischer im Haufe-Interview.