Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte




Weltkugel
Weltkugel
Immer mehr Klimaklagen

Strafanzeige gegen Brasiliens Staatschef Bolsonaro beim IStGH

In der ganzen Welt wächst der Druck auf Staaten, die dem Klimawandel zu wenig Beachtung schenken oder sogar leugnen. Zunehmend kommen hierbei auch die nationalen und internationalen Gerichte zum Zuge. Nun wurde erstmalig ein Staatschef vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) verklagt. NGOs werfen dem brasilianischen Präsidenten Bolsonaro vor, sich durch ungehemmte Vernichtung der Regenwälder in Brasilien eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig zu machen.





Wachturm an Gefaengnismauer
Wachturm an Gefaengnismauer
Trennungsgebot aus EMRK verletzt

Zu Unrecht in Abschiebehaft in der JVA, trotzdem keine Haftentschädigung

Der BGH versagte einem afghanischem Flüchtling Haftentschädigung für 27 Tage unzulässiger Abschiebehaft in einer JVA. Die Vorinstanzen waren uneins, ob Abschiebehaft angebracht war und er Entschädigung verlangen konnte. Der BGH verwehrte sie, obwohl zumindest die Art der Haft unzulässig war. Er ließ damit die Rechtsprechung des EGMR zu Art. 5 Abs. 5 EMRK links liegen.



Deutsche Fussballfans
Deutsche Fussballfans
Polizeiattacke gegen Fußballfans

Menschenrechtsgerichtshof rügt fehlende Kennzeichnung deutscher Polizisten im Einsatz

Zehn Jahre sind seit dem Polizeieinsatz nach einem Fußball-Lokalderby vergangen. Nun hat der EGMR eine Verletzung der Rechte betroffener Fußballfans durch Verweigerung ausreichender polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen festgestellt und den Fans einen Entschädigungsanspruch zugesprochen. Außerdem moniert er fehlende Kennzeichnung der Polizisten.




Weinendes Baby in Bettchen
Weinendes Baby in Bettchen
Elternschaft

Leihmutter in den USA beauftragt - sittenwidrige Umgehung deutschen Rechts

Einem Ehepaar wurde die Anerkennung als rechtliche Eltern zweier 2011 in den USA von einer Leihmutter geborener Zwillinge verweigert. Eine solche Anerkennung ist laut OLG Braunschweig mit tragenden Grundsätzen des deutschen Rechts nicht vereinbar. Die strikte Entscheidung ist brisant, da der BGH 2014 in einem ähnlich, aber nicht völlig gleich gelagerten Fall anders entschied und sich stärker am Kindeswohl orientierte.

2