Asylrecht


Ankommende Flüchtlinge
Ankommende Flüchtlinge
Gesetzesnovelle

Neues Digital-Gesetz: Mehr und schnellerer Datenaustausch bei der Abwicklung von Asylverfahren

Die Bundesregierung hat Mitte Dezember 2024 einen Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Migrationsverwaltung (MDGW) verabschiedet. Sollte das Gesetz in Kraft treten, könnten alle wesentlichen Verfahrensschritte digitalisiert und damit eine Beschleunigung des Asylverfahrens erreicht werden – von der Einreise bis zur Integration oder aber Rückführung der Asylsuchenden.







Wachturm an Gefaengnismauer
Wachturm an Gefaengnismauer
Trennungsgebot aus EMRK verletzt

Zu Unrecht in Abschiebehaft in der JVA, trotzdem keine Haftentschädigung

Der BGH versagte einem afghanischem Flüchtling Haftentschädigung für 27 Tage unzulässiger Abschiebehaft in einer JVA. Die Vorinstanzen waren uneins, ob Abschiebehaft angebracht war und er Entschädigung verlangen konnte. Der BGH verwehrte sie, obwohl zumindest die Art der Haft unzulässig war. Er ließ damit die Rechtsprechung des EGMR zu Art. 5 Abs. 5 EMRK links liegen.


Containerflüchtlingsunterkunft am Waldrand
Containerflüchtlingsunterkunft am Waldrand
EU-Richtlinie 2011/95

Auch schwer straffällige Flüchtlinge dürfen nicht in jedem Fall abgeschoben werden

Selbst Flüchtlinge, die schwere Straftaten begehen, dürfen nicht zwingend abgeschoben werden. Das hat der EuGH zu der Frage entscheiden, ob eine Bestimmung der EU-Richtlinie 2011/95 zum Flüchtlingsschutz gültig ist. Zwei Mitgliedsstaaten wollten Straftäter in unsichere Heimatländer abschieben und bezogen sich dabei auf das Genfer Abkommen. Der EuGH stellte sich mit EU-Recht vor die Straftäter.





Grenzzaun
Grenzzaun
Asylpaket II

Gesetz zum beschleunigten Asylverfahren trat am 17.3. in Kraft

Das Gesetz zum beschleunigten Asylverfahren trat am 17.6. in Kraft. Innerhalb einer Woche soll künftig über Asylanträge entscheiden soll werden und bei abgelehnten Asylanträge soll die Rückführung direkt aus der Aufnahmeeinrichtung erfolgen. Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus dürfen ihre Familien nicht mehr nachholen. Algerien, Marokko und Tunesien werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Die Neuregelung wird von Menschenrechtsorganisationen kritisiert.







Vertragsunterschrift
Vertragsunterschrift
Aufenthaltsrecht

Neue Rahmenbedingungen bei der Beschäftigung von Flüchtlingen

Gute Nachrichten für Arbeitgeber: Die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Flüchtlingen wurden verbessert. Flüchtlinge aus Drittstaaten, die sich noch im Asylverfahren („Asylsuchende") befinden oder die eine aufenthaltsrechtliche Duldung besitzen („Geduldete") dürfen jetzt bereits nach 3 Monaten - anstatt wie bisher nach 9 bzw. 12 Monaten - eine Beschäftigung in einem Betrieb (ausgenommen: Zeitarbeitsfirmen) aufnehmen.