Ukraine-Flüchtlinge erhalten Schutz und Arbeitserlaubnis

Täglich erreichen mehr Flüchtlinge aus der Ukraine Deutschland. Mehr als 160.000 Menschen haben sich laut Innenministerium bereits offiziell registriert. Die tatsächliche Zahl liegt vermutlich viel höher. "Wir müssen uns auf Millionen Flüchtlinge vorbereiten, die in die Europäische Union kommen", sagte Ylva Johansson, EU-Kommissarin für Inneres. Zukünftig wird die Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt nötig sein.
Betriebe mit ausländischen Beschäftigten stellen häufiger Geflüchtete ein
Ein Vorteil kann es sein, wenn Unternehmen bereits Erfahrungen mit ausländischen Arbeitskräften gemacht haben. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Danach stellen rund acht Prozent der Betriebe, die bereits Erfahrung mit ausländischen Arbeitskräften gemacht haben, auch Geflüchtete ein. Bei Betrieben ohne diese Erfahrung ist der Anteil mit knapp zwei Prozent deutlich geringer. "Betriebe mit Erfahrung können möglicherweise im Ausland erworbene Ausbildungen oder mitgebrachte Arbeitserfahrungen besser einschätzen und informelle Kontakte leichter nutzen", berichtet IAB-Forscher Sekou Keita.
EU: Schneller Schutz und Zugang zum Arbeitsmarkt für Ukraine-Flüchtlinge
Die EU-Staaten haben sich am 3. März 2022 darauf geeinigt, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unbürokratisch aufzunehmen. Zugleich werden den Schutzsuchenden Mindeststandards wie der Zugang zu Sozialhilfe und eine Arbeitserlaubnis garantiert. Dafür wurde die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Diese wurde infolge der Kriege in den Neunzigerjahren im ehemaligen Jugoslawien geschaffen. Sie verfolgt das Ziel, zu verhindern, dass es zu einer Überlastung der Behörden kommt, die für Asylanträge zuständig sind – so wie etwa das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge während der großen Flüchtlingswelle in den Jahren 2015 und 2016.
Geflüchtete aus der Ukraine können schnell einen Aufenthaltstitel bekommen
Deutschland setzt diese Richtlinie durch § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG) um. Die Vorschrift regelt die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz. Geflüchtete aus der Ukraine können so unbürokratisch ohne Einzelfallprüfung einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Dieser gilt zunächst ein Jahr und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden.
Qualifizierte Fachkräfte können, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung beantragen. (Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag "Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Lösungen gegen den Fachkräftemangel?").
Beschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt bei Asylantrag
Auch einen Asylantrag können Geflüchtete grundsätzlich stellen. Dann wäre der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt allerdings in den ersten drei Monaten beschränkt, wenn sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen sogar bis neun Monate nach der Stellung des Asylantrags.
Benötigen Ukraine-Flüchtlinge eine Arbeitserlaubnis?
Mit einem Aufenthaltstitel ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Ukraine-Flüchtlinge grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, benötigen sie nach § 4a Abs.2 AufenthG die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Um hier Bürokratie zu vermeiden, hat das Bundesinnenministerium den Bundesländern dringend empfohlen, dass die zuständigen Ausländerbehörden unabhängig von einem konkreten Arbeitsverhältnis die Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung bereits in den Aufenthaltstitel eintragen sollen.
Anerkennung der Berufsabschlüsse
Geflüchtete aus der Ukraine benötigen, um reglementierte Berufe ausüben zu dürfen, die Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Dazu gehören beispielsweise medizinische Berufe, Berufe im Rechtswesen, das Lehramt an staatlichen Schulen und andere Berufe im öffentlichen Dienst. Die meisten Berufe sind nicht reglementiert, dennoch kann eine Anerkennung der eigenen Abschlüsse sinnvoll sein, um eine Stelle zu finden, die der eigenen Qualifikation entspricht.
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