Scheidung































Trennung Photo durchgerissen
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Abgetrenntes Zugewinnverfahren

Nach der Scheidung kein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss vom Exgatten

Ein Ehepartner kann für ein aussichtsreiches Verfahren bis zur Rechtskraft der Scheidung gemäß § 1360a Abs. 4 BGB vom anderen einen Vorschuss auf die voraussichtlich anfallenden Verfahrenskosten verlangen. Nach der Scheidung gilt dies, auch wenn das Verfahren bereits früher einmal anhängig war, laut BGH grundsätzlich nicht mehr, da die Vorschrift nur die Trennungszeit betrifft.