Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ausgleichszahlungen

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs vereinbarte Ausgleichszahlungen einkommensteuerrechtlich Werbungkosten sind.

Ausgleichszahlungen als Werbungskosten 

Vor dem FG Baden-Württemberg klagte ein Arbeitnehmer, der im Streitjahr 2010 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielte und Ansprüche aufgrund von Entgeltumwandlungen, sog. Betriebsrentenanwartschaften, erworben hatte. Im September 2009 wurde ein Ehescheidungsverfahren eingeleitet. Hier vereinbarte er mit seiner geschiedenen Ehefrau eine Ausgleichszahlung zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs der betrieblichen Altersversorgung. Das FG Baden-Württemberg entschied, zugunsten des Klägers, dass es sich hierbei um Werbungskosten handelt. Das Urteil ist rechtskräftig.

FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.3.2018, 10 K 3881/16, veröffentlicht mit Pressemeldung v. 1.4.2019