Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Anwaltskosten

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 > Ehescheidung Rz 4 ff, > Geldstrafen Rz 15, > Prozesskosten, > Rechtsbehelfskosten, > Werbungskosten Rz 34/5. mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abfindungen

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abfindungen sind einmalige Geld- oder Sachleistungen, mit denen Rechtsansprüche abgegolten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie steuerfrei oder werden ermäßigt besteuert. Rz. 2 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Steuerfrei sind zB Kapitalabfindungen aus der GRV und aufgrund der Beamtengesetze (§ 3 Nr 3 EStG). Ergänzend > Beamte Rz 3 Ab... mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Der steuerliche Zugewinnaus... / Zusammenfassung

Wird im Zuge einer Scheidung Immobilienvermögen von einem Ehepartner auf den anderen übertragen und dafür auf einen finanziellen Zugewinnausgleich verzichtet, kann dies als steuerlich relevantes Verkaufsgeschäft gelten. Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass eine solche Übertragung grundsätzlich zu "privaten Veräußerungsgeschäften" nach dem Einkommensteuergeset... mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Der steuerliche Zugewinnaus... / Entscheidung

Das FG Münster hat die Klage abgewiesen und ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft bejaht. Nach dem EStG zählen Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken und Eigentumswohnungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist zu den sonstigen Einkünften. Entscheidend ist dabei, ob eine entgeltliche Übertragung vorliegt. Im vorliegenden Fall übertrug der Ehemann im Rahmen der Schei... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.8 § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)

• 2021 Steuerfreiheit bei üblichen Gelegenheitsgeschenken von hohem Wert / § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sind übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Dabei ist auch die Steuerfreiheit von wertvollen Gelegenheitsgeschenken nicht ausgeschlossen. Ob ein Geschenk von hohem Wert der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG entgegensteht, ist eine... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2021 Disquotale Einlage in Personengesellschaften / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 5.2.2020, II R 9/17 entschieden, dass bei disquotalen Einlagen in eine Personengesellschaft die Mitgesellschafter als Zuwendungsempfänger anzusehen sind. Eine etwaige gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist unbeachtlich. Der BFH dürfte dahinge... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Unterhalt / 3 Reihenfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter

Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und reicht das Einkommen nicht für alle, gilt folgende Rangfolge[1]: 1. Rang: Minderjährige unverheiratete Kinder und privilegierte volljährige Kinder gemäß § 1603 Abs. 2 BGB. 2. Rang: Kinder betreuende Elternteile und (geschiedene) Ehepartner bei langer Ehedauer. D. h., hierzu zählen nicht verheiratete Elternteile und geschiedene E... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Unterhalt / 2.1.2 Verpflichtung zum Familienunterhalt für Ehepartner

Die Verpflichtung zum Familienunterhalt für Ehepartner ist in § 1360 BGB geregelt. Üblicherweise entscheiden die Ehepartner dies individuell aufgrund der familiären Situation.[1] Wird ein Ehegatte stationär pflegebedürftig, so entsteht ihm ein besonderer persönlicher Bedarf, der vor allem durch die anfallenden Heim- und Pflegekosten bestimmt wird. In diesem Fall richtet sich... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.3 Höhe des Abzugs

Rz. 170n Unterhaltsleistungen können ab Vz 2002 bis zu 13.805 EUR als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Stpfl. (Unterhaltsverpflichtete) trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Zahlung von Unterhaltsleistungen dem Grunde und der Höhe nach.[1] Durch das G. v. 16.7.2009[2] wurde der Höchstbetrag um Beiträge des Stpfl. an die Kranken- und Pflegeversicherun... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H.... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) "Gebrauchte" Versicherungsverträge (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 7 und 8 EStG)

Rn. 591 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch das KroatAnpG v 15.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) wurde der § 20 Abs 1 Nr 6 EStG durch die Sätze 7 und 8 erweitert. Der Gesetzgeber bezweckte mit der Ergänzung des S 7 eine Besteuerung von Anlagemodellen, die darauf basieren, gebrauchte Versicherungen entgeltlich zu erwerben, die zuvor nicht der Besteuerung unterlagen. Durch die entgeltl... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Zusammenfassung von Risikopositionen

Rz. 22 Sofern sich die Ausfalldefinitionen für verschiedene Risikopositionsarten voneinander unterscheiden, aber auch grundsätzlich mit Blick auf die weiteren Bearbeitungsprozesse, empfiehlt es sich, beim NPE-Management möglichst homogene Portfolios zusammenzustellen, um die notleidenden Risikopositionen durch maßgeschneiderte Prozesse und entsprechend spezialisierte Experte... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.2 Besondere Vorgaben für mit Immobilien besicherte Verbraucherkredite

Rz. 40 Insbesondere bei mit Immobilien besicherten Verbraucherkrediten sollten die Institute absehbare Veränderungen hinsichtlich der Quellen der Rückzahlungsfähigkeit in der Zukunft in ihre Beurteilung einbeziehen. Beispielhaft nennt die EBA die Situation, in der die Kreditlaufzeit über das voraussichtliche Rentenalter des Kreditnehmers hinausgeht, womit sich absehbar seine... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung

Rz. 24 In der Praxis haben sich unterschiedliche Verfahren herausgebildet, die in Analogie zur Funktionsweise eines Risikoklassifizierungsverfahrens auf der Auswertung von hierzu geeigneten Informationen aus verschiedenen Quellen basieren. Neben der Auswertung der intern im Rahmen der Kreditbearbeitung zur Verfügung stehenden Unterlagen und einer systematischen Kontobeobacht... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Grunderwerbsteuer / 3.1 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Besteuerung sind insbesondere die folgenden Erwerbsvorgänge ausgenommen [1]: der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert die Freigrenze von 2.500 EUR nicht übersteigt.[2] Als Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG gilt auch ein ideeller Miteigentumsanteil (Bruchteilseigentum) an einem Grundstück. Grundsätzlich erfüllt daher jeder Erwerb... mehr

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ZAP 7/2026, Die Hinweispfli... / 4. Ausnahme von erneuter Hinweispflicht

Eine Ausnahme von dieser erneuten Hinweispflicht kann dann bestehen, wenn der Mandant nicht mehr belehrungsbedürftig ist, was aber im Einzelfall Streitpotenzial in sich birgt. Dieser Fall kann gegeben sein, wenn der – künftige – Mandant aufgrund eines vorangegangenen Hinweises weiß, dass sich die Berechnung der Anwaltsgebühren auch für die nach dem neuen Auftrag geschuldeten... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / IV. Die Berechnung der Anwaltsgebühren im Scheidungsverbund

Rz. 67 Zum Ehescheidungsverfahren (Hauptsache) können sonstige Familiensachen in den so genannten Scheidungsverbund mit einbezogen werden. Dies ergibt sich aus § 137 Abs. 1 S. 1 FamFG. Diese anderen Familiensachen werden damit zu Folgesachen, über die zusammen mit dem Scheidungsantrag durch einen einheitlichen Beschluss entschieden wird (§ 142 Abs. 1 FamFG). Es handelt sich ... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 23 Die Verfahren in Familiensachen – das sind in diesem Kapitel im Wesentlichen Ehe-, Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltssachen – sind im "Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" geregelt. Die Berechnung der Gerichtskosten richtet sich nach dem "Gesetz über Gerichtskosten... mehr

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Aufgabenteil / 23. Gebühren in Ehe- und anderen Familiensachen (→ § 11 Rdn 1 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Die Bewertung von Versorgungsausgleichssachen

Rz. 35 Der Versorgungsausgleich dient der Ausgleichung von Ansprüchen auf Altersversorgung zwischen den Eheleuten. Unabhängig von Unterhaltsverpflichtungen geschiedener Ehegatten und ohne Rücksicht auf den Güterstand wird bei der Ehescheidung grundsätzlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dessen Ziel ist es, dem während der Ehe nicht oder nur weniger verdienenden Ehega... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / D. Scheidungsfolgenvereinbarungen (Scheidungsfolgenvergleich)

Rz. 72 Die Ehescheidung als solche kann nicht Gegenstand eines Vergleiches oder einer Einigung sein, da den Eheleuten von unserer Rechtsordnung nicht freigestellt ist, über den Bestand ihrer Ehe Vereinbarungen zu treffen (vgl. Rdn 58 ff.). Dagegen dürfen und sollen die Eheleute sich über die Scheidungsfolgesachen einigen. Dies kann auch schon vor dem Scheidungsverfahren durc... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Die Bestimmung des Gegenstandswertes in Ehesachen

Rz. 19 Ehesachen selbst sind nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten. Der Wert des Eheverfahrens bestimmt sich über § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den §§ 43 und 44 FamGKG. Die Wertberechnung in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensv... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / d) Die Bewertung von Ehewohnungssachen und Haushaltssachen

Rz. 48 Ehewohnungssachen und Haushaltssachen sind in § 200 FamFG geregelt. Es handelt sich hierbei um Verfahren entweder zur Benutzung der Wohnung bzw. der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben z. B. während der Trennungszeit oder um die endgültige Überlassung der Wohnung bzw. der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung. Für Ehewohnungssachen und Haushaltssachen werden... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / III. Die Berechnung der Anwaltsgebühren in selbstständigen Familiensachen

Rz. 64 Selbstständige Familiensachen sind diejenigen, die nicht Folgesachen im Scheidungsverbund sind (§ 137 FamFG). Da über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen im Verbund nach § 137 Abs. 1 FamFG zusammen verhandelt und entschieden wird, können selbstständige Familiensachen nur vor Anhängigkeit der Ehesache (Scheidung) oder nach Ausspruch der Scheidung durch das Fami... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / e) Die Bewertung von Güterrechtssachen

Rz. 50 Güterrechtssachen sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen (§ 261 FamFG). Bei den Güterrechtssachen geht es im Wesentlichen um den Zugewinnausgleich. Wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) leben, muss bei Scheidung der von den Eheleuten während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn an Vermögen gemäß § ... mehr

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Aufgabenteil / 6. Berechnung des Gegenstandswertes (→ § 3 Rdn 1 ff.)

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIX. Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten (§ 48 Abs. 2 GKG, § 43 FamGKG)

Rz. 114 Nichtvermögensrechtliche Ansprüche haben eigentlich keinen messbaren Wert. Eine Bewertung dieser Streitigkeiten muss auch nur zum Zweck der Gebührenberechnung und nur teilweise zur Klärung der Zuständigkeitsfrage vorgenommen werden. Nichtvermögensrechtliche Ansprüche sind solche Ansprüche, die sich nicht in Geld ausdrücken oder in einen Geldwert umsetzen lassen, weil ... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 5. Neuer Auftrag in derselben Angelegenheit

Rz. 138 In § 15 Absatz 5 RVG wird bestimmt, dass ein RA, dem zunächst für Einzeltätigkeiten wie Schriftsatzanfertigung, Terminsvertretung oder Tätigkeit als Verkehrsanwalt Gebühren erwachsen sind, sich diese Gebühren dann anrechnen lassen muss, wenn er später in derselben Angelegenheit erneut mit Einzeltätigkeiten beauftragt wird, oder wenn er später als Bevollmächtigter für... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / aa) Die Bewertung von Kindschaftssachen im selbstständigen Verfahren

Rz. 24 In einer Kindschaftssache im selbstständigen Verfahren, die das elterliche Sorgerecht, das Umgangsrecht oder die Herausgabe eines Kindes betrifft, beträgt der Verfahrenswert gemäß § 45 FamGKG 5.000 Euro. Dieser Festwert von 5.000 Euro wird für jede einzelne der genannten Kindschaftssachen genommen, solange die Sache nicht in den Scheidungsverbund einbezogen wird. Auch... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Gebühren bei gerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 75 Wird für erstinstanzlich gerichtlich anhängige Folgesachen ein Scheidungsfolgenvergleich oder eine Vereinbarung gerichtlich protokolliert, so ist die Berechnung der Anwaltsgebühren ganz einfach: Zusätzlich zu den entstandenen Gebühren für die Durchführung des Verfahrens (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr) erhält der RA eine 1,0 Einigungsgebühr (Nrn. 1000, 1003 VV RVG). ... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Das Verfahren über den Unterhalt

Rz. 95 Alle Verwandten in gerader Linie sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet (§ 1601 BGB). Jedes minderjährige unverheiratete Kind hat gegenüber seinen Eltern einen Anspruch auf Unterhalt, soweit es im Sinne von § 1602 Abs. 2 BGB unterhaltsbedürftig ist. Wenn das Kind mit seinen Eltern in einem Haushalt lebt, wird es freilich kaum jemals zu rechtlichen Problemen ... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / II. Die Anwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren

Rz. 58 Wenn der RA in einer Familiensache im gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht tätig wird, erhält er für seine Tätigkeit im Prinzip dieselben Gebühren wie für eine Tätigkeit in jeder anderen Zivilsache (Teil 3 VV RVG, vgl. § 13 GVG). Nachfolgend sollen gleichwohl diese Gebühren in ihrem speziellen Bezug auf die Tätigkeit in Familiensachen erläutert werden. Für d... mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / D. Die Vergütung für die Beratungshilfe (§ 44 RVG, Nrn. 2500 ff. VV RVG)

Rz. 39 → Dazu Aufgaben Gruppe 18 Dem RA steht gegenüber dem Rechtsuchenden, den er berät, gemäß Nr. 2500 VV RVG eine Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR zu, die er nach dessen wirtschaftlichen Verhältnissen ermäßigen oder erlassen kann. Diese Schutzgebühr von 15,00 EUR erhält der RA ohne zusätzliche Auslagen und Umsatzsteuer, da dies in der Anmerkung zu Nr. 2500 VV RVG ausdrüc... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / cc) Die Bewertung von Kindschaftssachen im Verfahren der einstweiligen Anordnung

Rz. 29 Die Kindschaftssachen aus § 151 FamFG können nach den §§ 49 ff. FamFG auch im Wege der einstweiligen Anordnung durch das Familiengericht vorläufig geregelt werden, wenn dafür ein dringendes Bedürfnis besteht. Zuständig ist das Gericht, dass für die Hauptsache im ersten Rechtszug zuständig wäre (§ 50 FamFG). Das Verfahren der einstweiligen Anordnung ist ein selbstständ... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Unterhalt bei Vaterschaftsfeststellungsverfahren (§ 237 FamFG)

Rz. 106 Während ein Abstammungsverfahren auf Feststellung der Vaterschaft anhängig ist, kann das minderjährige Kind den Vater auf Zahlung von Unterhalt in einem selbstständigen Unterhaltsverfahren nach § 237 FamFG in Anspruch nehmen. Der Antrag ist aber nur zulässig, wenn gleichzeitig das Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft anhängig ist. Dies hat den Zweck, nach dem A... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Wann liegt eine Mehrheit von Auftraggebern vor?

Rz. 40 Eine Mehrheit von Auftraggebern liegt vor, wenn ein RA für verschiedene natürliche oder juristische Personen innerhalb eines Auftrages gleichzeitig tätig werden soll. Beauftragen mehrere Auftraggeber eine Anwaltssozietät, so ist diese in der Regel als ein RA anzusehen. Es kommt nicht darauf an, ob die Aufträge gleichzeitig oder nacheinander erteilt werden. Zwei Fälle s... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / bb) Die Bewertung von Kindschaftssachen als Folgesachen im Scheidungsverbund

Rz. 26 Nach § 137 Abs. 3 FamFG können folgende Kindschaftssachen zusammen mit der Scheidung im Scheidungsverbund als Folgesachen anhängig sein: Regelung des Sorgerechts oder des Umgangsrechts, Herausgabe eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten und Regelung des Umgangsrechtes mit einem Kind des anderen Ehegatten. Voraussetzung für die Einbeziehung dieser Sachen in den V... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / I. Die Wertvorschriften nach GKG und FamGKG

Rz. 4 Das RVG kennt also bis auf wenige eigene Vorschriften keine eigenen Wertberechnungsvorschriften. Für gerichtliche Verfahren verweist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auf die für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften. Sie werden nun sehr richtig vermuten, dass diese Vorschriften im GKG oder im FamGKG enthalten sein werden. Schlagen Sie diese Gesetze bitte jetzt auf. Sie werden... mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / E. Wichtige Kostenvorschriften aus GKG, FamGKG, GNotKG und GvKostG

Rz. 7 An dieser Stelle soll eine Auswahl der für Sie bedeutsamsten Gebührenvorschriften des GKG , des FamGKG, des GNotKG und des GvKostG aufgezeigt werden. mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 2. Gebühren bei außergerichtlichen Scheidungsfolgenvergleichen

Rz. 80 Bei einem ausdrücklichen Auftrag, die mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Folgen ausschließlich außergerichtlich mit der Gegenseite in einem Scheidungsfolgenvergleich zu regeln, kann der RA eine Geschäftsgebühr erhalten. Ein solcher ausdrücklicher Auftrag ist dann sinnvoll, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind, sodass die Scheidungsfolgenvereinbarung in Fo... mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.1 Verhältnis des Kindes zum Anspruchsberechtigten

Das BEEG gewährt Anspruch auf Elternzeit nur, wenn der Arbeitnehmer in einem bestimmten familienrechtlichen Verhältnis zu dem zu erziehenden Kind steht. In Betracht kommen: Leibliche Mutter und leiblicher Vater des Kindes, wenn ihnen die Personensorge zusteht. Sind die Eltern verheiratet, erfüllen sie beide die Voraussetzungen. Bei nicht Verheirateten steht das Sorgerecht und... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.1.2 Gütergemeinschaft

Rz. 449 Ehegatten, die in Gütergemeinschaft leben und bei denen sich ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb im Gesamtgut befindet, sind Mitunternehmer.[1] Zu qualifizieren ist eine durch Ehevertrag erfolgte unentgeltliche Begründung einer Gütergemeinschaft als unentgeltliche Aufnahme i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG.[2] Die zwischen den Ehegatten bestehende Gütergemeinschaft st... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / c) Kombination von Komplettverzicht bei Scheidung und gegenständlich beschränktem Verzicht bei Tod

Um die Vorteile des streitvermeidenden Komplettverzichts für den Fall der Scheidung und die erbschaftsteuerlichen Vorteile des § 5 ErbStG für den Fall des Todes nutzen zu können, aber dennoch das Familienvermögen vor zu hohen Ansprüchen des länger lebenden Ehegatten zu schützen, bietet sich eine Kombination aus Komplettverzicht und gegenständlichem Verzicht an: Zitat § @ Modifi... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / b) Gegenständliche Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruchs bei Scheidung und Tod

Um die oben dargestellten Nachteile des kompletten Ausschlusses des Zugewinnausgleichsanspruchs nur für den Fall der Ehescheidung zu vermeiden, kann der Zugewinnausgleich auch nur bezogen auf einen genau definierten Teil des Vermögens ausgeschlossen werden. Die Rechtsprechung gewährt den Ehegatten gerade bei der gegenständlichen Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruchs s... mehr

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ZErb 07/2026, Familienrecht / 1 Wegfall letztwilliger Verfügungen zugunsten des Ehegatten bei Scheidung

Wer seinen Ehepartner testamentarisch oder erbvertraglich bedacht hat, geht häufig davon aus, dass diese Verfügung mit der Scheidung automatisch hinfällig wird. § 2077 BGB ordnet diesen Wegfall jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen an. Zwei aktuelle Entscheidungen – der BGH-Beschl. v. 22.5.2024 – IV ZB 26/23 [1] und der OLG-Celle-Beschl. v. 27.1.2025 – 6 W 148/24 [2] – b... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / a) Ausschluss des Zugewinnausgleichs lediglich im Scheidungsfall

Eine übliche und sehr praktikable Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ist der ehevertragliche Ausschluss des Zugewinnausgleichs für den Fall der Ehescheidung. Dieser Ausschluss bedarf gem. § 1410 BGB zwingend der notariellen Beurkundung. Zitat § @ Modifizierung des Güterstandes für den Fall der Ehescheidung Wird der gesetzliche Güterstand der Zug... mehr

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ZErb 07/2026, Kein Ehegatte... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Erbrecht der Beteiligten zu 1 nach § 1933 S. 1 Alt. 2 BGB ausgeschlossen ist. Die Beteiligte zu 1 war mit dem Erblasser seit dem 28.7.1988 verheiratet, die Beteiligte zu 2 ist die außerehelich geborene, leibliche Tochter des Erblassers. Mit Schriftsatz vom 11.10.2000 reichte die Beteiligte zu 1 einen Scheidungsantrag beim Amtsgericht... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / II. Grundsätze der steuerlichen Behandlung von vorsorgenden Eheverträgen

Eine Abfindung zum Ausgleich eines Verzichts auf den Zugewinn oder für eine Begrenzung des Unterhalts ist nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich in voller Höhe schenkungsteuerpflichtig.[8] Der Verzicht eines Ehegatten auf einen möglicherweise zukünftig entstehenden Zugewinnausgleichsanspruch vor Eingehung der Ehe stelle keine Gegenleistung im schenkungsteuerrechtliche... mehr

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ZErb 07/2026, Familienrecht / 3. Angekündigte Zustimmung genügt für § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB (OLG Celle, Beschl. v. 27.1.2025 – 6 W 148/24)

Dem OLG-Celle-Beschluss[13] lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem die Ehegatten vier Tage vor der Hochzeit einen Erbvertrag geschlossen hatten. Der Erblasser wurde darin bereits als "Ehemann" bezeichnet; ausdrücklich war geregelt, dass der Erbvertrag "auch schon vor der Eheschließung gelten soll". Damit wies die Verfügung – anders als im BGH-Fall – einen klaren Ehebezug auf u... mehr