Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.8 § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)

• 2021 Steuerfreiheit bei üblichen Gelegenheitsgeschenken von hohem Wert / § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sind übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Dabei ist auch die Steuerfreiheit von wertvollen Gelegenheitsgeschenken nicht ausgeschlossen. Ob ein Geschenk von hohem Wert der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG entgegensteht, ist eine...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2021 Disquotale Einlage in Personengesellschaften / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 5.2.2020, II R 9/17 entschieden, dass bei disquotalen Einlagen in eine Personengesellschaft die Mitgesellschafter als Zuwendungsempfänger anzusehen sind. Eine etwaige gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist unbeachtlich. Der BFH dürfte dahinge...mehr

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FF 06/2026, Keine betreuung... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Erbscheinsverfahren über das Erbrecht der Beteiligten zu 1, die von Januar 2016 bis zum Tod des Erblassers mit diesem im gesetzlichen Güterstand verheiratet war. [2] Die Beteiligten zu 2 und 3 sind die Kinder des Erblassers aus dessen erster Ehe. Sie verbrachten den damals bereits an mittelgradiger Demenz erkrankten Erblasser im Deze...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich überg... / IV. Fazit für die Praxis

Man könnte meinen, der RegE verleite die Beteiligten und Berufsträger dazu, im Versorgungsausgleich bei der Scheidung geringere Anforderungen an die eigene Sorgfalt zu stellen nach dem Motto: Macht nichts, wenn ein Anrecht übergangen wird, es kann ja später schuldrechtlich ausgeglichen werden. Davor sollte man sich hüten. Aus Sicht des Ausgleichspflichtigen sollte man berück...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich von R... / Einführung

Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag der Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig beschlossen hat. Bei dem Versorgungsausgleich werden im Rahmen der Scheidung die Rentenansprüche aus der Ehezeit hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Besondere Prob...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich von R... / 3. Weitere Änderungen

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden: Bei der Scheidung werden grundsätzlich alle Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Künftig soll noch mehr als derzeit vermieden werden, dass dadurch Kleinstanrechte entstehen, die zu einer zersplitterten Altersversorgung führen. Dadurch werden auch die Ver...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich von R... / 1. Vergessene, verschwiegene oder übersehene Rentenansprüche

Beide Ex-Ehegatten sollen im Alter die Hälfte des in der Ehezeit gemeinsam Erwirtschafteten zur Verfügung haben. Daher sollen Rentenansprüche, die bei der Scheidung vergessen, verschwiegen oder übersehen wurden, künftig nachträglich ausgeglichen werden können. Das bedeutet, dass der eine Ex-Ehegatte gegen den anderen Ex-Ehegatten einen Zahlungsanspruch erlangt. Im Alter muss...mehr

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FF 06/2026, Kein Anspruch a... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Herausgabe eines Pkw Audio A5 Cabriolet. [2] Die Beteiligten haben am 22.2.2022 auf den I [Inselgruppe] geheiratet. Spätestens seit Mai 2024 leben sie dauerhaft getrennt; das Scheidungsverfahren ist anhängig. [3] Am 17.12.2021 kaufte der Antragsgegner beim A. Ingolstadt den streitgegenständlichen Pkw für die Fa.A., deren Inhaber e...mehr

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FF 06/2026, Ausgleich überg... / II. Gesetzesentwurf

Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzesentwurf zu Änderungen im Versorgungsausgleichsrecht beschlossen, der für übergangene Anrechte den schuldrechtlichen Ausgleich ermöglicht. § 20 Abs. 1 VersAusglG soll um Sätze 3 und 4 ergänzt werden, nach denen als nicht ausgeglichen im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG ein Anrecht auch gilt, das beim Wertausgleich bei der Schei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2.2 Pensionszahlungen oder Pensionszusagen an nahe stehende Angehörige oder Lebensgefährten

Tz. 605 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Zur Beurteilung einer Witwenpension in Abhängigkeit vom Fortbestand der Ehe bzw den Folgen einer Scheidung s Urt des BFH v 16.02.1977 (BStBl II 1977, 444) sowie v 05.02.1985 (BStBl II 1985, 420). Maßgebend ist hiernach im Einzelfall der Inhalt der Pensionszusage. Sagt eine GmbH ihrem alleinigen Ges-GF eine Versorgung zu einem Zeitpunkt zu, i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) "Gebrauchte" Versicherungsverträge (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 7 und 8 EStG)

Rn. 591 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch das KroatAnpG v 15.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) wurde der § 20 Abs 1 Nr 6 EStG durch die Sätze 7 und 8 erweitert. Der Gesetzgeber bezweckte mit der Ergänzung des S 7 eine Besteuerung von Anlagemodellen, die darauf basieren, gebrauchte Versicherungen entgeltlich zu erwerben, die zuvor nicht der Besteuerung unterlagen. Durch die entgeltl...mehr

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FF 06/2026, Richtiger anwal... / 2. Schritt: Beweisbeschluss – Beauftragung des Sachverständigen

a) Aufgabe des Familiengerichts ist die Formulierung des Beweisbeschlusses unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben. Das scheitert aber nicht selten in der Praxis. Sehr wichtig ist daher die Prüfung durch die verfahrensbeteiligten Fachpersonen, insbesondere auch der Fachanwälte für Familienrecht, ob der Beweisbeschluss dem fachlich Erforderlichen entspricht. Ist dies nach Ei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / g) Besonderheiten bei unverheirateten Arbeitnehmern

Rz. 40 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Einen ‚doppelten Haushalt’ können im Prinzip auch alleinstehende ArbN führen (BFH 175, 430 = BStBl 1995 II, 180; zu Rechtsentwicklung > Rz 14/1, 16). Auch sie müssen aber – ebenso wie verheiratete ArbN – neben dem Hausstand am Ort der ersten Tätigkeitsstätte anderswo einen (weiteren) eigenen Hausstand unterhalten (BFH 185, 248 = BStBl 1998 I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 3 Abs 1 KStG sind Pers-Vereinigungen, nichtrechtsfähige Anstalten, Stiftungen ua Zweckvermögen kstpfl, wenn ihr Einkommen weder nach dem KStG noch nach dem EStG unmittelbar bei einem anderen Stpfl zu besteuern ist.Die für stliche Zwecke maßgebende Legaldefinition der "Pers-Vereinigungen" ergibt sich aus § 14a AO. Tz. 4 Stand: EL 123 – E...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verheiratete Arbeitnehmer

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 > Dauernd getrennt lebende Ehegatten, > Ehegattenbesteuerung, > Ehescheidung, > Eheschließung, > Familienstand, > Kinderfreibeträge, > Lohnsteuertarif, > Steuerklassen, > Steuerklassenwahl, > Steuerklassenwechsel, > Unterhaltsleistungen Rz 1, > Veranlagung von Arbeitnehmern.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wegen fehlender Unternehmerinitiative

Rn. 26 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Beispiel 1 (BFH BStBl II 1970, 416): 5 minderjährige Kinder wurden durch geschenkte Beteiligungen Kommanditisten einer bereits aus den Eltern bestehenden KG und als solche ins HR eingetragen (Familien-PersGes). Der Vertrag wurde vormundschaftsgerichtlich genehmigt und sah vor: je 5 % Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung gem Kapitalanteil,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 130 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Schon aus § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG folgt im Umkehrschluss, dass nicht jede Veräußerung durch Private zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen zur Überschusseinkunftsart private Vermögensverwaltung (gesetzlich nicht definiert, als Typusbegriff nur mit Regelbeispi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Verhältnis zwischen Kindern und Eltern

Rz. 24 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Ein Mietverhältnis zwischen dem volljährigen Kind und seinen Eltern über Räumlichkeiten innerhalb des elterlichen Hauses wird steuerlich nicht ohne Weiteres anerkannt (vgl BFH 190, 173 = BStBl 2000 II, 224; EFG 2003, 850; ergänzend zu Verträgen zwischen Angehörigen > Arbeitnehmer Rz 80 ff). Anders, wenn die Tochter nach ihrer > Ehescheidung ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Entwicklung der Grunderwerbsteuer

Rz. 1 Das GrEStG v. 12.9.1919 – GrEStG 1919 – (RGBl 1919, 1617) vereinheitlichte die Grundwechselabgabe in der Hand des Reiches und knüpfte hinsichtlich des Besteuerungsgrundes nicht mehr an die "Urkunde", sondern primär an den Übergang des Eigentums am Grundstück an. Das den Anspruch auf Übereignung begründende Rechtsgeschäft wurde nur als Besteuerungstatbestand herangezoge...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 6. Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe nach § 14 ErbStG

Alle Erwerbsvorgänge von einer Person (alle Schenkungen sowie ein eventuell daran anschließender Erwerb von Todes wegen) innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren sind zusammenzurechnen.[1] Dabei müssen alle Erwerbsvorgänge innerhalb dieses Zeitraums mit ihren Werten zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung angesetzt werden. Wichtig Keine Neubewertung für Vorschenk...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 3. Steuern

Ehegatten haben die Möglichkeit zum Ehegattensplitting durch Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung. Nach Trennung und Scheidung ist in bestimmten Grenzen ein steuerlicher Abzug von gezahltem Ehegattenunterhalt möglich. Unverheiratete Partner haben keine vergleichbaren Vorteile. Bei der Erbschaftssteuer kann der überlebende Ehegatte einen hohen Freibetrag in Anspruch nehmen...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 1. Zugewinn und Versorgungsausgleich

Nur bei geschiedenen Ehegatten, die in Zugewinngemeinschaft gelebt haben, findet bei der Scheidung der Ehe ein gesetzlich geregelter vermögensrechtlicher Ausgleich statt, durch den der finanziell schlechter gestellte Ehegatte letztlich hälftig an dem während der Ehe vom anderen Ehegatten erwirtschafteten Zugewinn beteiligt wird. Eine entsprechende gesetzliche Regelung besteh...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 2. Erbrecht

Der Ehegatte ist gesetzlicher Erbe. Für den Fall der Trennung, der Einreichung des Scheidungsantrags und der Rechtskraft der Scheidung bestehen entsprechende gesetzliche Regelungen. Einzelheiten sind davon abhängig, ob gesetzliches Erbrecht gegeben ist und ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist. Dem Lebensgefährten einer nichtehelichen Partnerschaft steht beim Tode s...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 1. Unterhaltsansprüche eines Ehegatten

Bei Ehegatten beginnt deren gegenseitige Unterhaltsverpflichtung bereits am Tag nach der Heirat mit dem wechselseitigen Anspruch auf Familienunterhalt aus § 1360 BGB, der nicht als Zahlungsanspruch, sondern als Teilhabeanspruch ausgestaltet ist (BGH, Urt. v. 27.4.2016 – XII ZB 485/14, NJW 2016, 2122). Nach der Trennung kann ein Zahlungsanspruch auf Trennungsunterhalt aus § 13...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 4. Die gemeinsame Wohnung

Während Ehegatten über die §§ 1361b, 1568a BGB die Möglichkeit einer gerichtlichen Regelung der Nutzung der Wohnung – ggf. bei einer Mietwohnung für den Zeitraum nach der Rechtskraft der Scheidung auch im Außenverhältnis zu einem Vermieter – haben, besteht bei einer unverheirateten Partnerschaft eine solche Möglichkeit nicht. Lediglich nach den Regelungen des Gewaltschutzges...mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.2.1 Berechtigtes Interesse an der Untervermietung

Ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung ist bereits dann anzunehmen, wenn ihm vernünftige Gründe zur Seite stehen, die seinen Wunsch nach Überlassung eines Teils der Wohnung an Dritte nachvollziehbar erscheinen lassen. Dabei ist jedes Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht als berechtigt anzusehen, das mit der geltenden Rechts- und S...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / Was passiert, wenn ich die Eigenheimrenten-Förderung in Anspruch genommen habe und die Wohnung verlasse, weil ich pflegebedürftig werde oder mich scheiden lasse?

Es ist geplant, die Besteuerung des Wohnförderkontos – anstelle über einen in der Regel 20-jährigen Zeitraum – nur noch über einen deutlich verkürzten Zeitraum von fünf Jahren ab dem Beginn der Auszahlungsphase zu verteilen. Mit dieser Neuregelung entfällt nach Ablauf dieser fünf Jahre eine Überwachung der weiteren wohnungswirtschaftlichen Nutzung in der Auszahlungsphase ers...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 2. Von der Scheidung unabhängige Folgesachen

Von der Scheidung unabhängige Folgesachen sind zum einen die Kindschaftssachen nach § 137 Abs. 3 FamFG sowie der Kindesunterhalt. Die Geltendmachung solcher Folgesachen im Verbund ist zweckwidrig. Der Gesetzgeber ist gehalten, dies durch Änderung des § 137 FamFG zu ändern. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, elterliche Sorge, Umgang, Kindesherausgabe im Verbund mit Wirkung er...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Von der Scheidung abhängige Folgesachen

a) Versorgungsausgleichssachen Der Versorgungsausgleich wurde ebenfalls erst im Jahre 1977 in Zusammenhang mit den Familiengerichten und dem Konzept des Scheidungsverbunds eingeführt.[70] Er gehört zum sog. Mindest- oder Zwangsverbund, d.h. wird antragsunabhängig mit der Scheidung abgewickelt. Würde man den Versorgungsausgleich für nicht verbundfähig erklären, also die Beteil...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Motivation für die Verzögerung der Scheidung

Die Scheidung wird mitunter durch Geltendmachung von Folgesachen strategisch verzögert, um damit für einen Beteiligten bedeutsame Ziele zu erreichen. In wirtschaftlicher Hinsicht kann ein günstiger Trennungsunterhalt abgesichert werden, insbesondere wenn nachehelicher Unterhalt zweifelhaft erscheint. Auch kann in Betracht kommen, dass ein hoher Zugewinnausgleich absehbar ist...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 2. Folgesachen

Verbundfähige Folgesachen sind nach § 137 Abs. 2 FamFG der Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt, Ehewohnungs- und Haushaltssachen (§§ 1568a und b BGB) und Güterrechtssachen, wenn eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist und die Familiensache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache von einem Ehega...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / a) Versorgungsausgleichssachen

Der Versorgungsausgleich wurde ebenfalls erst im Jahre 1977 in Zusammenhang mit den Familiengerichten und dem Konzept des Scheidungsverbunds eingeführt.[70] Er gehört zum sog. Mindest- oder Zwangsverbund, d.h. wird antragsunabhängig mit der Scheidung abgewickelt. Würde man den Versorgungsausgleich für nicht verbundfähig erklären, also die Beteiligten auf eine spätere nach de...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / c) Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Güterrechtssachen

Anders zu bewerten ist die Geltendmachung von Ehewohnungs- und Haushaltssachen sowie Güterrechtssachen. Eine Geltendmachung im Verbund ist nicht nötig. Dies zeigt sich auch an der Entwicklung der Rechtsprechung in den letzten Jahren; der Zugewinnausgleich zählt nicht zum Kernbereich der Scheidungsfolgen.[71] Die Hausfrauenehe ist unter den heutigen sozialen Bedingungen kaum ...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / I. Einführung

Der Mittelpunkt einer familienrechtlichen Auseinandersetzung von Eheleuten ist die Scheidung.[1] Seit dem 1.7.1977 (Erstes Eherechtsreformgesetz vom 14.6.1976) ist es möglich, mit der Scheidung neben dem Versorgungsausgleich weitere Folgesachen (Unterhalt, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Güterrechtssachen, Kindschaftssachen) zu verbinden, sodass eine Scheidung erst ausgesp...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / a) Isolierte Geltendmachung von Folgesachen

Die Beteiligten haben ein Wahlrecht, ob sie Folgesachen – mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs (Mindestverbund) – im Scheidungsverbund geltend machen wollen oder dies nach Rechtskraft der Scheidung in einem von der Scheidung unabhängigen selbstständigen Verfahren erledigen. Der vermeintlich zugewinnausgleichsberechtigte Ehegatte ist gründlich über die Vor- und Nachteile der...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / aa) Rechtsfolgen des Antrags nach § 1386 BGB

Wie bereits erwähnt wurde, geht die größte Verzögerung für die Scheidung von der Folgesache Güterrecht (Zugewinnausgleich) aus. Sollte ein Stufenantrag gestellt worden sein, müssen zunächst die Auskünfte geklärt werden, was meistens schon recht zeitintensiv ist, vor allen Dingen droht aber im Bereich der Leistungsstufe die Einholung von Gutachten, insbesondere im Hinblick au...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / d) Ehewohnungs- und Haushaltssachen

Diesbezüglich kommen Ansprüche nach §§ 1568a und 1568b BGB im Verbund in Betracht. Folgender Antrag kann z.B. gestellt werden: "Der Antragsgegner wird verpflichtet, die im Miteigentum der Beteiligten stehende Waschmaschine der Marke … mit Rechtskraft der Ehescheidung der Antragstellerin zu Alleineigentum zu übertragen." Derartige Anträge, die meist viele weitere Haushaltsgege...mehr

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FF 05/2026, Vergessene, übersehene oder verschwiegene Anrechte im Versorgungsausgleich

In der Ausgangsentscheidung übersehene Anrechte können nach derzeitiger Rechtslage zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausgeglichen werden. Werden Versorgungsanrechte anlässlich der Scheidung nicht ausgeglichen, weil ein Ehegatte sie absichtlich oder versehentlich nicht beauskunftet hat oder weil das Familiengericht ein Anrecht fälschlicherweise übersehen hat. Das gilt so...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / aa) Allgemeines

Eine Maßnahme zur Beschleunigung der Scheidung kann auch die Abtrennung von Folgesachen sein. Diese ist jedoch von Voraussetzungen abhängig, die häufig problematisch sind. Sollte jedoch eine Abtrennung von Folgesachen von der Scheidung erfolgen, hat dies die Scheidung zur Folge mit den häufig gewollten Konsequenzen, dass Trennungsunterhalt erlischt und Zinsen beim Zugewinnau...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / cc) Abtrennung nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG

Damit bleibt nur noch die Möglichkeit der Abtrennung von Folgesachen bei Härtefällen nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG. Danach ist eine Abtrennung von Folgesachen zulässig, wenn sich ansonsten der Scheidungsausspruch so außergewöhnlich verzögern würde, dass ein weiterer Aufschub unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache eine unzumutbare Härte darstellen würde und ein E...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / V. Rechtspolitische Bewertung des Scheidungsverbunds

De lege ferenda stellt sich die Frage, inwieweit das Verbundverfahrensprinzip sich unter den heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen noch rechtfertigen lässt. Im Unterschied zu den gesellschaftlichen Bedingungen im Jahr 1977, die stark durch die Hausfrauenehe geprägt waren, spielt die Absicherung des schwächeren Ehegatten so gut wie keine Rolle mehr. Der ...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 3. Fazit

Der Scheidungsverbund war im Jahre 1977 ein großer Wurf. Dies kann nicht infrage gestellt werden. Die zeitgleiche Einführung der Familiengerichte und des Versorgungsausgleichs hat den Übergang vom Schuldscheidungsrecht zum Zerrüttungsprinzip vor dem Hintergrund des damaligen patriarchalischen Ehebildes ermöglicht. Grundlegend war dem Gesetzgeber daran gelegen, mittels dieser...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / cc) Fazit

Die Strategie der Beschleunigung der Scheidung durch vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ist in geeigneten Fällen unbedingt umzusetzen, gerade bei hohen Zugewinnausgleichsansprüchen im Hinblick auf die Vermeidung eines erheblichen Zinsschadens (oder auch um Trennungsunterhaltsansprüche infolge Scheidung zum Erlöschen zu bringen). Es kommt hinzu, dass sich der Stich...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / b) Ehegattenunterhaltssachen

Auch der Ehegattenunterhalt sollte im Falle entsprechender Anträge im Verbund nach wie vor geltend gemacht werden können. Grund dafür ist, dass der Trennungsunterhalt mit der Scheidung erlischt und ansonsten – trotz der Möglichkeit einstweiliger Unterhaltsanordnungen – Versorgungslücken nicht auszuschließen sind. Dies gilt insbesondere bei starker wirtschaftlicher Abhängigke...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / b) Rücknahme von Folgesachen

Sollte zu einer Zeit, zu welcher die Auswirkungen von Folgesachen noch nicht zu übersehen waren, solche im Scheidungsverbund geltend gemacht worden sein, ist auch eine Antragsrücknahme in Erwägung zu ziehen. Dies wird regelmäßig Kostennachteile zur Folge haben, die aber in Abwägung zu den Vorteilen einer schnelleren Scheidung hinzunehmen sein könnten. Soweit es die Folgesache...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Zweck des Scheidungsverbunds

Der Scheidungsverbund bezweckt (zumindest war dies im Jahre 1977 von Bedeutung), den sozial "schwächeren" Ehegatten zu schützen;[3] die Scheidung soll also nicht ausgesprochen werden können, bevor dieser durch Unterhaltsansprüche, übertragene Rentenanrechte und Zugewinnausgleich wirtschaftlich abgesichert ist. Daneben hat der Scheidungsverbund eine Verfahrenskonzentration zur...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 3. Die Verbundentscheidung, § 142 FamFG

Nach § 142 Abs. 1 FamFG ist im Fall der Scheidung über sämtliche im Verbund stehenden Familiensachen durch einheitlichen Beschluss zu entscheiden (Grundsatz des Verfahrens- und Entscheidungsverbunds). Selbst wenn das Gericht eine solche Entscheidung (häufig erst nach sehr langer Zeit) trifft, kann die Angelegenheit weiter dadurch verzögert werden, dass nunmehr "tröpfchenweise...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / bb) Vorgehensweise

Die Vorgehensweise bei Vorliegen eines Leistungs- oder Stufenantrags im Verbund zum Zugewinnausgleich sowie einer Verfahrensdauer seit Getrenntleben von drei Jahren ist wie folgt zu beschreiben: Zunächst ist der Verfahrensgegner außergerichtlich aufzufordern, die Zustimmung zur Aufhebung der Zugewinngemeinschaft zu erklären, und zwar mit Fristsetzung und Angebot der Kostenübe...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 1.2 OLG Koblenz, Beschl. v. 14.1.2026 – 13 UF 268/25

1. Der eine Ehewohnung betreffende Herausgabeantrag eines Dritteigentümers ist als derzeit unbegründet abzuweisen, solange der in Anspruch genommene Ehegatte eine Zuweisung der Ehewohnung nach der Scheidung (§ 1568a BGB) noch aktiv betreiben kann und die Zuweisung, soweit verfahrensrechtlich möglich, auch aktiv gerichtlich betreibt. 2. Die derzeitige Unbegründetheit des Herau...mehr