Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 15 Familienrecht / dd) Während des Scheidungsverfahrens und nach der Scheidung möglich

Rz. 529 Der negative Feststellungsantrag kann sowohl während des Scheidungverfahrens als auch nach Rechtskraft der Scheidung gestellt werden.mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Muster: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung

Rz. 132 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.20: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung 1. Für den Fall der Beendigung der Ehe durch Tod eines Ehegatten soll es beim Zugewinnausgleich durch Erbteilserhöhung oder güterrechtliche Lösung verbleiben. 2. Wird jedoch die Ehe auf andere Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet, so findet...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Ausschluss des Zugewinns für den Fall der Scheidung

Rz. 130 Jüngere Eheleute verstehen die Ehe häufig nicht als Institution, mit deren Hilfe man sich gegenseitig zu Vermögen verhilft. Die Ehe trägt für solche Partner keinen Versorgungscharakter. Sind beide berufstätig und wollen es auch bleiben, wünschen sie zwar die Weitergabe ihres Vermögens im Falle funktionierender Ehe bis zum Tod, jedoch keine Teilungspflicht im Falle de...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Verlust des Arbeitsplatzes nach Scheidung oder sonstigem Einsatzzeitpunkt

Rz. 394 Das Arbeitsplatzrisiko nach dem jeweiligen Einsatzzeitpunkt trägt grds. der Gläubiger allein. Ausnahmsweise kann der Unterhaltsanspruch wegen Arbeitslosigkeit gemäß § 1573 Abs. 4 BGB auch bestehen, wenn der Gläubiger zwar eine Arbeitsstelle gefunden hatte,[661] diese aber unverschuldet wieder verloren hat, bevor er seinen Unterhalt durch diese Erwerbstätigkeit nachha...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Muster: Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung

Rz. 10 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.1: Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung An das Amtsgericht – Familiengericht –_________________________ Antrag auf Ehescheidung und Versorgungsausgleich In der Familiensache des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau __...mehr

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§ 15 Familienrecht / 5. Vereinbarung über Ehegattenunterhalt für die Zeit nach der Scheidung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 560 Über den Unterhalt für die Zeit nach einer Ehescheidung können gemäß § 1585c BGB weitgehend freie Vereinbarungen – auch schon vor Eheschließung oder während intakter Ehe – getroffen werden. Anders als beim Kindesunterhalt und beim Ehegattenunterhalt für die Trennungszeit ist auch ein Verzicht möglich. Eine vor rechtskräftiger Ehescheidung getr...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Vereinbarung über Ehegattenunterhalt für die Zeit vor der Scheidung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 558 Über den Trennungsunterhalt können Eheleute weitgehend freie Vereinbarungen treffen, soweit damit nicht für die Zeit bis zur Ehescheidung auf zukünftige Unterhaltsansprüche ganz oder teilweise verzichtet wird (§ 1614 BGB). Da es bei der Ermittlung des Unterhalts Spielräume gibt, ist allerdings eine Abweichung vom "eigentlich" geschuldeten Unte...mehr

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§ 15 Familienrecht / B. Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten aus Anlass der Ehescheidung

I. Abgrenzungsfragen Rz. 42 Bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten aus Anlass der Ehescheidung ist zu unterscheiden zwischen solchen, die sich nach spezifisch eherechtlichen Bestimmungen vollziehen und denen, die nicht die Ehe voraussetzen, sondern notwendig werden, weil die Ehepartner in Vermögensgemeinschaften verbunden sind, die auch Unverheiratet...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Ausschluss bei Scheitern der Ehe

Rz. 134 Ist die Ehe endgültig gescheitert, findet danach ein Zugewinnausgleich nicht – mehr – statt. Gescheitert ist eine Ehe nach dem Gesetz endgültig erst, wenn ein Scheidungsverfahren mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss abgeschlossen ist. Zuvor ist es immer noch – wenn auch theoretisch – denkbar, dass sich die Beteiligten wieder versöhnen. Diese Sichtweise ist jedoch e...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Scheitern der Ehe

Rz. 4 Einziger Scheidungsgrund ist nach § 1565 Abs. 1 BGB das Scheitern der Ehe. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen, § 1565 Abs. 1 BGB. Dabei wird für die Aufhebung der Lebensgemeinschaft, die Trennung, i.d.R. eine Zeitdauer von mindestens einem Jahr ve...mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Antrag im Ehescheidungsverbund gemäß § 137 Abs. 2 Nr. 2 FamFG wegen Ehegatten- und Kindesunterhalt

Rz. 498 Vorteile: Umfassende Aufklärung mit Beschwerdemöglichkeit. Einheitliche Klärung des gesamten in der Zeit nach Ehescheidung zu zahlenden Unterhalts. Wegen der durch den Verbundantrag häufig eintretenden Verzögerungen des Scheidungsverfahrens Druck zur Einigung auf beide Beteiligten, wenn die Scheidung beiderseits erwünscht ist.[814] Nachteile: Der Unterhaltsbeschluss g...mehr

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§ 15 Familienrecht / V. Unterhalt für einen geschiedenen Ehegatten

Rz. 336 § 1569 BGB stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vordergrund:mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Motivation

Rz. 152 Dem Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. So kann bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weitervererbt werden soll und bei dem Kinder Nachfolger im Unternehmen werden sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtlichen Ausschlus...mehr

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§ 15 Familienrecht / (3) Rechtsfolgen

Rz. 143 Liegen die Voraussetzungen der Scheidung der Ehe des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes vor, führt dies im Falle gesetzlicher Erbfolge automatisch zum Wegfall des gesetzlichen Ehegattenerbrechts, § 1933 BGB. Liegen die Voraussetzungen des § 1933 BGB vor, ist aber die Ehe aus formalen Gründen oder beispielsweise wegen offener Folgesachen wie dem Versorgungsausgleich...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Ehescheidungsantrag, drei Jahre Getrenntleben

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.2: Ehescheidungsantrag, drei Jahre Getrenntleben [Rubrum wie Muster „Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung“ (Rdn 10 )] [I. wie Muster „Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung“ (Rdn 10 )] II. Ehescheidung Der Scheidungsantrag wird auf §§ 1564, 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 2 BGB gestützt. Die Beteiligten le...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 146 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.23: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns 1. Für den Fall, dass unser Güterstand auf andere Weise als durch den Tod eines von uns beendet wird, insbesondere durch Scheidung der Ehe, schließen wir den Ausgleich des Zugewinns vollständig aus. Dies gilt auch bei einem vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Grundstrukturen des Unterhaltsrechts

Rz. 248 Das Unterhaltsrecht ist geprägt von Strukturen und Grundsätzen, die bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit in bestimmten Lebenssituationen Unterhalt verlangt bzw. gezahlt werden muss, immer zu beachten sind. Dabei gilt grundsätzlich: Allein die familiären Verhältnisse, wie die Ehe oder die Verwandtschaft in gerader Linie, begründen noch keine Unterhaltspflichten...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Alters- und Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 365 Schon ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) wird der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht mehr über den Versorgungsausgleich an den vom anderen Ehegatten laufend erworbenen Versorgungsanwartschaften beteiligt. Deshalb kann er gemäß § 1578 Abs. 3 BGB einen Anspruch auf Zahlung von Vorsorgeunterhalt "für den Fall des Alters sowi...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Einsatzzeitpunkt

Rz. 414 § 1573 Abs. 1 BGB, der den Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit behandelt, enthält im Wortlaut den Einsatzzeitpunkt "Scheidung". Ein solcher Hinweis fehlt in § 1573 Abs. 2 BGB. Der BGH verweist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf, dass die in § 1573 Abs. 3 und 4 BGB enthaltenen Regelungen nicht verständlich wären, wenn für den Anspruch nach § 1573 Abs. 2 ande...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Einsatzzeitpunkt

Rz. 426 Weitere Voraussetzung für das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1572 Nr. 1–4 BGB, also Der Unterhaltsanspruch muss im Übrigen nicht geltend gemacht worden sein.[69...mehr

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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§ 15 Familienrecht / (2) Muster: Ausschluss der Verfügungsbeschränkung nach §§ 1365, 1369 BGB

Rz. 133 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.21: Ausschluss der Verfügungsbeschränkung nach §§ 1365, 1369 BGB Jeder Ehegatte ist berechtigt, auch ohne Einwilligung des anderen Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen und über die ihm gehörenden Gegenstände des ehelichen Haushalts frei zu verfügen; wir schließen §§ 1365, 13609 BGB aus. Zu beachten ist alle...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Antrag im Scheidungsverbund

Rz. 505 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.60: Unterhalt, Antrag im Scheidungsverbund An das Amtsgericht – Familiengericht –_________________________ – F / – Antrag im Ehescheidungsverbund der Frau _________________________, _________________________ (Anschrift), – Antragsgegnerin des Scheidungsverfahrens – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ________...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Grundlagen

Rz. 36 Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können di...mehr

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§ 15 Familienrecht / (4) Muster: Ausschluss des Zugewinns bei Scheitern der Ehe

Rz. 144 Um Auslegungsprobleme und Streit ggf. der – anderweitigen – Erben mit dem überlebenden Partner der gescheiterten Ehe zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Begriff der "Beendigung der Ehe" im Ehevertrag auf das Scheitern der Ehe i.S.d. § 1933 BGB auszudehnen. Eine mögliche – zusätzliche – Formulierung wäre die folgende: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen M...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Muster: Anspruchsschreiben

Rz. 107 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.11: Zugewinnausgleich: Anspruchsschreiben Sehr geehrter Herr _________________________, auf der Grundlage der erteilten Auskünfte und der ermittelten Werte des beiderseitigen Vermögens beziffern wir den Zugewinnausgleichsanspruch Ihrer Ehefrau wie folgt: Wie sich aus der beigefügten Berechnung und Gegenüberste...mehr

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§ 15 Familienrecht / X. Vertragliche Regelungen und Verzicht

Rz. 549 Alle Unterhaltsfragen können vertraglich geregelt werden, und zwar grundsätzlich formfrei. Wird jedoch vor der Ehescheidung eine Vereinbarung über den nachehelichen Ehegattenunterhalt getroffen, so ist diese gemäß § 1585c S. 2 BGB nur bei notarieller Beurkundung oder bei gerichtlicher Protokollierung eines Vergleichs[886] wirksam. Ein Anwaltsvergleich gemäß §§ 796a Z...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 560 Über den Unterhalt für die Zeit nach einer Ehescheidung können gemäß § 1585c BGB weitgehend freie Vereinbarungen – auch schon vor Eheschließung oder während intakter Ehe – getroffen werden. Anders als beim Kindesunterhalt und beim Ehegattenunterhalt für die Trennungszeit ist auch ein Verzicht möglich. Eine vor rechtskräftiger Ehescheidung getroffene Vereinbarung über...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Inhaltskontrolle

Rz. 561 Beachten! Bei jeder Vereinbarung[892] müssen zusätzlich die hierzu ergangenen Entscheidungen des BVerfG[893] und des BGH[894] berücksichtigt werden. Hiernach ist zu prüfen, ob eine Vertragspartei "in unangemessener Weise belastet wird" oder die Vereinbarung die Folge einer "besonderen Situation der Unterlegenheit eines Vertragsteils" ist. Das kann z.B. gegeben sein, ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 12. Ende des Trennungsunterhalts

Rz. 280 Der Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt endet gemäß § 1615 BGB mit dem Tod des Gläubigers oder des Schuldners, ferner nach der Rechtsprechung des BGH[434] taggenau mit Rechtskraft der Scheidung. Mit diesem Tag werden grds. alle den Trennungsunterhalt betreffenden Titel (früher Urteil, jetzt Beschluss, Vergleich, notarieller Vertrag, vollstreckbares Anerkenntn...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 525 Eine Endentscheidung über den Trennungsunterhalt wird mit Rechtskraft der Scheidung gegenstandslos, ebenso jeder andere Unterhaltstitel und jede Unterhaltsvereinbarung,[851] allerdings mit einer Ausnahme: Die erlassene einstweilige Anordnung gilt über die Scheidung hinaus, obwohl sie nach einer nur summarischen Prüfung erlassen wird und es gegen sie kein Rechtsmittel...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Herausnahme von Vermögensgegenständen aus dem Zugewinnausgleich

Rz. 151 Häufig geht es Ehepartnern nicht darum, im Falle der Scheidung vollständig von Zugewinnausgleichsansprüchen des anderen Ehegatten befreit zu sein. Es geht vielmehr darum, bestimmte, vor der Ehezeit vorhandene oder mit hoher Wahrscheinlichkeit während der Ehe entstehende Vermögenspositionen vom Zugewinnausgleich auszunehmen. Der Zugewinnausgleich soll dann im Übrigen ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Vor Beantragung einer Ehescheidung ist zunächst festzustellen, ob überhaupt deutsches Recht anwendbar ist und sodann zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe vorliegen. a) Anwendung deutschen Rechts Rz. 3 Ob das materielle deutsche Ehescheidungsrecht nach Maßgabe der §§ 1564 ff. BGB Anwendung findet, richtet sich nach der EU-VO Nr. 1259/2010 vom 20.1...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, reformiert durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs – und Vormundschaftsrechts,[74] der hier mangels Abschlusses eines Ehevertrages gilt, sieht u.a. für den Fall der Beendigung der Ehe durch Ehescheidung die Durchführung des Zugewinnausgleichs nach Maßgabe der §§ 1372 ff. BGB vor. Nach § 1378 Abs. 1 BGB ...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 18 Grundstücksrecht / G. Muster: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Schenkungsvertrag/Grundstücksübertragungsvertrag mit Auflassung I. Grundbuchstandmehr

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§ 15 Familienrecht / a) Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 462 Wenn ein nachehelicher Unterhaltsanspruch besteht, müssen die angemessenen Krankenversicherungskosten, gemäß § 1578 Abs. 2 BGB zusätzlich zum Elementarunterhalt an den Gläubiger gezahlt werden. Angemessen sind die Kosten, die erforderlich sind, um einen Krankenversicherungsschutz zu erreichen, der den ehelichen Lebensverhältnissen entspricht. Der Gläubiger muss aber,...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Rz. 256 Mit der Trennung[404] werden die häusliche Gemeinschaft und die eheliche, familiäre Gemeinsamkeit aufgelöst.[405] Zumindest in der ersten Zeit der Trennung ist jedoch ungewiss, ob es bei der Trennung bleibt und sie in eine Scheidung der Eheleute mündet oder ob die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wird. Die Regelungen betreffend Trennungsunterhalt tragen...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Formelle Voraussetzungen nach § 1933 BGB

Rz. 136 Ist der Verstorbene der Antragsteller des Scheidungsverfahrens gewesen, muss das Verfahren, dies ist erste Voraussetzung, vor seinem Ableben rechtshängig geworden sein. Es muss also der Scheidungsantrag dem Ehegatten zugestellt worden sein, §§ 124, 133 FamFG i.V.m. § 253 ZPO.[231] Hinweis Die Einreichung – und auch Zustellung – lediglich eines auf ein Scheidungsverfah...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Vereinbarung über Ehegattenunterhalt

Rz. 576 Eine – bei Abschluss vor Ehescheidung nur in notariellem Vertrag oder gerichtlich protokolliertem Vergleich[911] wirksame – Vereinbarung hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs eines geschiedenen Ehegatten kann etwa folgenden Inhalt haben: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.67: Vereinbarung über Ehegattenunterhalt a) M verpflichtet sich, ab dem M...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Einstweilige Anordnung

Rz. 290 Es kann entweder im Zusammenhang mit einem Unterhalts-Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung beantragt werden oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, sodass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt ...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Zuordnung von Vermögen

Rz. 116 Ehegatten leben im Güterstand der Gütertrennung, wenn sie dies durch notariell beurkundeten Ehevertrag ausdrücklich vereinbaren oder den gesetzlichen Güterstand ausschließen, den gesetzlichen Güterstand oder die Gütergemeinschaft aufheben oder den Ausgleich des Zugewinns ausschließen, ohne etwas anderes zu vereinbaren, § 1414 BGB. Rz. 117 Die (künftigen) Eheleute könn...mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Materielle Voraussetzung: Scheitern der Ehe

Rz. 139 Neben den formellen Voraussetzungen eines zulässigen Scheidungsantrags ist materiell-rechtlich das Scheitern der Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Beteiligten festzustellen. Rz. 140 Für einverständliche Scheidungsverfahren nach § 1565 Abs. 1 i.V.m. § 1566 Abs. 1 BGB gilt:mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Muster: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns mit Vermeidung von Nachteilen aus Eheführung

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.24: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns mit Vermeidung von Nachteilen aus Eheführung Sollte aufgrund der vorstehenden Vereinbarungen der Ehegatte, der wegen Geburt eines gemeinschaftlichen Kindes seine Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgegeben hat, bei Scheidung der Ehe zum Ausgleich des Zugewi...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Totalverzicht auf nachehelichen Unterhalt

Rz. 579 Ein – bei Abschluss vor Ehescheidung nur in notariellem Vertrag oder gerichtlich protokolliertem Vergleich wirksamer – Verzichtsvertrag kann im Kern folgenden Inhalt haben: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.68: Totalverzicht auf nachehelichen Unterhalt 1. Die Beteiligten verzichten wechselseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt, auch für...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 558 Über den Trennungsunterhalt können Eheleute weitgehend freie Vereinbarungen treffen, soweit damit nicht für die Zeit bis zur Ehescheidung auf zukünftige Unterhaltsansprüche ganz oder teilweise verzichtet wird (§ 1614 BGB). Da es bei der Ermittlung des Unterhalts Spielräume gibt, ist allerdings eine Abweichung vom "eigentlich" geschuldeten Unterhalt nur dann als unwir...mehr

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§ 15 Familienrecht / 8. Vereinbarungen

Rz. 374 Für die Zeit ab Ehescheidung sind gemäß § 1585c BGB Unterhaltsvereinbarungen möglich bis hin zum teilweisen oder völligen Verzicht, soweit diese einer Inhaltskontrolle standhalten.[610] Wird die Vereinbarung vor Rechtskraft der Scheidung getroffen, muss sie gemäß § 1585c S. 2 BGB notariell beurkundet oder in einem gerichtlichen Vergleich protokolliert werden.[611]mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Muster: Zugewinnausgleich bei Erkrankung

Rz. 150 Aber auch bei einer kinderlosen Ehe kann ein gegenseitiger Verzicht auf Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung der Ehe problematisch sein. Liegt eine derzeit gesicherte Ehesituation mit einer "Doppelverdienerehe" vor, bleibt es dabei und bleibt die Ehe kinderlos, ist der Ausschluss des Zugewinnausgleichs naturgemäß unproblematisch. Erkrankt jedoch ein Ehepartner wä...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Wiederverheiratung des Unterhaltsschuldners

Rz. 545 Heiratet der Schuldner erneut, so können sich für ihn Steuervorteile ergeben, wenn der neue Ehegatte ein deutlich geringeres steuerpflichtiges Einkommen hat. Nach Entscheidungen des BVerfG,[874] die die frühere BGH-Rechtsprechung als verfassungswidrig angesehen hatten, hat der BGH nunmehr erklärt: Zu berücksichtigen sind nach der Ehescheidung eingetretene Änderungen ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Gütertrennung

Rz. 120 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.14: Vereinbarung Gütertrennung § _________________________ Ehevertragliche Vereinbarungen Ehevertraglich vereinbaren wir Folgendes: 1. Als Güterstand für unsere Ehe soll die Gütertrennung nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten. Uns ist bekannt, dass durch die Vereinbarung der Gütertrennungmehr