Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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bAV: Versorgungsausgleich / 7 Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich (§§ 20–22 VersAusglG)

Für verfallbare Anwartschaften nach dem BetrAVG, die im Zeitpunkt der Scheidung noch nicht ausgleichsreif sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines schuldrechtlichen Ausgleichs. Werden diese unverfallbar, kann der ausgleichsberechtigte Ehegatte deren schuldrechtlichen Ausgleich gerichtlich beantragen. Frühestens kann er einen Ausgleich zu dem Zeitpunkt verlangen, zu ... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Auszugleichende Anrechte (§ 2 VersAusglG)

Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) [1] sind durch Arbeit geschaffene Anrechte auf eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenversorgung i. S. d. Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) auszugleichen, unabhängig davon, ob sie als Kapitaleinmalzahlung oder laufende Leistung geschuldet sind. Anrechte auf betriebliche Altersvorsorge (bAV), auf die das BetrA... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / Zusammenfassung

Überblick Versorgungsanrechte, die in der Zeit der Ehe erworben werden, werden als gemeinschaftliche Lebensleistung angesehen. Bei einer Scheidung werden daher alle Ansprüche auf Versorgung und Rente wegen Alters oder Invalidität ausgeglichen. Jedes Anrecht wird grundsätzlich im jeweiligen System hälftig zwischen den Ehepartnern geteilt (interne Teilung). Entsprechendes gilt... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 5 Interne Teilung (§§10-13 VersAusglG)

Bei der internen Teilung wird die Versorgung entsprechend dem Ehezeitanteil real im Versorgungssystem des Ausgleichsverpflichteten geteilt. Der Versorgungsträger führt dann nach einer Scheidung zwei Versorgungen fort. Tritt für den Ausgleichsberechtigten der Versorgungsfall ein, erhält er z. B. eine Betriebsrente vom Arbeitgeber des ausgleichspflichtigen Ehegatten. Mit dem B... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 9 Zuständigkeit von Familien- und Arbeitsgerichtsbarkeit

Im Versorgungsausgleich werden die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten hälftig zwischen den geschiedenen Ehegatten aufgeteilt. Dabei hat das Familiengericht als Vorfrage zu prüfen, ob und in welchem Umfang Ansprüche auf bAV dem ausgleichspflichtigen Ehegatten zustehen. Nach Auffassung des BAG entfaltet der familiengerichtliche Beschluss Bindungswirkung dafür, wie ... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 6 Externe Teilung (§§ 14–17 VersAusglG)

Auch bei der externen Teilung wird die Versorgung entsprechend dem Ehezeitanteil geteilt. Nur der ausgleichsberechtigte Ehegatte wird nicht in das System des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit aufgenommen, sondern ein entsprechender Kapitalwert wird im Zeitpunkt der Scheidung direkt auf einen von dem ausgleichsberechtigten Ehegatten ausgewählten Versorgungsträger überwie... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 6.1 Wahl einer angemessenen Zielversorgung

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann sich den Versorgungsträger aussuchen. Der Ausgleichsberechtigte muss dem Gericht das Einverständnis des neu ausgewählten Versorgungsträgers vorlegen[1], um sicherzustellen, dass nicht gegen den Willen des neuen Versorgungsträgers ein Vertrag zustande kommt. Der Ausgleichsberechtigte darf nur eine Zielversorgung wählen, die eine "angemes... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 8.1 Voller Zufluss beim Ausgleichspflichtigen und Sonderausgabenabzug

Im Fall des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs richten sich die Ausgleichsansprüche des Berechtigten nach der Scheidung bzw. Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft direkt gegen den Ausgleichsverpflichteten und nicht gegen dessen Versorgungsträger. Folglich bezieht und versteuert die ausgleichsverpflichtete Person die Einkünfte in voller Höhe und gibt davon eine... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 9 Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs

Ausgleichszahlungen, die zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs [1] nach einer Ehescheidung bzw. nach der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft an den Versorgungsberechtigten geleistet werden, sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Abzugsfähig sind nicht nur Leistungen der ausgleichspflichtigen Person an die ausgleichsberechtigte Person, sondern auch Zahlungen der... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2 Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Bei einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bezieht die ausgleichsverpflichtete Person weiterhin die volle Leistung von dem Versorgungsträger. Daher bleibt es auch weiterhin bei der vollen Beitragspflicht für diesen Versorgungsbezug. Allerdings mindern die auf den Ausgleichswert entfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Ausgleichsverpflichtung. Dies ... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne Teilung

Die hälftige Teilung der Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität innerhalb desselben Versorgungssystems (interne Teilung) ist für alle Beteiligten steuerfrei.[1] Die Besteuerung der Leistungen aus den Anrechten erfolgt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person erst während der Auszahlungsphase, sofern kein früherer Besteu... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Voraussetzungen für die Scheidung

Rz. 18 Für den Ausschluss des Ehegattenerbrechts ist weiterhin erforderlich, dass zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren. Der Scheidungsantrag muss begründet gewesen sein. Dies ist für alle seit dem 1.9.2009 eingeleiteten Verfahren anhand der §§ 124, 133 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 FamFG i.V.m. §§ 1564 ff. BGB zu prüfen. Im Rahme... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Rechtshängigkeit eines Scheidungs- oder Aufhebungsverfahrens

Rz. 5 § 2077 BGB findet auch dann Anwendung, wenn die Ehe zwar noch besteht, ein Scheidungs- oder Aufhebungsverfahren jedoch bereits rechtshängig ist. Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für eine Scheidung bzw. Aufhebung der Ehe vorgelegen haben und das entsprechende Verfahren vom Erblasser auch eingeleitet worden ist bzw. er ein... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Zustimmung zur Scheidung

Rz. 11 Die Zustimmung des Erblassers zur Scheidung setzt voraus, dass das Scheidungsverfahren vom längstlebenden Ehegatten eingeleitet und der Antrag dem Erblasser zugestellt worden ist.[23] Für den Fall, dass der Erblasser ebenfalls Scheidungsantrag gestellt hat, dieser aber vor dem Erbfall noch nicht zugestellt worden ist, kann dieser Antrag als Zustimmung anzusehen sein. ... mehr

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ZErb 01/2026, Gestaltungen ... / 3. Phase nach Rechtskraft der Scheidung

Wurde die Ehe durch Rechtskraft der Scheidung erfolgreich vor Tod des Erblassers aufgelöst, ist eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, seinem ganzen Inhalt nach unwirksam (§§ 2268 Abs. 1, 2077 Abs. 1 S. 1 BGB). Dies gilt insoweit, als von keinem Fortgeltungswillen einzelner Verfügungen ausgegangen werden kann (§§ 2077 Abs. 3, 2268 ... mehr

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Erziehungsrente / 9 Erziehungsrente/Scheidung vor dem 1.7.1977

Eine Erziehungsrente bei einer Ehescheidung vor dem 1.7.1977 kommt nur im Beitrittsgebiet in Betracht.[1] Wurde im Bundesgebiet eine Ehe vor dem 1.7.1977 geschieden, besteht kein Anspruch auf Erziehungsrente. Anstatt der Erziehungsrente kommt dann aber ein Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente im Betracht. mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / a) Erfolgsaussicht

Rz. 86 Mit seinem Antrag auf Bewilligung von PKH reicht der Antragsteller auch die Klage oder den Antrag ein, für den er PKH begehrt. Dabei kann es sich um eine Rechtsverfolgung des Antragstellers handeln (Antragsteller ist Kläger/Antragsteller) oder aber um eine Rechtsverteidigung (Antragsteller ist Beklagter/Antragsgegner). Rz. 87 Seitens des Gerichts (der Vorsitzende oder ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Anwaltsgebühren

Rz. 38 In Familien- und Lebenspartnerschaftssachen können grundsätzlich dieselben Gebühren nach Teil 3 VV RVG wie in einem ordentlichen Zivilprozess entstehen. Zu den einzelnen Gebührentatbeständen vgl. § 8 Rdn 138 ff. Besonderheiten bestehen in den Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren (§ 151 Nr. 6 und Nr. 7 FamFG). Dort entstehen in I. und II. Instanz jeweils B... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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FF 01/2026, Familienrechtli... / a) Vom Verschulden zur Zerrüttung

Dies beginnt mit der Möglichkeit, sich aus der Ehe zu lösen. Das vom Alliierten Kontrollrat erlassene und nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland weiter geltende Ehegesetz sah als Ehescheidungsgründe insbesondere den Ehebruch (§ 42 EheG) und andere Eheverfehlungen (§ 43 EheG) vor. Neben diesen Tatbeständen einer Scheidung wegen Verschuldens waren in den §§ 44 ff. EheG w... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Tod während des Scheidungsverfahrens

Rz. 5 Stirbt ein Ehegatte während eines anhängigen Scheidungsverfahrens, dann wird ein gemeinschaftliches Testament unwirksam, wenn es der verstorbene Ehegatte war, der die Scheidung der Ehe beantragt, ihr zugestimmt oder eine begründete Aufhebungsklage erhoben hatte. Hat der Gegner des Scheidungsantrags dem Antrag zugestimmt und löst damit die Wirkungen des § 2077 Abs. 1 S.... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Wechselbezügliche Verfügungen

Rz. 14 Bei Wechselbezüglichkeit der Verfügungen kommt es nicht auf den Willen allein des Erblassers an, um dessen Verfügungen es geht. Stets ist zu prüfen, ob bei der betreffenden Verfügung, die Bestandteil eines gemeinschaftlichen Testaments ist, das nach dem Verhalten eines Ehegatten mögliche Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Ehegatten entsprochen hat. Dabei i... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Normzweck

Rz. 1 § 1933 BGB wurde durch das 1. EheRG neu gefasst. Mit dem jetzigen Inhalt gilt § 1933 BGB für alle nach dem 30.6.1977 eingetretenen Erbfälle.[1] Mit dem 1. EheRG hat sich auch der Normzweck der vorbezeichneten Vorschrift entscheidend geändert. Das Scheidungsrecht hat sich dahingehend gewandelt, dass vom Verschuldensprinzip Abstand genommen und zum Zerrüttungsprinzip übe... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Hypothetischer Wille des Erblassers

Rz. 17 Für den Fall, dass sich der wirkliche Wille des Erblassers nicht ermitteln lässt, ist auf den hypothetischen Willen abzustellen.[50] Sofern ein hypothetischer Erblasserwille festgestellt werden soll, müssen besondere Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, dass eine letztwillige Verfügung trotz Scheidung weiterhin Bestand haben soll. Bei der Ermittlung des hy... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Ehegatte/Gleichgeschlechtlicher Lebenspartner des Erblassers

Rz. 19 Auch der überlebende Ehegatte zählt zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten. Voraussetzung ist, dass er im Zeitpunkt des Erbfalls mit dem Erblasser in einer gültigen Ehe verheiratet war.[74] Zu den gültigen Ehen in diesem Sinne zählen auch die sog. "freien Ehen" rassisch und politisch Verfolgter[75] sowie die durch Fern- und Nottrauungen geschlossenen Ehen.[76] War die... mehr

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ZErb 01/2026, Familienrecht

Eheaufhebung bei Geschäftsunfähigkeit, Ausschluss des Ehegattenerbrechts Die Eheschließung ist das stärkste Instrument, einer anderen Person ein Erbrecht sowie ein Pflichtteilsrecht zuzuweisen. Im praktischen Beratungsalltag stellt sich bei sog. Pflegeheim-Ehen häufig die Frage, wie das Ehegattenerbrecht nach Eintritt des Erbfalls ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Lebensversicherung

Rz. 31 Für die Bestimmung des Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung findet § 2077 BGB keine Anwendung. Es handelt sich um eine ähnliche Situation wie bei einer letztwilligen Verfügung, wenn der Ehegatte als Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung eingesetzt wird. Für den Fall, dass der Ehegatte eingesetzt wurde, die Ehe, die bei Abschluss der Versicherung bestand, ... mehr

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FF 01/2026, Familienrechtli... / c) Der Ehegattenunterhalt

Die zunehmende Emanzipation der Frauen weg von wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Ehemann und hin zu einer größeren Eigenständigkeit hat auch die Rechtsentwicklung zum nachehelichen Ehegattenunterhalt geprägt.[16] Bis zum 1. Eherechtsreformgesetz fanden sich die Regelungen zum nachehelichen Unterhalt im Ehegesetz (EheG) und wurden dann in das Bürgerliche Gesetzbuch überführt.... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

1Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. 2Das Gleiche gilt, wenn der Erblasser berechtigt war, die Aufhebung der Ehe zu beantragen, und den Antrag gestellt h... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Dem Erblasser kommt es i.d.R. bei Abfassung seiner letztwilligen Verfügung auf die familienrechtliche Bindung an. Bei der Errichtung der letztwilligen Verfügung wird die Möglichkeit der Auflösung der Ehe durch Scheidung oft nicht berücksichtigt. Diesem Umstand trägt § 2077 BGB Rechnung. Hierbei handelt es sich nicht um eine so starre Regelung wie bei der gesetzlichen E... mehr

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FF 01/2026, Familienrechtli... / b) Der Versorgungsausgleich

Einhergehend mit der erleichterten Scheidung sah der Gesetzgeber ein erhöhtes Bedürfnis zur finanziellen Absicherung der Ehegatten – und hierbei weit überwiegend der Frauen – nach der Scheidung. Deshalb regelte er in den §§ 1587 ff. BGB erstmals den Versorgungsausgleich, um eine nacheheliche Teilhabe an ehezeitlich erworbenen Versorgungsanrechten zu gewährleisten. Auch dies ... mehr

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Versorgungsausgleich / Zusammenfassung

Begriff Durch den Versorgungsausgleich werden bei einer Scheidung alle Versorgungsanrechte aus den gemeinsamen Ehejahren zwischen den Ehepartnern gleichmäßig aufgeteilt. Nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs nehmen beide Ehepartner aus der Ehezeit die gleichen Versorgungsanrechte in ihr zukünftiges Leben mit. Die Ausführungen in diesem Stichwort gelten sinngemäß au... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Klarstellender Vermerk

Rz. 51 Hat der/die Schuldner(in) aufgrund einer Heirat/Scheidung den Nachnamen geändert, kann weiterhin die Vollstreckung aus dem ursprünglichen Titel – ohne Ergänzung bez. des Namens – erfolgen, wenn für das Vollstreckungsorgan ersichtlich ist, dass Personenidentität besteht. Die schlichte Namensänderung im Wege der Eheschließung/Scheidung stellt nämlich keine Rechtsnachfolg... mehr

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ZErb 01/2026, Gestaltungen ... / I. Vorüberlegungen

Nach der Auflösung einer Ehe streben Erblasser häufig an, den geschiedenen Ehepartner vollständig vom Erwerb von Todes wegen auszuschließen.[1] Gleichzeitig sollen gemeinsame Kinder abgesichert werden, ohne dass der geschiedene Elternteil als gesetzlicher Vertreter mittelbar Zugriff auf deren Erbanteil erlangt – insbesondere bei minderjährigen Kindern. Für die zutreffende Aus... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Tatbestand

Rz. 5 Ist der Erblasser während eines Scheidungsverfahrens verstorben, ist der "Noch-Ehegatte" von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wenn der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat. Dies gilt jedoch nur, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Scheidung gegeben sind. Für solche Verfahren, die seit dem 1.9.2009, d.h. dem Inkrafttreten des FamFG... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) 1Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist. 2Der Auflösung der Ehe steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. 3D... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 ist eine dispositive Auslegungsregel, die gilt, solange nicht die Regelung des Abs. 2 eingreift.[3] In den Fällen des § 2077 BGB, nämlich bei Scheidung, Scheidungsantrag oder Zustimmung zu einem solchen, Aufhebung und Tod des Antragstellers während des laufenden Scheidungs- oder Aufhebungsverfahrens, soll das gemeinschaftliche Testament seinem ganzen Inhalt nach... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Erblasser

Rz. 5 Bei einem gegenseitigen Erbvertrag ist Erblasser nur der Erstverstorbene;[7] entscheidend ist daher, ob er die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte (§ 2077 Abs. 1 S. 2 BGB). Verstirbt der Ehegatte, der den Scheidungsantrag nicht gestellt hat, bleiben die Verfügungen wirksam, sofern er dem Scheidungsantrag nicht zugestimmt hatte.[8] Für den Überlebenden kommt d... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Wirklicher Wille des Erblassers

Rz. 15 Abs. 3 geht von seinem Wortlaut her davon aus, dass der hypothetische Wille des Erblassers maßgeblich ist. Es ist jedoch auch der wirklich erklärte Wille des Erblassers zu berücksichtigen. Dieser selbst hat die Möglichkeit, durch ausdrückliche Erklärung die Rechtsfolge auszuschließen.[47] Rz. 16 Entgegen dem Gesetzeswortlaut ist daher zunächst der wirkliche Wille des E... mehr

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Versorgungsausgleich / 5 Ausschluss

Ein Versorgungsausgleich findet nicht immer bei einer Scheidung statt. Es sind Ausnahmen vorgesehen, in denen kein Versorgungsausgleich stattfindet. 5.1 Kurze Ehedauer Während einer kurzen Ehe erwirtschaften die Ehepartner in aller Regel nur geringe Rentenansprüche, sodass kein Ausgleichsbedarf entsteht. Daher findet ein Versorgungsausgleich bei einer Ehezeit von bis zu 3 Jahr... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Scheidungsantrag durch den Erblasser

Rz. 7 Vor seinem Tod muss der Erblasser, nicht hingegen sein Ehegatte, die Scheidung beantragt haben. Eine erbrechtliche Wirkung erlangt die Antragstellung (§§ 121, 124, 133, 134 FamFG) jedoch erst mit Rechtshängigkeit. Rechtshängigkeit tritt hingegen durch Zustellung an den Antragsgegner ein (§ 124 FamFG i.V.m. §§ 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO). Wenn sich dies auch nicht einde... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Ende des Scheidungsverfahrens

Rz. 14 Endet das Scheidungsverfahren vor dem Erbfall ohne Scheidungsbeschluss, kommt § 1933 BGB nicht zum Zuge. Dabei ist es unerheblich, ob eine Antragsrücknahme erfolgt ist oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen wurde.[37] Irrelevant ist die bloße Möglichkeit der Rücknahme.[38] Wurde eine Zustimmung bereits erklärt, verliert diese, wenn der Antragsteller seinen Scheidung... mehr

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Versorgungsausgleich / 5.4 Alt-Lebenspartnerschaften

Bei Lebenspartnerschaften, die am 1.1.2005 bereits bestanden, findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn die Lebenspartner bis zum 31.12.2005 eine entsprechende notariell-beurkundete Erklärung gegenüber dem Amtsgericht abgegeben haben. Wurde keine Erklärung abgegeben und kommt es nach dem 30.9.2017 zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe, findet grundsätzlich... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Sittenwidrigkeit

Rz. 19 Die Grenze zur Sittenwidrigkeit wird leicht überschritten. Daher ist im Wege der Auslegung zunächst zu prüfen, ob überhaupt eine Bedingung vorliegt oder ob es sich lediglich um einen Wunsch des Erblassers handelt. Die Grenze der Zulässigkeit ist in § 138 BGB zu sehen. Durch seine Anordnungen will der Erblasser auf das Verhalten des Zuwendungsempfängers nach dem Erbfal... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Versorgungsausgleich (Auswi... / 4.2 Wartezeit bei Abänderungsentscheidungen

Ergeht eine Entscheidung zur Abänderung des Wertausgleichs nach der Scheidung und vermindern sich dabei der Zuschlag an Entgeltpunkten und somit die Wartezeitmonate, entfällt dadurch eine bereits von der ausgleichsberechtigten Person im Erstverfahren erfüllte Wartezeit nicht und gilt – trotz geringerer anrechenbarer Monate – weiterhin als erfüllt. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 36 Gem. § 10 Abs. 5 LPartG gilt die Regelung des § 2077 BGB auch für letztwillige Zuwendungen zugunsten eines eingetragenen Lebenspartners. Vor dem Tod des Erblassers erfolgt die Aufhebung der Lebenspartnerschaft gem. § 15 Abs. 1 LPartG durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung (Aufhebungsbeschluss). Hierbei steht die Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach § 15 LPar... mehr

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Gesamteinkommen / 7.4 Ausschluss der Familienversicherung

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.[1] Dabei ist auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 oder 7 SGB V abzust... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Findet § 2077 BGB auch auf ein gemeinschaftliches Testament Anwendung?

Rz. 27 Nach § 2268 Abs. 1 BGB ist ein gemeinschaftliches Testament in den Fällen des § 2077 BGB seinem ganzen Inhalt nach unwirksam. Haben die Ehegatten im Testament verfügt, dass die getroffenen Regelungen auch für den Fall der Scheidung weiterhin Geltung haben sollen, erübrigen sich weitere Überlegungen.[81] Enthält das Testament jedoch keine diesbezüglichen Regelungen, is... mehr