Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Ehe und Erbe / III. Unterhalt

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§ 10 Ehe und Erbe / I. Güterstand

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Ehe und Erbe / C. Erbe

Rz. 8 Im Zusammenhang mit erbrechtlicher Beratung kommt es zunächst einmal darauf an, die gesetzlichen Regelungen darstellen zu können, um dann Gestaltungsmöglichkeiten durch Testamente, Vermächtnisse und Erbverträge aufzuzeigen. Dies mag sich im Rahmen eines Beratungsgesprächs vollziehen, aber auch ein Informationsschreiben oder eine Handreichung für Mandanten (ggf. als Inf...mehr

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§ 10 Ehe und Erbe / D. Begriffe

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Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 14.2.1 Bei Haushaltsaufnahme:

Regel 1.1: Vorrang der Haushaltsaufnahme (Obhuts­prinzip): Bei mehreren Berechtigten, von denen jedoch nur einer das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, ist das Kindergeld gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG ausschließlich an denjenigen zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind lebt.[2] Der Berechtigte, der das Kindergeld für sich beantragt, trägt die objektive Feststellungslast hi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 4.3.6 Stiefkinder (Kinder des Ehegatten bzw. Lebenspartners)

Als Kinder werden auch die vom Berechtigten in seinem Haushalt aufgenommenen Kinder seines Ehegatten berücksichtigt. Dies ist die gesetzestechnische Definition für Stiefkinder. Stiefkinder sind nicht eigene Kinder des Berechtigten. Es handelt sich um die Kinder des anderen Ehegatten, die aus einer früheren Ehe stammen (eheliche, für ehelich erklärte oder angenommene Kinder) o...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausgleichsrente

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Eine Ausgleichsrente nach § 20 VersAusglG ist beim > Versorgungsausgleich Rz 36, 41 dem Grunde nach für den Ausgleichsverpflichteten als > Sonderausgaben abziehbar (vgl § 10 Abs 1a Nr 4 EStG). Soweit der Ausgleichsrente eine nur mit dem Ertragsanteil besteuerte Leibrente des Ausgleichsverpflichteten zugrunde liegt, hat der Verpflichtete SA nur in H...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise zum Insolvenzverfahren

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung (InsO). Ziel des darin vorgeschriebenen Verfahrens ist es, die Gläubiger durch Verwertung des Schuldnervermögens und Verteilung des Erlöses zu befriedigen (§§ 159 ff, §§ 187ff InsO). Stattdessen können sich die Beteiligten frei auf einen Insolvenzplan (§§ 217ff InsO) zur Sanierung des Unternehmens eini...mehr

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FF 10/2025, Neuregelungen i... / c) Ehewohnungs- und Haushaltssachen (§ 48 FamGKG)

In Ehewohnungssachen für die Zeit der Trennung (§ 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG), also in Ehewohnungssachen nach § 1361b BGB, ist der Regelwert des § 48 Abs. 1, Alt. 1 FamGKG von bisher 3.000,00 EUR auf 4.000,00 EUR angehoben worden. In Ehewohnungssachen für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung (§ 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG), also in Verfahren nach § 1568a BGB, ist der Regelwert von ...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 1. Ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich?

Wird das ein Unterhaltsverfahren einleitende Auskunftsbegehren wie üblich durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt übersandt, ist wegen § 174 BGB eine Vollmacht beizufügen. Einer besonderen Vollmacht bedarf es auch, wenn das Jugendamt nach Beendigung einer Beistandschaft wegen Volljährigkeit (§§ 1715 Abs. 2, 1713 BGB) auf Ersuchen des Volljährigen Auskunft verlangt.[3] S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, KostBRÄG 2025 – Die für die Anwaltschaft wichtigsten Änderungen, ZAP 2025, 528 In seinem Beitrag fasst der Autor die für die Anwaltschaft wichtigsten Änderungen des KostBRÄG 2025 zusammen. Zu Beginn seines Beitrags weist Schneider auf die Anhebung der Gebührenbeträge in der Tabelle des § 13 Abs. 1 RVG hin. Sodann berichtet der Autor über die Än...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Und täglich grüßt …

die Mahnung der Familienrechtler nach Reformen im Familienrecht Eva Becker In der FF 2/2020 war an dieser Stelle zu lesen: Zitat Seit Jahren ist sich die Fachwelt einig, dass das deutsche Familienrecht an maßgeblichen Stellen der Reform bedarf. Immerhin haben einige Themen ihren Weg in den Koalitionsvertrag gefunden. Von dort sind sie in Arbeitskreise gewandert: Zum Abstammungsr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wegen fehlender Unternehmerinitiative

Rn. 26 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Beispiel 1 (BFH BStBl II 1970, 416): 5 minderjährige Kinder wurden durch geschenkte Beteiligungen Kommanditisten einer bereits aus den Eltern bestehenden KG und als solche ins HR eingetragen (Familien-PersGes). Der Vertrag wurde vormundschaftsgerichtlich genehmigt und sah vor: je 5 % Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung gem Kapitalanteil,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 130 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Schon aus § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG folgt im Umkehrschluss, dass nicht jede Veräußerung durch Private zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen zur Überschusseinkunftsart private Vermögensverwaltung (gesetzlich nicht definiert, als Typusbegriff nur mit Regelbeispi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Wege zu einem z... / IV. Gedanken zu einer Reform des Getrenntlebensunterhalts

Der Anspruch auf Getrenntlebensunterhalt soll durch eine Beibehaltung des wirtschaftlichen Status quo den bedürftigen Ehegatten schützen und die Möglichkeit einer Versöhnung offenhalten.[16] Dieser Schutz des schwächeren Partners wird zum einen dadurch erreicht, dass ihm bis zur Rechtskraft der Ehescheidung ein weder zeitlich noch der Höhe nach begrenzbarer Anspruch auf Zahl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Zugewinnausgleich

Wird bei einer Ehescheidung der Zugewinnausgleich dadurch vorgenommen, dass der geschiedene Ehegatte an den Erträgen des Mietwohngrundstücks beteiligt wird, liegen keine Werbungskosten vor.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Nießbrauch und andere Nutzu... / 4.1 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit eines Nießbrauchs an einem Grundstück sind die notarielle Beurkundung [1] sowie die Eintragung in das Grundbuch notwendig.[2] Fehlt die Grundbucheintragung, entsteht ein obligatorisches Nutzungsrecht, wenn durch einen bürgerlich-rechtlich wirksamen Nutzungsvertrag eine schuldrechtlich gesicherte Position begründet und dies auch tatsächlich dur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / aa) Scheidungsfälle

Für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger in einem VZ mehrmals verheiratet war und zwischen den Ehegatten aller Ehen die Voraussetzungen i.S.d. § 26 Abs. 1 S. 1 EStG für eine Ehegattenveranlagung vorliegen, ist nach § 26 Abs. 1 S. 2 EStG nur für die zuletzt geschlossene Ehe eine Ehegattenveranlagung zulässig. Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011[20] hat hieran nic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / b) Ende der Ehe

Da sich nach Zivilrecht bestimmt, ob Ehegatten i.S.d. § 26 Abs. 1 S. 1 EStG vorliegen – also eine wirksame Ehe gegeben ist – ist ab der Rechtkraft der Scheidung (§ 1564 BGB) bzw. ab der Aufhebung der Ehe (§ 1313 BGB) für einkommensteuerliche Zwecke nicht mehr von einer Ehe auszugehen[15]. Tod des Ehegatten: Weil nach § 1353 BGB die Ehe auf Lebenszeit geschlossen ist, endet sie m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / c) Mehrere Ehen

Das Konkurrenzverhältnis bei Bestehen mehrerer Ehen bestimmt § 26 Abs. 1 S. 2 EStG, danach die Zusammenveranlagung nur bei der neuen Ehe möglich ist, wenn bei beiden Ehen die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 S. 1 EStG erfüllt sind[19]. Dabei kann man zwischen der Auflösung der Ehe durch Scheidung und durch Tod unterscheiden. Die Unterschiede seien an folgenden Beispielsfällen erl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Arbeitsrecht

Ob es sich bei der Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen Ehegatten um ein Arbeitsverhältnis handelt oder ob etwa nur eine familiäre Mithilfe vorliegt, entscheidet sich nach den allgemeinen Abgrenzungskriterien des Arbeitsvertrags. Die maßgeblichen Kriterien sind in § 611a Abs. 1 BGB niedergelegt. Zu denken ist daneben auch an eine "verdeckte" Stellung als selbstst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.2 Fremdvergleich

Eine steuerliche Anerkennung setzt insbesondere voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind und inhaltlich den zwischen Fremden üblichen Vereinbarungen entsprechen.[1] Dieser Grundsatz gilt sowohl für Bar- als auch für Sachlohn. Hinweis Dienstwagen an Arbeitnehmer-Ehegatten Nach Auffassung des BFH ist die Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Eheg... / 1 Voraussetzungen des Ehegatten-Wahlrechts

Die Partner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind[3]: Es besteht eine Ehe nach bürgerlichem Recht. Nicht verheiratete oder nicht eingetragene Lebenspartner können den Splittingtarif nicht beanspruchen.[4] Die Ehegatten sind beide unbeschränkt steuerpflichtig. Hierzu zählen auch die Fälle ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 3.3 Selbst genutztes Wohneigentum

Bedeutung hat die Verlängerung der steuerschädlichen Veräußerungsfrist für Grundstücke und die Einbeziehung des selbst hergestellten Gebäudes grundsätzlich nur für Eigentümer vermieteter Immobilien. Denn § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG enthält einen Ausnahmetatbestand für das selbstgenutzte Wohneigentum, um insbesondere die Mobilität von Arbeitnehmern nicht zu behindern. Die B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Eheg... / 5 Einzelveranlagung für Alleinstehende

Die Einzelveranlagung für Alleinstehende stellt nach dem Gesetz die Normalform der Veranlagung dar. Dabei werden grundsätzlich nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben angesetzt, die der Steuerpflichtige selbst bezogen bzw. bezahlt hat. Oft werden allerdings Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt, die ein anderer, häufig ein naher Angehöriger, zugunsten des Steuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 2.2 Veräußerung

Die Veräußerung ist unentbehrliche Voraussetzung für eine Besteuerung nach § 23 EStG. Unter Veräußerung nach dieser Vorschrift ist die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten mit Lieferverpflichtung zu verstehen. Kein Veräußerungsgeschäft ist z. B. die Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung eines Sachleistungsanspruchs.[1] A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1.1 Unentgeltlicher Erwerb

Der unentgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts z. B. durch Erbschaft, Vermächtnis, Pflichtteil oder Schenkung ist keine Anschaffung i. S. d. § 23 EStG. Bei Grundstücksübertragungen bei Ehescheidungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs liegt dem entgegen i. d. R. ein Anschaffungsgeschäft vor.[1] Da der Gesamtrechtsnachfolger (Erbe) in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tarif und Steuersatz / 4 Anwendung des Einkommensteuertarifs

Für zu versteuernde Einkommen ist die Steuer nach § 32a Abs. 1 EStG zu berechnen. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner [1], die zusammen veranlagt werden[2], ist die Einkommensteuer nach § 32a Abs. 5 EStG zu berechnen.[3] Der Splittingtarif nach § 32a Abs. 5 EStG ist auch in folgenden Fällen anzuwenden: Bei einem verwitweten Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitrau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von Arbeitnehmern / 5 Andere Veranlagungsgründe

Ein Arbeitnehmer wird von Amts wegen veranlagt, wenn einer der folgenden Tatbestände erfüllt ist. Die Regelungen über den Härteausgleich bei Nebeneinkünften bis 410 EUR bzw. 820 EUR gelten auch in diesen Fällen. Der Arbeitnehmer hat nebeneinander (gleichzeitig) von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen.[1] Dabei ist auf den einzelnen Ehegatten abzustellen. Nach Verwaltung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verhaltensbedingte Kündigun... / 7.3 Besonderheiten bei Tendenzbetrieben und Kirchen

In Tendenzbetrieben gelten Besonderheiten. Hier ist die Befugnis des Arbeitgebers zur Kündigung derjenigen, die die Tendenz prägen, mitgestalten und nach außen repräsentieren (Tendenzträger), eher anzuerkennen.[1] Die Kirchen bestimmen dabei wegen ihrer verfassungsrechtlichen Autonomie[2] selbst, welche kirchlichen Grundverpflichtungen für das Arbeitsverhältnis entscheidend w...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 2.1 Schreib-, Rechenfehler oder ähnliche Unrichtigkeiten

Es muss sich um Fehler handeln, die auf einem schlichten Versehen beruhen. Fehlerquelle ist also stets ein mechanisches oder technisches Versehen, das die Erklärung der Finanzbehörde im Verwaltungsakt durch unbeabsichtigte Flüchtigkeiten verfälscht. Daraus folgt, dass § 129 AO ausscheidet, wenn auch nur die konkrete (nicht nur theoretische) Möglichkeit eines Rechtsirrtums ode...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Scheidungs-/Scheidungsfolgekosten

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Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Ehescheidung

Bei den Kosten im Zusammenhang mit einer Scheidung ist zu differenzieren: Vom Abzug ausgeschlossen sind jedenfalls die Kosten für die sog. Scheidungsfolgesachen (Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt für Ehegatten und Kinder, Sorgerechtsregelungen). Hier fehlt die Zwangsläufigkeit, da diese Punkte nur auf Antrag eines Ehegatten in den prozessualen Verbund mit der Scheidungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Getrenntleben

Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen dadurch entstehen, dass er – um die Scheidung seiner Ehe zu erleichtern – von seiner Ehefrau dauernd getrennt lebt: nein, da nicht zwangsläufig; s. "Ehescheidung".mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Mediationsverfahren

Die Aufwendungen für ein Mediationsverfahren zur Vermeidung eines Rechtsstreits sind, da sie nicht zwangsläufig, sondern freiwillig entstehen, nicht abziehbar. Das gilt auch für die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens im Zuge einer Scheidung. Darüber hinaus anfallende Prozesskosten sind nur abziehbar, soweit sie die (materielle) Existenzgrundlage oder die lebensnotw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erstattungsanspruch nach § ... / 1.2 Zusammenveranlagung

Die schuldbefreiende Wirkung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG lässt die materielle Rechtslage hinsichtlich der Erstattungsberechtigung zusammenveranlagter Ehegatten unberührt. Es besteht zwischen den Ehegatten – im Gegensatz zur Gesamtschuldnerschaft bezüglich der zu zahlenden Steuer – im Erstattungsfall keine Gesamt-, sondern nur Teilgläubigerschaft. Das Finanzamt müsste daher d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerbescheid / 3.1 Adressaten

Die Person, an die der Steuerbescheid inhaltlich gerichtet ist, wird als Inhaltsadressat bezeichnet.[1] Bei Steuerbescheiden ist dies der Steuerschuldner (bzw. Erstattungsgläubiger). An ihn hat die Bekanntgabe i. d. R. auch als Bekanntgabeadressat zu erfolgen. Ist er selbst nicht handlungsfähig i. S. d. § 79 AO, z. B. ein Minderjähriger, kann der Bescheid ihm nicht direkt, s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Umzugskosten

Sie werden im Allgemeinen nicht als außergewöhnliche Belastung angesehen, da sie typische Lebenshaltungskosten darstellen, mit denen jedermann rechnen muss, und die daher üblicherweise mit dem Grundfreibetrag abgegolten sind.[1] Dies gilt auch für Umzugskosten anlässlich einer Ehescheidung.[2] Umzugskosten sind insbesondere nicht deshalb als außergewöhnliche Belastung abzieh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Abfindungen

Abfindungen im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung (Erbauseinandersetzung) oder zur Ablösung des Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung mangels Zwangsläufigkeit: nein.[1] Diese Fälle werden vom Normgehalt des § 33 EStG nicht erfasst. Bei einer kapitalisierten Unterhaltsabfindung ist nur der Betrag abziehbar, der dem Unterhaltsbedarf nach § 33a Abs. 1 EStG im Jahr der E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Prozesskosten

Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind Prozesskosten vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreits dürfen allerdings...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstattungsansprüche von Eh... / c) Zurechnung von Vorauszahlungen und sonstige Zahlungen mit und ohne Tilgungsbestimmung

Wenn jedoch weitere Zahlungen, insb. Vorauszahlungen, hinzukommen, wird die Bestimmung der Erstattungsberechtigung deutlich komplexer. Bei der hier entscheidenden Frage, auf wessen Rechnung die Zahlung erfolgt ist, kommt einer etwaigen Tilgungsbestimmung eine besondere Bedeutung zu. Eine solche kann, muss aber nicht ausdrücklich (z.B. durch ein gesondertes Schreiben) erfolge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / b) Gegenständliche Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruches bei Scheidung und Tod

Rz. 22 Um die oben dargestellten Nachteile des kompletten Ausschlusses des Zugewinnausgleichsanspruches nur für den Fall der Ehescheidung zu vermeiden, kann der Zugewinnausgleich auch nur bezogen auf einen genau definierten Teil des Vermögens ausgeschlossen werden. Die Rechtsprechung gewährt den Ehegatten gerade bei der gegenständlichen Beschränkung des Zugewinnausgleichsans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / c) Kombination von Komplettverzicht bei Scheidung und gegenständlich beschränktem Verzicht bei Tod

Rz. 24 Um die Vorteile des streitvermeidenden Komplettverzichts für den Fall der Scheidung und die erbschaftsteuerlichen Vorteile des § 5 ErbStG für den Fall des Todes nutzen zu können, aber dennoch das Familienvermögen vor zu hohen Ansprüchen des länger lebenden Ehegatten zu schützen, bietet sich eine Kombination aus Komplettverzicht und gegenständlichem Verzicht an: Rz. 25...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / a) Ausschluss des Zugewinnausgleichs lediglich im Scheidungsfall

Rz. 19 Eine übliche und sehr praktikable Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ist der ehevertragliche Ausschluss des Zugewinnausgleichs für den Fall der Ehescheidung. Dieser Ausschluss bedarf gemäß § 1410 BGB zwingend der notariellen Beurkundung. Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Ausschluss des Zugewinnausgle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Güterstand der Gütertrennung

Rz. 15 Im Güterstand der Gütertrennung nach § 1414 BGB findet weder bei Ehescheidung noch beim Tod eines Ehegatten ein Zugewinnausgleich statt. Außer im Rahmen der sog. Güterstandsschaukel ist der Güterstand der Gütertrennung aber meist wenig sinnvoll, denn er hat die folgenden meist nicht gewollten Konsequenzen:mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / II. Grundsätze der steuerlichen Behandlung von vorsorgenden Eheverträgen

Rz. 8 Bisher hielt der BFH eine Abfindung zum Ausgleich eines Verzichtes auf den Zugewinn oder für eine Begrenzung des Unterhalts für schenkungsteuerbar. So urteilte der BFH zu einem Ehevertrag, der während bestehender Ehe geschlossen wurde, ohne den Güterstand zu ändern, dass eine erst zukünftig entstehende Ausgleichsforderung keinen in Geld bewertbaren Vermögenswert darste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Notarkosten

Rz. 50 Der Geschäftswert für die Änderung des Güterstandes ermittelt sich gem. § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG aus der Summe der jeweils modifizierten Reinvermögen beider Ehegatten im Zeitpunkt der Beurkundung. Die Vermögensmassen der Ehegatten sind dabei grds. getrennt voneinander zu betrachten und erst anschließend gem. § 35 GNotKG zu addieren. Auch die Modifizierung des Gü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / d) Abfindungsausschluss bei treuhänderischer Beteiligung

Rz. 128 Zu begrüßen wäre es, wenn zumindest der Grundgedanke der Rechtsprechung des BGH zum Abfindungsausschluss bei treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen von Mitarbeitern[129] auf rein vermögensverwaltende Familienpools angewendet würde.[130] Diese Auffassung vertritt wohl zumindest das OLG Karlsruhe.[131] In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der E...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entlastungsbetrag für Allei... / 2.4 Eltern praktizieren paritätisches Wechselmodell

Bei Trennung und Scheidung stellt sich die Frage, bei welchem Elternteil die Kinder zukünftig ihren Lebensmittelpunkt haben sollen. Bei Einigkeit der Eltern über das paritätische Wechselmodell übernehmen beide Elternteile die gesamte Betreuungsleistung jeweils hälftig. Folge ist, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt zu 50 % bei der Mutter und zu 50 % beim Vater bzw. beim ...mehr