Überblick

Der Beitrag richtet sich vor allem an Rechtsanwälte/innen, die eine Allgemeinkanzlei haben oder in einer solchen angestellt sind. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als spiele das Steuerrecht bei der üblichen Mandatsbearbeitung keine (große) Rolle. Aber auch wenn der Kollege verständlicherweise mit dem "Steuerdschungel" nichts zu tun haben möchte, wird er schnell erfahren, dass ohne das erforderliche Problembewusstsein für steuerliche Fragen Haftungsfallen entstehen. Insbesondere im Zusammenhang mit Scheidungen und danach sind steuerliche Fragen für beide Eheleute mit und ohne Kinder bedeutsam. Für Steuertipps ist jeder Mandant dankbar.

Hat der Kollege steuerliche Probleme erkannt, wird er seinen Mandanten an einen Steuerberater verweisen oder eine dauerhafte Kooperation mit einem Steuerberater in Erwägung ziehen, auch wenn er selbst gem. § 3 Satz 1 Nr. 1 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.

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