Eine Erziehungsrente bei einer Ehescheidung vor dem 1.7.1977 kommt nur im Beitrittsgebiet in Betracht.[1] Wurde im Bundesgebiet eine Ehe vor dem 1.7.1977 geschieden, besteht kein Anspruch auf Erziehungsrente. Anstatt der Erziehungsrente kommt dann aber ein Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente im Betracht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge