Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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FF 06/2021, Mitgliederumfra... / Einführung

Die jährlich vom Geschäftsführenden Ausschuss bei den Mitgliedern der AG Familienrecht durchgeführte Umfrage stand 2020 im Zeichen der Corona-Pandemie. Der Fragenkatalog beschränkte sich jedoch nicht auf eine mögliche Betroffenheit der Kollegen und ihrer Kanzlei. Zugleich ist auch die Arbeit der Familiengerichte sowie der Jugendämter und Beratungsstellen freier Träger der Kin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verbraucherbegriff

Rz. 111 Eine Kappung seiner Vergütung muss der Anwalt nur hinnehmen, sofern er einen Verbraucher gemäß § 13 BGB beraten oder für diesen ein Gutachten erstellt hat. Damit verweist Abs. 1 S. 3 auf die zivilrechtliche Legaldefinition in § 13 BGB. Davon zu unterscheiden ist der in § 14 BGB normierte Unternehmerbegriff: Rz. 112 Für die Abgrenzung beider Vorschriften ist entscheiden...mehr

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Steuermindernder Abzug auße... / 10. Zivilprozesskosten

Kosten eines Zivilprozesses sind im Allgemeinen nicht als agB abziehbar – es sei denn, der Rechtsstreit berührt einen für den Steuerpflichtigen existentiell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens[32]. (vgl. im Einzelnen die nachfolgende Tabelle) Beachten Sie: Sofern die Kosten eines Zivilprozesses zum Teil als agB abziehbar sind, ist der abziehbare Teil der K...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.3 Welche Geschäfte steuerbefreit sind

Außer der Bagatellgrenze von 2.500 EUR sind folgende Vorgänge von der Grunderwerbsteuer befreit: Grundstücksschenkungen und Erwerbe von Todes wegen, Grundstückserwerbe durch Miterben im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, Grundstückserwerbe unter Ehegatten oder Lebenspartnern, Grundstückserwerbe zum Zwecke der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung oder nach Aufhebung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.8 Negative Einkünfte bei Ehegatten

Rz. 30 Auch bei Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs. 8 EStG sind negative Einkünfte demjenigen zuzurechnen, der sie erlitten hat. Daher kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht mehr die negativen Einkünfte nach § 10d EStG abziehen, die der andere während der Ehe erlitten hat. Im Falle der Heirat, z. B. in 2019, kann kein Verlustabzug von Gewinnen des anderen Ehegatten in 2018...mehr

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FF 05/2021, Bundesgerichtshof entscheidet zur zeitlichen Grenze des Anspruchs auf nachehezeitliche Überlassung der Ehewohnung

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10.3.2021, Nr. 051/2021 Beschl. v. 10.3.2021 – XII ZB 243/20 Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, wie lange nach Rechtskraft der Scheidung ein Ehegatte vom anderen die Überlassung der Ehewohnung verlangen kann, wenn diese im Alleineigentum des andere...mehr

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FF 05/2021, Spielraum des U... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um nachehelichen Unterhalt. Der Antragsteller begehrt Abänderung eines seit 2017 bestehenden Unterhaltstitels. [2) Die Beteiligten haben am […] 1974 geheiratet. Seit […] 2007 sind sie geschieden. Bei der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt und der Antragsteller zur Zahlung nachehelichen Unterhalts in Höhe von 874 EUR v...mehr

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FF 05/2021, Eheverträge auf... / a) Besonderheiten

Festzustellen sind sehr große Unterschiede bei der Frage, was zum Unterhalt für die Trennungszeit einerseits und die Zeit nach Scheidung andererseits geregelt werden kann.mehr

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AGS 05/2021, Streitwertfest... / II. Unterhalt und Erbersatzanspruch sind verschiedene Gegenstände

Die Wertfestsetzung richtet sich nach den für Unterhaltssachen gem. § 231 FamFG geltenden Vorschriften des § 51 Abs. 1 und Abs. 2 FamGKG. Auch Ansprüche nach Auflösung der Ehe gem. § 1586b BGB sind Unterhaltssachen i.S.v. § 231 Abs. 1 Nr. 2 FamFG. Abzustellen ist hier auf den Antrag vom 27.11.2015. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (für den Fall der Scheidung) und der...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / b) Die subjektive Bestimmung

Es reicht nicht aus, dass das Verhalten des Pflichtteilserben nur objektiv im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus dem Familienrecht ist, um die familiären Bindungen zu beinträchtigen. Diese Verletzung, die auf dem Verschuldensprinzip beruht,[39] muss auch die familiären Bindungen zwischen dem Erblasser und den Erben subjektiv durchtrennt haben.[40] Eine sogenannte Entfrem...mehr

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FF 05/2021, Eheverträge auf... / 3. Sonderfall: Trennungsunterhalt

Für den Vertragsgestalter ist es regelmäßig eine "Gewissensfrage", ob er den Bereich des Trennungsunterhalts in den Vertrag aufnimmt oder nicht. Die Mehrzahl der einschlägigen Handbücher rät davon ab.[33] Die Interessenlage der Vertragsparteien spricht eher für eine Aufnahme, denn gerade die erste Zeit nach der Trennung ist emotional besonders belastet. Liegt insoweit keine v...mehr

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FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / III. Ehevertragliche Vereinbarungsmöglichkeiten

Die durchzuführenden "Klimmzüge", um zu einem Ausgleichsanspruch zu gelangen, sind nicht ohne. Die Unwägbarkeiten – für Mandant und Anwalt – bei der Bemessung der Höhe des Ausgleichsanspruchs sind enorm. Es empfehlen sich daher vorsorgende vertragliche Vereinbarungen, etwa:mehr

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AGS 05/2021, Streitwertfest... / III. Bedeutung für die Praxis

Das OLG ist zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei dem ursprünglichen Antrag auf Zahlung nachehelichen Unterhalts für den Fall der Scheidung und dem Erbersatzanspruch auf Unterhalt nach § 1933 S. 3 BGB um zwei verschiedene Verfahrensgegenstände handelt. Das wiederum hätte an sich zur Folge gehabt, dass deren Werte nach § 33 Abs. 1 FamGKG zu addieren gewesen wären. Di...mehr

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FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / 1. BGH NJW 1992, 427

F begehrt von M, mit dem sie später im gesetzlichen Güterstand verheiratet ist, im Zuge der Scheidung Ausgleich für Aufwendungen aus der Verlobungszeit betreffend Baumaterialien und Handwerkerrechnungen sowie für 5.200 vorehelich geleistete Arbeitsstunden, die der im Alleineigentum des M stehenden Immobilie zugutegekommen sind. Erbracht wurde all das binnen maximal 2 Jahren ...mehr

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FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / IV. Störung/Entfallen der Geschäftsgrundlage

Die beschriebene Geschäftsgrundlage entfällt, wenn die nichteheliche oder eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr fortbesteht, die Lebensgemeinschaft also gescheitert ist. Dieses Scheitern lässt den Anspruch entstehen und markiert den Zeitpunkt, der für seine Berechnung maßgeblich ist. Die eheliche Lebensgemeinschaft ist gescheitert, wenn sich die Ehegatten endgültig getrennt ...mehr

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FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / A. Nichteheliche Lebensgemeinschaft – Verlöbnis – Ehe

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft und die Ehe, meist in dieser Reihenfolge und gelegentlich sogar noch ergänzt um eine Verlobungszeit, sind Phasen des unterschiedlich engen Zusammenseins von Menschen. In all diesen Phasen kann es zu wirtschaftlichen Verflechtungen der Paare untereinander kommen. Meist, indem ein Partner Geld oder Arbeit in allein dem anderen Partner zuste...mehr

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FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / 2. BGH NJW 2012, 3374

M begehrt von F, mit der er später in Gütertrennung verheiratet ist, im Zuge der Scheidung Ausgleich (auch) für Aufwendungen aus der Zeit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft insbesondere betreffend von ihm zurückgeführte Raten gemeinsamer Darlehen, die dem Erwerb und der Errichtung einer im Alleineigentum der F stehenden Immobilie dienen. Erbracht wurden diese Leistungen a...mehr

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FF 05/2021, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beschwerde ist unbegründet. [2] Mit zutreffenden wie fortgeltenden Erwägungen hat das Amtsgericht den von der Antragstellerin geltend gemachten Anspruch auf Aufstockungsunterhalt wegen § 1579 Nr. 2 BGB aufgrund Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft als verwirkt angesehen. [3] 1. Dabei kommt es nicht einmal darauf an, ob zum Zeitpunkt der Rechtskraf...mehr

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FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / V. Voreheliche "Schwiegereltern"zuwendungen

Denkbar ist auch, dass die voreheliche Zuwendung nicht von einem Partner an den anderen erfolgt, sondern von den Eltern eines Partners an einen oder beide Partner. Zur Vereinfachung soll hierfür der – nicht ganz korrekte – Begriff der Schwiegerelternzuwendung verwendet werden. Schon die juristische Vita der "echten“ Schwiegerelternschenkung ist höchst wechselhaft.[74] Nach ak...mehr

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FF 05/2021, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Der Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf ist ergangen, um eine mündliche Verhandlung zu vermeiden. Es ist zu keiner Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG gekommen ist, weil die Antragstellerin und Beschwerdeführerin die Beschwerde rechtzeitig zurückgenommen hat. In der Sache geht es um das Wiederaufleben eines nach § 1579 Nr. 2 BGB verwirkten Ans...mehr

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FF 05/2021, Immer das Gleiche oder Wie das Leben so spielt?

Inge Saathoff Oft sind in unserer Beratungspraxis aufgrund unserer langjährigen Erfahrung die Konstellationen so vorhersehbar, dass wir glauben, bei der Erstberatung die Geschichte zu Ende erzählen oder die Frage des Mandanten beantworten zu können, bevor dieser die Gelegenheit hatte, sie zu stellen. "Jetzt wollen Sie sicher wissen, …" ist eine Formulierung, die wohl jedem vo...mehr

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FF 05/2021, Eheverträge auf... / cc) Zugewinnausgleich

Schon nach dem Gesetz ist eine Regelungsbefugnis unkritisch, weil dort in Form der Gütertrennung eine Alternative ausdrücklich vorgesehen ist (§§ 1363 Abs. 1, 1408 Abs. 1, 1414 BGB). Dementsprechend wird von der Rechtsprechung dieser Bereich als einer vertraglichen Regelung am weitesten zugänglich angesehen.[20] Grund ist der Umstand, dass der vermögensrechtliche Teilhabeans...mehr

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FF 05/2021, Eheverträge auf... / b) Aufnahme von Grundlagen

Vertragliche Regelungen im Bereich des Trennungsunterhalts sind besonders gefährlich, weil der BGH – wie dargelegt – keine Kompensationsleistungen berücksichtigt; unerheblich soll auch sein, ob den Beteiligten der Verzichtscharakter bewusst war, allein entscheidend ist die objektive Situation.[39] Bei einer vertraglichen Regelung des Trennungsunterhalts sind deshalb in jedem...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Aufgrund der sog "großen Rentenreform" (vgl Gesetz zur Ergänzung des Altersvermögensgesetzes – AVmEG – vom 21.03.2001, BGBl 2001 I, 403) und der demographischen Entwicklung wird das gesetzliche Rentenniveau in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich weiter sinken. Als Folge dieser Absenkung wird die GRV künftig für viele gesetzlich Versiche...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Schädliche und unschädliche Verwendung

Rz. 124 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das im Rahmen eines Altersvorsorgevertrags mit staatlicher Förderung angesparte Kapital soll im Alter die gesetzliche Rente zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards aufbessern oder die Grundlage zu einem mietfreien Wohnen schaffen. Damit das Ersparte nicht anderweitig verwendet wird, gibt es umfangreiche Verfügungsbeschränkungen für Alte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besteuerung des Wohnförderkontos

Rz. 155 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das in Wohneigentum gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital (> Rz 110 ff) wird ebenfalls nach § 22 Nr 5 EStG nachgelagert besteuert. Dazu werden die geförderten Beträge in dem bei der ZfA geführten Wohnförderkonto erfasst; zu diesem Zweck steht die ZfA im Datenaustausch mit dem Anbieter (vgl § 92a Abs 2 Satz 1 EStG), den sie ü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verwendung zum Erwerb einer Wohnung

Rz. 112 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Stpfl/Zulageberechtigte kann das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und durch Zulagen/SA-Abzug geförderte Kapital ganz (100 %) oder teilweise (bis auf ein Restkapital von mindestens 3 000 EUR) als ‚Altersvorsorge-Eigenheimbetrag’ für den Erwerb oder Umbau einer Wohnung entnehmen. Entnahmeberechtigt sind Personen während der > Unbe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 2.1.1 Erstausstattung für die Wohnung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Im Rahmen von Abs. 1 Nr. 1 besteht ein Anspruch auf die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 12/1514 S. 60 zu § 32) nennt als Beispielsfälle die Ausstattung nach einem Wohnungsbrand oder die Erstanmietung einer Wohnung nach einer Haft. Andere Fälle der Begründung eines Hausstandes wie z. B. nach Wohnungslosig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2.3 Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG)

Rz. 27a Mit Wirkung zum Vz 2015 wurde in § 10 Abs. 1a EStG eine neue Nr. 3 eingefügt.[1] Hiernach sind Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und § 23 VersAusglG sowie § 1408 Abs. 2 und § 1587 BGB als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit der Verpflichtete dies mit Zustimmung des Berechtigten beantragt (§ 10 EStG Rz. 172f.). Be...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / 1. Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 12.11.2020[4] handelt es sich nicht um eine Ehewohnungssache nach § 200 Abs. Nr. 1 FamFG, sondern um eine sonstige Familiensache (§ 266 FamFG), wenn ein Ehegatte den anderen während der Trennungszeit darauf in Anspruch nimmt, an der Kündigung des Mietverhältnisses an der Ehewohnung mitzuwirken. Dies entspricht der deu...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / I. Ausgewählte Entscheidungen

Die Darstellung konzentriert sich auf die wichtigsten Entscheidungen der letzten Zeit, die aus Umfangsgründen nur in den wesentlichen Zügen dargestellt werden. 1. BGH v. 29.1.2014 – XII ZB 303/13 ("Ausbruch")[16] Die Ehefrau verfügte über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Bis zur Geburt des gemeinsamen Kindes war sie selbstständig mit einem gastronomischen Betrieb. Währen...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / cc) Konstitutives oder nur verstärkendes Element?

Wie oben (unter aa) dargelegt, ist das subjektive Element schon nach allgemeinen Grundsätzen im Rahmen des § 138 BGB nicht notwendig; in Bezug auf Eheverträge gilt nichts anderes. Es ist bereits anerkannt, dass ein zusätzliches subjektives Element in bestimmten Fällen mit einem klar unwirksamen Vertragsinhalt nicht erforderlich ist. Verwiesen werden kann hier z.B. auf Ehevert...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / a) Ehebezogene Zuwendung

Zutreffend und im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[13] hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden,[14] dass eine Zuwendung unter Ehegatten kein eheneutrales Rechtsgeschäft ist, sondern eine ehebezogene Zuwendung, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhal...mehr

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ABC der Werbungskosten / Ehescheidung

Literatur: Tiedke, FR 1985, 631; Tiedke, BB 1988, 2079 Aufwendungen für eine Ehescheidung und die Scheidungsfolgen sind immer privat veranlasst. Die Scheidung betrifft den personenrechtlichen Status des Stpfl. und kann daher nicht mit der beruflichen Sphäre zusammenhängen. Das gilt auch, wenn der Stpfl. im Hinblick auf seine berufliche Stellung einer großzügigen Regelung der ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Versorgungsausgleich

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.5 Eigener Hausstand eines Ledigen

Rz. 178 In der älteren Rspr. wurde die Anerkennung von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung davon abhängig gemacht, dass in dem eigenen Hausstand des Stpfl. auch bei seiner Abwesenheit hauswirtschaftliches Leben herrschte. Diese Rspr. hat der BFH[1] aufgegeben.[2] Der BFH sah keine Rechtsgrundlage dafür, von einem unverheirateten Stpfl., anders als im Fall der Verhe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.1 Begriff der Schuldzinsen

Rz. 84 Schuldzinsen sind alle Leistungen, die für die zeitliche Überlassung des Kapitals gezahlt werden, die also nicht Tilgung der Kapitalschuld darstellen. Zinsen aufgrund der Steuergesetze (z. B. Nachzahlungs-, Aussetzungs- und Hinterziehungszinsen) können daher keine "Zinsen" i. d. S. sein, da insoweit kein "Kapital überlassen" wird.[1] Die Zinsen teilen stattdessen das ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich bei Ehescheidung oder bei Erbfall ist ausschließlich der Privatsphäre zuzuordnen. Nimmt der Verpflichtete daher eine Schuld auf, um die Zugewinnausgleichsschuld zu erfüllen bzw. abzulösen, handelt es sich um eine private Schuld. Schuldzinsen sind daher nicht als Werbungskosten abziehbar.[1] Auch bei einer Vornahme eines Zugewinnausgleichs durch eine Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Berufliche Veranlassung

Eine berufliche Veranlassung mit der Folge, dass die Umzugskosten als Werbungskosten anzuerkennen sind, liegt nur dann vor, wenn bei Vorhandensein einer ausreichenden und angemessenen Wohnung ein Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen erfolgt.[1] Damit wird der Trennung zwischen der durch die einzelnen Einkunftsarten definierten Erwerbssphäre und der privaten Sphäre der Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.3 Mediation

Steuerberater haben aufgrund ihrer beruflichen Position Einblick in verschiedenste Bereiche des privaten und wirtschaftlichen Lebens ihrer Mandanten. Wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses wird vielfach von ihnen sogar erwartet, dass sie sich bei der Konfliktlösung beteiligten. Steuerberater können auf vielen Gebieten mediativ eingreifen, z. B. bei Veränderungsprozesse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2021, Schenkungsteuerliche Aspekte im Familienrecht

1. Steuerrechtlich ist jeder Vorgang darauf zu untersuchen ob im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG eine Schenkung, eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Auflage vorliegt. Als Schenkung gilt danach jede freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert ist. Unabhängig hiervon sind Vermögensübertragungen unter Ehegatten grun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Leistungsempfänger (§ 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a KStG)

Tz. 11 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Kreis der Leistungsempfänger muss sich auf den in § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a KStG genannten Pers-Kreis beschr. Dies sind im Einzelnen Zugehörige oder frühere Zugehörige einzelner oder mehrerer wG (§ 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a Doppelbuchst aa KStG), Zugehörige oder frühere Zugehörige der in § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a Doppelbuchst bb KStG aufgezählten ...mehr

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AGS 03/2021, MüKo ZPO, Band: 2 §§ 355-945b ZPO

Herausgegeben von Dr. Wolfgang Krüger, Dr. Dr. h.c. Thomas Rauscher. 6. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck. XLVI, 2838 S., 359,00 EUR (339,00 EUR bei Bezug aller drei Bände) Seit der Vorauflage wurden einige Gesetze der ZPO geändert und ergänzt. Dabei sind insbesondere die Vorschriften gem. §§ 606 ff. ZPO zu erwähnen, die dem Gesetz zur Einführung der zivilprozessuale Musterfestst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 50 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst c KStG schreibt für alle Kassen, dh UK, Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen, vor, dass – vorbehaltlich des § 6 KStG – die ausschl und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Eink der Kasse nach Satzung und tats Geschäftsführung für die Zwecke der Kasse dauernd gesichert sein muss. Ziel dieser Regelung ist es, ein...mehr

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ZErb 03/2021, Rezension

Krug, Die Rechte des Erben vor dem Erbfall, Praxisliteratur, 1. Auflage 2020, zerb Verlag, ISBN 978-3-95661-097-4, 49,00 EUR. Das Werk stellt eine Neuerscheinung dar. Der erfahrene Autor hat als ehemaliger Richter sich mit der spannenden Frage möglicher Rechte des Erben vor dem Erbfall beschäftigt. Interessanterweise fasst der Autor direkt im Vorwort folgendes zusammen: "Nahezu t...mehr

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FF 03/2021, Verzicht auf Au... / 2 Anmerkung

Vorab: Die Entscheidung behandelt den Gesamtschuldnerausgleich nach Trennung der Eheleute schulbuchmäßig und ist deshalb ein anschauliches Beispiel für die sachgerechte Behandlung solcher Fälle. Zutreffend stellt das OLG zunächst heraus, dass die Trennung der Eheleute eine Zäsur für die interne Haftung für gemeinsame Schulden bedeutet. Denn während der Ehe ist in der Regel da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Beispiele bedingten Erwerbs

Rz. 9 [Autor/Stand] In den folgenden Fällen hat die Rechtsprechung eine aufschiebende Bedingung bejaht:mehr

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FF 03/2021, Versorgungsausg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Eheleute haben am 17.7.1987 geheiratet, am 13.7.1988 wurde ihr gemeinsamer Sohn geboren. Seit Juli 1998 leben sie voneinander getrennt. Der Scheidungsantrag wurde am 8.5.2019 zugestellt. [2] Der Antragsteller beantragt, den Versorgungsausgleich zu beschränken. Wegen der langen Zeit des Getrenntlebens solle der Ausgleich auf die während der Zeit ...mehr

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FF 03/2021, Verzicht auf Au... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Im vorliegenden Beschwerdeverfahren streiten die Beteiligten noch über die hälftige Erstattung erbrachter Rückzahlungen auf einen gemeinsam aufgenommenen Privatkredit sowie hälftige Freistellung von künftig daraus fällig werdenden Verbindlichkeiten. [2] Der Antragsteller und die Antragsgegnerin heirateten 2009. Seit 2015 lebten sie getrennt. Der Antragsteller z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anteilige Übertragung des Wohnförderkontos bei einer Scheidung (§ 92a Abs 2a S 1 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Wird iRd Vermögensausgleichs entschieden, dass eine geförderte Wohnung ganz oder teilweise auf den Ehegatten übergeht, entsteht dem Grunde nach eine schädliche Verwendung iSd § 92 Abs 3 EStG. Dann muss nach § 92a Abs 3 S 5 EStG eine Versteuerung des Wohnförderkontos im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs erfolgen. Rn. 91 Stand: EL 149 – ET: 02/2...mehr