Folgende nicht abschließend aufgeführte Gründe können für eine personenbedingte Kündigung in Betracht kommen[1]:
- Aids/HIV
- Alkoholsucht
- Alter
- Arbeitserlaubnis
- Arbeitsunfall
- Berufskrankheit
- Drogensucht
- Druckkündigung
- Eheschließung, Ehescheidung
- Ehrenamt/politische Betätigung
- Fehlende oder mangelhafte Eignung
- Freiheitsstrafe
- Führerscheinentzug
- Krankheit
- Untersuchungshaft
In all diesen Fällen können die Gründe in der Person des Arbeitnehmers dazu führen, dass dieser die arbeitsvertraglich vereinbarten Pflichten nicht oder nur ungenügend erbringen kann.
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