Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 11 Besondere Verfahren / 1. Anwaltszwang bei Verfahren vor dem Familien- und Oberlandesgericht

Rz. 18 Anwaltszwang besteht nach § 114 Abs. 1 FamFG beim AG und OLG in Ehesachen (§§ 121 ff. FamFG) und deren Folgesachen (§ 137 FamFG) sowie in selbstständigen Familienstreitsachen (§ 112 FamFG), wie z.B. selbstständigen Unterhaltssachen oder Zugewinnausgleichsverfahren Rz. 19 Kein Anwaltszwang besteht nach § 114 Abs. 4 FamFG z.B. im Verfahren der einstweiligen Anordnung (§§... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Versorgungsausgleich

Rz. 28 Nach § 31 VersAusglG ist der Ausgleichsanspruch gegenüber den Erben geltend zu machen, wenn ein Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung, aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich nach den §§ 9–19 VersAusglG verstirbt.[77] Den Erben steht ein Anspruch auf Ausgleich nicht zu, § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG. mehr

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Versorgungsausgleich (Auswi... / 3.3.2 Abänderungsentscheidung

Sind vom ausgleichspflichtigen Ehepartner Beiträge zum Ausgleich des Malus aus dem Versorgungsausgleich gezahlt worden und ergeht eine Entscheidung zur Abänderung des Wertausgleichs nach der Scheidung, durch die sich der Malus mindert, sind im Umfang der Abänderung zu viel gezahlte Beiträge zurückzuzahlen. Der Erstattungsbetrag ist um die an die ausgleichspflichtige Person e... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Allgemeines

Rz. 26 Rechte aus familienrechtlichen Beziehungen des Erblassers, wie bspw. das Recht auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe, die elterliche Sorge oder die Unterhaltspflicht nach § 1601 BGB (vgl. auch § 1615 BGB) sind grundsätzlich nicht vererblich. Gleiches gilt für das Recht des nicht verheirateten Vaters, seine Vaterschaft anzuerkennen oder die bereits anerkannte Vaterschaf... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Ehe, Lebenspartnerschaft, Verlöbnis

Rz. 4 Abs. 2 macht die Wirksamkeit des Erbvertrages vom Bestehen der Ehe, der Lebenspartnerschaft oder des Verlöbnisses abhängig; dies gilt auch, wenn Dritte, z.B. Kinder, bedacht werden; es ist jedoch stets zu prüfen, ob die Ehegatten bei Abschluss des Vertrages[3] etwas anderes gewollt haben (§ 2077 Abs. 3 BGB); das wird bei der Erbeinsetzung der gemeinsamen Kinder i.d.R. ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Beweislast

Rz. 9 Ob die Voraussetzungen für eine Scheidung der Ehe bzw. deren Aufhebung vorliegen, prüft das Nachlassgericht i.R.d. Erbscheinsverfahrens bzw. das Prozessgericht im Rahmen der Erbschaftsklage als Vorfrage. Derjenige, der sich darauf beruft, dass die Zuwendung des Erblassers an den Ehegatten unwirksam ist und die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen, trägt die Beweislast f... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Schenkung

Rz. 29 Gem. § 2301 BGB finden auf Schenkungsversprechen von Todes wegen die Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen Anwendung. Hierunter fällt auch die Vorschrift des § 2077 BGB. Dies bedeutet, dass eine Schenkung für den Fall, dass die Ehe vor dem Erbfall aufgelöst wurde oder ein begründeter Scheidungs- oder Aufhebungsantrag gestellt wurde, vorbehaltlich Abs. 3 unwirk... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Inhaltskontrolle bei Eheverträgen

Rz. 51 Nach der Entscheidung des BVerfG im Jahr 2001[63] stellte der BGH im Jahr 2004[64] erste, später verfeinerte und ergänzte Grundsätze für die Beurteilung von Regelungen in Eheverträgen auf.[65] Nach der sog. "Kernbereichslehre" wird ein Ehegatte unzumutbar einseitig belastet, je mehr durch den Vertrag in den Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts eingegrif... mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / b) Entstehungsgeschichte

Bis zum 1.1.1998 und damit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrecht vom 16.12.1997[16] sah das deutsche Kindschaftsrecht ein Umgangsrecht von Großeltern, Geschwistern und sonstigen Bezugspersonen nicht vor. Das in § 1636 BGB aF gewährte "Verkehrsrecht" betraf nur den nach der Scheidung nicht mehr sorgeberechtigten Elternteil. Das bisweilen erwogene ... mehr

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Versorgungsausgleich / 4.1 Interne Teilung

Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich nur noch im Rahmen einer internen Teilung durchgeführt. Das bedeutet, jedes in der Ehe erworbene Anrecht wird in dem jeweiligen Versorgungssystem – und daher intern – je zur Hälfte geteilt. So erhält der jeweils ausgleichsberechtigte Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch und damit ein "eigenes Konto" beim Versorgungsträger d... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / C. Veräußerung (Abs. 1, 3 S. 2)

Rz. 4 Veräußerung ist die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums unter Lebenden auf einen neuen Rechtsträger und umfasst sowohl das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (z.B. Bau-, Werk- oder Kaufvertrag) als auch das dingliche Verfügungsgeschäft (Eigentumsübertragung); unerheblich ist, ob die Veräußerung entgeltlich oder unentge... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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ZErb 01/2026, Gestaltungen ... / 2. Phase während des laufenden Scheidungsverfahrens

Während des laufenden Scheidungsverfahrens ist es von erheblicher Bedeutung, wer den Scheidungsantrag gestellt hat. Gemäß § 1933 BGB verliert der Ehegatte nämlich sein gesetzliches Erbrecht, wenn der Erblasser die Scheidung oder Aufhebung der Ehe beantragt hat. Im Rahmen der gewillkürten Erbfolge gilt dasselbe nach § 2077 Abs. 1 S. 2 bzw. S. 3 BGB. Zum wirksamen Ausschluss d... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Sinn und Zweck des Unterhaltsanspruchs gem. S. 3

Rz. 4 Mit der Neufassung des § 1933 BGB wurde Satz 3 eingefügt. Dieser stellt den Ehegatten, der sein Erbrecht verloren hat, dem geschiedenen Ehegatten gleich. Der überlebende Ehegatte soll demgemäß, obwohl er sein Erbrecht verloren hat, nicht schlechter stehen, als er bei einer Scheidung stehen würde. Es wurde die Ansicht vertreten, dass der längstlebende Ehegatte im Rahmen... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Zugewinnausgleich

Rz. 29 Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ist nach § 1378 Abs. 3 BGB grundsätzlich vererblich. Im Nachlass befindet sich der Zugewinnausgleichsanspruch, wenn er nach rechtskräftiger Scheidung bereits entstanden war, nicht wenn lediglich ein Scheidungsantrag rechtshängig ist.[78] Im Falle des gleichzeitigen Versterbens (§ 11 VerschG) scheidet ein Anspruch auf Zugewinnausgleic... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Erneute Heirat

Rz. 4 Haben die Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament verfasst und ist ihre Ehe geschieden worden, so lebt das gemeinschaftliche Testament, das durch die rechtskräftige Scheidung der Ehe nach Abs. 1 unwirksam geworden ist, nicht wieder auf, wenn die Eheleute erneut heiraten.[7] mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / b) Mutwilligkeit

Rz. 92 Von Mutwilligkeit spricht man, "wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde."[1] Mutwillig handelt danach, wer den kostspieligeren von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen beschreitet.[2] Rz. 93 Beispiel 3: Die Ehefrau unseres Mandanten M, der die Scheidung begehrt, ist eine sehr erfolgreiche Geschäftsfrau, ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / F. Verfahrensfragen

Rz. 35 Derjenige, der sich auf den Ausschluss des Ehegattenerbrechts bzw. des Voraus beruft, hat die Voraussetzungen des § 1933 BGB zu beweisen. Dies sind i.d.R. die Verwandten, die das Ehegattenerbrecht bestreiten. Zum einen ist darzulegen und zu beweisen, dass der Erblasser Scheidungsantrag gestellt bzw. seine Zustimmung zum gestellten Scheidungsantrag des überlebenden Ehe... mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / II. Zuständigkeit

Rz. 8 Das Familiengericht ist kein eigenständiges Gericht (wie z.B. das Arbeitsgericht), sondern nach § 23b Abs. 1 GVG eine Abteilung des Amtsgerichts (AG). Rz. 9 Das Familiengericht ist für alle Familiensachen ausschließlich sachlich zuständig (§ 23a Abs. 1 S. 2 GVG). In § 111 Nr. 1–11 FamFG werden die Familiensachen abschließend definiert: mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Unwirksamkeit durch Auslegung bzw. Anfechtung

Rz. 7 Soweit zutreffender Weise eine Analogie abgelehnt wird, kann durch Auslegung oder Anfechtung die ganze oder teilweise Unwirksamkeit des gesamten gemeinschaftlichen Testaments in solchen Fällen herbeigeführt werden.[11] I.d.R. wird hier eine Anfechtung nach § 2078 Abs. 2 BGB in Betracht kommen, da der Erblasser in der irrigen Erwartung des Fortbestandes der Ehe testiert... mehr

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FF 01/2026, Schantall, tu m... / 1. Großeltern i.S.v. § 1685 Abs. 1 BGB

Bei Großeltern wird auf die rechtliche Verwandtschaft i.S.v. § 1589 BGB abgestellt, sei es durch Geburt oder Adoption begründet. Maßgeblich ist die Verwandtschaft zweiten Grades in gerader Linie, ob tatsächlich eine Blutsverwandtschaft besteht, ist nicht entscheidend.[26] Eine nicht rechtlich begründete nur biologische Verwandtschaft genügt im Umkehrschluss nicht, so dass di... mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 2.3 Beitragsrechtliche Auswirkung von Versorgungsausgleichen

Der beitragspflichtige Zahlbetrag des Versorgungsbezugs mindert sich nicht bei Abtretungen i. R. d. schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs.[1] Wegen des im Beitragsrecht herrschenden Bruttoprinzips wirken sich solche Minderungen nicht auf die Beitragsbemessungsgrundlage aus. Die Unterhaltsleistung stellt eine echte wirtschaftliche Verwendung der Einnahme dar. Sie ist der Pr... mehr

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Informationen der Rentenver... / 2.1.2 Auskunft über die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften

Ebenfalls auf Antrag wird eine Auskunft über die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften erteilt. Diese Auskunft ist wichtig, wenn ein Versorgungsausgleich oder ein Rentensplitting unter Ehegatten durchgeführt werden soll. Sowohl beim Versorgungsausgleich als auch beim Rentensplitting können Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden, zu gleiche... mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / a) Anspruchsberechtigte

Rz. 158 Dem Wortlaut des § 844 Abs. 3 S. 1 BGB folgend verlangt der Anspruch auf Hinterbliebenengeld ein besonderes persönliches Näheverhältnis zwischen dem Hinterbliebenen und dem Getöteten im Zeitpunkt der Verletzung. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis ist regelmäßig bei nahen Familienangehörigen gegeben (BT-DS 18/11397 S. 14). Gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB wird diese... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Ereignis

Rz. 3 Ein "Ereignis" i.S.d. Abs. 1 Nr. 1 ist im weitesten Sinne zu verstehen.[2] Es bezieht sich nicht nur auf Geschehen, die den Beschwerten oder Bedachten unabhängig von dessen Willen betreffen, wie Tod oder Erwerbsunfähigkeit.[3] Das Ereignis kann auch auf einer Willensentschließung des Beschwerten oder Bedachten beruhen (Heirat, Nachkommen, Scheidung, Wiederverheiratung,... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Inhaltsirrtum (Abs. 1 Alt. 1)

Rz. 22 Wenn sich der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung geirrt hat, kommt ebenfalls eine Anfechtung in Betracht. Der Erklärende befindet sich in einem Irrtum über die rechtliche Bedeutung seiner Erklärung. Dies bedeutet, dass der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung zwar das erklärt hat, was er erklären wollte, er jedoch über die Bedeutung des Erklärten irrt, ... mehr

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FF 01/2026, Familienrechtli... / d) Der Ehename

Schließlich steht auch das Recht des Ehenamens paradigmatisch dafür, dass sich in den letzten 75 Jahren sehr viel in Richtung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen bewegt hat. In den ersten Jahren der Bundesrepublik Deutschland galt noch § 1355 BGB in seiner ursprünglichen Fassung, die ebenso bündig wie kompromisslos lautete: "Die Frau erhält den Familiennamen des Ma... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 72 PKH erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits aus eigenen Mitteln aufzubringen. Grds. hat jede Partei, die einen Antrag auf Bewilligung von PKH stellt, ihr Einkommen und Vermögen einzusetzen, um den Prozess aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zum Einkomme... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten

Rz. 34 Ein geschiedener Ehegatte des Erblassers kann unter den Voraussetzungen des § 1586b BGB Unterhaltsansprüche gegen die Erben geltend machen. Diese Norm gilt für seit dem 1.7.1977 geschiedene Eheleute.[40] Die Forderung ist auf den fiktiven Pflichtteil des geschiedenen Ehegatten begrenzt. Rz. 35 Die Pflichtteilsquote ist nach § 2310 BGB zu ermitteln. Diejenigen, die eine... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Sonderfall: Schenkungen unter Ehegatten

Rz. 105 Eine Ausnahme von den soeben dargestellten Grundsätzen enthält das Gesetz in Abs. 3 S. 3. Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Zehnjahresfrist nicht vor Auflösung der Ehe zu laufen. Wird die Ehe erst durch den Tod des einen Ehegatten aufgelöst, sind also alle Schenkungen ergänzungspflichtig, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts des rechtlichen Leis... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung

Rz. 3 Eine Rückgabe darf nur an beide Ehegatten gemeinschaftlich erfolgen. Beide Ehegatten müssen daher bei der verwahrenden Amtsstelle persönlich und gleichzeitig erscheinen, § 2256 Abs. 2 S. 2 BGB.[3] Die Herausgabe an einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.[4] Rz. 4 Da mit der Rückgabe aller nicht eigenhändigen gemeinschaftlichen Testamente der Widerruf als erklärt gilt,... mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.4 Haushaltszugehörigkeit bei auswärtiger Unterbringung

Der Entlastungsbetrag wird auch Alleinerziehenden gewährt, zu deren Haushalt ein Kind gehört, das zur Schul- und Berufsbildung auswärts untergebracht ist. Die Meldung des Kindes mit Hauptwohnsitz in der Wohnung des Alleinerziehenden ist nicht erforderlich. Praxis-Beispiel Berücksichtigung eines studierenden Kindes Der 20-jährige Sohn, der auswärts studiert, ist bei seiner alle... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Klasse von Personen

Rz. 3 Unter dem Begriff der Klasse i.S.d. § 2071 BGB ist die Gesamtheit von Personen zu verstehen, die unter einen bestimmten Allgemeinbegriff fällt (z.B. "die Bewohner des Altenheimes in X", "unsere Patenkinder", "meine Wanderfreunde").[3] Wenn allein die Zugehörigkeit zu einer Gruppe über die Qualifizierung als Zuwendungsempfänger entscheidet, hat der Erblasser eine Klasse... mehr

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Kinderfreibetrag / 4 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinstehende Elternteile erhalten einen Entlastungsfreibetrag, der durch die Steuerklasse II im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt wird. Der Entlastungsbetrag für echte Alleinerziehende i. H. v. jährlich 4.260 EUR für das erste Kind sowie der Erhöhungsbetrag i. H. v. 240 EUR für jedes weitere Kind stellen allein auf die Haushaltszugehörigkeit des Kindes ab. Die Gewähr... mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 1. Unterhaltsberechtigte

Rz. 9 Wird ein Mensch getötet, der gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet war, so haben die Angehörigen, die unterhaltsberechtigt sind, einen Schadensersatzanspruch. Die gesetzliche Vorschrift, die den Anspruch regelt, ist § 844 Abs. 2 BGB. Hiernach sind ersatzberechtigt die Personen, denen der Getötete im Zeitpunkt des Unfalls gesetzlich unterhaltsverpflichtet war. Nach dem ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Ehe darf nicht mehr bestehen

Rz. 2 Die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügungen zugunsten des Ehegatten ist davon abhängig, ob die Ehe im Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch besteht, es sei denn, der Erblasser hätte die Verfügung auch für den Fall des Nichtbestehens getroffen (Abs. 3). Der Ehegatte muss in der letztwilligen Verfügung nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet sein. Unter Abs. 1 fall... mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / II. Grundüberlegungen zur elektronischen Aktenführung

Rz. 266 Egal welches Programm man für die elektronische Aktenführung benutzt, so ist es jedoch stets erforderlich, vorab Organisationsanweisung für die Bearbeitung zu formulieren, um so den Mitarbeitern die Arbeit mit der elektronischen Akte zu erleichtern. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Abs. 1 Nr. 3 (Einflussnahme durch Täuschung oder Drohung)

Rz. 22 Die Beeinflussung der Willensbildung des Erblassers durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB) begründet die Erbunwürdigkeit des Täters nach Abs. 1 Nr. 3. Die Definition der arglistigen Täuschung entspricht der in § 123 BGB.[40] Sie kann durch Tun oder Unterlassen geschehen. Rz. 23 Ob bei der Anwendung von Gewalt (vis absoluta) ein Fall des Abs... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Besonderheiten beim überlebenden Zugewinn-Ehegatten

Rz. 35 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann ebenfalls zu einer Verschiebung der Erbquoten und folglich zu einer Veränderung der Pflichtteilsquoten führen. Dies hat seine Ursache in den besonderen Regelungen zum Erbrecht des überlebenden Ehegatten einer Zugewinn-Ehe.[157] Sedes materiae ist § 1371 BGB. Grundsätzlich sieht § 1371 Abs. 1 BGB eine pauschale A... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Aufschiebende Bedingung

Rz. 2 Dem Erblasser steht es frei, ein Vermächtnis unter eine aufschiebende Bedingung zu stellen. Ob der Erblasser eine aufschiebende Bedingung gewollt hat, ist im Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln. Damit das unter der aufschiebenden Bedingung gewährte Vermächtnis zum Tragen kommt, muss der Bedachte im Zweifel den Erbfall und Eintritt der Bedingung erleben (§§ 2074, 21... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Beispiele selbstverständlicher Vorstellungen des Erblassers

Rz. 54 Der Erblasser geht davon aus, dass die bedachte Person, bei der es sich um einen Prinzen aus ehemals regierendem Hause handelt, nur eine ebenbürtige Ehe eingehen wird;[131] der Erblasser geht davon aus, dass sich der Bedachte als Vertragserbe vertragsgemäß verhalten werde;[132] der Erblasser hat die Vorstellung, dass die bedachte Person nicht die Ursache für die Eheze... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Entsprechende Anwendung des § 2077 BGB

Rz. 24 Nach neuester Rspr. ist § 2077 BGB auf solche Fälle, in denen die Eltern den Ehegatten ihres Kindes in ihrer letztwilligen Verfügung bedacht haben, nicht analog anzuwenden.[74] Die Ehe mit dem eigenen Abkömmling ist oft nicht der Grund für die Zuwendung. Vielmehr sind andere Gründe ausschlaggebend, wie beispielsweise die Versorgung der Enkelkinder, die Belohnung für g... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / bb) Teilungsversteigerung

Rz. 419 Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (§ 180 ZVG). Rz. 420 Die Zwangsversteigerung führt – im Unterschied zur Zwangsverwaltung, die auf den Ertrag eines Grundstücks zielt – zu einer Verwertung der Substanz. Bei Erbauseinandersetzungen und in Anschluss an Ehescheidungen ist eine Teilungsversteigerung of... mehr

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Versorgungsausgleich / 4.3 Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Bestimmte Anrechte können nicht schon im Zusammenhang mit der Ehescheidung ausgeglichen werden (z. B. die Anrechte der betrieblichen Altersversorgung, die bei Ende der Ehe noch nicht unverfallbar sind). Der ausgleichsberechtigte Ehepartner kann dann vom ausgleichspflichtigen Ehepartner selbst die Zahlung einer Geldrente in Höhe des Ausgleichsbetrags verlangen. Dieser Rentena... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Zuständigkeit

Rz. 102 Der PKH-Antrag folgt der Zuständigkeit für die Hauptsache. Dies gilt auch dann, wenn der PKH-Antrag gesondert eingereicht wird. Rz. 103 Beispiel 1: Mandant M erhebt eine sog. Kostenvorschussklage i.H.v. 2.500,00 EUR gegen seinen in Hanau wohnenden Vermieter aufgrund eines erheblichen Wasserschadens in der von ihm bewohnten Mietwohnung in Berlin-Kreuzberg (Der Mandant ... mehr

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Hinterbliebenenrente / 1 Anspruchsberechtigte

Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben in der Rentenversicherung, Unfallversicherung und der Alterssicherung der Landwirte: Ehegatten/eingetragene Lebenspartner.[1] Geschiedene Ehegatten (Geschiedenenrente). In der Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte nur bei Ehescheidung vor dem 1.7.1977. Sog. "vorletzte" Ehegatten nach Wiederheirat und Auflösung der ... mehr

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Rentensplitting / 3 Durchführung

Das Rentensplitting ist dem Versorgungsausgleich bei Ehescheidung nachgebildet. Es beschränkt sich allerdings ausschließlich auf die in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen dynamischen Rentenansprüche. Das Rentensplitting wird in 3 Schritten durchgeführt: Zunächst wird der Zeitraum festgestellt, in dem die aufzuteilenden Rentenanwartschaften erworben wurden (Splitti... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Umdeutung in Einzeltestament

Rz. 22 Prinzipiell ist es auch möglich, die Umdeutung in ein Einzeltestament vorzunehmen, wenn bei einer Ehescheidung oder Eheaufhebung zwar der Fortbestand des gemeinschaftlichen Testaments nach Abs. 2 verneint werden muss, aber festgestellt werden kann, dass ein Ehegatte auch für diesen Fall die Gültigkeit seiner letztwilligen Verfügung wünschte. Rz. 23 Da § 2268 BGB nur di... mehr

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Versorgungsbezüge / 1.3 Zahlbetrag

Versorgungsbezüge werden mit ihrem Zahlbetrag bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt.[1] Unter Zahlbetrag ist dabei der unter Anwendung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften zur Auszahlung gelangende Betrag zu verstehen. Eventuell anfallende Steuern dürfen ebenso wenig abgezogen werden wie eventuelle Abzweigungsbeträge infolge einer A... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic... mehr