Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / f) Familienrecht

Rz. 135 Bei der Beurkundung eines Antrags auf Annahme als Kind (§ 1752 Abs. 2 S. 2 BGB) kann der Notar verpflichtet sein, die Beteiligten über die erbrechtlichen Folgen einer Adoption zu belehren.[441] Diese Belehrungspflicht lässt sich aus Abs. 1 ableiten. Die erbrechtlichen Auswirkungen gehören zur rechtlichen Tragweite der Erklärung, da sie als zwingende Folge der Adoptio... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 72 Familie, Ehegatte, Scheidung [Rdn 810]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 67 Familie, Ehegatte, Ehewohnung [Rdn 747]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 73 Familie, Ehegatte, Unterhalt [Rdn 826]

Rdn 827 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 732. Rdn 828 1. Der Ehegattenunterhalt besteht in drei rechtlichen Arten, je nach dem Zustand der Ehe. Rdn 829 a) Leben Ehegatten zusammen und noch nicht getrennt, so regelt sich die Frage des Unterhaltes nach § 1360 BGB. Diese Norm bestimmt den Familienunterhalt, der sich im Wesentlichen in das Wir... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 71 Familie, Ehegatte, Haushaltssache [Rdn 798]

Rdn 799 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 732. Rdn 800 1. Auch die Haushaltsgegenstände können Gegenstand einer streitigen Auseinandersetzung bei Trennung und Scheidung sein. Rdn 801 2. Haben sich die Ehegatten getrennt, sind aber noch nicht geschieden, so kann jeder Ehegatte grds. für sich die ihm selber gehörenden Haushaltsgegenstände in ... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 65 Familie, Allgemeines [Rdn 732]

Rdn 733 Literaturhinweise: Braeuer/Todorow, Der Zugewinnausgleich, 3. Aufl. 2024 Büte/Volker, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, 6. Aufl. 2022, Cirullis/Cirullis, Schutz bei Gewalt und Nachstellung, 3. Aufl. 2024 Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 12. Aufl. 2021 Götz/Giers, Die Wohnung in der familienrechtlichen Praxis, 3. Aufl. 2024 ... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 66 Familie, Ehegatte, Eheaufhebung [Rdn 737]

Rdn 738 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 732. Rdn 739 1. Eine Ehe endet durch den Tod eines der Ehegatten oder durch die Scheidung der Ehe. Ausnahmsweise kann es auch zur Aufhebung der Ehe kommen. Rdn 740 2. Die Aufhebung einer Ehe erfolgt wie die Scheidung durch richterlichen Akt, d.h. Beschluss. Die Aufhebung der Ehe hat gegenüber einer S... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 70 Familie, Ehegatte, Güterrecht [Rdn 777]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 74 Familie, Ehegatte, Versorgungsausgleich [Rdn 834]

Rdn 835 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 732. Rdn 836 1. Grds. findet mit der Scheidung der Versorgungsausgleich statt. Das bedeutet, dass die in der Ehezeit erwirtschafteten Versorgungsanrechte je hälftig zwischen den Ehegatten geteilt werden (§ 1 VersAusglG). Rdn 837 2. Als Ehezeit gilt für den Versorgungsausgleich die Zeit zwischen dem ... mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 6. Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe nach § 14 ErbStG

Alle Erwerbsvorgänge von einer Person (alle Schenkungen sowie ein eventuell daran anschließender Erwerb von Todes wegen) innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren sind zusammenzurechnen.[1] Dabei müssen alle Erwerbsvorgänge innerhalb dieses Zeitraums mit ihren Werten zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung angesetzt werden. Wichtig Keine Neubewertung für Vorschenk... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.6 Karenzzeit

Rz. 233 Abs. 1 Satz 2 ff. enthält die Regelungen zur neuen Karenzzeit ab 1.1.2023. Die Karenzzeit wird auch seit der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.7.2026 fortgeführt. Während der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft, nicht aber für Heizung als Bedarf nach § 22 Abs. 1 bis zur Grenze der Unverhältnismäßigkeit (Abs. 1 Satz 6... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.5 Hausgrundstück, Eigentumswohnung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 5)

Rz. 50 Angemessenes Wohneigentum auf einem Hausgrundstück oder als Eigentumswohnung ist bis zu einer Wohnfläche als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit bis zu 140 qm bzw. bei Eigentumswohnungen bis zu 130 qm vor einer Verwertung geschützt. Diese Größe gilt für jeweils 1 bis 4 Personen. Einen Zuschlag gesteht der Gesetzgeber im Umfang von 20 qm für jede wei... mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti... mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 3. Steuern

Ehegatten haben die Möglichkeit zum Ehegattensplitting durch Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung. Nach Trennung und Scheidung ist in bestimmten Grenzen ein steuerlicher Abzug von gezahltem Ehegattenunterhalt möglich. Unverheiratete Partner haben keine vergleichbaren Vorteile. Bei der Erbschaftssteuer kann der überlebende Ehegatte einen hohen Freibetrag in Anspruch nehmen... mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 1. Zugewinn und Versorgungsausgleich

Nur bei geschiedenen Ehegatten, die in Zugewinngemeinschaft gelebt haben, findet bei der Scheidung der Ehe ein gesetzlich geregelter vermögensrechtlicher Ausgleich statt, durch den der finanziell schlechter gestellte Ehegatte letztlich hälftig an dem während der Ehe vom anderen Ehegatten erwirtschafteten Zugewinn beteiligt wird. Eine entsprechende gesetzliche Regelung besteh... mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 2. Erbrecht

Der Ehegatte ist gesetzlicher Erbe. Für den Fall der Trennung, der Einreichung des Scheidungsantrags und der Rechtskraft der Scheidung bestehen entsprechende gesetzliche Regelungen. Einzelheiten sind davon abhängig, ob gesetzliches Erbrecht gegeben ist und ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist. Dem Lebensgefährten einer nichtehelichen Partnerschaft steht beim Tode s... mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 1. Unterhaltsansprüche eines Ehegatten

Bei Ehegatten beginnt deren gegenseitige Unterhaltsverpflichtung bereits am Tag nach der Heirat mit dem wechselseitigen Anspruch auf Familienunterhalt aus § 1360 BGB, der nicht als Zahlungsanspruch, sondern als Teilhabeanspruch ausgestaltet ist (BGH, Urt. v. 27.4.2016 – XII ZB 485/14, NJW 2016, 2122). Nach der Trennung kann ein Zahlungsanspruch auf Trennungsunterhalt aus § 13... mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 4. Die gemeinsame Wohnung

Während Ehegatten über die §§ 1361b, 1568a BGB die Möglichkeit einer gerichtlichen Regelung der Nutzung der Wohnung – ggf. bei einer Mietwohnung für den Zeitraum nach der Rechtskraft der Scheidung auch im Außenverhältnis zu einem Vermieter – haben, besteht bei einer unverheirateten Partnerschaft eine solche Möglichkeit nicht. Lediglich nach den Regelungen des Gewaltschutzges... mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.2.1 Berechtigtes Interesse an der Untervermietung

Ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung ist bereits dann anzunehmen, wenn ihm vernünftige Gründe zur Seite stehen, die seinen Wunsch nach Überlassung eines Teils der Wohnung an Dritte nachvollziehbar erscheinen lassen. Dabei ist jedes Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht als berechtigt anzusehen, das mit der geltenden Rechts- und S... mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.5 Elterneigenschaft für mehrere Personen

Elterneigenschaft kann bei weiteren Elternteilen gegeben sein mit der Konsequenz, dass der Beitragszuschlag für Kinderlose für alle beteiligten Elternteile des Kindes nicht zu erheben ist. Praxis-Beispiel Elterneigenschaft bei Scheidung der leiblichen Eltern Die leiblichen Eltern von Kind A lassen sich scheiden. Die Mutter heiratet einige Jahre darauf erneut und nimmt das Kind... mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / Was passiert, wenn ich die Eigenheimrenten-Förderung in Anspruch genommen habe und die Wohnung verlasse, weil ich pflegebedürftig werde oder mich scheiden lasse?

Es ist geplant, die Besteuerung des Wohnförderkontos – anstelle über einen in der Regel 20-jährigen Zeitraum – nur noch über einen deutlich verkürzten Zeitraum von fünf Jahren ab dem Beginn der Auszahlungsphase zu verteilen. Mit dieser Neuregelung entfällt nach Ablauf dieser fünf Jahre eine Überwachung der weiteren wohnungswirtschaftlichen Nutzung in der Auszahlungsphase ers... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 2. Von der Scheidung unabhängige Folgesachen

Von der Scheidung unabhängige Folgesachen sind zum einen die Kindschaftssachen nach § 137 Abs. 3 FamFG sowie der Kindesunterhalt. Die Geltendmachung solcher Folgesachen im Verbund ist zweckwidrig. Der Gesetzgeber ist gehalten, dies durch Änderung des § 137 FamFG zu ändern. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, elterliche Sorge, Umgang, Kindesherausgabe im Verbund mit Wirkung er... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Von der Scheidung abhängige Folgesachen

a) Versorgungsausgleichssachen Der Versorgungsausgleich wurde ebenfalls erst im Jahre 1977 in Zusammenhang mit den Familiengerichten und dem Konzept des Scheidungsverbunds eingeführt.[70] Er gehört zum sog. Mindest- oder Zwangsverbund, d.h. wird antragsunabhängig mit der Scheidung abgewickelt. Würde man den Versorgungsausgleich für nicht verbundfähig erklären, also die Beteil... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Motivation für die Verzögerung der Scheidung

Die Scheidung wird mitunter durch Geltendmachung von Folgesachen strategisch verzögert, um damit für einen Beteiligten bedeutsame Ziele zu erreichen. In wirtschaftlicher Hinsicht kann ein günstiger Trennungsunterhalt abgesichert werden, insbesondere wenn nachehelicher Unterhalt zweifelhaft erscheint. Auch kann in Betracht kommen, dass ein hoher Zugewinnausgleich absehbar ist... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 2. Folgesachen

Verbundfähige Folgesachen sind nach § 137 Abs. 2 FamFG der Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt, Ehewohnungs- und Haushaltssachen (§§ 1568a und b BGB) und Güterrechtssachen, wenn eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist und die Familiensache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache von einem Ehega... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / a) Versorgungsausgleichssachen

Der Versorgungsausgleich wurde ebenfalls erst im Jahre 1977 in Zusammenhang mit den Familiengerichten und dem Konzept des Scheidungsverbunds eingeführt.[70] Er gehört zum sog. Mindest- oder Zwangsverbund, d.h. wird antragsunabhängig mit der Scheidung abgewickelt. Würde man den Versorgungsausgleich für nicht verbundfähig erklären, also die Beteiligten auf eine spätere nach de... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / c) Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Güterrechtssachen

Anders zu bewerten ist die Geltendmachung von Ehewohnungs- und Haushaltssachen sowie Güterrechtssachen. Eine Geltendmachung im Verbund ist nicht nötig. Dies zeigt sich auch an der Entwicklung der Rechtsprechung in den letzten Jahren; der Zugewinnausgleich zählt nicht zum Kernbereich der Scheidungsfolgen.[71] Die Hausfrauenehe ist unter den heutigen sozialen Bedingungen kaum ... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / I. Einführung

Der Mittelpunkt einer familienrechtlichen Auseinandersetzung von Eheleuten ist die Scheidung.[1] Seit dem 1.7.1977 (Erstes Eherechtsreformgesetz vom 14.6.1976) ist es möglich, mit der Scheidung neben dem Versorgungsausgleich weitere Folgesachen (Unterhalt, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Güterrechtssachen, Kindschaftssachen) zu verbinden, sodass eine Scheidung erst ausgesp... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / a) Isolierte Geltendmachung von Folgesachen

Die Beteiligten haben ein Wahlrecht, ob sie Folgesachen – mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs (Mindestverbund) – im Scheidungsverbund geltend machen wollen oder dies nach Rechtskraft der Scheidung in einem von der Scheidung unabhängigen selbstständigen Verfahren erledigen. Der vermeintlich zugewinnausgleichsberechtigte Ehegatte ist gründlich über die Vor- und Nachteile der... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / aa) Rechtsfolgen des Antrags nach § 1386 BGB

Wie bereits erwähnt wurde, geht die größte Verzögerung für die Scheidung von der Folgesache Güterrecht (Zugewinnausgleich) aus. Sollte ein Stufenantrag gestellt worden sein, müssen zunächst die Auskünfte geklärt werden, was meistens schon recht zeitintensiv ist, vor allen Dingen droht aber im Bereich der Leistungsstufe die Einholung von Gutachten, insbesondere im Hinblick au... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / d) Ehewohnungs- und Haushaltssachen

Diesbezüglich kommen Ansprüche nach §§ 1568a und 1568b BGB im Verbund in Betracht. Folgender Antrag kann z.B. gestellt werden: "Der Antragsgegner wird verpflichtet, die im Miteigentum der Beteiligten stehende Waschmaschine der Marke … mit Rechtskraft der Ehescheidung der Antragstellerin zu Alleineigentum zu übertragen." Derartige Anträge, die meist viele weitere Haushaltsgege... mehr

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FF 05/2026, Vergessene, übersehene oder verschwiegene Anrechte im Versorgungsausgleich

In der Ausgangsentscheidung übersehene Anrechte können nach derzeitiger Rechtslage zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausgeglichen werden. Werden Versorgungsanrechte anlässlich der Scheidung nicht ausgeglichen, weil ein Ehegatte sie absichtlich oder versehentlich nicht beauskunftet hat oder weil das Familiengericht ein Anrecht fälschlicherweise übersehen hat. Das gilt so... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / aa) Allgemeines

Eine Maßnahme zur Beschleunigung der Scheidung kann auch die Abtrennung von Folgesachen sein. Diese ist jedoch von Voraussetzungen abhängig, die häufig problematisch sind. Sollte jedoch eine Abtrennung von Folgesachen von der Scheidung erfolgen, hat dies die Scheidung zur Folge mit den häufig gewollten Konsequenzen, dass Trennungsunterhalt erlischt und Zinsen beim Zugewinnau... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / cc) Abtrennung nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG

Damit bleibt nur noch die Möglichkeit der Abtrennung von Folgesachen bei Härtefällen nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG. Danach ist eine Abtrennung von Folgesachen zulässig, wenn sich ansonsten der Scheidungsausspruch so außergewöhnlich verzögern würde, dass ein weiterer Aufschub unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache eine unzumutbare Härte darstellen würde und ein E... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / V. Rechtspolitische Bewertung des Scheidungsverbunds

De lege ferenda stellt sich die Frage, inwieweit das Verbundverfahrensprinzip sich unter den heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen noch rechtfertigen lässt. Im Unterschied zu den gesellschaftlichen Bedingungen im Jahr 1977, die stark durch die Hausfrauenehe geprägt waren, spielt die Absicherung des schwächeren Ehegatten so gut wie keine Rolle mehr. Der ... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 3. Fazit

Der Scheidungsverbund war im Jahre 1977 ein großer Wurf. Dies kann nicht infrage gestellt werden. Die zeitgleiche Einführung der Familiengerichte und des Versorgungsausgleichs hat den Übergang vom Schuldscheidungsrecht zum Zerrüttungsprinzip vor dem Hintergrund des damaligen patriarchalischen Ehebildes ermöglicht. Grundlegend war dem Gesetzgeber daran gelegen, mittels dieser... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / cc) Fazit

Die Strategie der Beschleunigung der Scheidung durch vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ist in geeigneten Fällen unbedingt umzusetzen, gerade bei hohen Zugewinnausgleichsansprüchen im Hinblick auf die Vermeidung eines erheblichen Zinsschadens (oder auch um Trennungsunterhaltsansprüche infolge Scheidung zum Erlöschen zu bringen). Es kommt hinzu, dass sich der Stich... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / b) Ehegattenunterhaltssachen

Auch der Ehegattenunterhalt sollte im Falle entsprechender Anträge im Verbund nach wie vor geltend gemacht werden können. Grund dafür ist, dass der Trennungsunterhalt mit der Scheidung erlischt und ansonsten – trotz der Möglichkeit einstweiliger Unterhaltsanordnungen – Versorgungslücken nicht auszuschließen sind. Dies gilt insbesondere bei starker wirtschaftlicher Abhängigke... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / b) Rücknahme von Folgesachen

Sollte zu einer Zeit, zu welcher die Auswirkungen von Folgesachen noch nicht zu übersehen waren, solche im Scheidungsverbund geltend gemacht worden sein, ist auch eine Antragsrücknahme in Erwägung zu ziehen. Dies wird regelmäßig Kostennachteile zur Folge haben, die aber in Abwägung zu den Vorteilen einer schnelleren Scheidung hinzunehmen sein könnten. Soweit es die Folgesache... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Zweck des Scheidungsverbunds

Der Scheidungsverbund bezweckt (zumindest war dies im Jahre 1977 von Bedeutung), den sozial "schwächeren" Ehegatten zu schützen;[3] die Scheidung soll also nicht ausgesprochen werden können, bevor dieser durch Unterhaltsansprüche, übertragene Rentenanrechte und Zugewinnausgleich wirtschaftlich abgesichert ist. Daneben hat der Scheidungsverbund eine Verfahrenskonzentration zur... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 3. Die Verbundentscheidung, § 142 FamFG

Nach § 142 Abs. 1 FamFG ist im Fall der Scheidung über sämtliche im Verbund stehenden Familiensachen durch einheitlichen Beschluss zu entscheiden (Grundsatz des Verfahrens- und Entscheidungsverbunds). Selbst wenn das Gericht eine solche Entscheidung (häufig erst nach sehr langer Zeit) trifft, kann die Angelegenheit weiter dadurch verzögert werden, dass nunmehr "tröpfchenweise... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / bb) Vorgehensweise

Die Vorgehensweise bei Vorliegen eines Leistungs- oder Stufenantrags im Verbund zum Zugewinnausgleich sowie einer Verfahrensdauer seit Getrenntleben von drei Jahren ist wie folgt zu beschreiben: Zunächst ist der Verfahrensgegner außergerichtlich aufzufordern, die Zustimmung zur Aufhebung der Zugewinngemeinschaft zu erklären, und zwar mit Fristsetzung und Angebot der Kostenübe... mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 1.2 OLG Koblenz, Beschl. v. 14.1.2026 – 13 UF 268/25

1. Der eine Ehewohnung betreffende Herausgabeantrag eines Dritteigentümers ist als derzeit unbegründet abzuweisen, solange der in Anspruch genommene Ehegatte eine Zuweisung der Ehewohnung nach der Scheidung (§ 1568a BGB) noch aktiv betreiben kann und die Zuweisung, soweit verfahrensrechtlich möglich, auch aktiv gerichtlich betreibt. 2. Die derzeitige Unbegründetheit des Herau... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 3. Die 2 Wochenfrist, § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG

Folgesachen nach § 137 Abs. 2 Nr. 2-4 (Unterhalt, Ehewohnung und Haushaltssachen, Güterrechtssachen) können in den Verbund nur einbezogen werden, wenn sie spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache von einem Ehegatten anhängig gemacht wurden. Die Frist ist rechtspolitisch zu begrüßen; vor ihrer Einführung erfolgte die Ant... mehr

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FF 05/2026, Keine verfestig... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen den am 7.11.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er verpflichtet wurde, rückständigen Kindes- und Trennungsunterhalt aus dem Zeitraum von Juli 2021 bis Juni 2024 – hinsichtlich des Rückstands beim Trennungsunterhalt nur bis zum 19.4.2023 – … zu zahlen. [2] Die Antragstellerin und de... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / b) Ehegattenunterhalt

Ergiebig für eine Verzögerungsstrategie ist die Einleitung der Folgesache Ehegattenunterhalt, § 137 Abs. 2 Nr. 2 FamFG. Diese kann als Leistungs- oder Stufenantrag erhoben werden. In Betracht kommt auch, dazu einen negativen Feststellungsantrag zu stellen, falls außergerichtlich Auskunft erteilt wurde und die Gegenseite sich eines Anspruchs berühmt, so dass ein Feststellungs... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / c) Kindesunterhalt

Ansprüche auf Zahlung von Unterhalt für ein gemeinschaftliches Kind sind verbundfähig und können ebenfalls als Leistungs- oder Stufenantrag geltend gemacht werden. Auch hier gilt, dass ein negativer Feststellungsantrag gestellt werden kann, wenn außergerichtliche Auskünfte erteilt wurden und die Gegenseite sich eines Anspruchs berühmt.[23] Selbst Abänderungsanträge nach §§ 2... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / e) Güterrecht

Besonderes Potenzial für eine Verzögerung der Scheidung bietet der Zugewinnausgleich.[27] Dieser kann mit einem Leistungs- oder Stufenantrag in den Verbund eingebracht werden. Erneut kommt der negative Feststellungsantrag in Betracht, falls außergerichtlich Auskunft erteilt wurden und die Gegenseite sich eines Anspruchs berühmt hat. Bereits die Auskunftsstufe nach § 1379 BGB... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Motivation für Beschleunigung

Die Motivation für eine schnelle Scheidung steht den Verzögerungsstrategien diametral entgegen. Regelmäßig geht es darum, dass ein Beteiligter unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen endlich geschieden sein will, häufig auch um seine neue Partnerin/seinen neuen Partner ehelichen zu können. Dieser Wunsch hat besondere Bedeutung, wenn aus der neuen Partnerschaft bereits Kin... mehr