Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 15 Familienrecht / (2) Muster: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn

Rz. 153 Die Herausnahme von Betriebsvermögen aus dem Zugewinn kann in den Kernfomulierungen[246] wie folgt vereinbart werden: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.27: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn Jegliches Betriebsvermögen eines von uns beiden soll beim Zugewinnausgleich bei Beendigung der Ehe aus anderen Gründen als dem Tod eines...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / (1) Motivation

Rz. 154 Geht es nicht um Betriebsvermögen, sondern darum, dass ein Ehepartner erhebliches Vermögen bei Eheschließung bereits geerbt hat oder er mit hoher Wahrscheinlichkeit erben wird, besteht ein Interesse daran, solches Vermögen in seiner Wertsteigerung aus dem Zugewinnausgleich herauszunehmen. Beispiel Die Ehefrau erbt Ackerland zur Größe von 20.000 m2, das im Laufe der Eh...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 483 Schon ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) wird der Gläubiger nicht mehr über den Versorgungsausgleich an den vom anderen Ehegatten laufend erworbenen weiteren Anwartschaften auf Altersversorgung beteiligt. Deswegen steht dem Gläubiger gemäß § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB für die Trennungszeit und gemäß § 1578 Abs. 3 BGB für die Zeit...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Muster: Aufhebung der Gütertrennung und Berechnung des Zugewinns

Rz. 124 Der Kernsatz zur Berechnung des Zugewinns (= Nr. 2 des Musters "Aufhebung der Gütertrennung mit Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft ab Ehebeginn", Rdn 123) kann auch wie folgt lauten: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.17: Aufhebung der Gütertrennung und Berechnung des Zugewinns 2. Wir heben diesen Ehevertrag rückwirkend auf und vereinbaren ...mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Muster: Aufhebung der Gütertrennung und Ausschluss von Ansprüchen

Rz. 126 Zusätzlich kann man sonstige Ansprüche ausschließen: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.19: Aufhebung der Gütertrennung und Ausschluss von Ansprüchen Wir sind uns darüber einig, dass mit Abschluss und Durchführung dieses Vertrages keinerlei güterrechtliche oder vermögensrechtliche Ansprüche der Vertragsbeteiligten gegeneinander mehr bestehen, ...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 44 F und M, seit August 2005 ohne Ehevertrag verheiratet, leben getrennt. Der Ehescheidungsantrag der F ist dem M im August 2024 zugestellt worden. F war während der Ehe wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder nicht berufstätig. Sie hat kein nennenswertes Vermögen bis auf den hälftigen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Wohnhaus. Dieses ist während der Ehe auf eine...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 60 F muss im Hinblick auf § 1377 Abs. 3 BGB ihr Anfangsvermögen beweisen. Sie muss im Rahmen der Darlegung eines Zugewinnausgleichsanspruchs das eigene Endvermögen und das Endvermögen des M darlegen und beweisen, und zwar unter Einschluss der behaupteten Werte.[100] F ist darlegungs- und beweispflichtig für die Abwesenheit von Verbindlichkeiten im Endvermögen des M,[101]...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / bb) Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 110 Sachverhalte mit Bezügen zu einer Zeit vor dem 1.9.1986 (Datum des Inkrafttretens der großen IPR-Reform) sind daraufhin zu prüfen, ob das neue oder das "alte IPR"[244] zur Anwendung kommt (intertemporales Privatrecht). Für abgeschlossene Vorgänge (Heirat, Tod, Geburt) vor dem 1.9.1986 gilt altes Recht weiter (Art. 220 Abs. 1 EGBGB).[245] Die Rom II-VO gilt für Schade...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 145 Auch wenn Eheleute grundsätzlich der Auffassung sind, dass sie sich während ihrer Ehe nicht gegenseitig zu Vermögen verhelfen wollen und die Ehe für sie keinen vermögensrechtlichen Versorgungscharakter trägt, gibt es doch Lebenssituationen, die zu einer veränderten Ehesituation führen. So kann die Geburt eines Kindes dazu führen, dass ein Ehepartner, regelmäßig die E...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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§ 15 Familienrecht / jj) Behandlung von (unbenannten) Zuwendungen von Verwandten an beide Ehegatten und Zurechnung zum Anfangsvermögen als privilegierter Erwerb

Rz. 96 Machen Verwandte eines Ehegatten Zuwendungen an beide Ehegatten, indem sie z.B. ein unbebautes Grundstück zum Zwecke der Bebauung auf beide Ehegatten übertragen oder Beiträge zum Bau oder zur Finanzierung einer gemeinsamen Immobilie leisten, ging die Rechtsprechung bisher davon aus, dass die Zuwendungen nur im Verhältnis zu dem leiblichen Verwandten zu einer von dem B...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Beispiel: Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs

Rz. 104 Im Ausgangsfall (Rdn 44) soll unterstellt werden, dass folgende Werte festgestellt bzw. von F als richtig angesehen oder zugestanden werden:[197] Endvermögen F Anfangsvermögen Fmehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Auskunftserteilung

Rz. 102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.9: Zugewinnausgleich: Aufforderung zur Auskunftserteilung Sehr geehrter Herr _________________________, Sie wissen aus der Ihnen am _________________________ zugestellten Ehescheidungsantragsschrift, dass wir Ihre Ehefrau im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens vertreten. Ihre Ehefrau hat uns beauftragt, die Fra...mehr

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§ 15 Familienrecht / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 81 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[151] gehören.[152] Rz. 82 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegen...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Beschaffung von Informationen und Unterlagen; Ermittlung von Aufklärungsbedarf

Rz. 61 F muss Belege über den Stand ihres Barvermögens bei Eheschließung beschaffen. Es müssen u.U. Feststellungen zum Wert des von den Eltern übertragenen Grundbesitzes und zu dem aktuellen Wert des bebauten Grundstücks[104] getroffen werden. F muss ermitteln, ob und inwieweit das gemeinsame Hausgrundstück belastet ist, inwieweit sie für etwaige Kredite gesamtschuldnerisch ...mehr

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§ 15 Familienrecht / ii) Anrechenbarkeit von Vorausempfängen/Berücksichtigung unbenannter Zuwendungen

Rz. 92 Nach § 1380 BGB muss sich F auf eine in Betracht kommende Zugewinnausgleichsforderung anrechnen lassen, was ihr von M mit einer entsprechenden Anrechnungsbestimmung zugewandt worden ist oder was M an Zuwendungen an sie vorgenommen hat, die den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigen. Als Zuwendungen i.S.d. § 1380 BGB sind nach der Rspr. des BGH auch die sog. unben...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Muster: Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 103 Erteilt M zwar die geforderte Auskunft, bestehen aber Anhaltspunkte dafür, dass die Auskunft unrichtig oder unvollständig ist, besteht also Grund zu der Annahme, dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt worden ist, hat M nach § 260 Abs. 2 BGB auf Verlangen der F eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Zur Begründung eines Anspruchs a...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / III. Vorentscheidungen im Ausland und Tatbestandswirkung (Verjährung)

Rz. 6 Mit der ip-rechtlichen Fragestellung einher geht die Notwendigkeit der Ermittlung etwaig relevanter ausländischer Entscheidungen. Rechtskräftige Entscheidungen [19] ausländischer Gerichte sind von Amts wegen zu berücksichtigen.[20] Es erfolgt eine automatische (dh inzident festzustellende[21]) Anerkennung. Die Rechtswirkungen der ausländischen Entscheidung werden auf da...mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Begrenzung von Unterhaltshöhe und/oder Unterhaltsdauer

Rz. 446 Eine Begrenzung des Anspruchs auf Altersunterhalt ist nach § 1579 BGB wegen grober Unbilligkeit, insbesondere nach § 1579 Nr. 1 BGB wegen kurzer Ehedauer, möglich. Daneben ist auch – wie bei jedem nachehelichen Unterhaltsanspruch – eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung nach § 1578b BGB möglich. Maßgebend für eine solche Abwägung ist vorrangig die Frage ehebeding...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 1. EU-Verordnungen

Rz. 19 Mehrere EU-Verordnungen ersetzen im Umfang ihres Anwendungsbereiches das deutsche Kollisionsrecht (EGBGB) vollständig (Auflistung in Art. 3 Nr. 1 lit. a–g EGBGB):mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Wertermittlungsverlangen gegen M

Rz. 67 Über den eigentlichen Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB hinaus wird den Ehegatten durch § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB die Verpflichtung auferlegt, den Wert der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zu ermitteln. Dabei hat die Kosten der Wertermittlung der Auskunftspflichtige zu tragen.[118] Lediglich die Kosten eines Sachverständigen hat derjenige Ehegatte zu...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 5. Inhalt, Haupt- und Nebenpflichten des Anwaltsvertrags

Rz. 7 Der Inhalt des Anwaltsvertrages ergibt sich aus der konkret getroffenen inhaltlichen Vereinbarung, was gemäß §§ 133, 157 BGB durch Auslegung zu ermitteln ist. Ist der Mandant rechtsschutzversichert, kommt der Anwaltsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer Deckungszusage zustande.[22] Mandate haben regelmäßig durch Zielsetzung bestimmte Grenzen. Eine Prozessvol...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Erstellung eines Bestandsverzeichnisses über das Endvermögen der F

Rz. 63 Nach herrschend gewordener Meinung steht den Ehegatten wechselseitig kein Zurückbehaltungsrecht bis zur Auskunftserteilung durch den anderen Ehegatten zu.[107] Der Auskunftsanspruch besteht unabhängig davon, ob ggf. der Anspruchsteller selbst seinerseits Vermögenswerte verschweigt.[108] Auch der Ehegatte, der sich auf die Unbilligkeit des Zugewinnausgleichs nach § 138...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / II. Grundlagen der Parteiautonomie (Rechtswahlmöglichkeiten)

Rz. 33 Die Zulässigkeit und Reichweite einer Rechtswahl bestimmt das Kollisionsrecht des Forums. Gegenwärtig bestehen aus der Sicht des deutschen Kollisionsrechts[99] die folgenden Rechtswahlmöglichkeiten geordnet nach Sachgebieten:[100]mehr

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Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.2 Erheblicher Nachteil bei Fortsetzung des Mietverhältnisses

Voraussetzung für eine Kündigung ist, dass das bestehende Mietverhältnis eine angemessene wirtschaftliche Verwertung hindert. Dies ist der Fall, wenn diese wegen des Mietverhältnisses nicht erfolgen kann, z. B. die Wohnung bzw. das Grundstück in vermietetem Zustand nicht oder nur zu einem erheblich geringeren Kaufpreis verkauft werden kann. Wichtig Vermieter muss Nachweis erb...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / Zusammenfassung

Überblick Als Scheidungsfolgenvereinbarung (oder auch nur Scheidungsvereinbarung) werden Verträge zwischen kurz vor der Scheidung stehenden oder bereits im Scheidungsverfahren befindlichen Eheleuten bezeichnet. Die Folgen der Scheidung können die Ehepartner im Wesentlichen einvernehmlich regeln. Der Inhalt einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann sich grundsätzlich auf alle in...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 1 Sinn und Zweck der Scheidungsfolgenvereinbarung

Die in Scheidungsfolgenvereinbarungen und Eheverträgen getroffenen Regelungen sind teilweise identisch und unterscheiden sich wie folgt: Der Ehevertrag regelt die Rechtsverhältnisse einer zukünftigen oder auch fortdauernden Ehe sowie den nicht angestrebten Scheidungsfall mit den damit verbundenen Folgen. Bei der eigentlichen Scheidungsfolgenvereinbarung geht es um die tatsäc...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.1 Modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren

Die Ehepartner leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren.[1] Eine solche Vereinbarung ist jederzeit möglich und kann auch noch nach Eingehen der Ehe erfolgen. Ehebedingte Zuwendungen unter Ehegatten werden grundsätzlich allein güterrechtlich, das heißt im Wege des Zugewinnausgleichs, kompensiert.[2] Das...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.1 Grenzen der Vertragsfreiheit

Nicht jede Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. Ehevertrag ist wirksam. In den letzten Jahren haben das BVerfG und der BGH in einigen Urteilen immer wieder die Grenzen zulässiger Ehevertragsgestaltungen neu festgelegt.[1] Es gilt zwar der Grundsatz der Vertragsfreiheit, dennoch darf auch eine notarielle Vereinbarung nicht nach den §§ 138, 242 BGB sittenwidrig[2] sein bzw. gegen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 2 Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung güterrechtliche Fragen regelt, z. B. den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beenden soll, muss sie notariell beurkundet werden.[1] Gleiches gilt für Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich [2] oder wenn das Eigentum an einem Grundstück, z. B. Familienwohnheim, übertragen wird[3] oder bei der Übertragung von GmbH-Gesells...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3 Inhaltliche Überprüfung seitens der Gerichte

3.1 Grenzen der Vertragsfreiheit Nicht jede Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. Ehevertrag ist wirksam. In den letzten Jahren haben das BVerfG und der BGH in einigen Urteilen immer wieder die Grenzen zulässiger Ehevertragsgestaltungen neu festgelegt.[1] Es gilt zwar der Grundsatz der Vertragsfreiheit, dennoch darf auch eine notarielle Vereinbarung nicht nach den §§ 138, 242 BGB ...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung

Zusammenfassung Überblick Als Scheidungsfolgenvereinbarung (oder auch nur Scheidungsvereinbarung) werden Verträge zwischen kurz vor der Scheidung stehenden oder bereits im Scheidungsverfahren befindlichen Eheleuten bezeichnet. Die Folgen der Scheidung können die Ehepartner im Wesentlichen einvernehmlich regeln. Der Inhalt einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann sich grundsätzl...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5 Praxisrelevante Regelungspunkte für alle Ehepartner mit Beratungsbedarf

Ein "Muster" einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die für alle Betroffenen gleichermaßen passt, gibt es nicht. Angesichts der Komplexität vieler Fragen, ist es immer sinnvoll, anwaltliche und steuerliche Beratung einzuholen. Folgende Punkte sind nur beispielhaft genannt. 5.1 Schenkungen von Eltern an Schwiegerkinder Bei Regelungen zum möglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichs...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4 Scheidungsfolgenvereinbarung für den Unternehmer

Unabdingbar ist es, wenn ein Ehepartner oder alle beide ein Unternehmen haben, so früh wie möglich klare und vertretbare Regelungen zum Zugewinnausgleich bzw. dessen Verzicht bezüglich des Betriebsvermögens zu treffen und auch Maßstäbe für die Unternehmensbewertung zu vereinbaren. 4.1 Modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren Die Ehepartner leben im gesetzlichen Güterstand...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6 Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung/eines Ehevertrags richten sich nach dem Vermögen, über das in dem Vertrag Regelungen getroffen werden (Streitwert/Gegenstandswert). Die Rechtsanwalts- und Notarkosten für die Fertigung einer Vereinbarung richten sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen (RVG und GNotKG) und sind streitwertabhängig. Je niedriger also das Vermögen...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ges...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.3 Protokollierung im Scheidungsverfahren

Wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung im Rahmen des eigentlichen Scheidungsverfahrens vor Gericht abgeschlossen, fällt neben der 1,3 Verfahrensgebühr[1] und der 1,2 Termingebühr[2] eine 1,0 Einigungsgebühr[3] für die beteiligten Anwälte an, die aus dem Verfahrenswert berechnet wird. Letzterer wird vom Familiengericht festgesetzt. Wenn ein oder beide Ehepartner für das Schei...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.2 Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und externe Teilung

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenansprüche können z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung[1] und zunehmend auch durch betriebliche[2] oder private Altersvorsorge entstehen.[3] Scheitert eine Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass auch derjenige Ehepartner ...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.2.1 Wirksamkeitskontrolle

Der Richter wird daher in einem 1. Schritt gemäß § 138 Abs. 1 BGB eine Wirksamkeitskontrolle der Vereinbarung anhand einer auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bezogenen Gesamtwürdigung der individuellen Verhältnisse der Ehepartner vornehmen, insbesondere also hinsichtlich ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ihres geplanten oder bereits verwirklichten Lebenszu...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.2 Zweistufige Prüfung laut BGH

Nach Auffassung des BGH[1] steht es Ehepartnern grundsätzlich frei, die gesetzlichen Regelungen über den Zugewinn, den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt vertraglich auszuschließen. Allerdings darf der Schutzzweck dieser Regelungen nicht beliebig unterlaufen werden. 3.2.1 Wirksamkeitskontrolle Der Richter wird daher in einem 1. Schritt gemäß § 138 Abs. 1 BGB ...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2 Maßstab der Unternehmensbewertung einvernehmlich festlegen

Das BGB enthält keine zwingenden Bewertungsvorschriften. Grundsätzlich ist der Wert des Anfangs- bzw. Endvermögens sachverhaltsspezifisch zu ermitteln und vom Verkehrswert auszugehen (dies ist der bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielbare Erlös). Die Ehepartner können die Bewertungsmaßstäbe frei vereinbaren. Auch die Vereinbarung einer Bewertungshöchstgrenze für das B...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.3 Umfassende Prüfung

Bei der Prüfung der Angemessenheit einer individuellen Scheidungsfolgenvereinbarung muss zwingend eine Gesamtbetrachtung der bestehenden und geplanten Verhältnisse vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Alter der Ehepartner; bestehende andere Unterhaltsverpflichtungen beider Ehepartner; Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner; Ausbildung und Chancen am Arbeitsmar...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2.1 Grundlagen der Bewertung von Freiberuflern

Der Sachwert, der den Anschaffungswert der im Unternehmen vereinigten Sachen und Rechte nach Abzug der Verbindlichkeiten widerspiegelt, steht bei den meisten Freiberuflern regelmäßig nicht im Vordergrund (u. U. anders bei einem Arzt mit speziellen Apparaten). Hier ist meist der personalistische Einschlag bestimmend, weil die Bewertung nicht von der Person des Inhabers zu tre...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.4 Übertragung von vermieteten Immobilien zum Ausgleich des Zugewinns

Vor Verkauf einer vermieteten Immobilie an Dritte oder der Übertragung von vermietetem Grundbesitz zum Ausgleich des Zugewinns muss Folgendes bedacht werden: Die entgeltliche Veräußerung einer Immobilie ist ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 EStG. Ist die zu übertragende Immobilie innerhalb von 10 Jahren vor dem Verkauf angeschafft worden, muss der Veräußerungsgewin...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.1 Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

Der Geschäftswert bei der Beurkundung von Verträgen und Erklärungen bestimmt sich nach dem Wert des Rechtsverhältnisses, das Beurkundungsgegenstand ist.[1] Bei Eheverträgen, die vor dem Notar abgeschlossen werden, bestimmt sich der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Wert der gegenwärtigen Vermögen beider Ehepartner, wenn sich die Beurkundung des Ehevetrags nicht auf ...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.2.2 Ausübungskontrolle

Ist die ursprüngliche Vereinbarung an sich zulässig, wird der Richter in einem 2. Schritt im Wege der Ausübungskontrolle[1] prüfen, ob und inwieweit die Berufung auf den Ausschluss gesetzlicher Scheidungsfolgen angesichts der aktuellen Verhältnisse nunmehr missbräuchlich ist und deshalb das Vertrauen des Begünstigten in den Fortbestand des Vertrags nicht mehr schutzwürdig is...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2.2 Bewertung bei Unternehmen

Die Rechtsprechung berücksichtigt bei der Bewertung von größeren Kapital- und Personengesellschaften meist den Ertragswert, aber auch den Substanzwert. U. U. werden beide Methoden kombiniert und dabei unterschiedlich gewichtet. Der BGH nimmt zum Teil den rechnerischen Mittelwert aus Ertrags- und Substanzwert. Familiengerichte berechnen so den Zugewinn bezüglich des Unternehme...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.1 Schenkungen von Eltern an Schwiegerkinder

Bei Regelungen zum möglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichsanspruchs muss die BGH-Rechtsprechung[1] bezüglich Schenkungen von Eltern an Schwiegerkinder bedacht werden. Auch wenn Eheleute z. B. auf die Durchführung des Zugewinnausgleichs verzichtet haben, können Schwiegereltern von einem beschenktem Schwiegerkind Schenkungen zurückfordern. Zuwendungen der Eltern, die um der...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.2 Anwaltskosten

Die Geschäftsgebühr fällt für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts an. Sie entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erhalt des Auftrags, z. B. Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung, und bezieht sich auf Besprechungen mit dem Mandanten, u. U. auf erforderliche Gespräche mit der Gegenseite (unter Beachtung des Verbots der Interessenkollision) sowie den gesamt...mehr