Eine Scheidung ist für die meisten Beteiligten ein persönliches Drama. Es ist daher leicht vorstellbar, dass das Scheitern der Ehe eine instabile Psyche weiter ins Wanken bringen kann. Lehnt ein Ehepartner die Scheidung wegen der damit verbundenen psychischen Belastungen ab, akzeptiert das Gericht das nur ausnahmsweise als Härtefall.mehr
Zwangsversteigerungen aus der Auflösung von Eigentümer- sowie aus Ehe- und Erbengemeinschaften haben im ersten Halbjahr 2018 prozentual stark zugenommen: 17 Prozent aller Termine wurden in diesem Segment aufgerufen (Vorjahr: 13 Prozent). Zu diesem Ergebnis kommt der Fachverlag Argetra.mehr
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Ein bei einer einvernehmlichen Scheidung eingeschalteter Mediator, der die finanziellen Aspekte regeln soll, muss beide Parteien umfassend aufklären. Er hat dafür zu sorgen, dass nicht auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird, bevor die hierauf bestehenden Ansprüche geklärt sind. Versäumt er dies, haftet er nach den Grundsätzen der Anwaltshaftung.mehr
Eine Trennung ist in den seltensten Fällen einvernehmlich. Sind sich die Ex-Partner dazu noch uneins, wer in der ehelichen Wohnung verbleiben und wer ausziehen muss, bleibt oft nur der Weg vor Gericht. In einem vom OLG Oldenburg zu entscheidenden Fall wurde die Wohnung aufgrund vorangegangener Drohungen des Mannes der Ehefrau zugesprochen.mehr
Auch wenn ein Alzheimer-Patient zum Zeitpunkt der Ehescheidung in der mündlichen Verhandlung vor Gericht den zuvor kund getanen Scheidungswillen nicht mehr äußern kann, kann die Ehe geschieden werden. Dies entschied das OLG Hamm in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss.mehr
Bezichtigt ein Unterhaltsberechtigter den Unterhaltsverpflichteten zu Unrecht schwerer Verfehlungen oder gar Verbrechen, kann dies zur Versagung das Unterhalts wegen grober Unbilligkeit führen.mehr
Unterhalt bemisst sich nach den Lebensverhältnissen während der Ehe. Eine Erbschaft nach der Ehe ist daher nur bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen, wenn sie von den Eheleuten bereits in ihre gemeinsame Lebensplanung einbezogen wurde. Anderenfalls schlägt sie nicht auf den Unterhalt durch.mehr
Ein Ehepaar beschließt die Trennung. Der wirtschaftlich stärkere Partner hat ein bisschen was angelegt. Der Weg von der Einreichung des Scheidungsantrags bis zum Ausspruch der Scheidung sollte nicht von galoppierendem Vermögensverfall geprägt sein: Wenn von dem Ersparten plötzlich nichts mehr da ist, kann es nach neuerem Recht Überraschungen geben.mehr