Verwirkung


Mann und kleiner Junge fassen sich ans Kinn
Mann und kleiner Junge fassen sich ans Kinn
Unterhaltsschuldnerschutz gem. §§ 242 und 1611 BGB

Verwirkung des Kindesunterhalts durch sittliches Verschulden oder Zeitablauf

Kindesunterhalt kann unter bestimmten Umständen verwirkt sein. Dies kommt ausnahmsweise wegen Verfehlungen des Kindes in Betracht. Häufiger ist der Fall der Verwirkung nach § 242 BGB: Zeitablauf und das Verhalten des Unterhaltsberechtigten können das Vertrauen des Unterhaltsverpflichteten rechtfertigen, dass der Unterhaltsanspruch nicht mehr geltend gemacht wird.





Mutter zeigt Baby Bilder
Mutter zeigt Baby Bilder
Betreuungsunterhalts-Verwirkung

Unterhaltsanspruch nichtehelicher Mütter entfällt nicht durch neue Partnerschaft

Das OLG Frankfurt a.M. hat eine mutige Entscheidung getroffen. Für geschiedene Mütter endet der Unterhalt, sobald sie einen neuen festen Partner haben. Nichteheliche Mütter will das OLG privilegieren und den Anspruch auch nach dem Zusammenleben in neuer Partnerschaft fortdauern lassen. Es setzt, wegen anderer Nachteile für diese Mütter, einen anderen Verwirkungsmaßstab an. Ob das der BGH auch so sehen wird?













Mobbing Mann Frau
Mobbing Mann Frau
Mobbing

LAG: Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Mobbings nach Ablauf von zwei Jahren verwirkt

Wer am Arbeitsplatz gemobbt wird und zwei Jahre wartet bis er Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld erhebt, verwirkt seinen Anspruch. Nach einer solchen Zeit muss der Arbeitgeber nicht mehr mit einer Inanspruchnahme rechnen, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einer Entscheidung die allerdings nicht rechtskräftig ist. Der Kläger hat gegen die Entscheidung Revision beim BAG eingelegt.