Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis enthält Informationen über die Art und die Dauer des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses sowie gegebenenfalls über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers.
Ein Arbeitszeugnis kann unterschiedlich umfangreich sein. Man unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet Informationen über Art und Dauer der Beschäftigung. Das qualifizierte Arbeitszeugnis gibt darüber hinaus Auskunft über die Leistung und das soziale Verhalten des Arbeitnehmers und wird auf Verlangen des Arbeitnehmers in dieser Form ausgestellt.
Arbeitszeugnis zu verschiedenen Anlässen
Arbeitszeugnisse können zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgestellt werden: Ein sogenanntes Zwischenzeugnis wird im bestehenden Arbeitsverhältnis ausgestellt, zum Beispiel in Zusammenhang mit einem Wechsel des Vorgesetzten. Vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein vorläufiges Arbeitszeugnis ausgestellt werden, zum Beispiel zum Zeitpunkt der Vereinbarung eines Aufhebungsvertrags. Ein Endzeugnis wird zum Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt, zum Beispiel mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Ende des Arbeitsverhältnisses
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehört neben dem Arbeitszeugnis auch eine Ausgleichsquittung zu den Dingen, die geregelt werden sollten. Darin wird festgelegt, dass der Arbeitnehmer keine weiteren Ansprüche gegen den Arbeitgeber hat. Auch eine Urlaubsbescheinigung hat der Arbeitgeber auszustellen. Darin bescheinigt er die im laufenden Urlaubsjahr bereits gewährten oder abgegoltenen Urlaubstage, die Höhe des Urlaubsanspruchs und gegebenenfalls übertragene Urlaubstage vom vorangegangenen Jahr.