Das Dilemma der Personaler bei der Zeugniserstellung

Zutreffend und rechtssicher sollen Arbeitszeugnisse sein und dann noch schnell erstellt werden. Oft kann HR das nicht erfüllen, zeigt eine Umfrage. Sowohl Mitarbeiter als auch Führungskräfte sind unzufrieden mit der Zeugniserstellung. Sie haben Vorschläge zur Optimierung des Prozesses.

Häufig hat die HR-Abteilung bei der Zeugniserstellung nur eine begleitende Rolle. Einen Großteil der Aufgaben übernehmen dann die Führungskräfte: Laut der Umfrage "Zeugniserstellung in deutschen Unternehmen" von Haufe sagen 74 Prozent der 102 befragten Führungskräfte, dass sie die Leistungsbewertung im Zeugnis übernehmen.

Weitere 65 Prozent geben an, für die  Kontrolle und gegebenenfalls Ergänzung der Tätigkeitsbeschreibung zuständig zu sein. 47 Prozent übernehmen danach die Abstimmung der Formulierungen mit dem Mitarbeiter und 19 Prozent stoßen den Prozess der Zeugniserstellung auch in der HR-Abteilung an.

Führungskräfte und Mitarbeiter mit Zeugniserstellung unzufrieden

Trotzdem fällt der Unmut auf HR zurück, wenn im Prozess etwas hakt: Führungskräfte glauben, dass das Zeugnis zu lange im HR-Bereich liegen bleibt. Die Mitarbeiter kritisieren vor allem die Dauer von der Anfrage bis zum Erhalt des Zeugnisses sowie die Vollständigkeit der Tätigkeitsbeschreibung.

Und gerade was die Bewertung ihrer Leistung angeht, sind Mitarbeiter oft unzufrieden. Dies ist ein heikles Thema – allzu oft kommt es hier zu Streitigkeiten vor Gericht. Dem sind sich die Führungskräfte wohl auch bewusst, denn ganze 82 Prozent der Befragten geben an, dass sie sich nicht ausreichend sicher fühlen in Sachen rechtssichere Formulierungen.

Vorschläge zur Verbesserung der Zeugniserstellung

Entsprechend wünschen sich die Befragten auch Hilfestellungen bei der Zeugniserstellung. 47 Prozent der Führungskräfte geben dies an und auch 60 Prozent der 102 befragten Personalprofis.

Die Personaler schlagen zur Optimierung vor, eine Software für die Zeugniserstellungsprozess einzusetzen (25 Prozent), Mitarbeiter in die Tätigkeitsbeschreibung einzubinden (29 Prozent)  und  rechtlich abgesicherte Textbausteine zu nutzen (30 Prozent). Die Führungskräfte sehen dies ähnlich.

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