Tools wie Microsoft Workplace Analytics arbeiten mit Erhebungsmethoden wie der organisationalen Netzwerkanalyse. Da stellt sich zunächst die Frage: Was bringt die Analyse von Verhaltensweisen am Arbeitsplatz? Was ist mit den aktuellen Tools überhaupt möglich, was ist (noch) Zukunftsmusik? Als nächstes müssen solche Funktionen auch ethisch und rechtlich beurteilt werden.mehr
Es ist schwierig gegen leistungsbezogene Entscheidungen wie Noten oder Zeugnisse in der Schule vorzugehen. Jedoch gibt es klare Richtlinien, die eingehalten werden müssen.mehr
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Schreibt eine Vorgesetzte, die sich für eine intern ausgeschrieben Stelle bewirbt, die dienstliche Beurteilung für eine Mitbewerberin, ist diese Beurteilung fehlerhaft aufgrund der Konkurrenzsituation.mehr
Für ein Auswahlverfahren um eine Beförderungsstelle kann es erforderlich sein, dass die dienstliche Beurteilung des Beamten durch eine Anlassbeurteilung aktualisiert wird. Unter welchen Voraussetzungen das der Fall ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.mehr
Der Beamtenbund dbb warnt vor einer Diskriminierung von Frauen im öffentlichen Dienst. Wer Familienzeit nehme, müsse mit schlechteren Noten bei der dienstlichen Beurteilung rechnen. mehr
Die dienstliche Beurteilung eines Beamten darf auch von einem Beurteiler erstellt werden, der die Leistung im Beurteilungszeitraum nicht aus eigener Anschauung kennt. Dies setzt aber ein Beurteilungssystem voraus, das sicherstellt, dass der Beurteiler über hinreichende Kenntnis von den für die Beurteilung wesentlichen Tatsachen verfügt, so das Bundesverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil.mehr
Das Auswahlverfahren um einen Beförderungsdienstposten kann nicht abgebrochen werden, wenn dies mit der fehlenden Aktualität der dienstlichen Beurteilung eines Mitbewerbers begründet wird und dessen Beurteilung nicht länger zurückliegt als der Regelbeurteilungszeitraum.mehr
Dienstliche Beurteilungen dürfen auch ohne zusätzliche individuelle textliche Begründung im Ankreuzverfahren erstellt werden. Allerdings müssen die Bewertungskriterien hinreichend differenziert und die Notenstufen textlich definiert sein und das Gesamturteil muss begründet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.mehr
Nichts trifft ein Elternherz so hart, wie echte oder vermeintliche Ungerechtigkeiten gegenüber dem eigenen Nachwuchs. Schon am Spielplatz kann das unschwer nachverfolgt werden. Ist gar das Abitur oder der begehrte Studienplatz in Gefahr, dann muss die Schule bei vermuteten Ungerechtigkeiten mit ernstem, auch gerichtlichem Gegenwind rechnen. Doch nicht immer sind die Erfolgsaussichten rosig.mehr