Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Tax Solutions für mehr Effi... / 4 Scheinselbstständigkeits-Check

Mit der Smart Solution Scheinselbstständigkeits-Check können Sie die Risiken einer Scheinselbstständigkeit analysieren und bewerten. Das Tool unterstützt Sie dabei, eine weitestgehend verlässliche Beurteilung freier Mitarbeiter bzw. Dienstleister vorzunehmen und so das Scheinselbstständigkeits-Risiko zu minimieren. Zwar ist eine rechtsverbindliche Aussage nicht möglich, da j... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Pensionär / 2.4 Meldungen für beschäftigte Pensionäre

Beschäftigte Pensionäre sind im DEÜV-Meldeverfahren mit dem Personengruppenschlüssel (PGR) "119" für versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters zu schlüsseln. Für die Beitragsgruppe gelten die üblichen Schlüssel. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Pensionäre sind versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicher... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Rentner / 4.1.4 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung bewirkt die Altersrente grundsätzlich keine Änderung der versicherungsrechtlichen Beurteilung. Hier wird der Arbeitnehmer erst mit Ablauf des Monats, in dem er die Regelaltersgrenze vollendet, versicherungsfrei. Nach Ablauf des Monats, in dem er die Regelaltersgrenze vollendet hat, muss er keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr entri... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Rentner / 4 Beschäftigung von Rentnern

Nehmen Rentner eine Beschäftigung auf, kann sich dies auf die versicherungsrechtliche Beurteilung in der Kranken- und Pflegeversicherung und auch auf die Renten-Auszahlung auswirken. Die Rentenart ist ausschlaggebend dafür, in welcher Höhe ein Hinzuverdienst neben dem Rentenbezug rentenunschädlich möglich ist. Tabellarische Übersicht zu Beiträgen und Beitragsgruppen Die nachf... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Verhaltensorientierter Arbe... / 9 Feedback und Kritik

Feedback und Kritik kennzeichnen sowohl moderne Führungskonzepte als auch Ansätze im verhaltensorientierten Arbeitsschutz. Schust sieht darin sogar eine Hauptaufgabe der Führungskräfte: Sie müssen mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl ermitteln, ob das "(…) Handlungsergebnis (= Ist) dem gewünschten und vereinbarten Ziel/Ergebnis (= Soll) entspricht".[1] Die Ergebnisse soll... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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BGM in der öffentlichen Ver... / 6.2.4 Wesentliche Erfolgsfaktoren

Wichtig Lösungsansätze und Erfolgsfaktoren Einsatz von Fachpersonal (Qualifikationen im BGM) Konzentration auf wesentliche Kennzahlen Beurteilung der Kennzahlen (Normabweichung, Unterschiede und Ursachen) Optimierung/Organisation des BEM Bündeln von Informationen (BGM-Hotline) Entwicklung digitaler Angebote (u. a. Arbeitgeber-App "Meine LHW") In Krisenzeiten: EAP und psychologische... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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BGM in der öffentlichen Ver... / 6.2.3 Aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze

Verdichtung von Kennzahlen Seit 2008 werden überwiegend klassische Analyseinstrumente eines BGM angewandt, wie z. B. interne Kennzahlen (u. a. AU-Quote, BEM-Kennzahlen), Krankenkassenberichte und Expertengespräche, um mögliche Ursachen für den erhöhten Krankenstand zu identifizieren. Den regelmäßigen Einsatz einer Mitarbeiterbefragung hält Bittner dabei für "absolut notwendig... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Unionsrechtswidrige Anwendu... / 3. Vom Anwendungsbereich erfasste Vorgänge

Die Gründung einer AG nach portugiesischem Recht fällt grundsätzlich unter Art. 3 Buchst. a RL 2008/7/EG. Eine Umstrukturierung i.S.d. Art. 4 RL 2008/7/EG ist jedoch stets als lex specialis anzusehen. Art. 4 Abs. 1 Buchst. b RL 2008/7/EG sei im vorliegenden Fall einschlägig, da auf Ebene der neu gegründeten AG nach portugiesischem Recht ein Erwerb von Anteilen stattfindet, w... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Regelungsinhalt

Rz. 141 § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB verlangt im Zuge der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden die Beibehaltung der auf den vorhergehenden Abschluss angewandten Bewertungsmethoden. Die Bilanzrichtlinie 2013/34/EU spricht dagegen formal von Rechnungslegungsmethoden und Bewertungsgrundlagen. Eine Übernahme der Formulierung aus der Bilanzrichtlinie 2013/34/E... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.2 Wertaufhellende und wertbegründende Tatsachen

Rz. 63 Das Wertaufhellungsprinzip und die entsprechende Unterscheidung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Tatsachen folgt aus der Systematik der Trennung von Abschlussstichtag (s. zum Abschlussstichtag § 242 Rz. 8 ff.) und dem Stichtag der Bilanzaufstellung (§ 243 Rz. 33, § 264 Rz. 43) i. V. m. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB sowie § 252 Nr. 4 Hs. 1 HGB. Wenngleich es bei... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.2 Abgrenzung von Bewertungsobjekten

Rz. 86 Mangels einer gesetzlichen Vorgabe zur Abgrenzung zwischen Bewertungsobjekten im Handelsrecht obliegt dem Kfm. dabei die Verantwortung zur – im Zweifelsfall einzelfallbezogenen – sachgerechten Trennung dieser.[1] Die Abgrenzung zwischen einzelnen VG und Schulden beschränkt sich auf die Klärung wirtschaftlicher Aspekte.[2] Allerdings kommt den rechtlichen Abgrenzungskr... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1.1 Regelungsinhalt

Rz. 97 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 HGB verlangt im Kontext der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden ein vorsichtiges Vorgehen, d. h. eine vorsichtige Bewertung. Aus der explizit bewertungsbezogenen Vorschrift, die auch als vorsichtige Bewertung i. e. S. bezeichnet wird,[1] wurde und wird – wenn auch zunehmend seltener – im Schrifttum ein bilanzierungsb... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.8 Genehmigungs- und Gremienvorbehalte

Rz. 127 Bestehen gegen einen Realisationsvorgang Genehmigungsvorbehalte, etwa in Abhängigkeit einer Entscheidung des Kartellamts, so kommt es auf den Grad der Wahrscheinlichkeit der Zustimmung bzw. Genehmigungserteilung an. Ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Genehmigung auszugehen, so steht die schwebende Unwirksamkeit einer Realisation nicht entgegen.[1] Ist die Gen... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 102 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 HGB schreibt neben der vorsichtigen Bewertung (Rz. 97 ff.) konkret die Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und Verluste vor, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Zudem ist in diesem Zuge das Wertaufhellungsprinzip zu beachten (Rz. 107 und detailliert Rz. 63 ff.). Das – unglücklicherweise – mitunter auch als Verlustantizipa... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 34 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dieser nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der vom Gesetz damit unterstellte Regelfall wird auch als going-concern-Prämisse/Prinzip bezeichnet. Dem Prinzip zufolge sind die VG und Schulden gem. ihrer tatsächlich beabsichtigten... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.5 Spezialvorschriften und Ausnahmen vom Stichtagsprinzip

Rz. 83 Mit den Spezialvorschriften zur Bewertung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen zum (nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen) Erfüllungsbetrag und damit zur Berücksichtigung künftiger Gegebenheiten (§ 253 Rz. 20 ff.) sowie dem Wahlrecht für außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung von VG des FAV bzw. dem im Umkehrsch... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Grundsatz der Wesentlichkeit

Rz. 171 Der Grundsatz der Wesentlichkeit sieht die Berücksichtigung und Offenlegung aller Sachverhalte vor, die für die Jahresabschlussadressaten von Relevanz, d. h. für diese zwecks der Beurteilung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich, sind. Im Umkehrschluss ergibt sich die Möglichkeit zur Außerachtlassung der nicht wesentlichen Tatbestände.[1] R... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Fortführungszeitraum

Rz. 38 Der Gesetzgeber hat eine Konkretisierung des Zeitraums unterlassen, für den die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zutreffen muss, damit der gesetzlich unterstellte Regelfall eintritt. Höchstrichterlich wurde auf Basis der h. M.[1] festgelegt, dass sich der handelsrechtlich gebotene Zeitraum regelmäßig jedenfalls auf das auf den Abschlussstichtag folgen... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Ausnahmefälle

Rz. 158 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar, die zu einer Durchbrechung der Grundsätze des Abs. 1 führen. Dem Rechtsprinzip "lex specialis derogat legi generali" folgend bedarf es in diesen Fällen keiner gesonderten Ausnahmeregelung in Gestalt einer expliziten Regelung wie jener des § 252 Abs. 2 HGB (vgl. zur Norm-Rangfolge... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Regelungsinhalt

Rz. 134 § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB schreibt die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erträgen vor. Anders als bei einer Einnahmenüberschussrechnung i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG, die für Steuerpflichtige ohne gesetzliche Buchführungs- und Abschlusserstellungspflicht eine Gewinnermittlung aus der Saldierung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben gestattet, hat die G... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Diversity in der Arbeitswelt / 6.3 Diversity in HR-Prozessen verankern

Checkliste: Personalprozesse Jede Anforderung im Stellenprofil wird auf ihren Tätigkeitsbezug geprüft. Vorauswahl und Interviews folgen einheitlichen Bewertungskriterien. Bewerbungsportale sind barrierearm und erheben nur erforderliche Angaben. Kriterien für Beurteilung, Vergütung und Beförderung sind schriftlich festgehalten. Informationen und Entwicklungsangebote sind nicht nu... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
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Aktuelle Empfehlungen der R... / E-Rechnung

Die E-Rechnung ist nicht mehr nur ein Zukunftsthema. Seit dem 01.01.2025 müssen inländische Unternehmer E-Rechnungen empfangen können. Für Rechnungsaussteller laufen die Übergangsregelungen stufenweise aus. Spätestens jetzt sollten Unternehmen prüfen, ob ihre Buchhaltungs-, ERP- und Rechnungsprozesse E-Rechnungen sicher empfangen, erstellen, prüfen, freigeben und GoBD-konfor... mehr

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Aktuelle Empfehlungen der R... / E-Rechnung

Die E-Rechnung ist nicht mehr nur ein Zukunftsthema. Seit dem 01.01.2025 müssen inländische Unternehmer E-Rechnungen empfangen können. Für Rechnungsaussteller laufen die Übergangsregelungen stufenweise aus. Spätestens jetzt sollten Unternehmen prüfen, ob ihre Buchhaltungs-, ERP- und Rechnungsprozesse E-Rechnungen sicher empfangen, erstellen, prüfen, freigeben und GoBD-konfor... mehr

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Diversity in der Arbeitswelt / 4.1 Diversity entlang des Employee Lifecycle

Bereits im Recruiting werden die wesentlichen Weichen gestellt. Diskriminierungssensible Anzeigen, tätigkeitsbezogene Anforderungsprofile und strukturierte Interviews mit vorab festgelegten Bewertungskriterien können Benachteiligungsrisiken reduzieren. Unterschiedlich zusammengesetzte Auswahlgremien können zusätzliche Perspektiven einbringen. Nach § 11 AGG darf ein Arbeitspl... mehr

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Selbstbestimmungsgesetz am ... / 2.2.2 Quotenregelungen

Der Geschlechtseintrag erfährt Relevanz bei der Beurteilung von Quotenregelungen von Gremien oder Organen. Dies betrifft vor allem gesetzliche Vorgaben zur Gleichstellung der Geschlechter, wie etwa die sog. Frauenquote. Maßgeblich für die Beurteilung des Geschlechts soll hier der Zeitpunkt der Besetzung sein. Erfolgt eine Änderung des Geschlechtseintrags nach Besetzung des G... mehr

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Selbstbestimmungsgesetz am ... / 2.2.3 Unabhängigkeit bestimmter Gesetze vom Geschlechtseintrag

Bestimmte Regelungen des Arbeits- und Sozialrechts, die sich auf Schwangerschaft, Gebärfähigkeit oder Mutterschutz beziehen, bleiben unabhängig vom Geschlechtseintrag bestehen.[1] Dies bedeutet z. B., dass auch Personen, die rechtlich als Mann oder non-binär eingetragen sind, Anspruch auf Mutterschutz haben, wenn sie schwanger sind. Auch andere Anwendungsbereiche sind unabhä... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1b § 15b EStG ist im Aufbau ähnlich wie § 15a EStG, im Inhalt ähnlich wie § 2b EStG, und verbietet den sofortigen Verlustausgleich oder den Verlustausgleich nach § 10d EStG der Einkünfte aus einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten (§ 15b Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3 EStG), soweit die Verluste 10 % des g... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / b) GrESt-Befreiung bei Erwerben von Todes wegen und Schenkungen

Allgemein befreit ist der Erwerb durch gemeinnützige Personen (aber unabhängig von der Eigenschaft "gemeinnützig") bei Erwerb durch Testament, Vermächtnis, Auflagen u. dgl. und durch Schenkungen (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Muss der zum Erben eingesetzte Verein Pflichtteilsansprüche erfüllen und überträgt er dem Pflichtteilsberechtigten statt Geld ein Grundstück, gilt auch hierfür di... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.1 Steuerpflichtiger selbst

Zwar gilt auch für die Steuerpflichtigen der Verschuldensmaßstab der leichten Fahrlässigkeit. Gleichwohl ist dabei zu berücksichtigen, dass die Anforderungen an die zu beachtende Sorgfalt grundsätzlich subjektiv zu beurteilen sind. Maßstab ist demnach, ob der jeweilige Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten die im Verkehr erforderliche Sorgfal... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 38 Ein allgemeinverbindlicher Kunstbegriff existiert auch im Steuerrecht nicht, obwohl Zweifelsfragen gerade im "Steuerrechtsalltag" relativ häufig sind.[1] Was "Kunst" ist, wer "Künstler" ist, wird von der Rspr. beschreibend ("Typusbegriff") bestimmt. Eine künstlerische Tätigkeit liegt danach vor, wenn der Stpfl. eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.2 Sachverständigengutachten

Rz. 131 Die Finanzbehörden können, ohne ihre Ermittlungspflichten zu verletzen, von der Zuziehung unabhängiger Sachverständiger nach §§ 92 S. 2 Nr. 2, 96 Abs. 1 AO absehen und z. B. auf die Sachkunde eigener Bediensteter zurückgreifen.[1] Sie können auch die eigens für die Beurteilung künstlerischer Tätigkeiten bei den Oberfinanzdirektionen gebildeten Ausschüsse – ohne beson... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.1 Bemessungsgrundlage Bruttolistenpreis

Die private Nutzung des Firmenwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen, der im Zeitpunkt der Erstzulassung für den Pkw festgelegt ist. Der Ansatz des inländischen Bruttolistenpreises gilt auch für reimportierte Fahrzeuge. Existiert für reimportierte Firmenfahrzeuge kein inländischer Bruttolistenpreis, ist die Bemessungsgrundlage für die 1 ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.1 Abgrenzung bei Personengesellschaften

Rz. 17 Der Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer GbR (§§ 705ff. BGB), Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mbB[1] oder Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) führt für sich gesehen noch nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Umgekehrt folgt aus der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft... mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 3 Gemischt veranlasste Aufwendungen

Nicht zu den Werbungskosten gehören die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. Nicht abziehbar sind insbesondere auch solche Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpfl... mehr

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Riester-Rente / 11.2 Besteuerung von Altersleistungen

Die Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung der Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen unterliegen aufgrund der Vorschrift des § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte der Besteuerung. Der Umfang der Besteuerung richtet sich danach, ob die gezahlten Beiträge in vollem Umfang, nur teilweise oder überhaup... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.2 Betriebsausgaben

Rz. 106 Zu dem Begriff der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) allgemein s. § 4 EStG Rz. 566ff. Beitragszahlungen an Vereinigungen sind abziehbar, wenn es sich um Berufsverbände handelt, die nach ihrer Satzung Ziele verfolgen, die geeignet sind, der Erhaltung und Fortentwicklung des Betriebs zu dienen.[1] Beiträge und sonstige Zahlungen des selbstständig tätigen Stpfl. an ein... mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Ehrenamtsfreibetrag

Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich sind bis zu 960 EUR (bis VZ 2025: 840 EUR) jährlich steuerfrei gestellt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bzw. einer Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfolgt, die im Inland, EU-/EWR-Gebiet oder in der Schw... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.3 Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Ist die private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, kommt der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung nicht in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt in einem solchen Fall keine vGA, sondern immer Sachlohn vor. Dies gilt auch für All... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.1 Allgemeines

Rz. 85 Zu den wesentlichen Merkmalen freiberuflicher Tätigkeit gehört die persönliche Berufsausübung (Rz. 4). Der Stpfl. muss die Berufsqualifikation in Person erfüllen und Inhaber einer etwa notwendigen Berufszulassung sein. Problematisch ist deshalb, in welchem Umfang der Berufsträger Mitarbeiter einsetzen kann, ohne dass der Charakter der persönlichen Berufsausübung verlo... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2 Abgrenzung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 15 Die Begriffsmerkmale der selbstständigen Arbeit stimmen im Wesentlichen mit denen der gewerblichen Betätigung überein (§ 15 EStG Rz. 24ff.). Eine Abgrenzung kann daher nur stufenweise in der Weise erfolgen, dass geprüft wird, ob die Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 S. 1 EStG vorliegen und darüber hinaus die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 EStG erfüllt sind.[1] Ist ... mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 2 Veranlassungsprinzip

Der Begriff "Werbungskosten" ist deckungsgleich mit dem Begriff "Betriebsausgaben" in § 4 Abs. 4 EStG.[1] Werbungskosten sind deshalb alle Aufwendungen, die durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind. Veranlassung i. d. S. liegt vor, wenn objektiv ein Zusammenhang mit der auf Einnahmenerzielung gerichteten Tätigkeit besteht und subjektiv die Aufwendun... mehr

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Riester-Rente / 2.1.5 Sonstige Erwerbstätigkeit

Der Kreis der unmittelbar förderberechtigten Personen war im bisherigen Recht im Ausgangspunkt systematisch an diejenigen Alterssicherungssysteme angelehnt, in die der Gesetzgeber im Zuge der rentenpolitischen Reformen zu Beginn der 2000er Jahre leistungsmindernd eingegriffen hatte. Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge sollte insoweit einen Ausgleich für die Abse... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.2 Den medizinischen Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 77 Die Ähnlichkeit eines nicht zu den Katalogberufen zählenden Heil- oder Heilhilfsberufs zu den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Tätigkeiten ist zu bejahen, wenn eine Vergleichbarkeit hinsichtlich der jeweils ausgeübten Tätigkeit, der Ausbildung und der Bedingungen, die das Gesetz an den zu vergleichenden Beruf knüpft, vorliegt.[1] Seine ursprünglich sehr strenge Rsp... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.1 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 5 Da als selbstständige Arbeit nur die Tätigkeiten anzusehen sind, die in der Form des Angebots freiberuflicher Leistungen selbstständig und nachhaltig zur Erzielung eines Markteinkommens ausgeübt werden[1], muss auch die freiberufliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 EStG Rz. 61ff.) ausgeübt werden. Mit diesem Merkmal wird die steuerbare Erwerbssphäre vom ni... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.1 Abgrenzung zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 12 Eine Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit nach dem Inhalt der Tätigkeit ist nicht möglich, weil diese regelmäßig sowohl in der einen als auch in der anderen Form ausgeübt werden kann. Ebenso wenig kann es auf die Dauer der Tätigkeit ankommen, da vorübergehende und kurzfristige Tätigkeiten bei beiden Tätigkeitsformen ebenso wie regelmäßig... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4.2 Steuerrechtliche Behandlung des Sachverhalts

Rz. 36 Gegenstand der verbindlichen Zusage ist die zukünftige steuerrechtliche Behandlung des für die Vergangenheit geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalts. Unter steuerrechtlicher Behandlung ist der Inbegriff der Rechtsfolgen zu verstehen, die sich aus der Anwendung der Steuergesetze auf den Sachverhalt ergeben. Mit der verbindlichen Zusage verpflichtet s... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.3 Ermessensentscheidung

Rz. 32 Nach dem Wortlaut des § 204 Abs. 1 AO "soll" die verbindliche Zusage unter den dort genannten Voraussetzungen erteilt werden. Die Verwendung des Modalverbs "soll" bringt zum Ausdruck, dass auch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen keine unbedingte Verpflichtung der Finanzbehörde zur Erteilung der verbindlichen Zusage besteht, sondern diese in ihr Ermessen ge... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Rechtsschutz

Rz. 56 Die Ablehnung der verbindlichen Zusage ist ein Verwaltungsakt i. S. v. § 118 Abs. 1 S. 1 AO, gegen den der Stpfl. gem. § 347 Abs. 1 S. 1 AO Einspruch einlegen und – wenn dieser erfolglos bleibt – Verpflichtungsklage gem. § 40 Abs. 1, 2. Alt. FGO erheben kann.[1] Das Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der Zusage wird im Klageverfahren uneingeschränkt, di... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.5 Zusageinteresse

Rz. 22 Die Erteilung einer verbindlichen Zusage setzt ein berechtigtes Interesse des Stpfl. voraus. Die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung des geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalts muss für die geschäftlichen Maßnahmen des Stpfl. von Bedeutung sein. Der im Gesetz verwendete Begriff der "geschäftlichen" Maßnahmen könnte zu dem Schluss ver... mehr