Die Beurteilung wird als Führungs- und Personalentwicklungsinstrument nur dann dauerhaft eingesetzt, wenn alle Beteiligten in ihr eine Unterstützung ihrer Interessen erkennen.

Die konkrete Ausgestaltung von Mitarbeiterbeurteilungssystemen wird maßgeblich durch ihre Zielsetzung bestimmt:

  • Werden die Ergebnisse der Mitarbeiterbeurteilung primär als Basis für eine leistungsbezogene Lohn- und Gehaltsfindung herangezogen, so sind einheitliche Bewertungsmaßstäbe und die objektive Vergleichbarkeit unter den Beurteilungen von besonderer Bedeutung. Hier empfiehlt sich die Einbindung in ein Zielvereinbarungssystem.
  • Besteht die Zielsetzung des Beurteilungsverfahrens eher in der Förderung und Entwicklung der Mitarbeiter, sollten zumindest im Bereich der Potenzialbeurteilung Abweichungen von der standardisierten Beurteilung möglich sein. Die Mitarbeiterbeurteilung sollte in solchen Fällen eine individuelle Beratung des Mitarbeiters durch den Vorgesetzten beinhalten.
 
Praxis-Tipp

Betroffene zu Beteiligten machen

Informieren Sie die Führungskräfte und den Betriebsrat frühzeitig über die Einführung eines Beurteilungssystems, bevor es zentrales Thema der "Gerüchteküche" ist.

Beteiligen Sie Beurteiler, Beurteilte und den Betriebsrat aktiv an der Entwicklung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze. Berücksichtigen Sie evtl. Einwände bei der Entwicklung des Verfahrens.

Informieren Sie vor dem erstmaligen Einsatz bereits über Ziele, Inhalte und Ablauf des Verfahrens.

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