Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnisse rechtssich... / 6.2 Prozessuales

Sowohl der Anspruch auf Erteilung als auch der Anspruch auf Berichtigung eines erteilten Zeugnisses kann vom Arbeitnehmer durch Klage beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Ein Arbeitnehmer hat kraft Gesetzes (nur) einen Anspruch auf ein leistungsgerechtes Zeugnis, nicht aber auf ein "gutes" oder "sehr gutes" Zeugnis. (Erst) wenn der Arbeitnehmer dargelegt hat, leistungsg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnisse rechtssich... / 2.6 Verhältnis Zwischenzeugnis & Endzeugnis

Hat der Arbeitgeber zuvor ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er regelmäßig an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis erteilt. Dies gilt auch, wenn der Betriebsveräußerer das Zwischenzeugnis vor einem Betriebsübergang erteilt hat und der Arbeitnehmer das Endzeugnis vom Betriebserwerber verlangt.[1] Frage (Ausnahme für Bindung an Zwischenzeugnis) Wenn e...mehr

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Arbeitszeugnisse rechtssich... / 5.7.6 Zusammenfassende Leistungsbeurteilung – Formulierungsbeispiele

… hat die ihm übertragenen Aufgaben: stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt (Note sehr gut) stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt (Note gut) zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt (Note befriedigend) zu unserer Zufriedenheit erledigt (Note ausreichend) "Die Bewertung "zu unserer vollen Zufriedenheit" in einem Arbeitszeugnis bezeichnet eine durchschnittliche, ...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.3 Besonderheiten bei dinglichen Nutzungsrechten

Rz. 121 Besonderheiten der AfA-Berechtigung gibt es beim dinglichen Nutzungsrecht "Nießbrauch"; allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass im Zuge der vom BFH[1] proklamierten Gleichbehandlung der Nutzungsrechtsarten die nachfolgenden Erläuterungen ebenfalls für obligatorische Nutzungsrechte gelten. Bei der Festlegung der AfA-Berechtigung auf den Gegenstand selbst muss für...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.3.2 Einlage in eine Personengesellschaft

Rz. 100 Für Personengesellschaften und Einzelunternehmer ist eine zum AktG und GmbHG analoge Bestimmung über die vollständige und sofortige Leistung einer Sacheinlage nicht vorhanden, sodass grundsätzlich eine Einlagefähigkeit von Nutzungen gegeben sein könnte; allerdings gilt auch hier, dass Einlagegegenstand ausschließlich das sein kann, was als "Wirtschaftsgut individuali...mehr

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Arbeitszeugnisse rechtssich... / 9 KI-generierte Zeugnisse

Frage Wie schätzen Sie die Zukunft von KI-generierten Arbeitszeugnissen ein – also Texte, die auf Knopfdruck aus Datenbanken oder Bewertungsrastern automatisiert erstellt werden? Entsteht hier eine neue juristische Grauzone hinsichtlich individueller Beurteilung, Wahrheitspflicht und Zeugnisform – vor allem, wenn Führungskräfte den Text gar nicht mehr selbst verantworten, so...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnisse rechtssich... / 5.4.7 Abmahnungen

Abmahnungen dürfen weder erwähnt noch angedeutet werden. Mehrere Abmahnungen können sich aber in der Leistungsbeurteilung/Beurteilung des Sozialverhaltens auswirken.mehr

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Arbeitszeugnisse rechtssich... / 5.8 Verhaltensbeurteilung

Ein qualifiziertes Zeugnis muss sich "auf Leistung und Führung" erstrecken. Mit "Führung" ist im Zeugnisrecht das Sozialverhalten des Arbeitnehmers, seine Kooperations- und Kompromissbereitschaft, sein Führungsverhalten und Führungsstil gemeint, d. h., es geht um die Beurteilung des gesamten dienstlichen Verhaltens des Arbeitnehmers, nämlich zu Vorgesetzten, Arbeitskollegen ...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.1 Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rz. 20 Verkehrsfähigkeit als Hauptkriterium Die Bilanzierungsfähigkeit von Nutzungen und Nutzungsrechten in der Handelsbilanz steht in direktem Zusammenhang mit der Frage nach dem Vorliegen eines Vermögensgegenstands.[1] Da eine Legaldefinition für den Begriff "Vermögensgegenstand"[2] fehlt und eine Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs daher auf der Grundlage der Grun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.3.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 155 Ob nun dem Nießbrauchbesteller oder dem Nießbraucher Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen sind, hängt davon ab, wer von beiden den Tatbestand der Einkünfteerzielung, der über das bloße Einziehen von Erträgen hinausgeht, erfüllt.[1] Demnach "erzielt Einnahmen aus Kapitalvermögen derjenige, der das Kapitalvermögen gegen Entgelt zur Nutzung überlässt".[2] In einem ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnisse rechtssich... / 5.4.4 Krankheit

Ein Hinweis auf eine Erkrankung darf im Zeugnis grundsätzlich nicht enthalten sein, da Hinweise auf eine Erkrankung den Arbeitnehmer – unabhängig von etwaigen Heilerfolgen – während des ganzen Berufslebens belasten würden. Ausnahme: Wenn die Krankheit prägend für das Arbeitsverhältnis war, etwa bei einem krankheitsbedingten Ausfall von 50 % der Arbeitszeit. Praxis-Tipp Handlung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) § 10 Nr. 4 KStG verfassungsgemäß: Hälftiger Betriebsausgabenabzug für Aufsichtsratsvergütungen bleibt bestehen

Das hälftige Abzugsverbot des § 10 Nr. 4 KStG für Vergütungen an Überwachungsorgane verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Es handelt sich um eine zulässige Durchbrechung des Nettoprinzips. Auch bei kommunal geprägten Unternehmensstrukturen mit verpflichtendem Aufsichtsrat bleibt § 10 Nr. 4 KStG anwendbar. Die Professionalisierung des Aufsichtsrats rechtfertigt keine abweiche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnisse rechtssich... / 5.4.3 Ausfallzeiten (Elternzeit)

Erhebliche Ausfallzeiten eines Arbeitnehmers dürfen im Zeugnis dokumentiert werden (…). Dieses entspricht dem Grundsatz der Zeugniswahrheit.[1] Problem: Was sind erhebliche Ausfallzeiten? Zeiten, die nach Lage und Dauer erheblich sind und wenn bei ihrer Nichterwähnung für Dritte der falsche Eindruck entstünde, die Beurteilung des Arbeitnehmers beruhe auf einer der Dauer des re...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.4 Verdeckte Einlagen

Rz. 81 Unter einer verdeckten Einlage versteht die Steuerrechtsprechung[1] eine Zuwendung des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft, die ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft nicht einräumen würde. Diese Definition impliziert 3 Kriterien:[2] Es liegt eine unmittelbare oder mittelbare Zuwendung vor. Die Zuwendung h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnisse rechtssich... / 5.6 Zeugnissprache

Der Arbeitgeber muss sich einer Zeugnissprache bedienen, die sich in der Praxis allgemein herausgebildet hat. Ebenso hat er bei der Beurteilung des Arbeitnehmers einen nach der Verkehrssitte üblichen Maßstab anzulegen. Dabei ist hinzunehmen, dass in der Zeugnissprache ständig wiederkehrende Sätze existieren, die wohlwollender klingen, als sie gemeint sind.[1] Wichtig In diesem ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Zur Fremdüblichkeit von unbesicherten Wandeldarlehen im Zusammenhang mit Escape-Klausel des § 8b Abs. 3 S. 7 KStG n.F.

Unter welchen Voraussetzungen sind unbesicherte Wandeldarlehen als fremdüblich i.S.d. § 8b Abs. 3 S. 7 KStG ("Escape"-Klausel) anzusehen? Das FG entschied: Eine Gewinnminderung gem. § 8b Abs. 3 S. 3 und 4 KStG im Zusammenhang mit einer Darlehensforderung (hier: Wandeldarlehen) ist gem. § 8b Abs. 3 S. 7 KStG n.F. nicht vorzunehmen, wenn sich die Verhältnisse hinsichtlich des D...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / 7.1 Schlussbesprechung

Haben sich Änderungen der Besteuerungsgrundlagen ergeben, muss eine Schlussbesprechung abgehalten werden. Der Arbeitgeber hat das Recht, auf die Schlussbesprechung zu verzichten.[1] Eine Schlussbesprechung kann mit Zustimmung des Steuerpflichtigen auch fernmündlich oder elektronisch[2] durchgeführt werden. Bei der Schlussbesprechung muss das Ergebnis der Außenprüfung umfassen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.1 Argumente von Literatur und Rechtsprechung

Rz. 107 Im Fall einer Anerkennung von Nutzungen als einlagefähige Wirtschaftsgüter [1] stellt sich das Problem des Drittaufwands nicht; eine Einlage würde sogar die Bewertung zum Teilwert[2] zulassen;[3] die Berücksichtigung der AfA könnte durch einen entsprechenden Wertansatz erfolgen. Eine solche Einlagefähigkeit von Nutzungen wird auch im Zusammenhang mit der abstrakten Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnisse rechtssich... / 2.3 Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis?

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht. [1] Ausnahme: Wenn das Arbeitsverhältnis nur so kurz bestand, dass Aussagen über die Führung und Leistung nicht möglich sind, kann kein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden. Frage (keine Mindestbeschäftigungsdauer) Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Ausnahme konkret? Ab welcher Beschäftigungsdauer ist eine verlässliche Eins...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.2.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 150 Mithilfe einer Nießbrauchskonstruktion wird oftmals das steuerliche Ziel verfolgt, dass sowohl der Gesellschafter als auch der Nießbraucher Mitunternehmerstellung erlangen.[1] Die steuerliche Behandlung des Nießbrauchers und des Nießbrauchbestellers hängt demnach maßgeblich von der Qualifikation der Stellung der Beteiligten zur Gesellschaft ab. Der Nießbraucher ist i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.5 Erfolgsfaktor 5: Wirksames Fehlermanagement

Um größeren Schaden vom Unternehmen abzuwenden, ist es wichtig, dass ein Fehler nach seiner Entdeckung möglichst schnell beseitigt wird. Dazu bedarf es eines Fehlermanagements, in dem der systematische Umgang mit Fehlern geregelt ist. Es umfasst die folgenden vier Schritte, die auch in Abbildung 3 gezeigt werden. Abb. 4: Schritte des Fehlermanagements Schritt 1: Fehler erfasse...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 140 Die Qualifikation der Einkünfte des Nießbrauchers richtet sich nach der Art des Unternehmens. Denkbar wären Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, wobei bei freiberuflicher Tätigkeit der Nießbraucher selbst tätig werden muss, während er im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. Gewerbebetrieb auch einen Ange...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 1.1 Begriffsbestimmungen

Rz. 1 Für die Beurteilung einer möglichen Bilanzierung von Nutzungen und Nutzungsrechten ist eine Definition der verwendeten Begriffe unerlässlich. Die Vielzahl der in diesem Zusammenhang in der Literatur auftretenden Bezeichnungen – als Beispiele wären hier neben Nutzung und Nutzungsrecht auch Nutzungsvorteil, Nutzungsüberlassung oder Nutzungsverhältnis zu nennen – trägt da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 1.3 Rechtsdogmatische Grundlagen zur Entstehung eines Nutzungsrechts

Rz. 14 Schuldrechtliche und dingliche Nutzungsrechte ruhen – zivilrechtlich gesehen – auf unterschiedlichen Pfeilern; ob diese Unterscheidung nun auch hinsichtlich der bilanz- und steuerrechtlichen Beurteilung getroffen werden muss, ist in der Literatur umstritten. Die zivilrechtliche Differenzierung zwischen der dinglichen und der schuldrechtlichen Nutzungsrechtsvariante be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.2 Ansprüche und Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften

Rz. 50 Unter schwebenden Geschäften werden gegenseitig verpflichtende Verträge verstanden, die auf den Austausch von Leistungen gerichtet sind, aber bisher noch von keinem der Leistungsverpflichteten erfüllt wurden.[1] Vom rechtlichen Standpunkt aus handelt es sich dabei um Schuldverhältnisse, die auf eine einmalige Leistung gerichtet sind, oder um Dauerschuldverhältnisse.[2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.2 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 37 Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit erfordert neben dem Vorliegen der Vermögensgegenstandseigenschaft die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen.[1] Steuerrechtlich setzt sich das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft aus dem Gesamthandsvermögen und dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter zusammen. Das Gesamthandsvermögen besteht aus dem notwendigen Betriebsv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.2 Sacheinlagen zur Aufbringung des Nennkapitals

Rz. 72 Gem. § 27 Abs. 2 AktG umschreibt der Begriff der Sacheinlage "Vermögensgegenstände […], deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist". Ob auch Nutzungsrechte als Sacheinlage tauglich sind, hängt in erster Linie von ihrer Aktivierungsfähigkeit ab;[1] dies berücksichtigt, dass "nur das, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für bilanzfähig befunden wird, auch bei Einbrin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnisse rechtssich... / 4.6.2 Person des Zeugnisunterzeichners

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erteilendes Arbeitszeugnis selbst oder durch sein gesetzliches Vertretungsorgan zu fertigen und zu unterzeichnen. Aber: Der Arbeitgeber kann die Unterschriftsbefugnis nicht beliebig delegieren. Beschränkungen ergeben sich aus dem Zweck des Zeugnisses. Es soll dem Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Hochbau / 1.2.1 Eigenverantwortung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Seiner Verantwortung für den betrieblichen Arbeitsschutz kann der Arbeitgeber flexibel und angemessen mit dem Instrument Beurteilungder Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) nachkommen. Dabei steht ihm Spielraum für die betriebliche oder baustellenbezogene Umsetzung zur Verfügung. Es geben z. B. die BetrSichV, die ArbSstättV und die BaustellV den Rahmen für die Beurteil...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsschutz in Niederlass... / 2 Sprachbarrieren identifizieren

In Unternehmen, deren Geschäftssprache nicht deutsch ist, kann selbstverständlich nicht davon ausgegangen werden, dass alle Mitarbeiter deutsch sprechen bzw. verstehen. Es steht außer Frage, dass sicherheitsbezogene Informationen wie Betriebsanweisungen und Unterweisungen so zu erfolgen haben, dass jeder Beschäftigte sie verstehen kann. In der Niederlassung eines ausländisch...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsschutz in Niederlass... / 1 Unternehmenskulturelle Unterschiede erkennen

Unternehmen, die international arbeiten, haben i. d. R. schon aufgrund ihrer Größe eine Struktur, in der Sicherheit und Gesundheitsschutz eine feste Größe darstellen (typisch als Health and Safety, kurz H&S bezeichnet, ggf. mit bestimmten Erweiterungen). Häufig haben sie international gültige, teils sehr hochgesteckte Zielvorgaben im Arbeitsschutz, z. B. auf höchster Ebene a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Mitteilungspflicht in Zweifelsfällen (Abs. 2)

Rz. 13 § 329 Abs. 2 HGB räumt der das Unternehmensregister führenden Stelle ein über das in Abs. 1 vorgesehene Maß hinausgehendes limitiertes Informationsrecht in bestimmten Fällen ein. Sofern ein übermittlungspflichtiges Unt bei der Offenlegung handelsrechtliche Erleichterungen in Anspruch nimmt und seitens der das Unternehmensregister führenden Stelle Zweifel über die Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entwicklung einer businesso... / 3.3 Ableitung und Bewertung strategischer Handlungsfelder

Auf Basis der bisherigen Vorarbeiten können nun die gewonnenen Erkenntnisse in strategischen Handlungsfelder verdichtet werden. Es handelt sich hierbei um die strategischen Stoßrichtungen, die kurz-, mittel und langfristig von Bedeutung für das Unternehmen und die Mitarbeitenden sind. Zur weiteren Spezifizierung und vor allem Priorisierung können die strategischen Handlungsfe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Massenentlassungen und Anze... / 2.3 Entlassungsbegriff

Eine Entlassung erfolgt meist durch ordentliche Arbeitgeberkündigung. Aber auch Aufhebungsverträge und Änderungskündigungen fallen unter den Begriff der Entlassung, wenn sie vom Arbeitgeber veranlasst werden.[1] Bei Änderungskündigungen ist zwar möglich, dass einige Arbeitnehmer das Änderungsangebot annehmen, ohne sich gegen die Kündigung zu wehren, oder eine Annahme unter V...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungscontrolling: Weiter... / 4.3 Anwendung des Gelernten im Arbeitsalltag: Transfererfolg

Der tatsächliche Erfolg einer Veranstaltung kann erst am Arbeitsplatz geprüft werden; ob der Transfer in die Praxis erfolgt ist und eine erfolgreiche Anwendung des Gelernten stattfindet. Dabei können folgende Tools zum Einsatz kommen: Mitarbeitergespräch und Feedback auf Basis von Beurteilungen Einige Zeit nach der Maßnahme wird ein Mitarbeitergespräch angesetzt, in dem die Fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung des Ge... / 4.2.2 Kriterien einer Beeinträchtigung

Eine Beeinträchtigung ist nach dem Wortlaut von § 20 Abs. 3 WEG rechtlich nicht relevant, wenn sie nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht oder die über dieses Maß hinaus beeinträchtigten Wohnungseigentümer mit der begehrten Baumaßnahme einverstanden sind. Maßstab für die Beurteilung, ob eine bauliche Veränderung beeinträchtigend ist, i...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 2.3.2 Einwilligung

Sofern keine spezifische Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Beschäftigtenkontext greift, kann eine Verarbeitung auf eine Einwilligung des Beschäftigten gestützt werden. Allerdings kommt eine solche Einwilligung durch Arbeitnehmer nach Auffassung der Datenschutzbehörden nur in Ausnahmefällen in Betracht.[1] Eine Einwilligung ist nur dann zuläs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung des Ge... / 1.4.2 Grundlegende Umgestaltung

Die Frage, ob eine bauliche Veränderung die Wohnanlage grundlegend umgestaltet, bedarf stets einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.[1] Bezugspunkt ist zunächst die Wohnanlage in ihrem Gesamtbestand. Maßgeblich ist, dass lediglich optische Beeinträchtigungen nicht ausreichen, um von einer grundlegenden Umgestaltung ausgehen zu können...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.2 Einheitliche Pauschsteuer bei pauschaler Beitragspflicht zur Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 27 Der Arbeitgeber kann nach § 40a Abs. 2 EStG LSt, SolZ und KiSt für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a SGB IV mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz erheben, wenn er für diese Beschäftigungen pauschale Beiträge zur Sozialversicherung nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 27...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 7. Erinnerung und Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 70 Wenn eine Partei mit einem Kostenfestsetzungsbeschluss nicht zufrieden ist, kann sie sich dagegen entweder mit einer sofortigen Beschwerde oder mit einer befristeten Erinnerung zur Wehr setzen (§ 104 Abs. 3 S. 1 ZPO). Die Erinnerung ist ein Rechtsbehelf, über den dasselbe Gericht entscheidet, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, sodass die Sache in der gleic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.3 Pauschalierung bei Aushilfskräften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 3)

Rz. 42 Für Aushilfskräfte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft enthält § 40a Abs. 3 EStG eine besondere Pauschalierungsvorschrift. Die Sonderregelung des § 40a Abs. 3 EStG wird durch § 40a Abs. 4 EStG ergänzt; die Pauschalierung wird danach insbesondere dadurch ausgeschlossen, dass der durchschnittliche Stundenlohn mehr als 19 EUR beträgt (Rz. 47ff.). Die Pauschalierung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Die Berechnung der Rahmengebühr im Einzelfall

Rz. 116 Dieses Kapitel ist speziell für diejenigen Leserinnen und Leser vorgesehen, die sich sehr eingehend mit der Bestimmung der Höhe von Rahmengebühren, insbesondere der Geschäftsgebühr im Einzelfall beschäftigen wollen. Rz. 117 Hinweis: Die nachstehenden Überlegungen basieren auf einem Aufsatz von Otto, NJW 2006, 1472 ff., der dort den Versuch unternimmt, praktische Hinwe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage

Rz. 114 Abs. 2 Satz 3 der Vorschrift verlangt vom Abschlussprüfer ein Eingehen auf die Einhaltung der Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB. Danach hat der Abschluss unter Beachtung der GoB oder sonstiger maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ges. zu vermitteln. Rz. 115...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts bzw. auf einen sonstigen Sachverhalt (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 105 Die in § 322 Abs. 2 Satz 2 HGB enthaltene Anforderung nach einer allgemein verständlichen und problemorientierten Beurteilung wird ergänzt durch Abs. 3 Satz 2, wonach der Abschlussprüfer zusätzliche Hinweise auf Umstände aufnehmen kann, auf die er in besonderer Weise aufmerksam machen möchte. Mit diesen Regelungen wollte der Gesetzgeber dem Abschlussprüfer die Abkehr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 49 Der Abschlussprüfer hat in seiner Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter deren wesentliche Aussagen im Lagebericht zu würdigen. Im Vordergrund hierbei steht die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unt, wie sie im Jahresabschluss und Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben.[1] Gelangt der Abschlussprüfer bei se...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2.2 Bewertungsgrundlagen

Rz. 118 Hierunter werden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und wertbestimmende Faktoren erfasst. Die Erläuterungspflicht umfasst demgemäß das Eingehen auf die Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten und die Bestimmung maßgeblicher Faktoren (Parameter, Annahmen, Ausübung von Ermessensspielräumen). Die Erläuterungspflicht verlangt nicht eine Wiederholung der bereits...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 5 § 321 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Etliche andere Gesetze verweisen auf diese und lehnen sich dementsprechend an die handelsrechtlichen Grundsätze an (z. B. § 6 Abs. 1 PublG, § 34 KHG NRW, § 6b A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Berichterstattung bei Prüfung von nach internationalen Rechnungslegungsnormen aufgestellten Abschlüssen

Rz. 205 Hauptanwendungsfall für die Berichterstattung über die Prüfung von nach internationalen Rechnungslegungsnormen aufgestellten Abschlüssen ist die Prüfung von Konzernabschlüssen, die nach § 315e HGB aufgestellt sind. MU, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder freiwillig einen Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufstellen, haben diesen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3 Aussetzungsgrund

Rz. 10 Die Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO setzt voraus, dass "die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung (s. Rz. 6f.) davon abhängt", ob ein Steueranspruch besteht. Diese nach den Vorschriften des Steuerrechts zu treffende Entscheidung ist lediglich eine Vorfrage für die Entscheidung über das Vorliegen einer Steuerverkürzung.[1] ob Steuern verkürzt worden sin...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Einschränkung aufgrund von Einwendungen

Rz. 61 Eine Einschränkung ist nach § 322 Abs. 4 Satz 1 HGB geboten, wenn Einwendungen gegen die Rechnungslegung zu erheben sind und eine Versagung nicht in Betracht kommt. Rz. 62 Ob ein festgestellter Verstoß die Nichtigkeit des Jahresabschlusses bewirken kann, hat grds. keine Auswirkung darauf, ob eine Einschränkung oder eine Versagung vorzunehmen ist. Die notwendigen Schlus...mehr