Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.2 Offene Handelsgesellschaft

Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG)[1] sind steuerlich keine Arbeitnehmer, sondern Mitunternehmer.[2] Der hieraus erzielte Gewinnanteil gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.[3]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3 Kapitalgesellschaften

Mitglieder von Organen von Kapitalgesellschaften, die zur Geschäftsführung und Vertretung der juristischen Person berufen sind, sind lohnsteuerlich als Arbeitnehmer anzusehen.[1] Ihre Vergütung ist in vollem Umfang lohnsteuerpflichtig. Vorsicht bei beherrschenden Gesellschaftern Probleme können sich ergeben, wenn es sich bei diesen Personen auch um Gesellschafter der Kapitalge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4 Rentenversicherungspflicht

In der Rentenversicherung gibt es für Inhaber von Ehrenämtern besondere Regelungen. Der Zweck dieser Regelungen ist darin zu sehen, dass ehrenamtlich Tätige, die üblicherweise zumindest einen gewissen Zeitaufwand für dieses Amt betreiben, durch die Übernahme des Ehrenamts keine Nachteile hinsichtlich ihrer Rentenansprüche erleiden sollen. Das wäre der Fall, wenn z. B. das bei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.3 Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Pauschalierungsmöglichkeiten für eine "alte" Direktversicherung gelten auch für Gesellschafter-Geschäftsführer, selbst wenn diese als beherrschende Gesellschafter anzusehen sind. Sofern eine klare, eindeutige und im Voraus getroffene Vereinbarung vorliegt, konnte die GmbH für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer eine Direktversicherung abschließen und die pauschale Lohns...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 1.1 Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers

Die Frage, ob der Beschäftigte in das Unternehmen, den Betrieb oder die Verwaltung eines anderen eingegliedert ist, muss nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Abwägung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden. Dabei ist dessen rechtliche, wirtschaftliche und soziale Stellung gegenüber dem Auftraggeber im Einzelnen zu würdigen.[1] Wenn ein Projektdie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.3 Grundsatz: Keine Versicherungspflicht von Treuhänder-Gesellschafter-Geschäftsführern

Sofern GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund eines Treuhandvertrags mehrheitlich am Stammkapital einer GmbH beteiligt sind, stehen sie grundsätzlich nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur GmbH. Voraussetzung ist, dass sich die Verpflichtungen und Abhängigkeiten des Treuhänders vom Treugeber allein aus dem Treuhandvertrag und nicht aus dem Gesellschafts...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 1 Abgrenzungskriterien der Arbeitnehmereigenschaft

Im Steuerrecht gilt ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff, der sich von der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unterscheidet. § 611a BGB regelt seit 1.4.2017 die relevanten Kriterien, die für einen Arbeitsvertrag sprechen, wie Weisungsrecht, Weisungsgebundenheit[1] und persönliche Abhängigkeit.[2] Diese Kriterien werden auch im Rahmen der Arbeitnehmereig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.2 Rückwirkungsverbot bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist steuerlich außerdem unbedingt das Rückwirkungsverbot zu beachten. Zwischen GmbH und beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer können in keinem Fall Verträge (z. B. Dienstverträge) mit Rückwirkung abgeschlossen werden, denn diese werden steuerrechtlich nicht anerkannt und führen bezüglich der Leistungen bei der GmbH z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.2 Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft

Kommanditisten sind grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie können insbesondere der Geschäftsführung der Komplementäre nicht widersprechen.[1] Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage.[2] Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu einer KG ist also nicht allein schon dadurch ausgeschlossen, dass der Beschäftigte Kommanditist ist und ihm i...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / Zusammenfassung

Überblick Die Ehrenamtlichkeit schließt bei einer dem allgemeinen Erwerbsleben zugänglichen Tätigkeit die Begründung eines abhängigen – und damit versicherungspflichtigen – Beschäftigungsverhältnisses nicht aus. Die Bezeichnung einer Tätigkeit als "ehrenamtlich" führt für sich allein nicht zur Steuerfreiheit der daraus fließenden Entschädigung. Einnahmen aus einem Ehrenamt k...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.5 Lohnsteuerliche Folgen irrtümlich angenommener Sozialversicherungspflicht

Wird durch den Sozialversicherungsträger nachträglich festgestellt, dass in der Vergangenheit für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH keine Sozialversicherungspflicht bestand, hat der rückwirkende Wegfall der angenommenen Versicherungspflicht folgende Konsequenzen: Werden die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitsförd...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.2 Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sperrminorität

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der bis zu 50 % an Anteilen am Stammkapital hält, ist nur ausnahmsweise als Selbstständiger anzusehen, wenn ihm eine umfassende die gesamte Unternehmensqualität erfassende Sperrminorität eingeräumt ist. So steht er nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur GmbH, wenn er aufgrund seiner Kapitalbeteiligung und besonderer Vereinb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.1 Übungsleiterfreibetrag bis zu 3.300 EUR jährlich

Große praktische Bedeutung kommt dem Übungsleiterfreibetrag zu, den der Gesetzgeber für bestimmte Nebentätigkeiten gewährt. Die Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit bleiben bis zu 3.300 EUR (2025: 3.000 EUR) pro Jahr steuerfrei. Der Freibetrag wurde zum 1.1.2026 zur weiteren Steigerung des ehrenamtlichen Engagements der Bürger in gemeinnützigen, mildtätigen oder k...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.1 Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – oft auch BGB-Gesellschaft genannt[1] – sind steuerlich keine Arbeitnehmer. Die Einkünfte unterliegen in keinem Fall dem Lohnsteuerabzug; dies gilt auch dann, wenn der Gesellschafter aktiv in der Gesellschaft mitarbeitet. Ist die GbR im Rahmen eines Kleingewerbes tätig, erzielen die Gesellschafter Einkünfte aus Gewe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.3 Kommanditgesellschaft

Steuerrechtlich gelten Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG)[1] – unabhängig davon, ob Kommanditist oder Komplementär[2] – als Mitunternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Dies gilt auch, wenn der Gesellschafter in der KG mitarbeitet, z. B. als Geschäftsführer.[3] Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den steuerpflichtigen Gewinnanteilen auch die Ver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.4 Stille Gesellschaft

Stille Gesellschafter erzielen steuerlich Einkünfte aus Kapitalvermögen [1], die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, wenn es sich um eine typisch stille Beteiligung handelt. Sie unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.[2] Für ein Vorfälligkeitsentgelt als Teil des Veräußerungsentgelts im Zusammenhang mit der Ausein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.5 Option zur Körperschaftsbesteuerung

Für Personenhandelsgesellschaften (und Partnerschaftsgesellschaften) ist das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 zu beachten. Mit § 1a KStG wird Personenhandelsgesellschaften (Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften) und Partnerschaftsgesellschaften und ihren Gesellschaftern ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.5 Berücksichtigung von Werbungskosten

Bei Steuerpflichtigen, die eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben und deren Einnahmen hieraus den Übungsleiterfreibetrag von 3.300 EUR jährlich überschreiten, ist der Abzug von Werbungskosten aufgrund ausdrücklicher Regelung nur zulässig, wenn die Ausgaben für diese Tätigkeit den steuerfreien Betrag von 3.300 EUR überschreiten.[1] Werbungskosten beim Ehrenamtsfreibetrag Für di...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.2 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) sind in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaft Arbeitnehmer.[1] Besonderheiten können sich insoweit ergeben, als das Vorstandsmitglied auch gesellschaftsrechtlich an der Aktiengesellschaft (als Aktionär) beteiligt ist. Dies gilt umso mehr, je stärker das Vorstandsmitglied an der Aktiengesellschaft...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5 Mitglieder von Organen einer Limited

Eine Limited (Ltd.) ist eine eigenständige juristische Person des Privatrechts, die gewisse Ähnlichkeiten zu einer GmbH aufweist.[1] Aus diesem Grund sind deren geschäftsführende Organe, die Direktoren (directors), als abhängig Beschäftigte anzusehen, deren Vergütung dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Besonderheiten können sich ergeben, wenn die Direktoren zugleich Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.2 Ehrenamtspauschale bis zu 960 EUR jährlich

Die Übungsleiterpauschale erfasst nicht alle ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Tätigkeiten. Ergänzend wurde deshalb ab 2007 ein allgemeiner Freibetrag i. H. v. 720 EUR[1] eingeführt, für Einnahmen aus sonstigen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich. Entsprechend der Erhöhung der Übungsleiterpauschale[2] wurde auch der Ehrenamtsfrei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1.2 Andere steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen an Personen gezahlt werden, die öffentliche Dienste leisten, sind steuerfrei soweit sie nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigen.[1] Hierunter fallen Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Ortsvorsteher[2], Gemeinde- und Stadtratsmitgliede...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.2 Ehrenamt für Körperschaften des öffentlichen Rechts

§ 163 Abs. 4 SGB VI regelt die Besonderheiten bei Personen, die aufgrund einer ehrenamtlichen Beschäftigung rentenversicherungspflichtig sind und für das Kalenderjahr vor Aufnahme dieser Beschäftigung freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Die Regelung gilt für versicherungspflichtige ehrenamtliche Tätigkeiten für Körperschaften des öffentlichen Rechts. E...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 1.2.2 Anforderungen an Unternehmerrisiko

Unternehmerrisiko trägt im Regelfall, wer am Gewinn und Verlust des Unternehmens und an den stillen Reserven (Wertsteigerungen) einschließlich eines etwaigen Geschäftswerts beteiligt ist.[1] Gegen ein vom Beschäftigten zu tragendes Unternehmerrisiko und damit für dessen Eingliederung in das Unternehmen des Arbeitgebers sprechen Umstände, die dem Beschäftigten das Vermögensri...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Anwendungsbereich von IFRS 9 wurde – wie bereits oben (vgl. Tz. 3) dargelegt – unverändert aus IAS 39 übernommen (zur Begründung vgl. IFRS 9.BC2.1). Danach ist der Standard von allen Unternehmen ungeachtet ihrer Größe, Branche oder Rechtsform anzuwenden (vgl. IFRS 9.2.1). Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass nicht öffentlich reche...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Modifizierungen

Tz. 242 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Eine Modifizierung (modification) eines finanziellen Vermögenswertes liegt vor, wenn die vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes zwischen dem erstmaligen Ansatz und der Fälligkeit eines finanziellen Vermögenswertes neu ausgehandelt oder anderweitig geändert werden. Dies kann beispielsweise eine Änderung des Zinssatzes, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1.1 Teilzeitbeschäftigung

Der arbeitsrechtliche Begriff der Teilzeitarbeit findet sich im Sozialversicherungsrecht nicht wieder. Die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung von Beschäftigten in Teilzeit wird nach den grundsätzlich für in Vollzeit Beschäftigte geltenden Regelungen vorgenommen. Wird eine Vollzeitbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung umgewandelt oder umgekehrt, liegt kei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Formale Voraussetzungen an eine Sicherungsbilanzierung

Tz. 312 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie bereits erwähnt, gibt der IASB bilanzierenden Unternehmen in Fragen der Sicherungsbilanzierung keinen allgemeinen Freifahrtschein, sondern macht die Anerkennung einer in der betrieblichen Risikosteuerung getätigten Sicherung für Bilanzierungszwecke von einer Reihe formaler Voraussetzungen abhängig, die nachfolgend wiedergegeben sind und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Gewinnrücklagen iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG

Tz. 466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG darf die OG Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in die Gewinnrücklagen (s § 272 Abs 3 HGB) mit Ausnahme der ges Rücklagen einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet ist. Hr-lich unterliegt die Rücklagenbildung bei der OG keinen Beschränkungen. Tz. 467 Stand: EL 1...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegeversicherung: Digital... / 6.5.2 Bestandsabfragen zum 1.7.2025

Im Zusammenhang mit den Bestandsabfragen, die zum 1.7.2025 von Arbeitgebern und Zahlstellen durchzuführen waren, konnten unterschiedliche Fallkonstellationen in der Praxis auftreten: Bisheriges Ergebnis wird bestätigt Gegenüber dem Arbeitgeber oder der Zahlstelle vor dem 1.7.2023 erbrachte Nachweise der Elterneigenschaft (für vor dem 1.7.2023 geborenen Kinder) sowie in der Zei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Derivative (Derivat)

Tz. 29 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als (freistehende) Derivate (freestanding/stand-alone derivatives) werden Finanzinstrumente und Vertragsformen im Anwendungsbereich des Standards bezeichnet, die sämtliche der nachfolgenden drei Merkmale erfüllen (vgl. IFRS 9 Appendix A):mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Vertragsbedingungen, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme ändern

Tz. 177 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Finanzielle Vermögenswerte, deren Vertragsbedingungen eine Anpassung der Höhe oder des zeitlichen Eintritts der zu empfangenden Zahlungen gestatten, bedürfen einer gesonderten Betrachtung für Zwecke des SPPI-Tests. Als Beispiel für eine Anpassung der Zahlungshöhe sei eine Zinsanpassungsklausel im Kreditvertrag genannt, der zufolge der Gläubi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Non-Recourse-Finanzierungen

Tz. 183a Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Von sog. Non-Recourse-Finanzierungen ist die Rede, wenn sich der Anspruch eines Gläubigers auf bestimmte Vermögenswerte des Schuldners oder Zahlungsströme aus bestimmten Vermögenswerten beschränkt (vgl. IFRS 9.B4.1.16). Eine solche Beschränkung kann, muss aber nicht notwendigerweise im Vertrag niedergelegt sein (vgl. IDW RS HFA 48, Rn. 207)...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Wertminderungsprüfung

Tz. 248 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Vorschriften zur Wertminderungsprüfung wurden gegenüber der Vorgängerregelung in IAS 39 grundlegend überarbeitet. Nach IAS 39.59 durfte eine Wertberichtigung erst und nur dann vorgenommen werden, wenn objektiv nachweisbar ein Verlust eingetreten war (sog. incurred loss) – was im strengen Sinne dann eigentlich keine Wertberichtigung (impa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1.5 Arbeit auf Abruf

Im Versicherungsrecht der Sozialversicherung gilt für die versicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung für laufendes Arbeitsentgelt das Entstehungsprinzip. Dies bedeutet, dass auch bei Prüfung der Geringfügigkeit von dem Arbeitsentgelt auszugehen ist, das dem Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher oder aufgrund vertraglicher Regelung zusteht. Für Entgelte oder Entgelt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 2.1 Beitrags-/versicherungsrechtliche Folgen

Unabhängig davon, ob Arbeitnehmer ihren Vergütungsanspruch nach dem Mindestlohngesetz geltend machen oder nicht, besteht für jeden Tag der Arbeitsleistung ein Anspruch auf den Stundenlohn von 13,90 EUR (2025: 12,82 EUR). Das im Sozialversicherungsrecht in § 22 Abs. 1 SGB IV verankerte Entstehungsprinzip besagt, dass die Beitragsansprüche bereits dann entstehen, wenn der Ansp...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.2 Keine direkt vorangegangene Beschäftigung

Auch wenn der neu aufgenommenen Beschäftigung nicht unmittelbar eine Beschäftigung vorausging, ist die krankenversicherungsrechtliche Beurteilung ausschließlich von den in der neuen Beschäftigung maßgebenden Faktoren abhängig. Ein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld, ein Auslandsaufenthalt oder eine selbstständige Tätigkeit beeinflussen dies nicht. Einziges Kriterium ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamt / 1.1.3 Rechtsprechung und Besprechungsergebnisse

Für in Rheinland-Pfalz tätige ehrenamtliche Bürgermeister sowie für Ortsbürgermeister hat die Rechtsprechung entschieden, dass sie abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig sind.[1] Die an diese Personen gezahlte Aufwandsentschädigung ist dabei zu 2/3 als Arbeitsentgelt anzusehen. Wesentlich kommt es auch darauf an, dass der ehrenamtlich tätige Bürgermeister über ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Schüler / 3 Unbefristete Beschäftigung über 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein 19-jähriger Schüler eines Gymnasiums arbeitet 22 Stunden in der Woche nachmittags und samstags. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 1.400 EUR. Der Schüler ist bisher über seinen Vater gesetzlich familienversichert. Wie ist die Tätigkeit des Schülers sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Für Beschäftigungen, die von Schülern ausg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.2 Regelmäßiges Arbeitsentgelt

Hinsichtlich der Beurteilung der Regelmäßigkeit des laufenden Arbeitsentgelts legen die Sozialversicherungsträger mindestens das Arbeitsentgelt zugrunde, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (z. B. aufgrund eines Gesetzes, eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache); insoweit kommt es auf die Höhe des tatsächlich gezahlten Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1.6 Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

In der Vergangenheit war der in Tarifverträgen geregelte Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte, der nicht für jede Mehrarbeit, sondern erst bei einer die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschreitenden Mehrarbeit bestehen sollte, umstritten. Zwischenzeitlich ist durch die Rechtsprechung[1] geklärt, dass eine tarifvertragliche Regelung gegen das V...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 125 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Bevor ein Unternehmen prüfen kann, ob es zur Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts berechtigt ist, sind vorab zwei Aspekte zu klären: aus wessen Sicht und was soll ausgebucht werden? Die Frage nach dem "wer" bezieht sich auf die Abschlussperspektive, aus der die Ausbuchungsprüfung vorgenommen werden soll – Einzel- oder Konzernabschlus...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 1.3 Praktika

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist entscheidend, ob es sich um Aktivitäten im Rahmen beruflicher Berufsbildung handelt, oder im Zusammenhang mit einer schulischen Ausbildung praktische Kenntnisse in einem Unternehmen vermittelt werden sollen und ob es sich um ein entgeltliches oder unentgeltliches Praktikum handelt.[1] Diese grundsätzliche Bewertung gilt auch unein...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. IFRS 18 im Kontext von Finanzinstrumenten

Tz. 356 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Nach langjähriger Bearbeitung wurde IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements im April 2024 vom IASB veröffentlicht. Dieser ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, verpflichtend anzuwenden (gilt auch für Zwischenabschlüsse ab diesem Zeitpunkt) und wird den bisher gültigen Standard IAS 1 ablösen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 3.1 Gesamtangemessenheitsgrenze

Zur Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ist es auch zulässig, eine Gesamtangemessenheitsgrenze für die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu bilden. Dabei kann für die Aufwendungen für Heizung auch der Wert berücksichtigt werden, der bei einer gesonderten Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Heizung ohne weitere Prüf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 5 Abfindung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung

Die Auflösung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung kann in vielfältigen Konstellationen auftreten. Für die beitragsrechtliche Beurteilung dieser Abfindungszahlungen sind die Beweggründe – insbesondere die arbeits- oder betriebsrentenrechtliche Zulässigkeit – ohne Bedeutung. Wesentlich ist, dass durch die Auflösung einer derartigen Anwartschaft die in der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.10 Beginn der Versicherungspflicht bei Mehrfachbeschäftigungen

Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, das Versicherungsverhältnis des jeweiligen Arbeitnehmers zu beurteilen. Damit er alle für seine Beurteilung relevanten Tatbestände kennt, ist der Arbeitnehmer nach § 28o SGB IV verpflichtet, dem Arbeitgeber die für die Beurteilung der Versicherungsverhältnisse erforderlichen Angaben zu machen. Bei mehreren Beschäftigungen gilt dies gege...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Student: Beschäftigte Stude... / 1 Versicherungsschutz beschäftigter Studenten

Personen, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben, unterliegen grundsätzlich der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die von Studenten ausgeübten Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen allerdings in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von der Versicherungspflicht ausgenommen, wenn die Zeit u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34 ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117 ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / I. Was ist dauerhaft geschädigt? Was bedeutet dies für den Geschädigten in Beruf und Alltag?

Rz. 211 Dies ist grundsätzlich immer die erste Frage. Es ist zu prüfen, welche Verletzung der Geschädigte hat. Kommt es zu einem Dauerschaden oder ist die Verletzung vollständig ausgeheilt? Es ist zu prüfen, ob das Bein, der Finger, der Arm, die Schulter, die Zehen, der Kopf, das Becken oder die Wirbelsäule dauerhaft geschädigt sind. Wenn es zu einer dauerhaften Schädigung g...mehr