Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.2 Einbringung eines Teilbetriebs

Tz. 160 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Teilbetriebe iSd § 20 Abs 1 S 1 UmwStG kommen bei der gGmbH grds nur in Betracht im Bereich der ZwB und der stpfl wG, nicht dagegen in den anderen Tätigkeitsbereichen (s Tz 157). Da jeder ZwB und jeder stpfl wG einen selbständigen Betrieb darstellt (s Tz 155), werden Teilbetriebe relativ selten vorliegen. Zu den Voraussetzungen für die Annah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.6 Einbringung in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung einer 100%igen Beteiligung an einer Kap-Ges aus dem BV in eine vermögensverwaltende Pers-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten wird nicht von § 24 UmwStG erfasst. Der Einbringungsgegenstand ist zwar grds von § 24 Abs 1 UmwStG begünstigt (s Tz 95 ff); es fehlt aber an der Einräumung oder Erweiterung einer MU-Stellung. A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 UmwStG als lex specialis

Tz. 81 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Einbringungsvorschrift des UmwStG als Sonderrecht Die Einbringung der in § 24 Abs 1 UmwStG genannten betrieblichen Sachgesamtheiten im Tauschwege gegen Erhalt einer MU-Stellung an der aufnehmenden Pers-Ges stellt dem Grunde nach einen speziellen Teilbereich der Veräußerung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils iSd § 16 Abs 1 EStG dar (s Tz 5)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Begünstigtes Vermögen

Tz. 87 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Gegenstände der Einbringung in eine Pers-Ges sind in § 24 Abs 1 UmwStG abschließend aufgezählt. Danach kommen für eine begünstigte Einbringung nur in Frage: ein Betrieb (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 89 ff), ein Teilbetrieb (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 91 ff), ein (ganzer) MU-Anteil (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 94), der Bruchteil eines MU-Anteils (R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.2 Spaltungen auf Personenhandelsgesellschaften

Tz. 139 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufspaltungen und Abspaltungen von gemeinnützigen eV auf Pers-Ges dürften keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der St-Befreiung führen würden (s Tz 101).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4 Spaltung auf ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 142 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wegen der unterschiedlichen gemeinnützigkeitsrechtlichen Probleme werden Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung nachfolgend getrennt dargestellt. 4.3.2.4.1 Aufspaltung Tz. 143 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Aufspaltung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Aufspaltung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.1 Bedeutung der satzungsmäßigen Vermögensbindung (§ 61 AO) der Übertragerin

Tz. 117 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö (GmbH, AG, Gen) setzt gemeinnützigkeitsrechtlich voraus, dass die satzungsmäßige Vermögensbindung (s § 61 Abs 1 iVm § 55 Abs 1 Nr 4 AO) der Übertragerin der Aufspaltung nicht entgegensteht. Im Einzelnen: Die satzungsmäßige Vermögensbindung steht der Aufspaltung dann nicht entgegen, wenn entweder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4 Spaltung auf ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 115 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Spaltung einer gGmbH hat vor allem in den folgenden "gemeinnützigen Konzernfällen" praktische Bedeutung: Spaltung einer gemeinnützigen TG auf mehrere gemeinnützige MG, Spaltung einer gemeinnützigen MG auf mehrere gemeinnützige TG, Spaltung einer gGmbH auf gemeinnützige SchwGes. Die folgenden Tz gelten auch für den Fall, dass Übernehmerinnen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.3 Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 161 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Einbringung eines MU-Anteils ist davon abhängig, ob dieser bei der gGmbH stfreie Vermögensverw ist oder einen ZwB oder einen stpfl wG darstellt. Gehört der MU-Anteil zur stfreien Vermögensverw (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 205 und s AEAO Nr 3 zu § 64 "Beteiligung an Pes-Ges"), ist diese Einbringung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.5 Erforderliche Satzungsänderungen bei den Übernehmerinnen hinsichtlich ihrer Zwecke und Zweckverwirklichungsmaßnahmen

Tz. 121 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei den Übernehmerinnen ist – ggf zusätzlich zu uU notwendigen Satzungsänderungen hinsichtlich der Vermögensbindung (s Tz 117) – zu prüfen, ob aufgr der Aufspaltung ihre Satzungen im Bereich der gemeinnützigen Zielsetzung und der Zweckverwirklichungsmaßnahmen zu ergänzen sind. Bei der Aufspaltung zur Aufnahme (s § 123 Abs 1 Nr 1 UmwG) werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.3 Ausgliederung

Tz. 124 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Ausgliederung auf eine gGmbH ist stets ohne Verlust der St-Befreiung möglich, weil die der ausgliedernden gGmbH als Gegenleistung gewährte Beteiligung an der übernehmenden gGmbH nach den allg Grundsätzen (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 205 "Beteiligung an Kap-Ges") bei ihr stets dem Bereich der Vermögensverwaltung zuzurechnen ist (s auch AEA...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2026, Erstattung der... / Leitsatz

1. Eine Krankheit im Sinne der MB/KK 2009 liegt nur vor, wenn unabhängig von den subjektiven Vorstellungen des Versicherungsnehmers ein objektiv nach ärztlichem Urteil bestehender anomaler Körper- oder Geisteszustand festzustellen ist. Ist eine Behandlungsdokumentation nicht aussagekräftig oder sonst unzulänglich, ist die2. Vernehmung der behandelnden Ärztin als Zeugin zum Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind aufgr der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Pers des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl und a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.1 Aufspaltung

Tz. 143 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Aufspaltung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Aufspaltung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder: Problem 1: Vereinbarkeit der Aufspaltung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 149 Abs 1 UmwG stellende ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2026, Erstattung der... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. hat Anspruch auf Kostenersatz gemäß § 192 Abs. 1 VVG i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 MB/KK 2009. Die durchgeführte Linsenoperation stellte nach dem Ergebnis der vor dem Senat durchgeführten Beweisaufnahme eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen einer Krankheit dar. Auch die Auswahl der Trifokal-Intraokularlinsen anstelle von Standardlinsen war in dies...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.10 Folgen der Anwendung des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG

Tz. 129r Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung bei einer Einbringung gegen Mischentgelt die (absoluten oder relativen) Grenzen des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG, ist der Antrag auf Bw-Fortführung nicht (mehr) zulässig; die Bewertung unterhalb des gW ist eingeschr. Im Ergebnis kommt es bei einem entspr Antrag zu einem Zwischenwertansatz als Unt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Aufnehmende Gesellschaft

Tz. 99 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufnehmende Gesellschaft nach dem Siebten Teil des UmwStG kann nur eine "Pers-Ges" sein (s § 24 Abs 1 UmwStG). Die Wortbedeutung der Pers-Ges iSd § 24 Abs 1 UmwStG unterscheidet sich jedoch von dem gleichlautenden Begriff nach dem Gesellschaftsrecht. Wie sich nämlich aus dem weiteren Tatbestandsmerkmal der von § 24 UmwStG erfassten Einbringu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5 Veräußerung oder gleichgestellte Weiterübertragung durch die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 249 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Veräußerung iSd § 24 Abs 5 UmwStG ist die (freiwillige oder erzwungene, s Tz 253) entgeltliche (dh gegen Geld, andere WG oder Gewährung von Gesellschaftsrechten) Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch Eigentums an den Anteilen auf einen anderen Rechtsträger (Einzelheiten s § 22 UmwStG Tz 27 ff). Die Veräußerung muss gem § 24 Abs 5 Umw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2026, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

[1] "Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO) …" [7] II. Die von der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachten Zulassungsgründe greifen nicht durch. [8] 1. Rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.1 Grundsätze der antragsgemäßen Rückwirkung

Tz. 166 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei Einbringungen iSd § 24 Abs 1 UmwStG im Wege der Umw (Verschmelzung und Spaltung nach inl und ausl Umw-Recht, s Tz 162, 163 und 164) kann die Vermögensübertragung gem § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG unter analoger Anwendung der Regelungen in § 20 Abs 5 und 6 UmwStG bis zu acht Monate (bzw bis zu zwölf Monate in 2020 und 2021, s Tz 164c) zurückbez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1 ist der gemeinsame Sohn des am … 2023 verstorbenen Erblassers und seiner am … 2023 vorverstorbenen Ehefrau ("Name 01"). Der weitere Sohn der Eheleute, ("Name 02"), verstarb am … 2018 und hinterließ als einziges Kind die Beteiligte zu 2. In einem handschriftlich verfassten Schriftstück vom 20.9.2018 (Bl. 5 der Akte über die Verfügung von Todes wegen, Az.:...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / bb) (Kein) Genussverzicht bei Nießbrauchsvorbehalt

Nach Ansicht des BGH[29] kann die Frist jedenfalls dann nicht zu laufen beginnen, wenn der Erblasser/Schenker sich einen uneingeschränkten Nießbrauch vorbehält und so den verschenkten Gegenstand im Wesentlichen weiter nutzt. Dieser Perspektive hat sich h.L. angeschlossen, sodass die Rechtslage im Hinblick auf einen totalen Nießbrauch im Grunde als geklärt angesehen werden ka...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.2 Abspaltung

Tz. 122 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Abspaltung von gGmbH wirft in ähnlichem Ausmaß gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf wie die Aufspaltung. Dabei tritt an die Stelle der Frage der Vereinbarkeit mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung der Übertragerin, die sich nicht stellt, weil die Übertragerin weiterbesteht, die Frage eines Verstoßes gegen § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.1 Veräußerungsgewinn: Ermittlung und Entstehung

Tz. 63a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Gewinn aus der Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden durch einen (künftigen) Gesellschafter (s Tz 62, 63) ermittelt sich aus der Gegenüberstellung des Betrags der Zuzahlung und dem anteiligen Bw des (eingebrachten) BV. Die anteiligen Bw entspr dem Teil des BV, das von dem Einbringenden für Rechnung des Zuzahlende...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.5 Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen gegen Entgelt

Tz. 69 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Aufnahme einer (oder mehrerer) natürlichen Pers als Gesellschafter in einen Einzel-Gew, landwirtsch Betrieb oder der Aufnahme eines Sozius in eine freiberufliche Einzelpraxis mit Zuzahlung in das Vermögen des (einbringenden) Betriebsinhabers ist stlich eine kombinierte Einbringung in die neu entstehende Pers-Ges und zugleich Veräußer...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 12 Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB

§ 310 Abs. 1 BGB beschränkt den persönlichen Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB: Werden Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber einem Kaufmann (Voll- oder Minderkaufmann) verwendet und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, finden die §§ 305 Abs. 2 und 3, 308 und 309 BGB keine Anwendung (§ 310 Abs. 1 S. 1 BGB). Bei Verwendung eines Formularvertrags gegenüb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.3 Antrag auf abweichende Bewertung (§ 24 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 120 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Antrag auf Minderbewertung iSd § 24 Abs 2 S 2 UmwStG ist (von Ges wegen) weder an eine bestimmte Ausgestaltung (inhaltlicher oder formeller Art) gebunden noch ist der Antrag mit einer St- oder Gewinnfeststellungserklärung verbunden. Er muss allerdings inhaltlich hinreichend und klar bestimmt sein. Die Angaben zum konkreten Sacheinlagevo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.3 Hauptprüfungsverfahren

Rn 50 Nach der Zulassung des Antrags beginnt mit dem Hauptprüfungsverfahren das "eigentliche" Eröffnungsverfahren. Innerhalb dieses Verfahrensabschnitts muss das Insolvenzgericht ermitteln, ob der Insolvenzantrag auch begründet ist. Dies ist der Fall, wenn ein Eröffnungsgrund im Sinne der §§ 17 – 19 zur Überzeugung des Gerichts feststeht[197] und die vorhandene Insolvenzmass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Einbringung nach § 24 Abs 1 UmwStG als Veräußerungsvorgang

Tz. 5 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 UmwStG ermöglicht die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens in eine Pers-Ges oder die Einbringung eines Teilbetriebs, MU-Anteils oder einer 100%igen Beteiligung an einer Kap-Ges des BV in eine Pers-Ges ohne Belastung mit ESt, KSt oder GewSt. § 24 UmwStG regelt nämlich vorrangig (s Tz 81) einen Unterfall des § 16 Abs 1 EStG und somit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Erfasste Steuerarten

Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Siebte Teil des UmwStG regelt die ertrstliche Behandlung des in § 24 Abs 1 UmwStG definierten Einbringungstatbestands. Danach ist begünstigt jede Einbringung einer qualifizierten Sachgesamtheit im Wege der in § 1 Abs 3 UmwStG aufgezählten Vorgänge in das mitunternehmerische (stliche) BV einer MU-Schaft gegen Erwerb oder Erweiterung einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.3 Einbringung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 224 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Einbringung eines Betriebs Überträgt eine Kap-Ges oder Gen ihren Betrieb mit vortragsfähigen Fehlbeträgen auf eine Pers-Ges gem § 24 Abs 1 UmwStG, geht ein Gewerbeverlust nicht auf die Pers-Ges über, wenn die einbringende Gesellschaft wegen der Zurückbehaltung von WG neben der Verwaltung der MU-Beteiligung weiterhin wirtsch tätig ist. Der Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Gemeinnützige Genossenschaft als übertragender Rechtsträger

Tz. 66 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist eine gemeinnützige Gen übertragender Rechtsträger wie in folgender Abbildung, gelten die Tz 29–111 entspr. Tz. 67 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung ist allerdings von Bedeutung, dass Abfindungen iSd §§ 29, 31 UmwG an die anlässlich der Verschmelzung ausscheidenden Genossen einer übertragenden Gen n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 228 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Siebte Teil des UmwStG (s § 24 UmwStG) enthält im Gegensatz zum Sechsten Teil des UmwStG (s §§ 20ff UmwStG) keine Regelung zur Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung von (einbringungsgeborenen) Anteilen an der Übernehmerin, die aus einer Sacheinlage gem § 24 Abs 1 UmwStG hervorgegangen sind. Die Entbehrlichkeit spezieller Bestimm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.1 Allgemeines

Tz. 95 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Anwendungsbereich des UmwStG wird nur für solche grenzüberschreitenden und sonstigen ausl Umw-Vorgänge eröffnet, die mit einer vom UmwStG erfassten inl Umw-Art vergleichbar sind. Voraussetzung für den Vergleichbarkeitstest ist zunächst, dass die grenzüberschreitende bzw sonstige ausl Umw insges zivilrechtlich wirksam vollzogen wird. Die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ehegatten als Mieter / 1 Vertragspartner des Vermieters

Die Überlassung der Räume an ein Ehepaar führt nicht automatisch zu einem Mietverhältnis mit beiden Eheleuten. Wurde der Mietvertrag nur mit einem Ehepartner abgeschlossen, ist der andere nicht Mieter geworden. Eine Ausnahme gilt lediglich bei Mietverhältnissen im Gebiet der neuen Bundesländer, da Ehegatten nach § 100 Abs. 3 Satz 1 ZGB (Zivilgesetzbuch der ehemaligen DDR) au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2026, Voreilige Klag... / 2 Aus den Gründen:

II. Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere nach §§ 91a Abs. 2 Satz 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft und fristgerecht eingelegt (§ 569 Abs. 1 ZPO). Die sofortige Beschwerde ist auch begründet. Bei übereinstimmender Erledigung des Rechtsstreits ist über die Kosten gemäß § 91a Abs. 1 ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Erm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.3 Betriebseinbringung im Ganzen: Zurückbehaltung unwesentlicher Betriebsgrundlagen

Tz. 89b Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 UmwStG setzt voraus, dass ein Betrieb in eine Pers-Ges eingebracht und der Einbringende MU dieser Gesellschaft wird oder seine MU-Stellung erweitert. Ein "Betrieb" ist dann gem § 24 Abs 1 UmwStG eingebracht, wenn alle seine funktional wes Betriebsgrundlagen in das mitunternehmerische BV der Pers-Ges übergehen (s Tz 90). Die Bestimmung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.2 Verträge im Rückbezugszeitraum

Tz. 174 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als Folge der Rückwirkung wird der durch den Einbringenden tats verwirklichte Sachverhalt im Rückbezugszeitraum der aufnehmenden Pers-Ges zugerechnet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass für Zwecke der Besteuerung der Übernehmerin alle betrieblichen Vereinbarungen als am rückbezogenen Einbringungsstichtag abgeschlossen gelten. Eine Rückbez...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Einbringungsgegenstand: Teilbetrieb

Tz. 91 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 Abs 1 UmwStG enthält keine Definition des Begriffs "Teilbetrieb". Allg wird – uE zutr – die von der Rspr zu § 16 EStG entwickelte Begriffsbestimmung herangezogen (s Urt des BFH v 11.12.2001, BStBl II 2002, 420 unter B. I. 3 a) und v 17.07.2008, BStBl II 2009, 464 unter B. II. 1. mwNachw zu § 24 Abs 1 UmwStG aF; dies gilt auch für den un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2026, Rechtsmittel ... / 2 II. Die Entscheidung

Beschwerde ist fristgerecht, aber unstatthaft Die sofortige Beschwerde ist unzulässig. Sie ist zwar fristgerecht binnen zwei Wochen nach Zustellung eingelegt worden, wie es in der Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt wurde. Sie ist jedoch nicht statthaft. Eine Anfechtung des Beschlusses findet gemäß § 769 Abs. 1 ZPO § 707 Abs. 2 S. 2 ZPO nicht statt. § 707 Abs. 2 S. 2 ZPO gilt im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Grundsätze

Tz. 56 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Veräußerung gegen Entgelt an die Pers-Ges Wird ein WG des PV an eine mitunternehmerische Pers-Ges gegen einen Kaufpreis in Geld oder anderen WG veräußert, ist ein Veräußerungs-/Erwerbsgeschäft gegeben. Dies gilt unabhängig davon, ob der Veräußerer MU der Pers-Ges ist oder nicht. Ernstlich gewollte und rechtswirksam abgeschlossene Rechtsgeschä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.7 Schädliche Gegenleistung iSd § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG – Ermittlung

Tz. 129n Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung bei einer Einbringung gegen Mischentgelt die Grenzen des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG, ist der Antrag auf Bw-Fortführung insoweit nicht (mehr) zulässig. Vor Inkrafttreten des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG ging die FinVerw hier in jedem Fall von einer Gewinnrealisierung aus; allerdings der Höhe nach ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 MaRisk-Review im Jahr 2025

Die deutschen Aufsichtsbehörden haben im Laufe des Jahres 2025 an einem Review zur "MaRisk der Zukunft" gearbeitet und ihre entsprechenden Überlegungen der Kreditwirtschaft in der Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 11. September 2025 näher erläutert. Dabei sind u. a. die Erleichterungen aus der Aufsichtsmitteilung vom 26. November 2024 sowie verschiedene, im Jahr 2025 von de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2026, Keine mittelba... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die sofortige Beschwerde ist entsprechend § 210 StPO (BeckOK StPO/Graf, StPO § 408 Rn 7.1) statthaft und auch im Übrigen zulässig erhoben. Die Beschwerde ist allerdings unbegründet. Gemäß § 271 Abs. 1 StGB macht sich u.a. strafbar, wer bewirkt, dass Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden als abgegeben oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Kurze Rückbeziehung aus Vereinfachungsgründen

Tz. 160a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist im Einbringungsvertrag geregelt, dass das eingebrachte Vermögen (schuldrechtlich) rückwirkend auf Rechnung der aufnehmenden Pers-Ges übergehen soll, ist diese Vereinbarung wegen des (stlichen) Rückwirkungsverbots grds – mangels ges zugelassener Rückwirkung (s Tz 159) – für stliche Zwecke unbeachtlich. Es stellt sich jedoch die Frage, o...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ersatzmieter – Rechte und P... / 3 Vorzeitiger Auszug des Mieters

Hinweis Auszug des Mieters ohne Entlassung aus dem Mietverhältnis Zieht der Mieter ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag (z. B. infolge einer unwirksamen Kündigung) endgültig aus und zahlt keine Miete mehr, kann der Vermieter die Räume weitervermieten. Praxis-Tipp Mieter über Haftung informieren Er ist nicht gezwungen, den ursprünglichen Mieter aus dem Vertrag zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.3 Zulässigkeit der Anteilsgewährung an die Anteilsinhaber der Übertragerin nur im Rahmen des § 55 Abs 1 Nr 2 und Nr 4 AO

Tz. 119 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die AE der übertragenden gGmbH erhalten durch die Aufspaltung gem §§ 2, 126 Abs 1 Nr 2 UmwG Anteile an den Übernehmerinnen (bzw den neuen Rechtsträgern bei Aufspaltung zur Neugründung). Dies ist aber – ebenso wie im Verschmelzungsfall (s Tz 39–45) – gemeinnützigkeitsrechtlich grds unzulässig bzw nur beschr zulässig. Im Einzelnen: Haben die AE ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Begünstigte Einbringungsvorgänge nach § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG

Tz. 162 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG sind die Rückbezugsregeln des § 20 Abs 5 und 6 UmwStG entspr auf die Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG anzuwenden. Eine stliche Rückwirkung ist gem § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG jedoch auf die Fälle beschr, in denen eine Einbringung "im Wege der Gesamtrechtsnachfolge" erfolgt. Damit wird der stliche Tatbestand der Rückw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Rechtsfolgen

Tz. 50 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bw-Ansatz Bei der Übertragung (dh im abgebenden und aufnehmenden BV, s Tz 50a) ist bei Vorliegen des Tatbestands des § 6 Abs 5 S 3 EStG (s Tz 47) zwingend der Bw für Zwecke der ESt/KSt im Zeitpunkt der Übertragung des wirtsch Eigentums anzusetzen (s § 6 Abs 5 S 3 iVm S 1 EStG: "Satz 1 gilt entspr, …"). Die Bw-Verknüpfung ist auch für die GewS...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10.1 Allgemeine Anpassungen der Prozesse

Wie schon ausgeführt, wird von der Aufsicht ein umfassender Rückbau der direkten Verweise auf die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung[1] geprüft. Unter anderem sollen die Verweise in BTO 1.2.1 Tz. 1 MaRisk auf die Abschnitte 5.2.1 bis 5.2.4 der EBA-Leitlinien zu den verschiedenen Arten von Verbraucherkrediten vor dem Hintergrund der Vorgabe...mehr