Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2 Besonderheiten bei Personengesellschaften

2.1 Gesellschafter einer GbR: Meist nicht versicherungspflichtig Auch wenn mehrere Personen in Form einer Innengesellschaft[1] ein Handwerk gemeinschaftlich betreiben, sind die Gesellschafter dieser bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft (GbR) in der Gesellschaft nicht versicherungspflichtig beschäftigt. Selbst wenn nur der nach außen auftretende Gesellschafter in die Handwerksr...mehr

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Gesellschafter / 6.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können steuerrechtlich Arbeitnehmer sein, wenn mit der GmbH ein rechtswirksamer Anstellungsvertrag abgeschlossen wurde. Handelt es sich bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer um einen beherrschenden GmbH-Gesellschafter, muss unbedingt das Rückwirkungsverbot beachtet werden, wonach im Vorfeld der Tätigkeit die vertraglichen Vereinbaru...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.2 Ehrenamt als Nebentätigkeit

Soweit ein Ehrenamt neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, gibt es in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung keine Besonderheiten. In diesen Versicherungszweigen gibt es bei einer durch das Ehrenamt verursachten Minderung des Arbeitsentgelts keinen Ausgleich. Beitragspflichtig ist das in der Hauptbeschäftigung erzielte geminderte Entgelt.mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2 Nebenberufliche Tätigkeiten in der Privatwirtschaft

2.2.1 Übungsleiterfreibetrag bis zu 3.300 EUR jährlich Große praktische Bedeutung kommt dem Übungsleiterfreibetrag zu, den der Gesetzgeber für bestimmte Nebentätigkeiten gewährt. Die Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit bleiben bis zu 3.300 EUR (2025: 3.000 EUR) pro Jahr steuerfrei. Der Freibetrag wurde zum 1.1.2026 zur weiteren Steigerung des ehrenamtlichen Engage...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / Lohnsteuer

1 Bezüge grundsätzlich steuerpflichtig Die Frage, ob eine Tätigkeit mit dem Charakter des Ehrenamtes im Rahmen einer unselbstständigen Beschäftigung ausgeübt wird, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Die aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit fließende Entschädigung gehört zu den lohnsteuerpflichtigen Einkünften, wenn der Tätige persönlich weisungsgebunden oder ...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / Zusammenfassung

Überblick Praktikanten eignen sich im Zusammenhang mit einer schulischen Ausbildung (insbesondere eines Hochschulstudiums) praktische Kenntnisse in einem Unternehmen an. Abhängig davon, zu welcher Zeit der Ausbildung das Praktikum ausgeübt wird, unterscheidet man zwischen Vor-, Zwischen- und Nachpraktikum. Darüber hinaus werden vorgeschriebene Praktika, die in einer Ausbildun...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2 Im kommunalen Bereich Tätige

Auf Grundlage eines politischen Wahlamts sind ehrenamtlich Beschäftigte im kommunalen Bereich grundsätzlich arbeitslosenversicherungsfrei, sofern diese ein Entgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze erzielen. 2.2.1 Stellvertretende Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht Die ehrenamtlich tätigen stellvertretenden Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassung...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

2.1.1 Steuerfreie gesetzliche Aufwandsentschädigungen Aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlte Bezüge, die als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, bleiben nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei, wenn sie auf einem Bundes- oder Landesgesetz oder auf einer bundes- oder landesgesetzlichen Ermächtigung beruhen oder von der Bundesregierung oder einer Landesregi...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.1 Vor- und Nachpraktikum mit Arbeitsentgelt: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Zahlt der Arbeitgeber den Praktikanten ein Arbeitsentgelt, sind sie als Arbeitnehmer anzusehen und versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Auch wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze[2] nicht übersteigt oder das Praktikum innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage[3] befristet und damit dem...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / Sozialversicherung

1 Abgrenzung sozialversicherungsfreie ehrenamtliche Tätigkeit von sozialversicherungspflichtiger abhängiger Beschäftigung Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, insbesondere wenn für diese eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, ist häufig nicht eindeutig, ob es sich um eine sozialversicherungsfreie und damit auch beitragsfreie Tätigkeit handelt, oder ob eine sozialversicherungspfl...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.4 Zwischenpraktikum: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Personen sind kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Die Praktikanten bleiben, wenn und solange sie an einer Hochschule bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind, ihrem Erscheinungsbild...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3 Kapitalgesellschaften

3.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ist es typisch, dass Gesellschafter zugleich als Geschäftsführer tätig sind. Die versicherungsrechtliche Beurteilung richtet sich danach, ob es sich bei der Beschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers um eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit handelt.[1] 3.1.1...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2 Steuerliche Förderung

2.1 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen 2.1.1 Steuerfreie gesetzliche Aufwandsentschädigungen Aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlte Bezüge, die als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, bleiben nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei, wenn sie auf einem Bundes- oder Landesgesetz oder auf einer bundes- oder landesgesetzlichen Ermächtigung beruhe...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5 Ausländische Gesellschaftsformen

3.5.1 Die Europäische Gesellschaft (SE) Zunehmend führt die globalisierte Wirtschaft dazu, dass bei Firmengründungen ausländische Rechtsformen genutzt werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft[1] hat der europäische Gesetzgeber eine neue, neben den bisherigen Gesellschaftsformen mitgliedsstaatlich natio...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2 Arbeitslosenversicherungsfreiheit

2.1 Bürgermeister/Beigeordnete In der Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung von Personen, die als ehrenamtliche Bürgermeister oder Beigeordnete in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, wegen der Ausübung eines politischen Wahlamts versicherungs- und damit auch beitragsfrei.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich nur auf die Beschäftigung als ehrenamtl...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3 Aufwandsentschädigung/beitragspflichtiges Entgelt

3.1 Beitragsberechnung aus der Aufwandsentschädigung Für die Beitragsberechnung gilt eine Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts nur insoweit als beitragspflichtiges Entgelt, als die Entschädigung über den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand hinausgeht (und z. B. Verdienstausfall ersetzt). Grundsätzlich stellen die in der Sozialversicherung an ehrenamtlich ...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 1 Abgrenzung sozialversicherungsfreie ehrenamtliche Tätigkeit von sozialversicherungspflichtiger abhängiger Beschäftigung

Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, insbesondere wenn für diese eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, ist häufig nicht eindeutig, ob es sich um eine sozialversicherungsfreie und damit auch beitragsfreie Tätigkeit handelt, oder ob eine sozialversicherungspflichtige und damit auch beitragspflichtige abhängige Beschäftigung handelt. Die Frage der Entgeltlichkeit einer Tätigkeit i...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.3 Typenvermischung (GmbH & Co. KG)

Eine weit verbreitete Gesellschaftsform ist die der GmbH und Co. KG. Die Konstruktion dieser Gesellschaftsform zielt darauf ab, die flexible Struktur der Personengesellschaft mit dem Vorteil der Haftungsbeschränkung für alle Beteiligten zu verbinden. Die Besonderheit dieser Gesellschaftsform liegt darin, dass die Komplementärstellung innerhalb einer KG nicht eine natürliche,...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.4 Gesellschafter-Geschäftsführer mit Kapitalbeteiligung bis zu 50 % und ohne Sperrminorität

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich als Beschäftigter im Sinne der Sozialversicherung zu qualifizieren, soweit er weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile noch über eine umfassende Sperrminorität verfügt.[1] Das Bundessozialgericht hat offengelassen, ob beschränkt auf gänzlich atypische Sonderfälle im Rahmen der Gesamtabwägung trotz fehlend...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5.2 Mitglieder von Organen EU-mitgliedsstaatlicher Kapitalgesellschaften

Mit der versicherungsrechtlichen Beurteilung in Deutschland beschäftigter Mitglieder von Organen einer ausländischen Kapitalgesellschaft hat sich das Bundessozialgericht befasst.[1] Dabei ging es konkret um die versicherungsrechtliche Beurteilung eines Mitglieds des Board of Directors (BoD) einer irischen Kapitalgesellschaft in Form einer private limited company in seiner Be...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.1 Wirksamkeit des Dienstvertrags

Für die steuerliche Anerkennung eines Dienstvertrags[1] ist Voraussetzung, dass der Vertrag zivilrechtlich wirksam ist. Daher muss i. d. R. das Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB beachtet werden. Sofern der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Verträge mit der GmbH abschließen will, muss er sich durch die Gesellschafterversammlung eine Befreiung vom Selbstkontrahi...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.1 Stellvertretende Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht

Die ehrenamtlich tätigen stellvertretenden Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht, die neben Repräsentationsfunktionen auch Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen haben und hierfür eine ihren tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, stehen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Dadurch ist dieser Personenkreis dem Grunde ...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / Sozialversicherung

1 Beschäftigter als Mitunternehmer oder Organmitglied Die Beurteilung von mitarbeitenden Gesellschaftern bereitet in der Praxis immer wieder erhebliche Probleme. Das liegt an der Doppelfunktion: Als wirtschaftlich am Betrieb beteiligte Gesellschafter haben mitarbeitende Gesellschafter Arbeitgeberfunktion – insoweit sind sie also Selbstständige. Häufig mit einem Arbeitsvertrag...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.3 Vorstandsmitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit

Lohnsteuerrechtlich gelten Vorstandsmitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) i. d. R. als Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann auch hier steuerfreie Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung im Rahmen des § 3 Nr. 62 EStG ausbezahlen.mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.6 Folgen irrtümlich angenommener Sozialversicherungspflicht

Wird durch den Sozialversicherungsträger nachträglich festgestellt, dass ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in der Vergangenheit nicht sozialversicherungspflichtig war, hat der rückwirkende Wegfall der angenommenen Versicherungspflicht in den einzelnen Versicherungszweigen unterschiedliche Konsequenzen.[1] In der gesetzlichen Krankenversicherung trit...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / Lohnsteuer

1 Abgrenzungskriterien der Arbeitnehmereigenschaft Im Steuerrecht gilt ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff, der sich von der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unterscheidet. § 611a BGB regelt seit 1.4.2017 die relevanten Kriterien, die für einen Arbeitsvertrag sprechen, wie Weisungsrecht, Weisungsgebundenheit[1] und persönliche Abhängigkeit.[2] Diese K...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1.1 Steuerfreie gesetzliche Aufwandsentschädigungen

Aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlte Bezüge, die als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, bleiben nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei, wenn sie auf einem Bundes- oder Landesgesetz oder auf einer bundes- oder landesgesetzlichen Ermächtigung beruhen oder von der Bundesregierung oder einer Landesregierung als Aufwandsentschädigung festgesetzt sind.mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.1 Rentenversicherungsbeiträge für das ausgefallene Arbeitsentgelt

Die auf das ausgefallene Entgelt (Unterschiedsbetrag i. S. d. § 163 Abs. 3 Satz 1 SGB VI) entfallenden Rentenversicherungsbeiträge hat der Ehrenamtsinhaber in voller Höhe (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) selbst zu tragen.[1] Einen Ausgleich erhält der ehrenamtlich tätige Arbeitnehmer im Allgemeinen außerhalb der Rentenversicherung von der Stelle, für die er die ehrenamt...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.7 Statusprüfung der geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter

Mit dem obligatorischen Statusfeststellungsverfahren wurde eine besondere Meldeverpflichtung geschaffen. Stellt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in diesem Verfahren die Sozialversicherungspflicht durch Verwaltungsakt fest, sind die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für die Zeit der Gültigkeit des Bescheids an diese Feststellung leistungsr...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.4 Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften

Für die Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die dort gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, gelten die allgemein zu beachtenden Grundsätze. Soweit die Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer von Genossenschaften eine Beschäftigung ausüben und dafür Arbeitsentgelt erhalten, sind sie sozialversicherungspflichtig.[1] Das Vorstandsmitglied einer eingetragene...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.3.2 Vorstandsmitglieder einer AG und gesetzliche Unfallversicherung

Vorstandsmitglieder einer AG sind in Tätigkeiten für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) nicht als Beschäftigte versichert.[1] In der UV führt die Möglichkeit, dass in Einzelfällen ausnahmsweise Vorstandsmitglieder einer AG abhängig beschäftigt sind, nicht dazu, dass in jedem Einzelfall über das Vorliegen einer Beschäft...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.1.2 Antrag für Beitragsberechnung aus ausgefallenen Entgelten

Der ehrenamtlich Tätige kann einen entsprechenden Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen, wenn er von der Beitragsberechnung aus ausgefallenem Entgelt Gebrauch machen möchte. Dieser Antrag ist nur möglich für laufende und künftige, nicht aber für zurückliegende Entgeltabrechnungszeiträume. Ausnahmsweise kann dem Antrag auch nach Ablauf des Entgeltabrechnungszeitraums entsproc...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.1 Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 50 % des Stammkapitals: kein Beschäftigter

Sofern ein Gesellschafter-Geschäftsführer über mehr als 50 % des Stammkapitals verfügt, hat er – bei Beschlussfassung in der GmbH mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und wenn sich das Stimmrecht des einzelnen Gesellschafters nach der Höhe seiner Kapitaleinlage richtet – aufgrund seiner Rechtsmacht maßgebenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft. In diesen ...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5.1 Die Europäische Gesellschaft (SE)

Zunehmend führt die globalisierte Wirtschaft dazu, dass bei Firmengründungen ausländische Rechtsformen genutzt werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft[1] hat der europäische Gesetzgeber eine neue, neben den bisherigen Gesellschaftsformen mitgliedsstaatlich nationalen Rechts stehende, europäische Gese...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.4 Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften

Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die eine regelmäßige Vergütung erhalten, sind grundsätzlich als Arbeitnehmer anzusehen. Infolgedessen ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. Alternativ können im Rahmen der Höchstgrenzen des § 3 Nr. 62 EStG steuerfreie Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversi...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.3 Angabe des Entgelts in den Meldungen

Der Arbeitgeber hat in die Jahresmeldung (ggf. auch schon in eine vorher zu erstattende Meldung, z. B. Unterbrechungsmeldung) neben dem tatsächlich erzielten Entgelt auch das ausgefallene und der Beitragsberechnung zugrunde gelegte Entgelt einzutragen, und zwar in einer Summe ohne besondere Kennzeichnung. Im Falle des § 163 Abs. 4 SGB VI ist das vom Versicherten bestimmte En...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 1.2.1 Kennzeichen für Unternehmerinitiative

Von einer Unternehmerinitiative des Beschäftigten ist auszugehen, wenn er Ort, Zeit und Inhalt seiner Tätigkeit selbst bestimmen kann und in Organisation und Durchführung weitgehend frei ist. Auch wenn hierbei gleichwohl ein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet wird, hindert dies die Unternehmerinitiative nicht. Allerdings ist in diesem Zusammenhang die Art und Dauer der Tä...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5.3 Die englische Limited

In den letzten Jahren hat die englische "Limited" eine besondere Aufmerksamkeit genossen. Sie ist wie die deutsche GmbH eine juristische Person. Die Direktoren (directors) sind vergleichbar mit dem Geschäftsführer einer deutschen GmbH. Sie leiten die Geschäfte der Gesellschaft und vertreten diese gemeinsam (kann per Satzung geändert werden). Soweit nicht abweichend geregelt,...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 5 Unfallversicherung

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Personen versichert, die für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften, für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften oder für andere, vergleichbare Einrichtungen ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen. Der ...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.3 Begünstigte Einnahmen aus EU/EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz

Da der Ehrenamtsfreibetrag dem Grundsatz nach denselben Regeln folgt wie die steuerfreie Übungsleiterpauschale, wurde die Inlandsbeschränkung der Vorschrift für alle noch offenen Fälle aufgehoben.[1] Unter Berücksichtigung der übrigen Voraussetzungen sind damit auch sämtliche ehrenamtliche Nebentätigkeiten begünstigt, die für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.4 Keine steuerfreien Zuschläge gemäß § 3b EStG

Eine weitere Besonderheit ergibt sich für Gesellschafter-Geschäftsführer infolge der BFH-Rechtsprechung[1], nach der es mit dem Berufsbild eines Gesellschafter-Geschäftsführers nicht vereinbar ist, wenn er für eine Arbeitsleistung zu ungünstigen Zeiten (z. B. Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit) eine zusätzliche Vergütung erhält. Demzufolge kann ein gleichwohl gezahlter Z...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.1 Gesellschafter einer GbR: Meist nicht versicherungspflichtig

Auch wenn mehrere Personen in Form einer Innengesellschaft[1] ein Handwerk gemeinschaftlich betreiben, sind die Gesellschafter dieser bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft (GbR) in der Gesellschaft nicht versicherungspflichtig beschäftigt. Selbst wenn nur der nach außen auftretende Gesellschafter in die Handwerksrolle eingetragen ist, sind die nicht in die Handwerksrolle einge...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.1 Beitragsberechnung aus der Aufwandsentschädigung

Für die Beitragsberechnung gilt eine Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts nur insoweit als beitragspflichtiges Entgelt, als die Entschädigung über den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand hinausgeht (und z. B. Verdienstausfall ersetzt). Grundsätzlich stellen die in der Sozialversicherung an ehrenamtlich Tätige gezahlten Aufwandsentschädigungen beitragspfl...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.1.1 Höhe des beitragspflichtigen Entgelts

Es gilt für die Ermittlung des beitragspflichtigen Entgelts folgende Rangfolge: tatsächlich erzieltes laufendes Arbeitsentgelt (insbesondere des von Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die wegen des ausschließlichen und unmittelbaren Dienstes für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke von der Körperschaftssteuer befreit sind, erzielten Entgelts), durch die ehr...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 1.2 Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko

Wesentliche Kriterien, die gegen eine Eingliederung sprechen, sind eine Unternehmerinitiative, die der Beschäftigte entfalten kann, und ein Unternehmerrisiko, das er zu tragen hat.[1] 1.2.1 Kennzeichen für Unternehmerinitiative Von einer Unternehmerinitiative des Beschäftigten ist auszugehen, wenn er Ort, Zeit und Inhalt seiner Tätigkeit selbst bestimmen kann und in Organisati...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.4 Zusammenfassung mehrerer gleichartiger Tätigkeiten

Der Ehrenamtsfreibetrag wird nicht zusätzlich zum Übungsleiterfreibetrag oder zur steuerfreien Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen gewährt, wenn es sich hierbei um ein und dieselbe nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die gleichzeitig die Voraussetzungen aller 3 Vorschriften erfüllt. Wer die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 12 oder § 3 Nr. 26 EStG für eine b...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.3 Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer

Für diese Aufwandsentschädigungen kommt eine Steuerbefreiung weder nach § 3 Nr. 12 EStG noch nach § 3 Nr. 26 EStG in Betracht. Ehrenamtliche Betreuer handeln wegen der rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung des Vormundschafts- und Betreuungswesens im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.[1] § 3 Nr. 26b EStG enthält eine spezielle Steuerbe...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1 Bürgermeister/Beigeordnete

In der Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung von Personen, die als ehrenamtliche Bürgermeister oder Beigeordnete in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, wegen der Ausübung eines politischen Wahlamts versicherungs- und damit auch beitragsfrei.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich nur auf die Beschäftigung als ehrenamtlicher Bürgermeister oder Beige...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2 Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften

Gesellschafter von Personengesellschaften sind regelmäßig keine Arbeitnehmer, denn bei ihnen fehlt es an der Eingliederung in das Unternehmen, da sie sowohl Mitunternehmerinitiative entfalten, als auch ein hinreichendes Mitunternehmerrisiko tragen. Praxis-Tipp Anwaltliche und steuerliche Beratung aufgrund der Reform des Personengesellschaftsrechts einholen Alle Gesellschafter ...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 1 Bezüge grundsätzlich steuerpflichtig

Die Frage, ob eine Tätigkeit mit dem Charakter des Ehrenamtes im Rahmen einer unselbstständigen Beschäftigung ausgeübt wird, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Die aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit fließende Entschädigung gehört zu den lohnsteuerpflichtigen Einkünften, wenn der Tätige persönlich weisungsgebunden oder in den Organismus der Stelle, für welc...mehr