Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.1 Einbringung eines Betriebs

Tz. 156 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der gGmbH ist zu differenzieren zwischen ihrem – falls vorhanden – stpfl Bereich (stpfl wG) und ihren stfreien Bereichen (ideelle Tätigkeit, ZwB, Vermögensverw). § 8 Abs 2 KStG ist nur für den stpfl Bereich (stpfl wG) maßgebend, dagegen innerhalb der stfreien Bereiche nicht anwendbar (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 323). Im Einzelnen gilt Fol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.2 Verlustverwertung bei Einbringung durch natürliche Personen oder Personengesellschaften

Tz. 217 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Betriebseinbringung Der Abzug eines Fehlbetrags nach § 10a GewStG ist bei identitätswahrender Fortführung des eingebrachten Betriebs (s Tz 209–210) im jeweiligen EZ der Höhe nach nur insoweit möglich, als Unternehmeridentität besteht. Ein Einzelgew hat als Unternehmer des Betriebs den Gewerbeverlust erlitten und kann nach Einbringung des (Te...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.3.3 Ansatz zum gemeinen Wert

Tz. 145 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Auf einen bei der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges entstehenden VG ist gem § 24 Abs 3 S 2 UmwStG iVm § 34 Abs 1 und 3 EStG ein besonderer St-S bei der ESt nur anzuwenden, wenn das eingebrachte BV in der Bil der Pers-Ges einschließlich der Erg-Bil der Gesellschafter (und ggf Sonderbil) mit dem gW angesetzt w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Gesetzliche Regelung (Neufassung durch SEStEG, EU-Konformität und Verfassungsmäßigkeit)

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Siebte Teil des UmwStG behandelt die ertrstliche Beurteilung der "Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges" (ges Titel des Siebten Teils). Dieser Abschnitt des UmwStG umfasst nur einen Paragraphen (s § 24 UmwStG). Durch Verweise in § 24 Abs 2, 4, 5 und 6 UmwStG werden jedoch einige Bestimmungen des Sechste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen (ohne Gegenleistung)

Tz. 72 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Pers in ein bestehendes Einzelunternehmen (einer natürlichen Pers) zur Errichtung einer Pers-Ges ist in § 6 Abs 3 S 1 Hs 2 EStG geregelt. Hier ist geklärt, dass die Pers-Ges den Bw im Zeitpunkt der Entstehung der MU-Schaft ansetzen muss, soweit die Beteiligung der ohne Entgelt beitretenden natürl...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2 Gerichtliche Hinweispflicht bei Mängeln des Insolvenzantrags (§ 13 Abs. 3)

Rn 48 Ist der Eröffnungsantrag dagegen unzulässig, so fordert das Insolvenzgericht den Antragsteller nach § 13 Abs. 3 unverzüglich auf die Unzulässigkeit hin und gibt ihm Gelegenheit, den Mangel binnen einer angemessenen Frist zu beheben. Mit dem neuen § 13 Abs. 3 wird die bislang auf § 4 i.V.m. § 139 ZPO gestützte Praxis der Insolvenzgerichte, bei unzulässigen Eröffnungsant...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.3 Management von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Die Anforderungen in BTR 2.3 Tz. 1, 2 und 4 MaRisk zum Management der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (Interest Rate Risk in the Banking Book, IRRBB) sollen in einer Textziffer zusammengefasst werden, wobei einzelne Formulierungen angeglichen werden. In diesem Zusammenhang sollen bestimmte Vorgaben in BTR 2.3 Tz. 1, 2 und 3 MaRisk, die bereits in allgemeiner Form an ander...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Analoge Anwendung des UmwStG?

Tz. 83 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Ausweitung des Regelungsbereichs des § 24 UmwStG auf andere dort nicht genannte Tatbestände oder die Anwendung einzelner Rechtsfolgen des § 24 UmwStG auf wirtsch vergleichbare Sachverhalte im Wege der Analogie ist nicht zulässig (glA s Fuhrmann, in W/M, § 24 UmwStG Rn 2; s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 24 UmwStG Rn 5; s Rasche, R/H/vL, 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.1 Einkunftsart und Verfahren

Tz. 141 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der durch die Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG entstandene Veräußerungsgewinn gehört der Einkunftsart an, nach der auch das eingebrachte Vermögen (Eink aus L + F, Gew oder selbständiger Arbeit) besteuert worden ist. IRd einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns der aufnehmenden Pers-Ges ist der Einbringungsgewinn nicht zu erfas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.4 Betriebseinbringung im Ganzen: Einbeziehung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen

Tz. 90 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung eines Betriebs (im Ganzen) ist nur dann gegeben, wenn sämtliche wes Betriebsgrundlagen in das BV der Übernehmerin gelangen (ständige Rspr; s Urt des BFH v 09.11.2011, BStBl II 2012, 638 unter Rn 29; ebenso Rspr zum inhaltsgleichen Einbringungsgegenstand in eine Kap-Ges s § 20 UmwStG Tz 40; hA, zum Bsp s Schmitt, in S/H, 10. A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Einbringung in das Sonderbetriebsvermögen

Tz. 15 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Frage, ob die Überführung/Übertragung von WG in den Sonder-BV-Bereich des stlichen BV der aufnehmenden Pers-Ges zur Anwendung des § 24 UmwStG führt, ist uE dahingehend zu differenzieren, ob durch Zurückbehaltung von WG beim Einbringenden und Nutzungsüberlassung an die Übernehmerin erstmals Sonder-BV gebildet wird oder ob bei Einbringun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korrespondierende Fortschreibung v...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.3 Wesentlicher Teil der Beschäftigung

Nach Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 muss ein wesentlicher Teil der Beschäftigung im Wohnstaat ausgeübt werden. Für die Prüfung werden die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers berücksichtigt. Dann wird eine Gesamtbewertung vorgenommen. Ergibt sich aus der Gesamtbewertung ein Anteil von weniger als 25 % der B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.2 Unbedeutende Tätigkeiten

Bei der Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften werden Tätigkeiten nicht berücksichtigt, die als unbedeutende Tätigkeiten angesehen werden. Dies sind Tätigkeiten die weniger als 5 % der Vergütung oder weniger als 5 % der Arbeitszeit umfassen. Praxis-Beispiel Unbedeutende Tätigkeiten Ein Arbeitnehmer arbeitet für ein französisches Unternehmen in Deutschland. Jede Woch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 5.1 Anwendbare Rechtsvorschriften

Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 unterliegt eine Person, die gewöhnlich in verschiedenen Staaten eine Beschäftigung und eine selbstständige Tätigkeit ausübt, den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Übt eine Person mehrere selbstständige Tätigkeiten und mehrere Beschäftigungen aus, erfolgt die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 7.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte

Vom Austrittsabkommen sind Sachverhalte erfasst, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinaus gehen. Dies ist der Fall, wenn eine Person bereits vor dem 1.1.2021 eine Erwerbstätigkeit im Vereinigten Königreich und in Deutschland ausübt und diese weiter ausgeübt wird, ein britischer Staatsangehöriger bereits vor dem 1.1.2021 sowohl in Deutschland wohnt, als auch arbeitet u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 4.1 Gewöhnliche selbstständige Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedsstaaten

Art. 13 Abs. 2 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit wird angewandt, wenn eine Person in mehreren Staaten selbstständig erwerbstätig ist. Sollte eine der selbstständigen Tätigkeiten nur vorübergehend ausgeübt werden, ist eine Entsendung nach Art. 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 zu prüfen. Praxis-Beispiel Selbstständig in Deutschland un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1 Beitragsrechtliche Beurteilung der Durchführungswege

Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung stellen unter Berücksichtigung von Höchstgrenzen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Die beitragsrechtliche Beurteilung hängt davon ab, welcher Versorgungsweg im Einzelfall zum Aufbau der betrieblichen Altersversorgung verwendet wird. Bei der beitragsrechtlichen Beurteilung spielt es auch eine Rolle, ob ausschließlich der ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 11 Informationen, die mit dem Lohnkonto aufzubewahren sind

Der Arbeitgeber muss zur Beurteilung des Arbeitsverhältnisses Informationen erhalten, die ihm nur der Arbeitnehmer geben kann. Mündliche Auskünfte reichen als Absicherung des Arbeitgebers nicht aus. Nach der Beitragsverfahrensverordnung ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, sich die Informationen schriftlich geben zu lassen. Der Minijobber ist gesetzlich verpflichtet, die n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 3.1 Beitragsbewertung der steuerfreien Zuwendungen

Beiträge für Direktversicherungen bleiben bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 4.056 EUR jährlich, 338 EUR monatlich; 2025: 3.864 EUR jährlich, 322 EUR monatlich) bei bestehender Steuerfreiheit auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Dieser sozialversicherungsrechtliche Freibetrag gilt auch für darin enthaltene Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.3 Umlagefinanzierte betriebliche Altersversorgung

Nicht alle Pensionskassen wirtschaften im Kapitaldeckungsverfahren. Zu den umlagefinanzierten Pensionskassen gehören im Wesentlichen die Zusatzversorgungskassen im öffentlichen Dienst, die z. B. für Angestellte des Bundes, der Länder oder Gemeinden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erbringen.[1] Für die steuerliche Beurteilung von Zuwendungen an umlagefinanzierte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.2 Pauschalierung

Für Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen besteht die Möglichkeit, die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % für Beiträge bis zu 1.752 EUR nach § 40b EStG a. F.[1] durchzuführen. Dies setzt voraus, dass bei dem jeweiligen Arbeitnehmer bereits vor dem 1.1.2018 mindestens ein Beitrag zutreffend nach § 40b EStG a. F. pauschal versteuert wurde, was nur auf Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1 Einführung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV), die partiell im "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (BetrAVG) geregelt ist[1], stellt eine Säule des 3-stufigen deutschen Altersvorsorgemodells (neben der gesetzlichen und der privaten Altersversorgung) dar. Begrifflich wird auch von Ruhegeld oder Betriebsrente gesprochen. Die betriebliche Altersversorgung ist...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / Zusammenfassung

Begriff Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen mit einem der Versorgungszwecke Alter, Tod oder Invalidität als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer insgesamt erbrachte Arbeitsleistung zusagt. Entscheidend sind der Bezug der Versorgungszusage zum Arbeitsverhältnis und die spezifische Zweckbindung. Zum Aufbau der betrieblich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 16 Anpassung

Um einen eventuellen Kaufkraftverlust der ursprünglich zugesagten Betriebsrente auszugleichen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle 3 Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 2.4 Verhältnis Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7ff. AStG sowie § 42 AO zu § 10 AO – Ort der inländischen Geschäftsleitung

In der Praxis stellt sich in vielen Betriebsprüfungen die Frage, ob nicht wegen des Einflusses und der Entscheidungen der hinter einer ausländischen Zwischengesellschaft stehenden inländischen Anteilseigner nicht vorrangig von einer inländischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht statt einer ausländischen Zwischengesellschaft auszugehen ist. Wird eine inländische Gesch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.1 Gebäude

Rz. 373 Für den Gebäudebegriff gelten die Abgrenzungskriterien des Bewertungsrechts.[1] Die bewertungsrechtlichen Feststellungen sind für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung nicht bindend. Es handelt sich insoweit nicht um Grundlagenbescheide. Liegt ein Gebäude vor, gelten hinsichtlich der AfA § 7 Abs. 4, 5 und 5a EStG. Entsprechendes gilt nach § 7 Abs. 5b EStG auch, w...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 5.3.2 Einkünfte aus der Herstellung, der Bearbeitung, Verarbeitung oder Montage von Sachen [...] (Nr. 2)

Zur Abgrenzung der industriellen Tätigkeit vom Handel[1] Für die Einordnung, ob aktive oder passive Einkünfte vorliegen, gibt es bei einer originären gewerblichen Tätigkeit regelmäßig keine Probleme. Problematisch sind gemischt tätige ausländische Gesellschaften, d. h. Fälle in denen die Gesellschaft beispielsweise neben Finanzierungsaufgaben oder Geldanlagen noch Produktion ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 2.1 Verhältnis zu § 41 Abs. 2 AO (Scheingeschäfte und Scheinhandlungen)

Entsprechend der bürgerlich-rechtlichen Beurteilung von Scheinge­schäften als nichtige Rechtsgeschäfte (§ 117 BGB) geht auch das Steuerrecht davon aus, dass Scheingeschäfte für die Besteuerung ohne Bedeutung sind und – sofern ein anderes Rechtsgeschäft durch das Scheingeschäft verdeckt wird – dieses verdeckte Rechtsge­schäft maßgebend ist (§ 41 Abs. 2 AO 1977). Scheingeschäf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
KI-Modelle: Einsatz, Risike... / 5 Gebührenrecht

Bei der gebührenrechtlichen Beurteilung ist zwischen der Abrechnung nach StBVV-Sätzen oder Honorarvereinbarungen nach Stunden i. S. d. § 4 StBVV zu differenzieren. Indem die Gebührenordnung gem. § 10 StBVV grundsätzlich auf den Wert des Gegenstands der Tätigkeit und nicht die Art der Tätigkeit abstellt, bleibt diese vom Einsatz eines KI-Modells unberührt. Bei der Abrechnung na...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.5 Veränderung der AfA-Bemessungsgrundlage

Zwischenzeitliche Veränderungen Wurden die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischenzeitlich verändert, etwa durch Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung, Teilwertabschreibung, weitere Herstellungskosten, ist der für die geänderte AfA-Bemessungsgrundlage maßgebliche Zustand entscheidend. Damit knüpft die Beurteilung an die wirtschaftlich fortgeschriebene Sub...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.7 Standardhebung bei Wohngebäuden

Erhöhung des Gebrauchswerts Bei Wohngebäuden liegt eine deutliche Erhöhung des Gebrauchswerts vor, wenn der Standard von sehr einfach auf mittel oder sehr anspruchsvoll oder von mittel auf sehr anspruchsvoll gehoben wird.[1] Für die Beurteilung ist der Standard im ursprünglichen Zustand dem Zustand nach der Maßnahme gegenüberzustellen.[2] Dabei sind die Maßstäbe zugrunde zu legen,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 15.2 Einzelfragen

Entsprechend dem Grundgedanken des § 10 Abs. 5 AStG bestimmt § 12 Abs. 1 AStG, dass die Steuern, die nach § 10 Abs. 1 AStG abziehbar sind, auf die anteilige Einkommen- oder Körperschaftsteuer anzurechnen sind. Ein Wahlrecht auf Abzug besteht entgegen dem AStG a. F. nicht mehr.[1] Die Regelungen der §§ 34c EStG, 26 KStG gelten entsprechend – allerdings nur zum System der Bere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.3 AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG)

Rz. 435 Gebäude i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 1 EStG können nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG auch über die kürzere, tatsächliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes in den Fällen des § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 Buchst. a EStG weniger als 33 Jahre, in den Fällen § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG weniger als 50 Jahre und in den Fällen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.2 Wirtschaftsgüter

Rz. 248 AfA sind vorzunehmen bei Wirtschaftsgütern. Was unter einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, ist weder in § 7 EStG noch in anderen einkommensteuerrechtlichen Vorschriften geregelt. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts entspricht im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung dem Begriff des handelsrechtlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.2 Art der Abnutzung

Rz. 275 Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts ist von der technischen und wirtschaftlichen Abnutzung des Wirtschaftsguts im Betrieb des Stpfl. abhängig. Auszugehen ist grundsätzlich von der technischen Nutzungsdauer. Rz. 276 Die technische Abnutzung wird bestimmt durch den substanziellen Verschleiß durch Gebrauch und durch äußere Einflüsse wie z. B. Verw...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wiedereinstellungsanspruch ... / 1.1 Allgemeine Voraussetzungen

Ein Wiedereinstellungsanspruch ist möglich nach einer Verdachtskündigung, einer personenbedingten Kündigung oder einer betriebsbedingten Kündigung. Voraussetzungen für den Wiedereinstellungsanspruch sind: Die Kündigung ist wirksam (geworden). Der Wiedereinstellungsanspruch setzt eine wirksame Kündigung voraus. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Kündigung vom Arbeitsgeric...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wiedereinstellungsanspruch ... / 1.2 Wiedereinstellung nach wirksamer Verdachtskündigung

Der Verdacht einer schweren Vertragsverletzung oder einer strafbaren Handlung kann zur Kündigung führen, wenn der Verdacht dringend ist und zu einer für den Arbeitgeber unzumutbaren Belastung des Arbeitsverhältnisses führt. Die Kündigung ist aber nur dann wirksam, wenn diese Voraussetzungen nicht nur zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs als maßgeblichem Beurteilungszeitpunkt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / 1. Systematik und Voraussetzungen

Die sog. Basisrente [15] ist eine steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge.[16] Es handelt sich um eine Leibrente, die frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt wird und nicht kapitalisierbar[17] ist. D.h. der Vertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen Rente vorsehen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 b) aa) EStG), sofern der Abzug als Sonderausgaben erfolgen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.5 Konfliktmanagement und Teamarbeit in der Geschäftsführung

Meinungsverschiedenheiten gehören zur Arbeits- bzw. Ressortteilung. Wichtig ist, dass diese zeitnah, direkt und ohne Polemik angesprochen werden. Dazu gehört auch, Fehler und Pannen offen anzusprechen und Maßnahmen zur Abhilfe vorzuschlagen. Die meisten Konflikte lassen sich entschärfen, indem sie von allen Beteiligten gemeinsam und offen – also im Gremium – angesprochen und ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.2 Arbeiten mit Zielvereinbarungen vs. OKR

Bei klassischen Zielvereinbarungen (Management by Objective) legen alle Gesellschafter/Geschäftsführer meist auf Jahresbasis gemeinsam fest, wer welche konkret zu erreichenden Ergebnisse (Ziele) bis wann mit welchen Ressourcen erreichen will. Die Ziele sind häufig an der Unternehmensstrategie orientiert, aber stark auf die einzelne Person bezogen. Die Geschäftsführung gibt R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / c) Wesentliche Verbesserung

Eine wesentliche Verbesserung liegt erst dann vor, wenn die Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes in ihrer Gesamtheit über eine zeitgemäße substanzerhaltende (Bestandteil-)Erneuerung hinaus den Gebrauchswert des Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand insgesamt deutlich erhöhen. Bei betrieblich genutzten Gebäuden kommt es primär darauf an, ob ba...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4 Beurteilung von Erbbaurechtsvorgängen (Abs. 2 Nr. 1)

4.1 Zivilrechtliche Grundlagen Rz. 26 Bürgerlich-rechtlich werden bestimmte Rechte dem Eigentum am Grundstück gleichgestellt (grundstücksgleiche Rechte). Zu ihnen gehört u. a. das Erbbaurecht, auf das nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 des Gesetzes über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) – früher Verordnung über das Erbbaurecht – (ErbbauVO) – v. 15.1.1919 (RGBl 1919, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.2.2 Aufhebung, Erlöschen und Heimfall

Rz. 30 Bei der Aufhebung des Erbbaurechts erhält der Eigentümer des Grundstücks die volle Rechtsmacht über das Grundstück zurück. Dieser Rechtsvorgang ist mit einem Rückerwerb von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück durch den früheren Alleineigentümer vergleichbar. Ein mangels Rechtsträgerwechsel nicht steuerbarer Vorgang liegt vor, wenn der Grundstückseigentümer ein ih...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.7 Erbbauzinsanspruch (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 24 Der mit dem Erbbaugrundstück verbundene Erbbauzinsanspruch ist zwar bürgerlich-rechtlich wesentlicher Bestandteil des belasteten Grundstücks,[1] grunderwerbsteuerrechtlich aber kein Grundstücksbestandteil, sodass auch sein Erwerb nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt. Es handelt sich dabei um eine bloße Geldforderung.[2] Der Gesetzgeber hat sich dieser Beurteilung an...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Behördliche Systemkontrolle... / 2.3.2 Bewertung

Zur Beurteilung des Besichtigungsergebnisses ist die Bewertungssystematik der LV 54 anzuwenden. Hier werden die Prüfgegenstände durch entsprechende Kriterien untersetzt, die eine Bewertung ermöglichen. Den Anwendern der Bewertungssystematik steht es frei, welche Kriterien zur Beurteilung des Elements herangezogen werden. Aufgrund der Ergebnisse der Bewertung (grün, gelb, rot...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.2.1 Übertragung, Bestellung, Verlängerung

Rz. 28 Die Behandlung des Erbbaurechts als grundstücksgleiches Recht bzw. eigenständiges Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG hat zur Folge, dass die Tatbestände des § 1 GrEStG sinngemäß entsprechend auf Erbbaurechte anzuwenden sind.[1] Der Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG liegt demnach vor, wenn durch ein Rechtsgeschäft der Anspruch auf Übertragung des Erbbaurechts an ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.2 Gebäude als wesentliche Bestandteile des Grundstücks

Rz. 10 Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören gem. § 94 Abs. 1 BGB die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude. Die Abgrenzung zwischen beweglichen Wirtschaftsgütern und Gebäuden richtet sich nach den Grundsätzen des Einkommensteuerrechts, das seinerseits auf die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts und des Bewertungsrechts ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 7 Wirtschaftliche Einheit (Abs. 3)

Rz. 46 Mit § 2 Abs. 3 GrEStG weicht der grunderwerbsteuerliche Grundstücksbegriff vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff ab, indem mehrere Grundstücke oder Teile eines Grundstücks zu einer grunderwerbsteuerlich relevanten Einheit zusammengefasst werden können. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit wird nicht nur in § 2 Abs. 3 GrEStG, sondern auch in § 2 BewG verwen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsstättenverordnung: B... / 3.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Da die ArbStättV dem ArbSchG untergeordnet ist[1], ist ihr Anwendungsbereich zunächst deckungsgleich mit dem Anwendungsbereich des ArbSchG. Entsprechend der Regelung in § 1 Abs. 1 ArbSchG sind daher zunächst alle Tätigkeitsbereiche erfasst. Grundsätzlich gilt auch die ArbStättV damit für die Beschäftigten in allen privaten und öffentlich-rechtlichen Betrieben sowie kirchlic...mehr