Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7.2 Umstellung einer mittelbaren auf eine mehrstufige Organschaft

Tz. 1391 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine mittelbare Organschaft durch entspr Beendigung und Neuabschluss des GAV in eine mehrstufige Organschaft überführt, stellt sich die Frage nach der Auswirkung auf die organschaftlichen AP. Beispiel:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zeitpunkt.

Rn 3 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Fehlerhaftigkeit ist gem § 3 I lit c das Inverkehrbringen des Produkts (Köln NJW 06, 2272 [OLG Köln 06.04.2006 - 3 U 184/05]; zur Definition s.o. § 1 Rn 13). Auf spätere sicherheitsrelevante Fortentwicklungen kommt es nach § 3 II nicht an (was etwa bei selbstlernenden Systemen problematisch ist, s.a. Riehm/Meier EuCML 19, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand oder bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Rn 13 Der Begriff der ›Konstruktion‹ ist ebenso wenig klar definiert wie der des ›Bestands‹. Es erscheint insoweit naheliegend, auf die für das Architektengewerk maßgeblichen Vorgaben zurückzugreifen und die in der DIN 276 als Kostengruppe 300 aufgeführten ›Konstruktionen‹ zumindest exemplarisch heranzuziehen (so überzeugend: Langen/Berger/Dauner-Lieb/Langen, Kommentar zum n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Beweislast.

Rn 11 Der Vertragspartner des Verwenders trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihn die Klausel unangemessen benachteiligt (BGH WM 96, 56 [BGH 21.11.1995 - XI ZR 255/94]; 91, 1642 [BGH 29.05.1991 - IV ZR 187/90]). Der Verwender muss aber die sein Angebot bestimmenden und für die Beurteilung der Unangemessenheit relevanten (etwa für die Amortisation bei Laufzeitklau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anhörung der unmittelbar Beteiligten (Abs 1).

Rn 1 Geht es um die Annahme als Kind (§ 186 Nr 1) oder die Aufhebung des Annahmeverhältnisses (§ 186 Nr 3), ist die persönliche Anhörung des Annehmenden und des Kindes – im Falle der Anhörungsfähigkeit unabhängig von seinem Alter – geboten (§ 192 Abs 1). Dabei geht es insb um die Beurteilung, ob die Voraussetzungen des § 1741 Abs 1 S 1 BGB erfüllt sind. Das Gericht soll in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gewöhnliche Erhaltungskosten.

Rn 3 I 2 schränkt dies iRd grds unbeschränkt bestehenden Ersatzanspruchs des gutgläubigen Besitzers ein: Solange ihm die Nutzungen verbleiben – er also nicht gem § 987 ff ersatzpflichtig wird – soll er auch die gewöhnlichen Erhaltungskosten (vgl auch § 103 [Lasten]) tragen. Gewöhnlich sind Kosten, die nach dem regelmäßigen Verlauf der Benutzung einer Sache anfallen, zB beim ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Abgrenzung zur BGB-Gesellschaft

Tz. 10 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Steuerlich bedeutsam ist die Abgrenzung zwischen dem nichtrechtsfähigen Verein und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Deren Einkünfte und Vermögen werden nämlich nicht bei der Gesellschaft erfasst, sondern auf die einzelnen Mitglieder verteilt und anteilig erst von diesen der Besteuerung unterworfen. Die Grenze zwischen einem nichtr...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / 3. Nachträgliches Antragsrecht

Die Möglichkeit, die Rechtsbeschwerde auf Antrag eines Beteiligten nachträglich zuzulassen, könnte ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Mit einem solchen Antragsrecht würden die berechtigten verfahrensrechtlichen Interessen der Beteiligten gewahrt und die zu erwartende Überlastung des BGH durch eine allgemeine Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen vermieden. Dem Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 19 Die Zivilgerichte sind ggf an hoheitliche Entscheidungen speziell in der Form erlassener und nicht aufgehobener VAe ungeachtet einer Fehlerhaftigkeit im Einzelfall gebunden (BGH NJW-RR 07, 398 [BGH 21.09.2006 - IX ZR 89/05]). Sie dürfen – mit Ausn der Nichtigkeit (§ 44 VwVfG) – iR ihrer Entscheidungen keine inhaltliche Rechtmäßigkeitskontrolle der Behördenentscheidung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ursprünglicher Beschluss.

Rn 2 Die Festsetzung der Raten und der Beiträge aus dem Vermögen erfolgt im ursprünglichen Beschl. Enthält der Beschl keine Anordnung, ist ratenfreie PKH bewilligt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers werden nicht im ursprünglichen PKH-Verfahren berücksichtigt, sondern gem § 120 IV. Der Vorbehalt der Überprüfung von Ratenanordnungen ist gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristbeginn (Abs 2).

Rn 2 Die Frist beginnt bei Anfechtung des Erblassers wegen Drohung (§ 2078 II Alt 2) mit Beendigung der Zwangslage (§ 124 Rn 4), ansonsten ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund (BGH NJW 16, 2566 [BGH 25.05.2016 - IV ZR 205/15] Rz 17). Kenntnis bedeutet sichere und überzeugte Kenntnis aller wesentlicher Tatumstände (Kobl 26.3.15 – 3 U 813/14), wobei an sie nicht zu geringe Anforde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bedeutung des Vertragsstatuts.

Rn 13 Davon zu trennen ist aber die Frage, ob ein ggf davon abweichendes Vertragsstatut auch in einem Verbandsklageprozess relevant ist, wenn dieser sich auf einen Verstoß gegen (zwingendes) Vertragsrecht bezieht, wie etwa bei Klagen gem § 1 oder ggf §§ 2 und 4a UKlaG. Die deutsche Rechtsprechung nimmt hier eine gesonderte Beurteilung vor und hält daher die Verbandsklage für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Überprüfbare Vorentscheidungen.

Rn 2 Das Berufungsgericht überprüft iRd Fehlerkontrolle die erstinstanzlichen Vorentscheidungen. Auf diesem Wege unterfallen Zwischenurteile (§ 303), Beschlüsse zB über die Beanstandung von Prozessleitung oder Fragen (§ 140), Prozesstrennung (§ 145), Prozessverbindung (§ 147) und Beweisaufnahme (§ 358) sowie Terminsbestimmungen (§ 216) und die mündliche Verhandlung vorbereit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde.

Rn 8 Wie bei jedem Rechtsmittel sind Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde gesondert zu prüfen. Zulässigkeitsvoraussetzungen sind die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde, die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Frist und Form (§ 569) sowie die Beschwer des Beschwerdeführers, deren Beseitigung die sofortige Beschwerde dienen soll. In bestimmten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwischenfeststellungsklage (Abs 2).

Rn 35 Gegenstand einer Zwischenfeststellungsklage kann nur ein im Laufe des Prozesses str gewordenes Rechtsverhältnis sein, von dessen Bestehen oder Nichtbestehen die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zT abhängt. Da nur die Entscheidung über den Klageanspruch in Rechtskraft erwächst (§ 322), kann dies in einem späteren Rechtsstreit ders Parteien über weitere auf das v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Dokumentation der Anhörung.

Rn 23 Das Gericht muss das wesentliche Ergebnis der Anhörung der Eltern nach § 160 aussagekräftig schriftlich niederlegen (BGH FamRZ 01, 907; Saarbr FamRZ 10, 2085). Dies erfolgt regelmäßig in der Sitzungsniederschrift oder einem Aktenvermerk in der Weise, dass das Anhörungsergebnis mit dem persönlichen Eindruck, den die Eltern hinterlassen haben, seinem wesentlichen Inhalt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 3 Brüssel IIb-VO – Allgemeine Zuständigkeit.

Gesetzestext Für Entscheidungen über die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Duldungspflichten, Abs 2.

Rn 8 Wenn und solange der Eigentümer bzw Rechtsgutinhaber zur Duldung verpflichtet ist, entfällt die Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung. Dadurch besteht weder ein Beseitigungs- noch ein Unterlassungsanspruch. Damit rückt die Prüfung der Voraussetzungen des II in der Praxis an die Spitze der Untersuchung. Duldungspflichten – oft verbunden mit Entschädigungsregelungen – fin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsfälle.

Rn 2 Der Begriff des Gegenstands ist weit zu verstehen, er umfasst Handlungen, Erklärungen und Gebräuche (vgl Schulz JuS 05, 909, 912). Es muss sich um einen Gegenstand handeln, der kaufmännischer Beurteilung zugänglich ist. Dazu genügt, dass der Sachverhalt oder die konkrete Tatsache eine Beziehung zum Handelsverkehr aufweist (RGZ 79, 292). Den zweiten Anwendungsfall stellt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 6 Da dem Revisionsgericht ein durch § 563 II näher ausgeformtes Beurteilungsmonopol zugewiesen ist, hat das Berufungsgericht die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegen hat, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen. Damit soll vermieden werden, dass die endgültige Entscheidung der Sache dadurch verzögert oder gar verhindert wird, dass sie ständig zwis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachdienlichkeit.

Rn 20 Liegt vor, wenn der bisherige Prozessstoff als Entscheidungsgrundlage verwertbar bleibt und durch die Zulassung ein neuer Prozess vermieden wird (BGH NJW 01, 1210 [BGH 15.01.2001 - II ZR 48/99]). Es ist unerheblich, ob nach Zulassung neue Parteierklärungen und Beweiserhebungen nötig werden und dadurch die Erledigung des Rechtsstreits verzögert wird (BGH NJW-RR 87, 58 [...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Klageerhebung nach Inkrafttreten (Abs 1).

Rn 2 Abs 1 bestimmt, dass die Neufassung der EuGVO (VO 1215/2012) nur auf solche ›Verfahren‹ Anwendung findet, die nach dem 10.1.2015 (entspricht dem zeitlichen Geltungsbereich nach Art 81 II) ›eingeleitet‹ worden sind. Zwar hat man damit die vorherige Wendung von der ›erhobenen Klage‹ aufgegeben, doch liegt darin wohl eine Angleichung an die schon in der Ursprungsfassung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Im Falle der Aufhebung des Urteils ist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. 2Die Zurückverweisung kann an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts erfolgen. (2) Das Berufungsgericht hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegt ist, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen. (3) Das Revis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wichtiger Grund.

Rn 5 Die Abgabe ist nur aus wichtigem Grund möglich, der vorliegt, wenn durch die Abgabe ein Zustand geschaffen wird, der unter dem Gesichtspunkt des Wohls der Beteiligten eine zweckmäßigere oder leichtere Bearbeitung der Angelegenheit ermöglicht (BayObLG Rpfleger 96, 343 [BayObLG 08.03.1996 - 1Z AR 15/96]; Karlsr Rpfleger 90, 208). Von besonderer Bedeutung ist dabei, ob das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ungewissheit über die örtliche Zuständigkeit (Nr 2).

Rn 6 Abs 1 Nr 2, 1. Alt gilt bei Ungewissheit über die Grenzen der Gerichtsbezirke und damit über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte. Abs 1 Nr 2, 2. Alt erfasst als Generalklausel ›sonstige tatsächliche Gründe‹, bei denen die rechtliche Beurteilung der Zuständigkeitsfrage unmöglich ist, weil die Umstände unklar oder nicht aufklärbar sind, bspw, weil das von einem Beteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Einzelwirtschaftsgüter

Rn. 1512 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In dem Urteil des BFH v 17.09.2015, III R 49/13, BStBl II 2017, 37 war offengeblieben, ob auch Einzel-WG auf einen ausscheidenden Mitunternehmer in der Form übertragen werden können, dass deren Buchwerte im Ziel-BV übernommen werden konnten. Nachdem die FinVerw dies in einer ersten Reaktion verneint hatte (BMF v 20.12.2016, BStBl I 2017, 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zeitrahmen für eine kurze Ehedauer.

Rn 4 Hat die Ehe nicht länger als zwei Jahre bestanden, ist sie idR als kurz zu beurteilen (BGH FamRZ 99, 710; 95, 1405). Dies gilt auch bei vorgerücktem Alter der Eheleute (BGH FamRZ 82, 894). Bei einer Ehedauer ab drei Jahren ist im Regelfall nicht mehr von einer kurzen Ehedauer zu sprechen, weil die Eheleute ihre Lebenspositionen in der Ehe bereits aufeinander abgestimmt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Entscheidung durch Beschluss.

Rn 15 Ist die Beschwerde unbegründet, weil kein Verstoß gegen das Vorrang- und Beschleunigungsgebot festgestellt werden kann, wird sie durch einen zu begründenden Beschluss zurückgewiesen. Rn 16 Ist die Beschwerde demgegenüber begründet, gilt Abs 3 S 4: Das Beschwerdegericht hat die Feststellung zu treffen, dass die bisherige – unangemessen lange – Dauer des Verfahrens dem Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Schuldlosigkeit der Partei an der Fristversäumung.

Rn 18 Zentraler Prüfungspunkt bei der Wiedereinsetzung ist die Frage, ob die Partei die Fristversäumung zu vertreten hat, also nicht die erforderliche Sorgfalt angewendet hat. Maßstab ist die ›Sorgfalt einer ordentlichen Prozesspartei‹ mithin ein objektiver Fahrlässigkeitsmaßstab (Zö/Greger Rz 12), nach der Gegenansicht (St/J/Roth Rz 25) soll es unter dem Blickwinkel der Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweis.

Rn 8 Im Falle der Geltendmachung der Umsatzsteuer findet eine Beweiserhebung über die Richtigkeit der Erklärung nach Abs 2 S 3 grds nicht statt (Kobl NJW-RR 96, 767 [OLG Koblenz 20.12.1995 - 14 W 756/95]; Ddorf NJW-RR 96, 768 [OLG Düsseldorf 25.01.1996 - 10 W 3/96]; zum Geständnis bzw zur Geständnisfiktion s Rn 4). IÜ kann bei bestrittenen Tatsachenbehauptungen ohne Beschrän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hinweis des Vertreters auf mögliche Mängel der Vertretungsmacht.

Rn 9 Nach hM entfällt eine Haftung des Vertreters auch dann, wenn der Vertreter beim Vertragspartner kein Vertrauen auf den Bestand der Vollmacht geweckt hat, weil er auf mögliche Mängel seiner Vertretungsmacht hingewiesen hat. Entspr gilt, wenn der Vertreter nur auf Tatsachen hingewiesen hat, aus denen sich seine Vertretungsmacht ergeben soll, iÜ die Beurteilung der Vollmac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bindung des Rechtsmittelgerichts.

Rn 9 Das Rechtsmittelgericht ist wegen seiner Funktion als Kontrollinstanz niemals an Entscheidungen unterer Instanzen auf der Grundlage des § 318 gebunden. Soweit der Prüfungsmaßstab eingeschränkt ist (§§ 512, 557 II oder wegen Beschränkung des Rechtsmittels), beruht die darin begründende Bindung an das Urt nicht auf § 318 (BGH NJW-RR 87, 249, 250 [BGH 06.11.1986 - IX ZR 8/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Sittenwidrigkeit.

Rn 27 Bei der Beurteilung, ob ein Vergleich aufgrund des Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig ist, darf nicht auf die beiderseits übernommenen Leistungen abgestellt werden. Stattdessen ist das Verhältnis des beiderseitigen Nachgebens maßgeblich (RGZ 156, 265, 267; BGH NJW 99, 3113; Hamm VersR 09, 532, 533 stellt auf das Prozessrisiko ab). Sittenwidri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Arbeitskampfmaßnahmen.

Rn 31 Maßnahmen im Arbeitskampf können nur bei Hinzutreten besonderer Umstände sittenwidrig iSd § 826 sein, zB bei Verletzung des Prinzips der fairen Kampfführung (BGHZ 70, 277, 282; BB 79, 1377; NK-BGB/Katzenmeier § 826 Rz 60) oder beabsichtigter wirtschaftlicher Vernichtung des Gegners (BAG NJW 71, 1668). Schwierig kann die Beurteilung bei Sympathiearbeitskämpfen sein; völ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1698a BGB – Fortführung der Geschäfte in Unkenntnis der Beendigung der elterlichen Sorge.

Gesetzestext (1) 1Die Eltern dürfen die mit der Personensorge und mit der Vermögenssorge für das Kind verbundenen Geschäfte fortführen, bis sie von der Beendigung der elterlichen Sorge Kenntnis erlangen oder sie kennen müssen. 2Ein Dritter kann sich auf diese Befugnis nicht berufen, wenn er bei der Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Beendigung kennt oder kennen muß. (2) Dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beeinträchtigung.

Rn 12 Nach II besteht das Selbsthilferecht nur, wenn die hinüber gewachsenen Wurzeln und die herüberragenden Zweige die Benutzung des betroffenen Grundstücks beeinträchtigen. Eine mittelbare Beeinträchtigung, zB durch Abfallen von Laub, Nadeln oÄ, reicht aus (BGH WuM 21, 518, 519). Bei der Beurteilung, ob eine Beeinträchtigung vorliegt, ist ein objektiver Maßstab anzulegen (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.3 Der sog Kaufmannstest (§ 14 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 741 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 2 S 3 KStG muss der über den Mindestbetrag nach § 304 Abs 2 S 1 AktG hinausgehende Betrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet sein (sog "Kaufmannstest"). Krit dazu s Ortmann-Babel/Bolik (DB 2018, 1876, 1878). Diese an den Wortlaut des § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG anlehnende Formulierung stellt, wie Weiss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik.

Rn 1 § 557 legt die Grenzen der revisionsrechtlichen Überprüfung des Berufungsurteils fest. Abs 1 regelt die Anfallwirkung iRd Anträge (vergleichbar § 528). Abs 3 bestimmt die inhaltlichen Grenzen der revisionsrechtlichen Nachprüfung, wobei § 557 III 2 eine Entsprechung zu § 529 II darstellt. Abs 2 legt entsprechend der für das Berufungsverfahren geltenden Bestimmung des § 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einführung.

Rn 23 Während die Beweiswürdigung die Frage beantwortet, ob ein Beweis im konkreten Fall geführt ist, gibt das Beweismaß generell an, wann ein Beweis gelungen ist (Rn 4). Es bestimmt also den Grad der Gewissheit, der erreicht sein muss, um von der Wahrheit einer zu beweisenden Tatsache ausgehen zu dürfen (vgl BGHZ 53, 245, 256 = NJW 70, 946, 948). Das richtige Beweismaß ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grundlage bei Allgemein-Verbraucherdarlehen (Abs 1).

Rn 2 I entspricht nahezu wörtlich dem bisherigen, aufgehobenen § 509 2. Die Informationsgrundlage für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers gem § 505a I 2 Halbs 1 besteht danach vor allen aus (Selbst-)Auskünften, Gehaltsbescheinigungen, Steuer- o Kindergeldbescheiden etc u – nur soweit erforderlich – zuverlässigen Auskunfteien (zB Schufa, Creditreform), die g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.4 Fehlende gesetzliche Definition der Verursachung und ihres Zeitpunkts

Tz. 931 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das KStG regelt in § 14 Abs 3 und 4 sowie in § 27 Abs 6 KStG unterschiedliche Rechtsfolgen für eine in organschaftlicher Zeit oder in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführung. Die Anwendung dieser Vorschriften wird nicht nur durch die Frage erschwert, ob die in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltene Legaldefinition der Mehr-/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Andere Würdigung von Zeugenaussagen durch das Berufungsgericht.

Rn 12 Will das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilen als der erstinstanzliche Richter oder will es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders als dieser verstehen, muss es den Zeugen erneut vernehmen (§ 398, vgl § 398 Rn 4). Das Ermessen des Berufungsgerichts, ob die zu treffenden Feststellungen die erneute Erhebung bereits in 1. Instanz erh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 7 Ein ordentliches Rechtsmittel gegen die ermessensfehlerhafte Abtrennung ist nicht gegeben. Jedoch kann im Rechtsmittelverfahren die instanzabschließende Entscheidung auch daraufhin überprüft werden, ob die Trennungsvoraussetzungen bestanden und ob die Anordnung der Trennung auf einer fehlerhaften Ermessensausübung beruhte (BGH NJW 03, 2386 [BGH 03.04.2003 - IX ZR 113/02...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Der Begriff der unbilligen Härte.

Rn 9 ist einzelfallbezogen auszufüllen (Hambg FamRZ 19, 1405; KG FamRZ 15, 1191). So sind die Belange der Ehegatten und der im Haushalt lebenden Kinder zu berücksichtigen. Grobe Unbilligkeit wurde ua angenommen, wenn ein Ehegatte ›in grob rücksichtsloser Weise‹ durch erhebliche Belästigungen das Wohnen für den anderen Ehegatten ›nahezu unerträglich‹ macht (Karlsr FamRZ 91, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mutmaßlicher Wille.

Rn 6 Die Erforschung des mutmaßlichen Willens hat vorrangig anhand subjektiver Kriterien wie den persönlichen Umständen und individuellen Wünschen, Bedürfnissen und Wertvorstellungen des Patienten zu erfolgen. Objektive Kriterien, insbes die Beurteilung, ob eine Maßnahme als gemeinhin vernünftig und normal sowie den Interessen eines verständigen Patienten üblicherweise entsp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Vertragsbruch.

Rn 19 Auch die Auflösung eines Vertrags ist per se noch nicht sittenwidrig, ebenso wenig die Verleitung dazu (zB RGZ 78, 14, 17 f; BGHZ 12, 308, 317 ff; NJW-RR 99, 1186); bei einer anderen Beurteilung würde § 823 I, der Forderungen nicht als sonstige Rechte schützt (§ 823 Rn 56 f), unterlaufen. Im Falle einer besonders rücksichtslosen Verleitung zum Vertragsbruch kann hingeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Bedeutung des Streitgegenstandes.

Rn 14 Der Streitgegenstand oder der prozessuale Anspruch eines Verfahrens legt das Streitprogramm zwischen den beiden Parteien fest, er begrenzt also den Prozess seinem Gegenstand nach. Dadurch wird er für den Prozess zu einem zentralen Begriff. Am deutlichsten zeigen sich die Wirkungen des Streitgegenstandes bei der Festlegung des Umfangs der Rechtshängigkeit, bei der Beurt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Geburt des Kindes im Zeitraum 1.9.86 bis 30.6.98.

Rn 19 Bis zum Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform (1.7.98) war auch kollisionsrechtlich zwischen ehelichen u nichtehelichen Kindern zu unterscheiden: Art 19 I idF des Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts vom 25.7.86 regelte die eheliche Kindschaft, Art 20 I dieser Fassung die nichteheliche Kindschaft. Diese Normen sind inhaltlich nicht deckungsglei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Juristische Personen (Nr 1).

Rn 4 Beteiligtenfähig sind juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie juristische Personen des Privatrechts (GmbH, AG, KGaA, Genossenschaft, VVaG). Juristische Personen mit dem Verwaltungssitz in anderen Staaten der EU wie etwa (vor dem Brexit) die ›Limited‹ nach englischem Recht sind zumindest dann beteiligtenfähi...mehr