Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.1 Vorbemerkung

Rz. 31 Die zweite zentrale Voraussetzung zum Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung – neben der Außergewöhnlichkeit – ist die Zwangsläufigkeit der Belastung. Hierfür muss eine Zwangslage des Stpfl. aus rechtlichen, tatsächlichen oder auch sittlichen Gründen bestehen, aus der er sich nur durch Kostentragung entziehen kann.[1] Die Möglichkeit des Stpfl., die Kostentragung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.4 Tatsächliche Gründe

Rz. 38 Tatsächliche Gründe liegen in besonderen Zwangs- und Bedrohungslagen vor, die durch äußere Umstände beeinflusst sind (z. B. Naturkatastrophen, Krankheit, Erpressung etc.). Auch bei Vorliegen tatsächlicher Gründe ist erforderlich, dass der Stpfl. keine konkrete Willensbeeinflussung auf den tatsächlichen Grund gehabt haben durfte.[1] Eine abstrakte Beeinflussung ist dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6.3 Künstliche Befruchtung, Leihmutter

Rz. 88 Aufwendungen für die künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, sofern der Stpfl. bzw. der Partner unfruchtbar ist oder eine verminderte Fruchtbarkeit vorliegt, die einer Behandlung bedarf (Rz. 45). Rz. 89 Aufwendungen für die Beseitigung oder Linderung der teilweisen Unfruchtbarkeit sind außergewöhnliche Belastungen. Die Kosten sind r...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.1.2 Kosten einer künstlichen Befruchtung

Rz. 45d Kosten für eine künstliche Befruchtung konnten bis zum Vz 2010 nur dann als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgezogen werden, wenn die sog. homologe künstliche Befruchtung angewendet wurde, bei welcher die Frau mit dem Sperma ihres Ehemannes befruchtet wird.[1] Zwischenzeitlich hat der BFH diese Rspr. aufgegeben und für Fälle der nachweislichen Unfruchtbarke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.1 Vorbemerkung

Rz. 99 Nach einer langjährigen Rspr. des BFH sprach eine generelle Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit von Prozesskosten.[1] Eine Zwangsläufigkeit sollte nur in Ausnahmefällen vorliegen, insbesondere wenn der Grund für die Zahlungsverpflichtung oder den Zahlungsanspruch, um den es bei der gerichtlichen Verfolgung ging, als adäquat verursachendes Ereignis entsprechend zwangs...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.2 Kapitalzahlungen und andere Leistungen

Bei anderen Leistungen aus Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen (Kapitalzahlungen, Teilraten aus Auszahlungsplänen, Abfindungen laufender Ansprüche, Rückkaufswert bei vorzeitiger Vertragsauflösung) richtet sich der Umfang der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (= Besteuerung von Versicherungserträgen) in der jeweils für den Vertrag geltenden Fassung.[1...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.12 ESRS S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Rz. 157 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-16 zielen darauf ab, Einkommensungleichheiten darzustellen: Zum einen sind etwaige geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede (auch: " gender pay gap ") unter den Arbeitnehmern des Unternehmens aufzuzeigen, zum anderen die innerbetriebliche Einkommensspreizung zwischen dem höchsten Einkommen und dem Medianeinkommen (ESRS S1.95 f.). F...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) E-Bilanz: Keine eigenständige Buchführungspflicht für atypisch stille Gesellschaft

Für die atypisch stille Gesellschaft an dem Geschäftsbetrieb einer GmbH besteht – trotz Beurteilung als Mitunternehmerschaft und als eigenständiges Gewinnermittlungssubjekt – keine eigenständige Buchführungspflicht gem. §§ 140, 141 AO. Im Fall von atypisch stillen Gesellschaften müssen daher nach § 5b Abs. 1 S. 1 und 2 EStG nur der Jahresabschluss des Geschäftsinhabers, die ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Flughafengelände als erste Tätigkeitsstätte

Für die Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte ist es erforderlich – aber auch ausreichend –, dass der Arbeitnehmer am Ort der ersten Tätigkeitsstätte zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen hat, die er arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich schuldet und die zu dem von ihm ausgeübten Berufsbild gehören. Nur dann kann die erste Tätigkeitsstätte als Anknüpfungspunkt...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 6.2 Asset-Backed-Securities

Rz. 57 Eine mögliche Einbeziehung der Zweckgesellschaft in den Konsolidierungskreis des Originators oder eines verbundenen Unternehmens regelt § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Danach liegt ein beherrschender Einfluss des Mutterunternehmens vor, wenn es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Mehrheit der Risiken und Chancen eines Unternehmens trägt. Das Unternehmen hat den Zweck, ...mehr

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Aktuelle kriegerische Ausei... / 4.2 Direkte betroffene Bestände

Das Unternehmen hat Vorräte an Rohstoffen und Waren, die von den aus dem Golfkonflikt resultierenden Transportprobleme betroffen sind, die aus der Ukraine oder Russland bzw. Belarus oder aus dem Nahen Osten stammen. Da der Nachschub jetzt ausbleibt, steigt der Wert der Bestände. Diese Wertsteigerung ist für die Bewertung in der Buchhaltung nur dann ausschlaggebend, wenn sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ungarn / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Ungarn wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Ungarn und übt in Deutschland e...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 5.2 Bilanzierung von Asset-Backed-Securities nach HGB

Rz. 36 Die Behandlung der Bilanzierung von Asset-Backed-Securities ist im deutschen Handelsgesetzbuch – wie auch das Factoring – nicht gesondert geregelt. Durch die gestiegene Bedeutung der Asset-Backed-Securities hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit der bilanziellen Behandlung nach HGB im IDW RS HFA 8[1] auseinandergesetzt. Auch wenn dieser Rechnungslegungs...mehr

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Belgien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Belgien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Belgien und übt in Deutschland...mehr

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Bulgarien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Bulgarien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Bulgarien und übt in Deutsch...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 1 Einleitung

Rz. 1 Factoring und Asset-Backed-Securities (ABS) sind 2 Finanzierungsinstrumente, die eine Alternative zum klassischen Bankkredit darstellen. Sowohl für den deutschen Mittelstand als auch für Großunternehmen bieten Factoring und ABS gute Möglichkeiten, sich den nötigen finanziellen Spielraum für Investitionen zu verschaffen. Dabei hat vor allem das Image von ABS-Papieren se...mehr

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Aktuelle kriegerische Ausei... / 4.3 Indirekte betroffene Bestände

Es gibt im Unternehmen Vorräte an Rohstoffen und Waren, die noch verarbeitet werden müssen. Diese Verarbeitung ist jedoch vielleicht nicht möglich, da dazu andere Rohstoffe oder Bauteile aus den kriegsbedingt unterbrochenen Lieferketten notwendig sind. Damit sinkt der Wert dieser Vorräte für das Unternehmen. Für die interne Situation ist eine individuelle Beurteilung der zu ...mehr

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Zypern / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Zypern wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt auf Zypern und übt in Deutschland ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 5.1.1 Bilanzielle Behandlung des echten Factorings nach HGB

Rz. 31 Die Literaturmeinung zur Bilanzierung des echten Factorings ist eindeutig. Rechtlich wird das echte Factoring als Kauf eingestuft. Dabei ist entscheidend, dass das Ausfall-/Delkredererisiko auf den Factor übergeht. Der Factoring-Kunde haftet lediglich für das rechtliche Bestehen der Forderungen. Es handelt sich rechtlich um einen Forderungsverkauf. Da mit Wirksamkeit ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.3 Gründe für ABS

Rz. 14 Unternehmen erwägen aus unterschiedlichen Gründen, Forderungen zu verbriefen. Zu den wichtigsten Gründen für ABS-Transaktionen der verbriefenden Unternehmen zählen: Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten, Verbesserung von Bilanzrelationen, Verringerung von Finanzierungskosten sowie (eingeschränkt) Erzielung von Steuervorteilen. Durch eine Finanzierung mittels ABS erwei...mehr

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Vereinigtes Königreich / 2.1 Sachverhalte nach dem Austrittsabkommen

Grenzüberschreitende Beschäftigung Ist eine Person bereits vor dem 1.1.2021 grenzüberschreitend beschäftigt und trifft dies für die Person auch nach dem 31.12.2020 zu, ist sie solange vom Austrittsabkommen erfasst, wie die grenzüberschreitende Beschäftigung ohne Unterbrechung[1] fortbesteht. Es gelten weiterhin die Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit. Pra...mehr

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Spanien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Spanien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Spanien und übt in Deutschland...mehr

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Slowakei / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Slowakei wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Slowakei und übt in Deutschla...mehr

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Slowenien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Slowenien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Slowenien und übt in Deutsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Estland / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Estland wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Estland und übt in Deutschland...mehr

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Tschechien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Tschechien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Tschechien und übt in Deuts...mehr

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Kroatien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Kroatien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Kroatien und übt in Deutschla...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 62 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offen...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.7 ESRS 2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 71 In den Nachhaltigkeitsbericht ist auch eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des Unternehmens in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen (ESRS 2.34). Ausweislich des ESRS 2.BC39 erkannte der SRB der EFRAG (§ 1 Rz 31 ff.) an, dass Informationen über die internen Kontroll...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der geänderten CSRD ist weiterhin geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.2 ESRS 2 BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Rz. 19 Die Angabepflicht ESRS 2 BP-2 versteht sich als – inhaltlich nur lose zusammenhängende – Aufzählung von spezifischen Sachverhalten, auf die (z. T. nur im Fall ihres Vorliegens) gesondert in der Berichterstattung einzugehen ist. Diese stehen in einem engen Bezug zu bestimmten grundlegenden Anforderungen aus ESRS 1, auf die sich die nachfolgend dargestellten Angabepflic...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 1.3 Phase-in-Regelungen

Rz. 7 Phase-in-Regelungen, die eine schrittweise Anwendung einzelner Angabepflichten der ESRS vorsehen, sind auch für ESRS 2 von Bedeutung. Zunächst wurde jedoch von der EFRAG die Wirkung der themenspezifischen Phase-in-Regelungen auf den ESRS 2 klargestellt.[1] Demnach werden die Angabepflichten von ESRS 2 grds. nicht durch die Übergangserleichterungen für ESRS E4, ESRS S1,...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.4 ESRS 2 GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Rz. 56 In ESRS 2 GOV-2 wird geregelt, dass Unternehmen offenzulegen haben, wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über Nachhaltigkeitsaspekte informiert werden und wie diese Aspekte während des Berichtszeitraums behandelt wurden. Berichtsadressaten sollen auf Basis dieser Informationen besser nachvollziehen können, ob die Mitglieder dieser Gremien angemessen inf...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.9 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Rz. 98 Die Angabepflicht ESRS 2 SBM-2 zielt darauf, den Prozess des Stakeholder-Engagements eines Unternehmens darzustellen. Zu den erzielten Ergebnissen ist auszuführen, wie die Interessen und Standpunkte der Stakeholder eines Unternehmens in seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell berücksichtigt werden (ESRS 2.43 f.). Rz. 99 Zunächst ist die Einbeziehung der Stakeholde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.3 Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 76 Nach § 8 Abs. 3 KStG darf das Einkommen nicht um verdeckte Gewinnausschüttungen gemindert werden. Erfüllt eine Zuwendung zugleich den Tatbestand der Zuwendung und den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung, hat das in § 8 Abs. 3 KStG begründete Abzugsverbot für verdeckte Gewinnausschüttungen Vorrang vor der Abziehbarkeit der Zuwendungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KSt...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.1 ESRS 2 BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen

Rz. 15 Angabepflicht ESRS 2 BP-1 umfasst einige grundlegende Informationen zu Umfang und Inhalt der vorgelegten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei den Nutzern dieser Berichterstattung soll ein Verständnis darüber geschaffen werden, wie die Nachhaltigkeitserklärung erstellt wurde. Auf folgende drei Aspekte ist einzugehen (ESRS 2.3 f.): Festlegung der Berichtsgrenzen i. A., A...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.10 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 103 Ziel der Angabepflicht des ESRS 2 SBM-3 ist einerseits, die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen ein berichtspflichtiges Unternehmen konfrontiert ist, auszuführen. Andererseits ist darzustellen, auf welche Weise diese Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell zusammenhängen – d. h. aus diesen resultieren bzw. zu deren An...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.7 Selbstständige Leistungen

Das Tätigkeitsmerkmal "selbstständige Leistungen" ist in den Entgeltgruppen 8, 9 Fg. 2 und 9 Fg. 3 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Die Entgeltgruppe 7 ist im Teil I nicht besetzt. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der selbstständigen Leistungen in der Protokollerklärung Nr. 5 zu Teil I definiert. Dort heißt es: “Selbstständige Leistungen erfordern ein den ...mehr

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Explosionsschutzdokument er... / 4 Anhang 2: Hilfsmittel zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes

Von verschiedenen Einrichtungen, z. B. Betrieben, Berufsgenossenschaften und Verbänden, wurden Hilfsmittel für die Beurteilung der Explosionsgefahr erarbeitet. Eine wesentliche Basis ist die DGUV-R 113-001 "Explosionsschutz-Regeln". Die dort aufgeführten Dokumente der Wacker Chemie GmbH, Burghausen, dienten als Grundlage für die nachfolgenden Dokumente. 4.1 Vorlage Explosions...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.7.1.1 Selbstständige Leistungen wurden bejaht:

Außendienstmitarbeiter im Bezirklichen Ordnungsdienst Hamburg[1] Feststellung von Ordnungswidrigkeiten sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Beendigung der Ordnungswidrigkeit. Es werden Abwägungsprozesse verlangt, in deren Rahmen Anforderungen an das Überlegungsvermögen gestellt werden. Dabei müssen für eine Entscheidung unterschiedliche Informationen verknüpft und untere...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Explosionsschutzdokument er... / 2.6.1 Kann im Bereich der zu beurteilenden Anlage oder im Inneren von Apparaturen explosionsfähige Atmosphäre auftreten?

Diese Frage bezieht sich allein auf die Stoffe, deren Eigenschaften und mögliche Verarbeitungszustände, bei denen Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube vorhanden sind oder möglicherweise entstehen, die explosionsfähige Atmosphäre bilden können. Sie kann nicht ohne weiteres beantwortet werden. Manchmal ist ein größerer Untersuchungsaufwand erforderlich. Man muss hier sowohl die stof...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 6.2 Prüfungskompetenz

Rz. 46 Bei Überschreiten der Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB müssen der Jahresabschluss und der Lagebericht der Aktiengesellschaft von einem Abschlussprüfer geprüft werden (§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB).[1] Als solche kommen Wirtschaftsprüfer sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und für mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 HGB auch vereidigte Buchprüfer sowi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.7.1.2 Selbstständige Leistungen wurden verneint

Bei folgenden Arbeitsvorgängen wurde das Tarifmerkmal "selbstständige Leistungen" verneint: Ermittlungsdienst im Ordnungsamt (VergGr. VIb).[1] Sachbearbeitung in Kfz-Zulassungsstelle (VergGr. VIb).[2] Beschäftigte, die im Messdienst der Verkehrsüberwachung eigenverantwortlich eingesetzt ist, da ihr kein eigener Beurteilungs- oder Ermessensspielraum nennenswerter Art eingeräumt ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 2 Steuerliche Grundlagen

Der Bundesfinanzhof[1] hatte in 1994 entschieden, dass eine unbenannte (ehebedingte) Zuwendung nicht deswegen von der Schenkungsteuer ausgenommen ist, weil sie wegen ihres spezifisch ehebezogenen Charakters nach herrschender Meinung im Zivilrecht keine Schenkung i. S. d. § 516 BGB darstellt. Dies hat demnach zur Folge, dass unbenannte Zuwendungen der Besteuerung durch die Sc...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.2.4 ESRS S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Rz. 52 Die Ausführungen zur Angabepflicht ESRS S3-4 konkretisieren und ergänzen die Mindestangabepflichten gem. ESRS 2 MDR-A ("Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte"; § 4 Rz 134 ff.). Ihr Ziel umfasst eine Darstellung der Prozesse und Maßnahmen, die ein Unternehmen verfolgt, um negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu vermeiden, l...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.2 Urlaubsabgeltung

Rz. 100 Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist eine Masseforderung, wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet.[1] Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind nur Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, soweit deren Erfüllung für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss. Achtung Dasselbe gilt für den Zeitrau...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.3.3 Zuordnung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens während des Urlaubs

Rz. 106 Wurde während des Urlaubs das Insolvenzverfahren eröffnet, so unterschied die Rechtsprechung[1] zur Konkursordnung danach, ob die Urlaubstage der Zeit vor oder nach Konkurseröffnung zuzuordnen waren. Je nachdem handelte es sich um Masseforderungen nach § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO (nach Konkurseröffnung) bzw. § 59 Abs. 1 Nr. 3a KO (vor Konkurseröffnung). Nunmehr hätte die Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.3 Durch richterliche Entscheidung

Gemäß § 10 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung oder die Anpassung einer Vereinbarung verlangen, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer, unbillig erscheint. Der Wohnungse...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Explosionsschutzdokument er... / 1 Aufbau und Inhalt eines Explosionsschutzdokumentes

Aus dem Explosionsschutzdokument muss mindestens hervorgehen (§ 6 Abs. 9 GefStoffV): die Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefährdungen, die Beschreibung der Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch; Explosionsschutzkonzept), die Zoneneinteilung gem. Anhang I Nr. 1.7 GefStoffV, für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen gem. § 11 und Anhang I Nr. 1 GefStoffV gelten. wi...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 27 ESRS S3 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3 . Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der betroffenen Gemeinschaften bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu betroffenen Gemeinsc...mehr