Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6 Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (Anhang 6)

Im Zuge der ArbStättV-Reform 2016 ist der Anhang um den Punkt 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" erweitert worden, um die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV zu überführen. Der Verordnungsgeber beabsichtigte damit (siehe BR-Drs. 506/16 S. 34 f.) u. a. eine integrale Beurteilung der Bildschirmarbeit zusammen mit Aspekten der Bele...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (Anhang 3.4)

Gemäß Anhang 3.4 Abs. 1 und 2 ArbStättV müssen Arbeitsräume, Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Arbeitsräume müssen zudem eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt möglichst auch für Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte. Anhang 3.4 Abs. 5 sieht außerdem vor, dass Arbeitsstätten mit Einrichtungen für ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (Anhang 6.1)

In Anhang 6.1 werden die Anforderungen zusammengefasst, die generell für alle Bildschirmarbeitsplätze gelten. Mit der ArbStättV-Reform 2016 ist in Anhang 6.1 Abs. 1 S. 1 die Generalklausel eingefügt worden, dass Bildschirmarbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben sind, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. In Anhang 6.1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 2 Erscheinungsformen des Mobbings

Die möglichen Erscheinungsformen des Mobbings sind vielfältig. Die Einstufung als mobbing-relevanter Sachverhalt hängt ganz entscheidend von den Gesamtumständen und der auf die Vielzahl von Einzelvorfällen gestützten Gesamtwürdigung ab. Entscheidend ist dabei, ob sich aus der Gesamtbetrachtung ein systematisches Verhalten der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung ableite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Referendar im juristischen ... / 1.1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Bei einer Ausbildung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses ist der Rechtsreferendar als zur Berufsausbildung Beschäftigter sozialversicherungspflichtig. Die Einnahmen aus dem Vorbereitungsdienst sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Da es sich um eine Berufsausbildung handelt, spielt die Höhe des Entgelts keine Rolle für die Beurteilung der Versi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Referendar im juristischen ... / Zusammenfassung

Begriff Die 2-stufige Juristenausbildung beginnt mit dem Jurastudium, das mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen ist. Anschließend folgt der juristische Vorbereitungsdienst als Referendar in Form eines Nachpraktikums. Arbeitgeber ist das jeweilige Bundesland. Der Vorbereitungsdienst gilt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als Hauptbeschäftigung. Die Vergütung des Ref...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Referendar im juristischen ... / 1.2 Vorbereitungsdienst gilt als Hauptbeschäftigung

Der Vorbereitungsdienst gilt i. S. d. Sozialversicherung als Hauptbeschäftigung – schon aufgrund der zeitlichen Inanspruchnahme. Wegen der Einordnung als Berufsausbildung hat die Höhe des Entgelts keine Auswirkung auf die versicherungsrechtliche Beurteilung. Werden nebenher weitere Beschäftigungen ausgeübt, ist die übliche Beurteilung vorzunehmen. Das bedeutet, dass die erst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzielle Eingliederung i... / a) Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 KStG

Verpflichtet sich eine Europäische Gesellschaft, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag (GAV) i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.2 Versicherte Tätigkeit

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 definiert die versicherte Tätigkeit als die den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 begründende Tätigkeit. Damit ist insbesondere die Beschäftigung als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, aber auch alle übrigen kraft Gesetzes oder Satzung oder aufgrund freiwilliger Versicherung erfassten Tätigkeiten gemeint, nicht zuletzt auch die Tätigkeiten wie die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.2.1 Sperrwirkung

Rz. 62 Das BSG (Urteil v. 4.6.2002, B 2 U 20/01 R) hat Abs. 2 dahingehend ausgelegt, dass medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse einer Beurteilung der für die Anerkennung und Entschädigung einer Quasi-Berufskrankheit zuständigen Stelle (dem Versicherungsträger) entzogen sind; d. h., es tritt eine sog. Sperrwirkung ein, wenn dem Verordnungsgeber solche Erkenntnisse vorlie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.4.2 Hinreichende Wahrscheinlichkeit

Rz. 29 Für den Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Arbeitsunfall und Erstschaden und Folgeschäden gelten zugunsten der Versicherten reduzierte Beweisanforderungen. Würde man hier den Vollbeweis verlangen, so würde dies i. d. R. zur Verweigerung des sozialen Schutzes führen. Daher lässt die Rechtsprechung für die haftungsbegründende und für die haftungsausfüllend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / 2.3 Einfluss auf Forderungen nehmen durch ein aktives Forderungsmanagement

Hohe Forderungen aus Lieferung und Leistung in der Bilanz müssen nicht hingenommen werden, nur weil der Zahlungseingang vom Zahlungsverhalten der Kunden abhängt. Es gibt Regeln, die Kunden einhalten müssen. Das Verhalten der Zahler muss bereits im laufenden Jahr gesteuert werden. Durch systematisches Forderungsmanagement kann das durchschnittliche Zahlungsziel der Kunden redu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.6 "Dritter Ort"

Rz. 127 Der Weg von und nach dem Ort der Tätigkeit muss nicht vom häuslichen Bereich aus angetreten oder dorthin zurückgelegt werden. Wählt der Versicherte einen anderen Beginn- oder Endpunkt des Weges, so wird dieser auch als "dritter Ort" bezeichnet. Wege vom dritten Ort oder zum dritten Ort können unter folgenden Voraussetzungen versichert sein: Rz. 128 Auf dem Weg hin zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.1.1 Gefahrenbegriff

Rz. 92 Abs. 4 Satz 1 übernimmt die bereits zuvor in § 3 Abs. 1 Satz 2 BKV geregelte Verpflichtung der Unfallversicherungsträger bei den Versicherten darauf hinzuwirken, eine gefährdende Tätigkeit zu unterlassen, wenn sich nicht die Gefahr beseitigen lässt, dass die Krankheit wiederauflebt oder sich verschlimmert. Anders als § 3 Abs. 1 BKV setzt Abs. 4 Satz 1 jedoch voraus, d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.4.1 Vollbeweis

Rz. 28 Die anspruchsbegründenden Tatsachen müssen grundsätzlich voll nachgewiesen sein. Dies bedeutet, dass der Unfallversicherungsträger sich grundsätzlich die volle Überzeugung von den beweiserheblichen Tatsachen verschaffen muss. Anspruchsbegründende Tatsachen sind die Tatsachengrundlagen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls (das Unfallereignis und die versicherte Tätig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.5.3 Der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand

Rz. 31a Zur Klärung des Ursachenzusammenhanges zwischen beruflichen Einwirkungen und der Erkrankung ist in jedem Einzelfall unter Zuhilfenahme medizinischen Sachverstandes zu prüfen, ob Erfahrungssätze für oder gegen den Zusammenhang sprechen. Diese Erfahrungssätze müssen dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand in der medizinischen Wissenschaft entsprechen (BSG, Urt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.6 Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft

Rz. 48 Der Verordnungsgeber darf nur solche Erkrankungen in die Liste aufnehmen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind. Damit koppelt der Gesetzgeber die Rechtssetzungsbefugnis des Verordnungsgebers an einen außerrechtlichen Maßstab und betont damit gleichzeitig, dass die Bezeichnung einer Krankheit als Berufsk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 390 Außert... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift eröffnet dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, die Bedingungen, unter denen die Bundesagentur für Arbeit Anstellungs- oder Arbeitsverträge mit ihren außertariflich vergüteten Fach- und Führungskräften abschließt, innerhalb eines gesetzlich normierten Rahmens selbst zu regeln. Damit ist nach der Gesetzesbegründung eine allgemein oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 1 Beitragspflicht von Bar- und Sachzuwendungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen, wie z. B. Betriebsausflügen, Jubiläumsfeiern und Weihnachtsfeiern, sind beitragsfrei bis zu einem Betrag von 110 EUR für den einzelnen Arbeitnehmer. Wird dieser Betrag überschritten, sind 110 EUR steuer- und beitragsfrei. Nur noch der 110 EUR übersteigende Betrag ist steuer- und damit auch beitrags...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 387 Person... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt abweichend vom Regel-Ausnahme-Verhältnis nach Art. 33 Abs. 4 GG, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe zwar Angehörigen des öffentlichen Dienstes, nicht aber in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehenden Beamten bei der Bundesagentur für Arbeit zu übertragen ist, sondern das Personal vorrangig aus A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit vorrangig in einem Anstellungsverhältnis beschäftigt werden sollen. Darüber hinaus bestimmt sie Details im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Die Vorschrift soll anders als der Vorgänger den Strukturprinzipien des Beamtenrechts nach Art. 33 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Seeschifffahrt (Beköstigung)

Hier gilt Folgendes: Erhalten Seeleute an Bord (Auswärtstätigkeit) Mahlzeiten, für die nach § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG eine Versteuerung mit dem Sachbezugswert vorzunehmen ist, ist der von dem Ausschuss der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft festgesetzte Wert des Sachbezugs für die Besteuerung des Arbeitslohns zugrunde zu legen. Ein Ansatz des Wertes einer M...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Betriebssport

Aufwendungen des Arbeitgebers für Betriebssport sind steuerpflichtig, soweit sie nicht – ausnahmsweise – im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erbracht werden. Ein steuerpflichtiger Sachbezug liegt nicht vor z. B. bei Aufwendungen für betriebliche Gymnastikräume/-geräte, die vor, während oder im Anschluss an die Arbeitszeit von den Arbeitnehmern genutzt werden und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufzeichnungspflichten im P... / Zusammenfassung

Überblick Auch im privaten Bereich sind steuerliche Aufzeichnungspflichten zu beachten. Dieser Beitrag informiert Sie über die aktuellen einzelnen Vorschriften. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 147a Abgabenordnung (AO) § 4 Abs. 5 Nr. 6b und Nr. 6c, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5, § 10b, § 34g, § 35a Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) § 50 Einkommensteuerdu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.5 Sittliche Gründe

Rz. 39 Sittliche Gründe können die Zwangsläufigkeit der entstandenen Aufwendungen dann begründen, wenn ein billig und gerecht denkender Mensch sich zur Leistung verpflichtet fühlen würde (Leistungszwang).[1] Teilweise wird eine gesellschaftliche Sanktion bei Unterlassen der Aufwandsübernahme gefordert (keine bloße Anstandspflicht), da eine allgemeine sittliche Pflicht zur Hi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.4 Aussteuer

Rz. 49 Die Aussteuer stellt einen Unterfall der Ausstattung von Kindern anlässlich des Auszugs (früher regelmäßig im Rahmen der Eheschließung) dar. Diese sind mangels gesetzlicher und sittlicher Verpflichtung nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.[1] Dies gilt auch für Stpfl., die einem anderen (ggf. ausländischen) Kulturkreis entstammen, selbst wenn im Heimatstaat ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung / 5.1 Schlussbesprechung

Haben sich Änderungen der Besteuerungsgrundlagen ergeben, muss eine Schlussbesprechung abgehalten werden. Der Arbeitgeber hat das Recht, auf die Schlussbesprechung zu verzichten.[1] Eine Schlussbesprechung kann mit Zustimmung des Steuerpflichtigen auch fernmündlich oder elektronisch[2] durchgeführt werden. Bei der Schlussbesprechung muss das Ergebnis der Außenprüfung umfassen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.1 Vorbemerkung

Rz. 31 Die zweite zentrale Voraussetzung zum Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung – neben der Außergewöhnlichkeit – ist die Zwangsläufigkeit der Belastung. Hierfür muss eine Zwangslage des Stpfl. aus rechtlichen, tatsächlichen oder auch sittlichen Gründen bestehen, aus der er sich nur durch Kostentragung entziehen kann.[1] Die Möglichkeit des Stpfl., die Kostentragung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.4 Tatsächliche Gründe

Rz. 38 Tatsächliche Gründe liegen in besonderen Zwangs- und Bedrohungslagen vor, die durch äußere Umstände beeinflusst sind (z. B. Naturkatastrophen, Krankheit, Erpressung etc.). Auch bei Vorliegen tatsächlicher Gründe ist erforderlich, dass der Stpfl. keine konkrete Willensbeeinflussung auf den tatsächlichen Grund gehabt haben durfte.[1] Eine abstrakte Beeinflussung ist dem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entlastung des GmbH-Geschäf... / 3 Ermessen der Gesellschafter

Bei der Entlastung eines Geschäftsführers hat die GmbH-Gesellschafterversammlung einen weiten Ermessensspielraum. Anders ausgedrückt: Der Gesellschafterversammlung steht bei der Beurteilung der Frage, ob der Geschäftsführer in den Angelegenheiten der GmbH die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns angewandt (§ 43 Abs. 1 GmbHG) und jeweils seine unternehmerischen Entscheidunge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6.3 Künstliche Befruchtung, Leihmutter

Rz. 88 Aufwendungen für die künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, sofern der Stpfl. bzw. der Partner unfruchtbar ist oder eine verminderte Fruchtbarkeit vorliegt, die einer Behandlung bedarf (Rz. 45). Rz. 89 Aufwendungen für die Beseitigung oder Linderung der teilweisen Unfruchtbarkeit sind außergewöhnliche Belastungen. Die Kosten sind r...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.1.2 Kosten einer künstlichen Befruchtung

Rz. 45d Kosten für eine künstliche Befruchtung konnten bis zum Vz 2010 nur dann als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgezogen werden, wenn die sog. homologe künstliche Befruchtung angewendet wurde, bei welcher die Frau mit dem Sperma ihres Ehemannes befruchtet wird.[1] Zwischenzeitlich hat der BFH diese Rspr. aufgegeben und für Fälle der nachweislichen Unfruchtbarke...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.1 Vorbemerkung

Rz. 99 Nach einer langjährigen Rspr. des BFH sprach eine generelle Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit von Prozesskosten.[1] Eine Zwangsläufigkeit sollte nur in Ausnahmefällen vorliegen, insbesondere wenn der Grund für die Zahlungsverpflichtung oder den Zahlungsanspruch, um den es bei der gerichtlichen Verfolgung ging, als adäquat verursachendes Ereignis entsprechend zwangs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.3 Kein Verschulden

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist nach § 616 Satz 1 BGB nur dann gegeben, wenn den Arbeitnehmer an der Verhinderung kein Verschulden trifft. Unter Verschulden wird zunächst der allgemeine zivilrechtliche Begriff des § 276 BGB verstanden, nämlich die vorsätzliche (bewusste und gewollte) oder fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten des Arbeitnehmers gegenüber dem Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 2 Beitragsrechtliche Bewertung von Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen

Keine Übereinstimmung zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht Für die Beiträge zur Sozialversicherung besteht keine vollständige Übereinstimmung mit dem Steuerrecht. Es gilt eine abweichende Regelung: Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge sind beitragsfrei, soweit das Arbeitsentgelt, aus dem sie berechnet werden, nicht mehr als 25 EUR je Stunde beträgt. Bei dieser...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / Zusammenfassung

Begriff Mit einem Zuschlag zum Grundlohn will der Arbeitgeber die Leistungserbringung eines Arbeitnehmers honorieren, der zu Zeiten arbeitet, an denen die Mehrheit der Beschäftigten arbeitsfrei hat, oder über die betriebliche Arbeitszeit hinaus arbeitet. Zuschläge werden im Regelfall gezahlt für Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit und Überstunden. Nur die Zuschläge für Son...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 3 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für geringfügige Beschäftigungen, die ausschließlich im Privathaushalt ausgeübt werden, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für geringfügige Beschäftigungen außerhalb von privaten Haushalten.[1] 3.1 Mehrere Beschäftigungen Üben Personen mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern aus, muss geprüft werden, ob die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungsrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 8 Wirksamkeit der Wege nachhalten

Es ist wichtig zu wissen, welcher Weg (zu welchen Kosten) besonders erfolgreich war und wie viele Kandidaten und letztendlich Mitarbeiter für das Unternehmen gewonnen werden konnten. Dies unterstützt die Entscheidung, welche Wege weiterhin oder neu bei der Personalgewinnung beschritten werden. Aspekte der Beurteilung: Effektivität und Diversity Der wichtigste Faktor in der Beur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 13.2 Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber, bei mehreren Beschäftigungen allen beteiligten Arbeitgebern, die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen.[1] Hierzu gehört auch, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitgeber über eventuelle Vorbeschäftigungen oder über aktuelle wei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 8 Nachträgliche Feststellung der Versicherungspflicht

Stellt ein Sozialversicherungsträger fest, dass mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen oder, abgesehen von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, eine weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung zusammenzurechnen sind, tritt Versicherungspflicht mit der Bekanntgabe dieser Feststellung durch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 1.2 Beginn eines neuen Minijobs im selben Monat

Wird jedoch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Monat beendet und eine neue geringfügig entlohnte Beschäftigung beginnt noch im selben Monat, spielt die Höhe des jeweiligen monatlichen Entgelts keine Rolle bei der Beurteilung beider Beschäftigungen. Dies gilt selbst dann, wenn in diesem Monat die Geringfügigkeitsgrenze insgesamt überschritten ist. Voraussetzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Im Bereich der personellen Angelegenheiten sind echte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nur vereinzelt angelegt. Der Betriebsrat hat zwar bereits bei den personalpolitischen Grundentscheidungen des Betriebs Beteiligungsrechte. Diese erschöpfen sich jedoch in Beratungsrechten, weil sie ansonsten in die verfassungsrechtlich geschützte unternehmerische Freiheit zu weitgehen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Kosten / 2 Kosten der Betriebsratstätigkeit

Die Kosten der Betriebsratstätigkeit sind in der Regel nur bei konkretem Nachweis zu zahlen. Mit einer Kostenpauschale kann nur operiert werden, wenn es sich um Fälle handelt, bei denen eine Pauschalierung typisch ist. Der Pauschale müssen allgemeine Erfahrungssätze zugrunde gelegt werden können, nach denen bestimmte Beträge den tatsächlichen Aufwendungen entsprechen und dah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1.1 Aus Geschäftsergebnis oder einer Arbeitsleistung des Vorjahres

Resultieren Einmalzahlungen aus dem Geschäftsergebnis oder einer besonderen Arbeitsleistung des Vorjahres, bleiben sie bei der Beurteilung der Beschäftigung außer Acht (z. B. eine individuelle Prämienzahlung). Die Zahlung kann daher zur Überschreitung der Entgeltgrenze führen, ohne den Status der Geringfügigkeit zu gefährden, da sie als gelegentliches bzw. unvorhersehbares Ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 7 Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen

Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen für die Beurteilung der Versicherungspflicht zusammenzurechnen. Abweichende Regelungen gelten bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 9.4 Übergangsregelung für am 1.12.2012 bestehende Minijobs

Für bereits am 31.12.2012 bestehende geringfügig entlohnte Beschäftigungen gelten besondere Übergangsregelungen, da bis zum 31.12.2012 die rentenversicherungsrechtliche Beurteilung umgekehrt war. Die Minijobber waren rentenversicherungsfrei. Versicherungspflicht war nur auf Antrag möglich.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2.2 Ehrenamtspauschale

Die steuerfreie Ehrenamtspauschale i. H. v. 840 EUR jährlich bzw. 70 EUR monatlich[1] gehört ebenfalls nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.[2] Bei der Prüfung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze ist wie folgt vorzugehen: Vom Betrag des für die versicherungs- und/oder beitragsrechtliche Beurteilung maßgeblichen Arbeitsentgelts wird der Betrag der Ehrenamtspauschale ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 9.3 Dauer der Befreiung

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer der geringfügig entlohnten Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden. Sie verliert mit der Aufgabe der geringfügig entlohnten Beschäftigung ihre Wirkung. Nimmt der Arbeitnehmer danach erneut eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auf, muss dem neuen Arbeitgeber wiederum ein schriftlicher Befre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 3.1 Mehrere Beschäftigungen

Üben Personen mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern aus, muss geprüft werden, ob die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungsrechtlich zusammenzurechnen sind. Infolge von Zusammenrechnung kann auch für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten Versicherungspflicht eintreten.[1] Wichtig Keine Zusammenrechnung einer geringfügigen mit einer mehr als ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 5 Fortsetzung als kurzfristige Beschäftigung

Von der Fortsetzung der bisherigen (Dauer-)Beschäftigung ist auszugehen, wenn im unmittelbaren Anschluss an eine geringfügig entlohnte (Dauer-)Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber eine auf längstens 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage befristete Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze vereinbart wird. In der Folge tritt vom Zeitpunkt der...mehr