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b. Financial liability at fair value through profit or loss (zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Verbindlichkeit mit Erfassung der Bewertungsergebnisse im Periodenergebnis)

Prof. Dr. Andreas Barckow, Jens Berger
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Tz. 75

Stand: EL 58 – ET: 01/2026

Die Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierende finanzielle Verbindlichkeit mit Erfassung der Bewertungsergebnisse im Periodenergebnis" umfasst drei Arten an finanziellen Verbindlichkeiten (vgl. IFRS 9 Appendix A). Dabei handelt es sich um solche, die

  • die Definition als "zu Handelszwecken gehalten" erfüllen (vgl. Tz. 69 und insbesondere vgl. Tz. 71);
  • bei Vorliegen bestimmter, in IFRS 9.4.2.2 und 4.3.5 genannter Bedingungen zum Zugangszeitpunkt freiwillig als zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierende Finanzinstrumente designiert werden (sog. Fair Value Option; vgl. Tz. 76ff.); oder
  • zwecks Steuerung ihres Kreditrisikos bei Eingehung oder zu einem späteren Zeitpunkt gem. IFRS 9.6.7.1 freiwillig als zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierende Finanzinstrumente designiert werden (vgl. Tz. 87).
 

Tz. 76

Stand: EL 58 – ET: 01/2026

Neben der verpflichtenden Einstufung für zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten besteht zudem die Möglichkeit einer freiwilligen Designation in diese Kategorie. Dieses Wahlrecht ist unter dem Namen Fair Value Option bekannt und kann für finanzielle Verbindlichkeiten iSd. Standards losgelöst von der Handhabung für vergleichbare Geschäfte individuell ausgeübt werden (vgl. IFRS 9.B4.1.28). Allerdings muss die Ausübung bei Zugang des Instruments erfolgen und ist unumkehrbar. In der Grundlage für Schlussfolgerungen erläutert der IASB, dass er Unternehmen mit diesem Wahlrecht die Anwendung des Standards va. in zwei Punkten erleichtern wollte (vgl. IFRS 9.BCZ4.54f. sowie 4.60): bei der Abbildung ökonomisch bestehender Sicherungszusammenhänge, die sich nicht für das Hedge Accounting qualifizieren, sowie bei einer ggf. erforderlichen Aufspaltung strukturierter Produkte. Dabei schwebte dem Board eine...

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