Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Grundsätze der Konzernlageberichterstattung

Tz. 36 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Grundsätze der Konzernlageberichterstattung dienen der Zielsetzung des Konzernlageberichts als Instrument einer wert- und zukunftsorientierten Berichterstattung (vgl. Buchheim/Knorr, WPg 2006, S. 416). So sollen Ermessensspielräume hinsichtlich der formalen und inhaltlichen Gestaltung des Konzernlageberichts eingeschränkt bzw. konkretisie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Analysephase

Tz. 61 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Analysephase schließt sich an die Entscheidungsphase an und stellt den Beginn des eigentlichen Prozesses des Implementierens eines Tax CMS dar. Zu Beginn muss stets der status quo des Vereins ermittelt werden, d. h. wo dieser steuerlich eigentlich steht und welchen Aufwandes es künftig bedarf, um eine steuerkonforme Organisation aufzubau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abhängigkeit der Entscheidung von den geltend gemachten Feststellungszielen.

Rn 2 Der BGH hat sich für ein sehr enges Verständnis der ›Abhängigkeit‹ iSd Abs 1 S 1 ausgesprochen: Diese solle nur dann vorliegen, wenn aus Sicht des Prozessgerichts feststeht, dass es für die Entscheidung auf bestimmte im Musterverfahren zu klärende Feststellungsziele konkret ankommen wird, ggf sei vorher zu anderen Fragen auch eine Beweisaufnahme durchzuführen (BGH NJW 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Umfang.

Rn 4 Die Auskunft muss alle Positionen enthalten, die für die Beurteilung der Bedürftigkeit bzw Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Es sind sämtliche Einkünfte, auch Steuererstattungen anzugeben (Ddorf FamRZ 91, 1315). Die Auskunftsverpflichtung bezieht sich auch auf das Vermögen. Wegen der laufenden Veränderungen muss allerdings ein Stichtag festgelegt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonstige Einkünfte.

Rn 31 Leibrenten sind sowohl mit ihrem Zins- als auch dem Tilgungsanteil unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen (BGH FamRZ 94, 228). Der damit verbundene Verbrauch des Vermögens führt zu keiner anderen Beurteilung, weil in der Veräußerung gegen wiederkehrende Leistungen die Absicht zum Ausdruck kommt, diese in der Vergangenheit geschaffenen Werte für die Deckung des laufen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Die wesentlichen Grundsätze zur Inhaltskontrolle im Überblick.

Rn 9a Der BGH hat in einer Vielzahl von Entscheidungen zur Ehevertragsfreiheit seit 2004 die Struktur in Form der Trias objektive Seite, subjektive Seite, Bestandskontrolle, Ausübungskontrolle beibehalten. Rn 9b Zur objektiven Seite geht der BGH vom hohen Rang der Scheidungsfolgen, die dem Kernbereich unterfallen aus, weist aber darauf hin, dass das Verdikt der Sittenwidrigke...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Schenkungen der öffentlichen Hand

Rz. 438 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung wollte unentgeltliche Zuwendungen der öffentlichen Hand bislang generell nicht erfassen.[2] Höchst ausnahmsweise können sie, so die amtlich im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlichte Meinung des BFH,[3] aber doch schenkungsteuerbar sein – bei eindeutiger Kompetenzüberschreitung der verantwortlichen Behörde.[4] Im Übrigen handele d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16 Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 20). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Absage einer Gesellsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vorwegnahme der Hauptsache.

Rn 28 Durch die PKH-Entscheidung darf eine Hauptsache nicht vorweggenommen werden. Dies gilt insb, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beurteilung höchstrichterlich noch ungeklärter Rechtsfragen abhängt (BFH/NV 08, 1669; s zur Rspr des BVerfG Rn 2).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.4 Fallgestaltungen iVm dem BilMoG

Tz. 1466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die umfangreichen hr-lichen Änderungen durch das BilMoG haben auch Fragestellungen hinsichtlich der Anwendung des § 14 Abs 3 und 4 KStG mit sich gebracht (s Kröner/Bolik/Gageur, Ubg 2010, 237, 242 und s Prinz, Gastkommentar in DB 12/2011, M 1). Es geht darum, dass Art 67 Abs 3 EGHGB den Unternehmen bei den nachstehend genannten Bil-Positio...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anrechenbare Einkünfte.

Rn 6 Bei der Bestimmung der anzurechnenden Einkünfte gelten spiegelbildlich dieselben Grundsätze wie für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (BGH FamRZ 81, 541; 80, 771; zu Einzelheiten vgl § 1581 Rn 4). Die Darlegungs- und Beweislast für seine Bedürftigkeit trägt der Berechtigte (BGH FamRZ 89, 487). Die Bedürftigkeit hängt vom jeweiligen Bedarf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Stichtag.

Rn 6 Stichtag für die Beurteilung der Wahlberechtigung ist der Wahltag bzw der Tag und die Zeit, an dem das Wahlrecht auszuüben ist. § 21d ist insoweit nicht einschlägig (Zö/Lückemann § 21b GVG Rz 13).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anfall in der Beschwerdeinstanz.

Rn 36 Insgesamt ist der Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts begrenzt durch den Umfang, in welchem die Sache in der Beschwerdeinstanz angefallen ist, also die Entscheidung – ausgehend vom Sachvortrag des Beschwerdeführers – zur Überprüfung des Gerichts gestellt ist. Das Beschwerdegericht ist daher auch nicht befugt, die Beurteilung der Erfolgsaussicht durch das erstinstanzl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Abänderungsverfahren.

Rn 16 Im Regelfall sind die für die Unterhaltsbegrenzung erforderlichen Umstände bereits im Erstverfahren bekannt, so dass über die Unterhaltsbegrenzung auch in diesem Verfahren zu entscheiden ist (BGH FamRZ 2000, 1499). In einem späteren Abänderungsverfahren kann daher die erstmalige Geltendmachung der Unterhaltsbegrenzung nur dann Erfolg haben, wenn die Präklusionswirkung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Offensichtlich nicht ordnungsgemäß erfolgende Nacherfüllung, I Nr 6.

Rn 8 Der Verbraucher kann den Vertrag auch dann beenden, wenn es trotz fehlender Weigerung des Unternehmers offensichtlich ist, dass dieser nicht gem § 327l I 2 nacherfüllen wird. Für die Beurteilung der Offensichtlichkeit kann auf die zu § 323 IV entwickelten Kriterien zurückgegriffen werden (§ 323 Rn 5 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegen auch diejenigen Entscheidungen, die dem Endurteil vorausgegangen sind, sofern sie nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes unanfechtbar oder mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Prüfung des Revisionsgerichts unterliegen nur die von den Parteien gestellten Anträge. (2) Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegen auch diejenigen Entscheidungen, die dem Endurteil vorausgegangen sind, sofern sie nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes unanfechtbar sind. (3) 1Das Revisionsgericht ist an die geltend gemachten Revisionsgründe nicht gebunde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird eine Entscheidung aufgehoben, durch die der Scheidungsantrag abgewiesen wurde, soll das Rechtsmittelgericht die Sache an das Gericht zurückverweisen, das die Abweisung ausgesprochen hat, wenn dort eine Folgesache zur Entscheidung ansteht. Das Gericht hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegt wurde, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beschwerde findet gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Endentscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte in Angelegenheiten nach diesem Gesetz statt, sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. (2) Der Beurteilung des Beschwerdegerichts unterliegen auch die nicht selbständig anfechtbaren Entscheidungen, die der Endentscheidung vorausgegangen sind.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32007R0864 Art 17 ROM II – Sicherheits- und Verhaltensregeln.

Gesetzestext Bei der Beurteilung des Verhaltens der Person, deren Haftung geltend gemacht wird, sind faktisch und soweit angemessen die Sicherheits- und Verhaltensregeln zu berücksichtigen, die an dem Ort und zu dem Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses in Kraft sind. Rn 1 Art 17 verlangt – einem international weitgehend anerkannten Grundsatz folgend – die Berücksic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.7 Anwendung der Einlagelösung bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 1116 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine mehrstöckige Organschaft (s Tz 751, 982) liegt vor, wenn in einer Beteiligungskette zwischen den einzelnen Gliedern Organverhältnisse vorliegen. Wegen der durchgehenden Einkommenszurechnung bis zum obersten OT schlagen sich als Einlage zu behandelnde organschaftliche Minderabführungen sowie als Einlagenrückzahlung zu behandelnde organsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Höchstbetrag der Gewinnabführung iS des § 301 AktG ist der ohne die Gewinnabführung sich ergebende Bil-Gewinn (dazu ausführlich s Tz 382ff). Ein Bil-Verlust ist vom OT auszugleichen (s § 302 AktG). Der Bil-Gewinn bzw Bil-Verlust wird ausgehend vom Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag ermittelt (s § 275 HGB, § 158 Abs 1 AktG). Jahresüber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2171 BGB – Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot.

Gesetzestext (1) Ein Vermächtnis, das auf eine zur Zeit des Erbfalls für jedermann unmögliche Leistung gerichtet ist oder gegen ein zu dieser Zeit bestehendes gesetzliches Verbot verstößt, ist unwirksam. (2) Die Unmöglichkeit der Leistung steht der Gültigkeit des Vermächtnisses nicht entgegen, wenn die Unmöglichkeit behoben werden kann und das Vermächtnis für den Fall zugewe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zeitpunkt.

Rn 6 Das Gesetz definiert den für die Beurteilung der ehelichen Lebensverhältnisse maßgeblichen Zeitpunkt nicht. Nach stRspr des BGH (NJW 88, 2034; vgl auch BVerfG NJW 93, 2926) sind maßgeblich die Verhältnisse im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung. Auf diesen Zeitpunkt darf allerdings nicht starr abgestellt werden. Einkommensentwicklungen prägen die ehelichen Lebensver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Angriffs- und Verteidigungsmittel zu erkennbar übersehenen oder für unerheblich gehaltenen Gesichtspunkten (Nr 1).

Rn 13 Gesichtspunkt ist jede für die Entscheidung erhebliche tatsächliche oder rechtliche Erwägung. Übersehen ist, was beim Urteilserlass nicht einbezogen wurde, für unerheblich gehalten wurde, was zwar erwogen, aber verworfen wurde. Die Erkennbarkeit ist anhand der Akte zu beurteilen (MüKoZPO/Rimmelspacher Rz 20). Zuzulassen sind Tatsachen, die erstinstanzlich nicht vorgetr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ermessen.

Rn 16 In Fällen, in denen das Gesetz dem Tatrichter Ermessen einräumt, kann das Revisionsgericht lediglich überprüfen, ob das Ermessen ausgeübt worden ist, ob die Grenzen der Ermessenausübung eingehalten wurden, ob alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben (BGH NJW 09, 993 Tz 26 mwN) und ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erheblichkeit.

Rn 4 Eine Gesundheitsgefährdung ist erheblich, wenn die weitere Benutzung der Räume mit bedeutenden gesundheitlichen Gefahren verbunden ist. Wann eine Gesundheitsgefährdung idS als erheblich anzusehen ist, richtet sich nach objektiven Maßstäben (Brandbg ZMR 17, 387; KG ZMR 04, 513, 514), dh ohne Rücksicht auf den individuellen Zustand einzelner Mieter (LG Berlin ZMR 02, 752)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachen.

Rn 7 Gegenstand des Beweises sind in erster Linie Tatsachen. Das sind alle konkreten, nach Raum und Zeit bestimmten, vergangenen, gegenwärtigen und zukünftige Geschehnisse und Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens, die das objektive Recht zur Voraussetzung einer Rechtswirkung gemacht hat (BVerfG NJW 93, 2165 [BVerfG 30.06.1993 - 2 BvR 459/93]; BGH NJW 98, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Für Entscheidung der Hauptsache erheblicher Gesichtspunkt.

Rn 15 Bei Gesichtspunkten iSv Abs 2 kann es sich um die materiell- oder verfahrensrechtliche Beurteilung des Streits, um die Behandlung von Tatsachen oder um die Würdigung von Beweisen handeln. Die Hinweispflicht besteht daher bspw hinsichtlich mangelnder Substantiierung des Vortrags (BGH NJW-RR 99, 605 [BGH 13.01.1999 - IV ZR 7/98]) – erst recht wenn die Partei aufgrund ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Divergenz.

Rn 14 Von dem Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rspr (§ 543 II 1 Nr 2 Alt 2) werden Fälle der Divergenz erfasst, die dann gegeben ist, wenn die anzufechtende Entscheidung von der Entscheidung eines höheren oder gleichrangigen Gerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht. Eine Abweichung idS liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltung der Vorschrift und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Anknüpfung des auf die Durchführung einer Adoption anwendbaren materiellen Rechts. Sie unterscheidet zwischen inl (I 1) u ausl (I 2) Adoptionen (BGBl 20 I 541; RegE BTDrs 19/15618; Finger FuR 20, 693 ff; Helms FamRZ 20, 645, 648 f; R. Magnus IPRax 22, 552 ff). Auf vor dem 31.3.20 abgeschlossene Vorgänge bleibt das bisherige IPR anwendbar (Art 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rn. 960 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Für die Frage, ob eine Betriebsaufgabe vorliegt, ist entscheidend auf die wesentlichen Grundlagen des Betriebs abzustellen (BFH v 26.05.1993, X R 101/90, BStBl II 1993, 710). Schon aus praktischen, aber auch aus systematischen Gründen kann die Annahme einer Betriebsaufgabe nicht davon abhängig gemacht werden, dass ausnahmslos sämtliches BV ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweiswürdigung.

1. Grundsätze. Rn 8 Die Beweiswürdigung dient der Tatsachenfeststellung und ist daher ureigenste Domäne des Tatrichters. An dessen Feststellungen ist das Revisionsgericht grds gebunden. Revisionsrechtlich ist indes zu überprüfen, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegt nur dasjenige Parteivorbringen, das aus dem Berufungsurteil oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist. 2Außerdem können nur die in § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b erwähnten Tatsachen berücksichtigt werden. (2) Hat das Berufungsgericht festgestellt, dass eine tatsächliche Behauptung wahr oder nicht wahr sei, so ist diese F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 8 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei der rechtlichen Beurteilung eines geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisses ist danach zu differenzieren, ob die geringfügige Beschäftigung im Unternehmen oder in Privathaushalten ausgeübt wird.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.7 In vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführungen bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 997 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch bei einer Kettenorganschaft, bei der die Organschaft auf allen Stufen zeitgleich oder auf den oberen Stufen früher beginnt, sind vororganschaftlich verursachte Mehr- bzw Minderabführungen denkbar, allerdings nur auf der untersten Organschaftsebene. Wegen des hiervon zu unterscheidenden Falls, in dem die Organschaft auf den Zwischenstuf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Auslegung.

1. Rechtsnormen. Rn 3 Die Auslegung von Rechtsnormen ist zweifelsfrei und in jedem Fall Rechtsfrage. Die Auslegung des Gesetzes gehört zum Kernbereich der revisionsrechtlichen Überprüfung, und zwar auch dann, wenn ungeschriebenes Recht in Rede steht (vgl BGH NJW 65, 1862, 1864 [BGH 13.05.1965 - Ia ZB 27/64]; Musielak/Voit/Ball § 546 Rz 4). Erfahrungssätze und Denkgesetze sind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verarbeitungsklauseln.

Rn 9 Str ist, ob bei der grds objektiven Beurteilung der Herstellerfrage die Vereinbarungen der Parteien zu berücksichtigen sind. Die hM und insb die Rspr erkennen solche Vereinbarungen über die Herstellereigenschaft in sog Hersteller- oder Verarbeitungsklauseln an, die Verlängerungsformen des EV darstellen (s § 449 Rn 27). Diese Ansicht hält am zwingenden Charakter der Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Terminsvertreter.

Rn 58 Die gesetzliche Vergütung eines Terminsvertreters (Nr 3401, 3402 VV RVG), der für die Partei die Vertretung in einem Termin iSd Vorb 3 III VV RVG übernimmt, ist grundsätzlich erstattungsfähig, da es sich um die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts handelt. Die Höhe der zu erstattenden Kosten kann allerdings durch § 91 II 2 beschränkt sein. Soweit sich eine Partei n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Über Gegenstände, zu deren Beurteilung eine kaufmännische Begutachtung genügt, sowie über das Bestehen von Handelsgebräuchen kann die Kammer für Handelssachen auf Grund eigener Sachkunde und Wissenschaft entscheiden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

Rn 2 Die Verpflichtung des Staates, unbemittelten Parteien wie bemittelten Parteien gleichen Zugang zu den Gerichten zu verschaffen, folgt aus Art 3 I GG iVm Art 20 III GG (Rechtsschutzgleichheit). Verfassungsrechtlich ist es grds unbedenklich, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe davon abhängig gemacht wird, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Genehmigungskriterien.

Rn 5 Maßstab für die Beurteilung ist der Wille des Betreuten. Ist dieser nicht zu ermitteln, so müssen unter dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit, die mit der medizinischen Maßnahme verbundenen Risiken gegen die daraus erwachsenden Chancen auf eine Verbesserung seines Gesundheitszustands abgewogen werden (Hamm FGPrax 97, 64; LG Darmstadt FamRZ 09, 543). Behandlungen, die kein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grenzen zumutbarer Tätigkeit.

Rn 11 Eine Tätigkeit ist immer unzumutbar, wenn derjenige, der sie ausübt, unterhaltsrechtlich nicht gehindert ist, sie jederzeit wieder zu beenden (BGH FamRZ 13, 1558; 01, 350; Stuttg FamRZ 07, 400). Dies gilt für den Unterhaltsschuldner wie für den Unterhaltsgläubiger gleichermaßen. Übt der Gläubiger eine unzumutbare Tätigkeit aus, bleibt er bedürftig, wenn das erzielte un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1085 ZPO – Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung ist entsprechend den §§ 775 und 776 auch dann einzustellen oder zu beschränken, wenn die Ausfertigung einer Bestätigung über die Nichtvollstreckbarkeit oder über die Beschränkung der Vollstreckbarkeit nach Artikel 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 vorgelegt wird. Rn 1 Neben den in Art 21 u 23 EuVTVO vorgesehen Rechtsbehelfen sind ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.6 Auswirkungen der Auflösung von Ausgleichsposten auf das Einkommen des Organträgers; Anwendung des Teileinkünfteverfahrens (§ 14 Abs 4 S 3 und 4 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1345 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 1317), führt die Auflösung eines aktiven AP zu einer Gewinnminderung und die eines passiven AP zur Gewinnerhöhung bei dem OT. § 14 Abs 4 S 3 KStG aF spricht von einer Verringerung bzw Erhöhung des Einkommens des OT. Tz. 1346 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 4 KStG aF sind (auf die Gewinnerhöhung bzw ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Ein allein vom Erben aufgenommenes Inventar ist wirkungslos (MüKo/Küpper § 2002 Rz 1), da die amtliche Mitwirkung sicherstellen soll, dass das Inventar eine brauchbare Grundlage zur Beurteilung des Nachlassbestandes darstellt (krit Zimmer ErbR 12, 5). Die Hinzuziehung ist dabei iRd Mitwirkung ein ›weniger‹ ggü der Aufnahme durch den Notar selbst nach § 2003, wo der Nota...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gesamtgutverbindlichkeit.

Rn 3 Die Unterhaltspflicht ist Gesamtgutverbindlichkeit und muss bei Auseinandersetzung des Gesamtgutes ausgeglichen werden (§§ 1441 II Nr 2, 1463 Nr 2). Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist auch das Einkommen des Ehegatten zu berücksichtigen (Frankfurt OLGR 02, 25).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Berechnung (I 2).

Rn 5 Wie bei § 638 III ist der Reisepreis bei Vorliegen eines Mangels in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem der tatsächliche Wert der mangelbehafteten Reise zu dem wirklichen Wert gestanden hätte (§ 638 Rn 3, 5). Die Minderung des Preises der Pauschalreise hat dem Wert der vertragswidrigen Reiseleistungen zu entsprechen. Maßgeblich ist der Umfang der im konkreten Pauschalr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prüfungsumfang.

Rn 3 Das Gericht hat alle Voraussetzungen des Arrests zu prüfen. An seine Beurteilung bei Erlass des Beschlussarrests ist es nicht gebunden (St/J/Grunsky Rz 3; Zö/Vollkommer Rz 5). Maßgeblich ist, ob der Arrestbefehl bei Schluss der mündlichen Verhandlung sachlich gerechtfertigt ist (BFH NJW 04, 2183, 2184; Ddorf MDR 19, 1021 [OLG Düsseldorf 27.02.2019 - 15 U 45/18]).mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Chancen- und Risikobericht

Tz. 84 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Im Konzernlagebericht ist gem. § 315 Abs. 1 Satz 4 HGB die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern. Eine Chance liegt gem. DRS 20.11 bei möglichen künftigen Entwicklungen oder Ereignissen vor, die zu einer für den Konzern positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Nich...mehr