Prof. Dr. Heimo Losbichler
Quelle: eigene Darstellung
Abb. 1: Krisenvermeidung durch rechtzeitiges Erkennen und Handeln
Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf die methodischen Aspekte der Krisenfrüherkennung und Frühaufklärung.
Definition
Der Begriff "Krise" stammt aus dem Griechischen ("krinein") und bedeutet "prüfen" oder eine "Entscheidung herbeiführen". Der Begriff war damit ursprünglich nicht ausschließlich negativ belegt. Das Verständnis der "Krise als Chance" rührt aus diesen etymologischen Wurzeln.
In der Unternehmensführung bezeichnet eine Krise heute meist eine finanzielle Ausnahmesituation, in der der Fortbestand eines Unternehmens gefährdet ist und außergewöhnliche Maßnahmen – eine Restrukturierung oder Transformation – erfordert. Diese finanzielle Schieflage kann auch zur rechtlichen Definition der Krise verwendet werden. In Österreich befindet sich beispielsweise ein Unternehmen nach § 2 Abs. 1 EKEG in der Krise, wenn es zahlungsunfähig (§ 66 IO) oder überschuldet (§ 67 IO) ist oder wenn die Eigenmittelquote (§ 23 URG – Unternehmensreorganisationsgesetz) der Gesellschaft weniger als 8 Prozent und die fiktive Schuldentilgungsdauer (§ 24 URG) mehr als 15 Jahre beträgt.
Krisenverlauf und -phasen
In der Praxis wird der Begriff der Krise häufig auch für Situationen verwendet, in denen Unternehmen lediglich Erwartungen des Kapitalmarkts nicht erfüllen oder interne Ziele verfehlen, ohne dass eine existenzielle Gefährdung vorliegt. Vielfach ist damit eine strategische Krise gemeint. Wird diese nicht rechtzeitig erkannt und bewältigt, kann sie stufenweise zu einer Ergebnis- und Liquiditätskrise bis hin zur Insolvenz führen (siehe Abbildung 2).
Quelle: eigene Darstellung
Abb. 2: Krisenverlauf und -phasen
Unternehmenskrisen beginnen häufig mit einer strategischen Fehleinschätzung neuer Technologi...