Rz. 9

Ein MU ist ungeachtet der weiteren Befreiungsmöglichkeiten der §§ 290 Abs. 5, 291, 292 HGB dann von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit, wenn von den drei in § 293 Abs. 1 HGB genannten Größenkriterien am Abschlussstichtag seines Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag mind. zwei nicht überschritten werden. Die einer Befreiung zugrunde zu legenden Kriterien müssen dabei nicht über den Zeitverlauf hinweg identisch sein.[1] Auch besteht keine Pflicht zur Beibehaltung der Ermittlungsmethode. Eine Bindung an das Stetigkeitsgebot besteht somit nicht.[2] Zur Ermittlung der Größenkriterien können entweder die Einzelabschlüsse aller in den Konzernabschluss einzubeziehenden TU addiert (Bruttomethode gem. § 293 Abs. 1 Nr. 1 HGB) oder ein vollständig konsolidierter Konzernabschluss, quasi als Probeabschluss, aufgestellt werden (Nettomethode gem. § 293 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dieses Wahlrecht soll insb. in Grenzfällen Unsicherheiten in Bezug auf eine Erstellungspflicht vermeiden.[3]

 

Rz. 10

Bei Anwendung der Bruttomethode ist der Abschlussstichtag des MU und bei Anwendung der Nettomethode infolge der Regelung des § 299 Abs. 1 HGB der fiktive einheitliche Abschlussstichtag des Konzerns maßgebend für die Bemessung der Schwellenwerte. Dies kann bei Anwendung der Bruttomethode zu Problemen führen, wenn die Abschlussstichtage der TU von jenem des MU abweichen. In diesen Fällen sind Schätzungen vorzunehmen.[4]

 

Rz. 11

Im Einzelnen ergeben sich gem. § 293 Abs. 1 HGB die in Tab. 1 dargestellten Wertgrenzen (Altwerte in Klammern).

 
  Bruttomethode Nettomethode
  § 293 Abs. 1 Nr. 1 HGB § 293 Abs. 1 Nr. 2 HGB
Bilanzsumme

24.000.000 EUR

(23.100.000 EUR)

20.000.000 EUR

(19.250.000 EUR)
Umsatzerlöse

48.000.000 EUR

(46.200.000 EUR)

40.000.000 EUR

(38.500.000 EUR)
Mitarbeiter 250 250

Tab. 1: Wertgrenzen für die größenklassenabhängige Befreiung (Altwerte in Klammern) - Für 2024 ist eine Erhöhung der monetären Schwellenwerte um jeweils 20 % angekündigt (Rz 1).

 

Rz. 12

 

Praxis-Beispiel[5]

Konsequenzen der Anpassung der Schwellenwerte

Sachverhalt

Die Nudel GmbH als MU hält 100 % der Anteile an der Spaghetti GmbH. Am 1.4.t1 erwirbt die Nudel GmbH zudem 100 % der Anteile an der Spirelli GmbH. Ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Beteiligungen beim MU und den EK-Ausweisen bestand beim Erwerb nicht. Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen den Unt sind nicht existent. Keines der Unt ist kapitalmarktorientiert i. S. d. § 264d HGB, von öffentlichem Interesse und weder in Form eines Kreditinstituts noch eines VersicherungsUnt organisiert. Die Beschäftigtenzahlen sind in den jeweiligen Jahren jeweils über alle Quartale hinweg konstant. Für die Gj t0–t6 liegen die folgenden (Plan-)Zahlen vor, wobei es sich bei den Umsatzerlösen lediglich um solche aus dem Verkauf von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typischen Waren handelt (im Laufe des Beispiels folgt eine Erweiterung hinsichtlich der Umsatzkomponenten):

 
Mio. EUR/Anzahl t0 t1* t2 t3 t4 t5 t6
Nudel GmbH

Beteiligung

Spaghetti GmbH
3 3 3 3 3 3 3

Beteiligung

Spirelli GmbH
  3 3 3 3 3 3
Übriges Vermögen 1 7 7 7 7 6,5 6,5
Umsatz 10 20 18 20 20 20,5 21
Mitarbeiter 65 110 110 110 110 112 113
Spaghetti GmbH
Vermögen 3,1 6 6 6 6 6 6
Umsatz 4 10 8 10 10 10,5 10,5
Mitarbeiter 35 60 60 60 60 63 62
Spirelli GmbH
Vermögen   5 5 5 5 5 5,3
Umsatz   12 12 15 15 16 16,2
Mitarbeiter   92 90 90 90 91 92
* Die hier angegebenen Werte für t1 beziehen sich auf das ganze Jahr!

Der Neueintritt der Spirelli GmbH in den KonsKreis ist i. R. d. Prüfung auf Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht zu berücksichtigen. Die Umsatzerlöse und Mitarbeiter sind als zeitraumbezogene Größen nur zeitanteilig zu berücksichtigen. Der Erwerbszeitpunkt der Spirelli GmbH (1.4.t1) definiert dabei den Anrechnungszeitraum. Die Bilanzsumme als zeitpunktbezogene Größe ist vollumfänglich zu berücksichtigen. Für das Jahr t1 ergeben sich infolge der Änderung des KonsKreises durch Eintritt der Spirelli GmbH in diesen zum 1.4. die folgenden Werte:

 
Spirelli GmbH (Mio. EUR/Anzahl) t1 gesamt t1 ab April
Vermögen 5 5
Umsatz 12 9
Mitarbeiter 92 69
Quartalsgenaue Umrechnung der Werte der Spirelli GmbH für t1

Beurteilung

Konzernrechnungslegungspflicht bei Anwendung der Grenzwerte gem. BilRUG

Es ergibt sich die nachfolgend dargestellte Beurteilung hinsichtlich der Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses.

 
Mio. EUR/Anzahl/Einordnung t0 t1* t2 t3 t4 t5 t6
Bruttomethode
Vermögen 7,1 24 24 24 24 23,5 23,8
Umsatz 14 39 38 45 45 47 47,7
Mitarbeiter 100 239 260 260 260 266 267
Grenzwerteinhaltung Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Rechtsfolge Unbekannt Befreit Befreit Befreit Befreit Befreit Befreit
Nettomethode
Vermögen 4,1 18 18 18 18 17,5 17,8
Umsatz 14 39 38 45 45 47 47,7
Mitarbeiter 100 239 260 260 260 266 267
Grenzwerteinhaltung Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein
Rechtsfolge Unbekannt Befreit Befreit Befreit Nicht befreit Nicht befreit Nicht befreit

* Die hier angegebenen Werte für t1 bezieh...

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