In der Regel sind im Beurteilungsverfahren Beurteilungskriterien und Bewertungsmaßstäbe in einem Beurteilungsbogen vorgegeben.

Je nach Art des praktizierten Verfahrens wird der Beurteilungsbogen entweder vom Vorgesetzten allein ausgefüllt oder teilweise bzw. ganz im Beisein des Mitarbeiters während des Beurteilungsgesprächs. Der Beurteilungsbogen kann als Orientierungshilfe bei der Vorbereitung des Beurteilungsgesprächs herangezogen werden; im Gespräch kann er als Strukturierungshilfe dienen.

Ein Beurteilungsbogen sollte folgende Informationen enthalten:

 
Gliederungsschema
I Persönliche Angaben
  • Name, Vorname des Beurteilten
  • Personalnummer des Beurteilten
  • Geburtsdatum des Beurteilten
  • Beurteilungszeitraum
  • Name des Beurteilers/Vorgesetzten
II Angaben zur Funktion des Beurteilten
  • Abteilung
  • Funktionsbezeichnung/Stellenbezeichnung
  • Kurze Funktionsbeschreibung (Aufgabeninhalte)
III Leistungsprofil
  • Beurteilungskriterien
  • Bewertungsskalen
IV Gesamtbeurteilung Zusammenfassende qualitative Darstellung der Gesamtleistung auf Grundlage der Beurteilungskriterien
V Potenzialbeurteilung/-einschätzung Bewertung der Eignung und Neigung des Mitarbeiters für die Übernahme zusätzlicher Aufgaben in der Zukunft
VI Zielvereinbarung (optional) Zielvereinbarungen können sich sowohl auf jetzige als auch auf zukünftige Aufgabeninhalte beziehen
VII Stellungnahme des Mitarbeiters Der Beurteilte ist aufgefordert, die aus seiner Sicht vorhandenen Fertigkeiten und Kenntnisse, Stärken und Schwächen und die notwendigen Fördermaßnahmen darzulegen
VIII Abschließende Angaben
  • Datum der Beurteilung
  • Unterschrift des Beurteilers
  • Unterschrift des Beurteilten

Je nach Zielsetzung des Beurteilungsverfahrens können weitere Angaben, z. B. Tarifgruppe, Höhe des Entgelts, Dauer der Tätigkeit in der jetzigen Funktion usw., sinnvoll sein.

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