In der Regel sind im Beurteilungsverfahren Beurteilungskriterien und Bewertungsmaßstäbe in einem Beurteilungsbogen vorgegeben.
Je nach Art des praktizierten Verfahrens wird der Beurteilungsbogen entweder vom Vorgesetzten allein ausgefüllt oder teilweise bzw. ganz im Beisein des Mitarbeiters während des Beurteilungsgesprächs. Der Beurteilungsbogen kann als Orientierungshilfe bei der Vorbereitung des Beurteilungsgesprächs herangezogen werden; im Gespräch kann er als Strukturierungshilfe dienen.
Ein Beurteilungsbogen sollte folgende Informationen enthalten:
Gliederungsschema | ||
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I | Persönliche Angaben |
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II | Angaben zur Funktion des Beurteilten |
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III | Leistungsprofil |
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IV | Gesamtbeurteilung | Zusammenfassende qualitative Darstellung der Gesamtleistung auf Grundlage der Beurteilungskriterien |
V | Potenzialbeurteilung/-einschätzung | Bewertung der Eignung und Neigung des Mitarbeiters für die Übernahme zusätzlicher Aufgaben in der Zukunft |
VI | Zielvereinbarung (optional) | Zielvereinbarungen können sich sowohl auf jetzige als auch auf zukünftige Aufgabeninhalte beziehen |
VII | Stellungnahme des Mitarbeiters | Der Beurteilte ist aufgefordert, die aus seiner Sicht vorhandenen Fertigkeiten und Kenntnisse, Stärken und Schwächen und die notwendigen Fördermaßnahmen darzulegen |
VIII | Abschließende Angaben |
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Je nach Zielsetzung des Beurteilungsverfahrens können weitere Angaben, z. B. Tarifgruppe, Höhe des Entgelts, Dauer der Tätigkeit in der jetzigen Funktion usw., sinnvoll sein.
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