Rz. 8

Anders als die Mitarbeiterzahl werden die monetären Größenklassenkriterien in § 293 Abs. 1 HGB regelmäßig alle 5–7 Jahre angehoben, die letzte Anhebung ist mit dem BilRUG für Gj erfolgt, die am oder nach dem 1.1.2016 begonnen haben.[1] Diese letzte Erhöhung erfolgte auf die max. zulässigen Schwellenwerte gem. EU-Bilanzrichtlinie. Der in der RL 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie) eingeräumten Möglichkeit zur Ausweitung der Konzernrechnungslegungspflicht auch auf kleine Gruppen ist der deutsche Gesetzgeber in Konsequenz nicht gefolgt. Für 2024 ist eine Erhöhung der monetären Schwellenwerte um 20 % angekündigt (Rz 1).

[1] Zur Möglichkeit des Rückbezugs und der damals erlaubten vorgezogenen Anwendung s. Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, 10. Aufl. 2019, § 293 Rz 8 ff.

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