Unterhaltsanspruch nichtehelicher Mütter entfällt nicht durch neue Partnerschaft
Unverheiratete Eltern eines Kindes hatten unterschiedliche Auffassungen darüber, ob und in welcher Höhe Betreuungsunterhalt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes zu zahlen ist.
Erwerbstätigkeit der Mutter vor und nach der Geburt
Schon vor der Geburt ging die Beziehung der Eltern auseinander. Das Kind wuchs ausschließlich bei der Mutter, einer Bankangestellten auf. Diese verdiente
- vor der Geburt 2.800 EUR netto im Monat.
- Als das Kind ein gutes Jahr alt war, ging sie halbtags arbeiten.
- Nach dem 2. Geburtstag ging sie in Vollzeit über, wobei sie weniger Gehalt erhielt als vor der Geburt.
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Seminar-Video: Unterhaltsrecht - Auswirkungen der Corona-Krise und sonstige aktuelle Entwicklungen
Die Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht ist sehr dynamisch, das birgt in der familienrechtlichen Praxis Herausforderungen und beträchtliches Risikopotential. In einem 2,5-stündigen Seminar stellt der Referent Dr. Wolfram Viefhues Konsequenzen wichtiger neuer Entscheidungen und Rechtsänderungen vor.
Seminarinhalte sind u.a.:
- Auswirkungen der Corona-Krise im Unterhaltsrecht
- Elternunterhalt nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 1.1.2020
- Kindesunterhalt in der Patchworkfamilie
- Rechtsprechung zum Ehegattenunterhalt
- Unterhalt in gehobenen Einkommensverhältnissen
Preis: 119,00 EUR ohne MwSt./ 141,61 EUR inkl. MwSt.
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Kindsvater reduziert Unterhalt und stellt Zahlung wegen neuem Partner der Mutter ein
Der Vater des Kindes mit einem Monatseinkommen von 4.800 EUR zahlte seiner Ex-Partnerin zunächst den errechneten Unterhalt.
- Als er jedoch erfuhr, dass sie wieder in Lohn und Brot stand, kürzte er seine Zahlungen eigenmächtig auf 215 EUR herunter.
- Seit die Mutter mit einem neuen Partner zusammenlebt, will er gar nichts mehr für die Betreuung seines Kindes zahlen.
Er will sich insoweit einem Vater mit einer gescheiterten Ehe gleichgestellt wissen, der in diesem Fall von seinen Zahlungen entbunden ist (§ 1579 Nr.2 BGB).
Mutter zieht vor Gericht, um ihren Betreuungsunterhalt einzuklagen
Die Kindsmutter war schon mit der Reduzierung nicht einverstanden, weil sie nicht hätte arbeiten müssen bis das Kind drei Jahre alt ist. Aus diesem Grunde hielt sie die volle Anrechnung ihrer Einkünfte für unfair. Auch gegen die gänzliche Einstellung der Zahlungen wehrte sie sich.
OLG: Geringe Anrechnung von Einkommen in ersten 3 Lebensjahren des nichtehelichen Kindes
Das OLG Frankfurt a.M. befand, das Einkommen der Mutter während der ersten drei Lebensjahre des Kindes sei nur ganz eingeschränkt auf den Unterhalt anzurechnen.
Einen nach ihren vorgeburtlichen Einkünften zu bemessenden Unterhalt (2800 EUR) muss der Kindsvater nicht zahlen, weil er dazu selbst nur 4800 EUR verdient und der Unterhalt wie bei ehelichen Eltern durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt ist .
Besserbehandlung nichtehelicher Mütter bei neuer Lebensgemeinschaft
Einen Unterschied zum Betreuungsunterhalt bei einer gescheiterten Ehe macht das OLG Frankfurt a.M. allerdings bei der Frage, ob der Unterhaltsanspruch verwirkt wird, wenn die Mutter eine neue feste Beziehung eingeht. Der Gesetzgeber habe den Unterhaltanspruch der nichtehelichen Mutter nicht in jeder Hinsicht dem der ehelichen Mutter angeglichen.
- Geschiedene Mütter – das regelt das Gesetz klar und eindeutig – verlieren in diesem Fall die Unterhaltsansprüche (§ 1579 Nr. 2 BGB).
- Nichteheliche Mütter sollen nach dem Willen des OLG hingegen weiter Unterhalt bekommen.
Gesetzliche Nachteile bei Unterhalt für Kinder nicht verheirateter Eltern
Der Gesetzgeber behandelt Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Elternteile nicht stringent gleich. Nichteheliche Mütter erfahren Nachteile, weil sie z.B.
- keinen Altersvorsorgeunterhalt und
- keinen Ausgleich für Nachteile im Erwerbsleben beanspruchen können, die sie ggf. wegen der Kindesbetreuung und Unterbrechung ihrer Karriere erleiden.
Diesen Nachteilen möchte das OLG Frankfurt a.M. eine Übervorteilung nichtehelicher Mütter an anderer Stelle entgegensetzen, und zwar genau in der Situation in der sich die klagende Frau befand, bei Beginn einer neuen Lebenspartnerschaft.
Gründe für eine Ungleichbehandlung von Verheirateten und nichtehelichen Müttern
Die eheliche Solidarität ist das große Stichwort. Ihr wollen die Frankfurter Richter mehr Gewicht verleihen als einer nichtehelichen und ebenso der Abkehr hieraus durch Zuwendung zu einem neuen Partner. Statt § 1579 Nr. 2 BGB analog auf nichteheliche Eltern anzuwenden, fokussiert sich das OLG auf § 1611 BGB als alleinigen Verwirkungsmaßstab.
- Danach führt nur eine grobe Unbilligkeit zum Wegfall des Unterhaltsanspruchs,
- wozu das Eingehen einer neuen Partnerschaft nicht gehöre.
BGH-Entscheidung zu Unterhaltsverwirkung bei nichtehelichen Eltern erwartet
Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen; der BGH bekommt die Sache also auf den Tisch. Dessen Tendenz ist es bisher, verheiratete und Eltern ohne Trauschein gleich zu behandeln (Art. 3 GG). Folgt er diesem Grundsatz, kann es gut sein, dass die Frankfurter Entscheidung in dem Punkt der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wieder revidiert wird.
(OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 3.5.2019, 2 UF 273/17).
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Hintergrund:
Für den Betreuungsunterhalts nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB gilt nach des BGH-Rechtsprechung der "Halbteilungsgrundsatz", der aus dem Scheidungsunterhalt geläufig ist:
- Das eigene Einkommen der Mutter plus Unterhaltsleistungen
- dürfen in der Summe nicht höher sein als das Einkommen,
- das dem Pflichtigen verbleibt (Z.B. BGH, Urteil v. 15.12.2004, XII ZR 121/03).
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