Zum 1.1.2023 wurde die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Die Änderungen gegenüber 2022 betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines studierenden Kindes und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf. Die Tabellenstruktur bleibt gegenüber 2022 unverändert. Es verbleibt bei den bisherigen 15 Einkommensgruppen und dem der Tabelle zugrundeliegenden Regelfall von zwei Unterhaltsberechtigten.mehr
Lebt der betreuende Elternteil mit den Kindern mietfrei im Eigenheim, dann ändert dies nichts an der Höhe des vom anderen Elternteil zu leistenden Barunterhalts für die Kinder. Der Kindesunterhaltsanspruch richtet sich allein nach dem Einkommen des Barunterhaltspflichtigen.mehr
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Wer zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist, kann bei der Ermittlung seines Einkommens auch die Tilgungsleistungen für die Finanzierung einer Wohnimmobilie bis zur Höhe des Wohnvorteils in Abzug bringen. Nur wenn dadurch der Mindestunterhalt eines minderjährigen Kindes gefährdet wird, kann es geboten sein, ausnahmsweise eine Tilgungsstreckung vorzunehmen.mehr
Das Recht eines zur Zahlung von Mindestunterhalt Verpflichteten auf Durchführung einer Erstausbildung ist gegenüber minderjährigen Kindern dann eingeschränkt, wenn der Unterhaltspflichtige seit Jahren als ungelernte Kraft tätig ist.mehr
Die Kosten für die Betreuung eines Kindes in einem Kinderhort begründen keinen unterhaltsrechtlich relevanten Mehrbedarf, wenn die Betreuung nicht pädagogisch veranlasst ist, sondern der Ermöglichung der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils dient.mehr
Es gibt immer mehr Menschen, bei denen hohe Kosten für Pflegeheime anfallen, an denen sich Angehörige beteiligen müssen. Ab diesem Jahr wird der Rückgriff der Sozialhilfeträger auf Kinder wegen Leistungen an ihre Eltern sehr stark sinken, da eine neue Einkommensfreigrenze von 100.000 EUR greift. Dasselbe gilt für den Rückgriff auf die Eltern pflegebedürftiger erwachsener Kinder.mehr
Das OLG Frankfurt a.M. hat eine mutige Entscheidung getroffen. Für geschiedene Mütter endet der Unterhalt, sobald sie einen neuen festen Partner haben. Nichteheliche Mütter will das OLG privilegieren und den Anspruch auch nach dem Zusammenleben in neuer Partnerschaft fortdauern lassen. Es setzt, wegen anderer Nachteile für diese Mütter, einen anderen Verwirkungsmaßstab an. Ob das der BGH auch so sehen wird?mehr
Der betreuende Elternteil ist verpflichtet, in den Wintermonaten für das betreute Kind Winterkleidung für die Ausübung des Umgangsrechts durch den anderen Elternteil zur Verfügung zu stellen. Dies folgt aus der Loyalitätspflicht des betreuenden Elternteils.mehr
Mit der Vorlage des Einkommensteuerbescheides hat der Unterhaltspflichtige in der Regel seine Pflicht zur Auskunft über sein Einkommen noch nicht erfüllt. Erst in Verbindung mit der Einkommensteuererklärung kann der Unterhaltsberechtigte das unterhaltsrelevante Einkommen berechnen. Ausnahmen bestehen, wenn missbräuchliche Verwendung zu befürchten ist.mehr
Der Betreuungsmehrbedarf eines nichtehelichen behinderten Kindes kann ein Grund für die Verlängerung der Gewährung von Betreuungsunterhalt sein, nicht dagegen die Wiederaufnahme eines anlässlich der Geburt unterbrochenen Studiums.mehr
Gegen Unterhaltsforderungen kann sich der Unterhaltsschuldner nur ganz begrenzt mit der Aufrechnung eigener, ihm zustehender Forderungen wehren. Dies gilt nach einer neuen Entscheidung des BGH auch dann, wenn die Unterhaltsforderungen auf den Sozialhilfeträger übergegangen sind.mehr
Volljährige Kinder haben nach dem Abschluss ihrer Schulausbildung nicht automatisch Anspruch auf Unterhalt. Sie müssen zielstrebig eine Ausbildung beginnen.mehr