Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 3. Kosten bei der Erstellung von Unterhaltstiteln

Wird Unterhalt freiwillig gezahlt, kann dennoch ein Interesse an der Titulierung des Anspruchs bestehen, da auch in diesem Fall der Unterhaltspflichtige seine Zahlungen jederzeit einstellen kann (Rechtsschutzbedürfnis für Titel, Titulierungsinteresse). Beim Ehegattenunterhalt besteht keine Möglichkeit einer kostenfreien Titulierung. Nach h.M. muss die Berechtigte die Kosten d...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / b) Sonderfälle

War die Berechtigte bei Geburt des Kindes Studentin und hatte damit keine nachhaltig gesicherte Lebensstellung erreicht, so konnte allein die Option, später ein hohes Einkommen zu erzielen, ihre Lebensstellung nicht prägen (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.7.2013, FamRZ 2014, 484). Dann wird der Mindestbedarf angesetzt (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.4.2014 – 2 UF 238/13, JAmt 2...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / a) Verzicht beim Ehegattenunterhalt

Ein Verzicht auf zukünftigen Trennungsunterhalt ist nicht möglich (§ 1361 Abs. 3, § 1360a Abs. 3, § 1614 Abs. 1 BGB). Dagegen kann auf zukünftigen nachehelichen Unterhalt in den Grenzen der § 138 BGB und § 242 BGB verzichtet werden (OLG Frankfurt, a.a.O.).mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / b) Verzicht bei § 1615l BGB

Bei § 1615l BGB gilt das strenge Verzichtsverbot des § 1614 BGB (OLG Frankfurt, a.a.O.). Ein Verzicht ist unwirksam, dagegen ist eine bloße Modifikation zulässig. Zu beachten ist: Eine zulässige Modifikation liegt vor bei bis zu 20 % Abweichung vom gesetzlich geschuldeten Unterhalt. Dagegen ist ein unzulässiger Verzicht gegeben bei mehr als 33 % Abweichung. Zwischen 20 % Abweic...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / V. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

Für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gelten auch bei einem Anspruch aus § 1615l BGB die allgemeinen Kriterien. Gegenüber Anspruchsberechtigten nach § 1615l BGB beträgt der Selbstbehalt nach den Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle 2026 für Erwerbstätige 1.600 EUR und für Nichterwerbstätige 1.475 EUR. Diese Beträge entsprechen den Selbstbehaltssätzen beim Ehegatte...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 2. Herabsetzung des Selbstbehaltes bei gemeinsamem Haushalt mit Partner oder Partnerin

Bei einer Haushaltsgemeinschaft von Partnern besteht kein Anspruch auf Familienunterhalt. Für diese Fälle kommt aber generell eine Herabsetzung des dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Selbstbehalts in Betracht, wenn der Unterhaltspflichtige in einer neuen Lebensgemeinschaft wohnt, dadurch Kosten für Wohnung oder die allgemeine Lebensführung spart („Zusammenleben ist bil...mehr

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FF 05/2026, Anrechnung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 15.7.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er zur Leistung [2] – von laufendem Kindesunterhalt für seine Tochter D., geboren am … März 2018, ab Juni 2024 in Höhe von 128 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe, gemindert um das halbe Kindergeld sowie zu einem näher bezifferten Unterhaltsrü...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / cc) Abtrennung nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG

Damit bleibt nur noch die Möglichkeit der Abtrennung von Folgesachen bei Härtefällen nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG. Danach ist eine Abtrennung von Folgesachen zulässig, wenn sich ansonsten der Scheidungsausspruch so außergewöhnlich verzögern würde, dass ein weiterer Aufschub unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache eine unzumutbare Härte darstellen würde und ein E...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 1.1 OLG Celle, Beschl. v. 11.12.2025 – 15 UF 69/25

1. Ihre Grenze findet die Obliegenheit zum Einsatz des Vermögensstamms des gesteigert Erwerbspflichtigen nach § 1603 Abs. 1 BGB, wenn eine Verwertung des Vermögensstamms den Unterhaltsschuldner von fortlaufenden Einkünften abschneiden würde, die er zur Erfüllung weiterer Unterhaltsansprüche oder zur Bestreitung seines eigenen Unterhalts etwa im Rentenalter benötigt (vgl. BGH...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Zweck des Scheidungsverbunds

Der Scheidungsverbund bezweckt (zumindest war dies im Jahre 1977 von Bedeutung), den sozial "schwächeren" Ehegatten zu schützen;[3] die Scheidung soll also nicht ausgesprochen werden können, bevor dieser durch Unterhaltsansprüche, übertragene Rentenanrechte und Zugewinnausgleich wirtschaftlich abgesichert ist. Daneben hat der Scheidungsverbund eine Verfahrenskonzentration zur...mehr

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FF 05/2026, Grenzen der Rec... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller macht als Träger der Sozialhilfe Trennungs- und Kindesunterhaltsansprüche aus übergegangenem Recht geltend. [2] Nach den zuletzt im Wesentlichen unstreitigen Zahlen war der Antragsgegner für den hier verfahrensgegenständlichen Zeitraum vom 16.8.2021 bis 30.9.2022 zur Zahlung von Trennungsunterhalt für die frühere Ehefrau des Antragsgegners in ...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.3 Renten wegen Todes (Abs. 4)

Rz. 8 Nach § 33 Abs. 4 sind Renten wegen Todes kleine Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 1, § 242a Abs. 1 und 3), große Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 2, § 242a Abs. 2, 4 und 5 § 303, § 303a), Erziehungsrenten (§ 47, § 243a), Halb- und Vollwaisenrenten (§ 48 Abs. 1 und 2, Abs. 3 bis 6, § 304). Zu den Renten wegen Todes zählen nach den Vorschriften des Fünften Kapitels auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.6 Aufwendungen für Dritte

Rz. 40 Die Unterstützung Dritter ist zugleich häufigster Anwendungsfall der Zwangsläufigkeit aufgrund von sittlichen Gründen (Rz. 39). Die Rspr. stellt im Wesentlichen darauf ab, dass eine sittliche Verpflichtung nur dann bestehen kann, wenn der Stpfl. mit der dritten Person verwandt i. S. d. § 15 AO ist oder zumindest eine besonders "enge Beziehung" zu dieser unterhält, beson...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.9.1.1 Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle" Tätigkeit wurde bejaht:

bei einem Vertragssachbearbeiter eines Universitätsbauamtes [1] Hier wurde das Vorliegen des Heraushebungsmerkmals bejaht mit der Höhe des Bauvolumens, der Höhe der Honoraraufwendungen, der Vielfalt der abzuschließenden Verträge, dem weitgehenden Fehlen von Musterverträgen und dem Umstand, dass der Leiter des Universitätsbauamts die Verträge nur oberflächlich überprüfte. Recht...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.10.1.2 Das Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" wurde verneint:

bei einem Abteilungsleiter im Sozialamt (Wohngeldstelle) einer Stadt (9 Bedienstete)[1] bei einem Sachbearbeiter im Sozialamt (Unterhaltsansprüche)[2] bei einem Sachbearbeiter für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gebietsfremde bei der Außenstelle M des Bundesamtes für Güterverkehr. Grundlage waren zwei Arbeitsvorgänge, nämlich die Bearbeitung ordnungswidrigkeitsrechtlicher ...mehr

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FF 04/2026, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des Amtsgerichts betrifft die vollständige Versagung des Trennungsunterhalts für die Ehefrau nach § 1361 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 1579 Nr. 7 BGB (Ausbruch aus einer normal verlaufenden Ehe). Die Eheleute sind Beamte (Ehemann: Gehaltsstufe B2; Ehefrau: Gehaltsstufe niedriger: A12). Sie haben 2008 geheiratet, sind seit 17 Jahren verheiratet, leben aber inzwischen ge...mehr

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FF 04/2026, Verwirkung des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind seit dem 10.10.2008 verheiratet, leben aber getrennt. Sie sind die Eltern des 14.3.2010 geborenen Kindes […], welches sie als gemeinsames Kind adoptiert haben. Die Tochter lebt seit der Trennung im Haushalt des Vaters. Das Scheidungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 16 F 260/24 geführt. [2] Mit Schreiben vom 19...mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 4.3 OLG Hamm, Beschl. v. 6.6.2025 – 2 UF 7/24

1. Im Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts ist bei der Berechnung des fiktiven gesetzlichen Unterhaltsanspruchs nach § 33 Abs. 1 VersAusglG die Bruttorente des Unterhaltspflichtigen aus Anrechten i.S.v. § 32 VersAusglG ohne Kürzung aufgrund des Versorgungsausgleichs maßgebend. 2. Bei der Ermittlung des auszusetzenden Kürzungsbetrages ist die Leis...mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 9.1 KG Berlin, Beschl. v. 12.9.2025 – 19 WF 71/25

Das zur Abgeltung von rückständigen Unterhaltsansprüchen erlangte Vermögen ist regelmäßig nur dann und nur in dem Umfang für die Erstattung der Verfahrenskosten einzusetzen ist, als dieses Vermögen – eine rechtzeitige Zahlung unterstellt – für die Bestreitung der Verfahrenskosten heranzuziehen gewesen wäre; anderenfalls wäre der Unterhaltsberechtigte gegenüber demjenigen Ant...mehr

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FF 04/2026, Bemessung des K... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsteller A., geb. am 0.0.2011, und B., geb. am 0.0.2013, nehmen den Antragsgegner, ihren Vater, auf Kindesunterhalt in Anspruch. Der Antragsgegner war mit der Mutter der Antragsteller verheiratet. Die Ehe ist seit dem 0.0.2024 rechtskräftig geschieden. Die Trennung erfolgte im April 2021, seinerzeit zog der Antragsgegner aus dem im hälftigen Mieteigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Antragstellung (§ 67 S 1 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Kindergeld wird nicht von Amts wegen, sondern nach § 67 S 1 EStG nur auf Antrag gezahlt. Hierin kann keine verfassungsrechtlich unzulässige Einschränkung des Anspruchs der Eltern auf Freistellung des Existenzminimums ihrer Kinder gesehen werden, obwohl die steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes durch Berücksichtigung der Fr...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.3 Beurkundung der Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 verpflichtet das Jugendamt im Zuge des Beratungs- und Unterstützungsangebots die Mutter darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit besteht, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen des Kindes nach § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 durch die Urkundsperson beim Jugendamt beurkunden zu lassen.mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) und sogleich geändert durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942), beide mit Wirkung zum 1.7.1998. Sie wurde zuletzt durch Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) mit Wirkung zum 1.1.2012 neu gefasst. Rz. 2 Während § 18 den Rechtsa...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1 Beratung und Unterstützung unverzüglich nach der Geburt

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 Satz 1 hat das Jugendamt nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung anzubieten. Die Hilfe ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) anzubieten. Durch den aufgrund von Art. 2 Abs. 23 Nr. 1 des Personenstandsrechtsreformgesetzes neu ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.4 Beantragung einer Beistandschaft und deren Bedeutung (Abs. 1 Satz Nr. 4)

Rz. 7 Das Jugendamt muss die Mutter auf die Möglichkeit hinweisen, gemäß § 1712 BGB eine Beistandschaft zu beantragen. Diese hat ihrerseits die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen als Aufgabenbereiche (vgl. dazu die Kommentierung zu § 55 Rz. 3 bis 8). Es handelt sich nach dem Wortlaut sowie der Intention der Vorschrift ausschließlich um e...mehr

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§ 13 Regelung des Verhältni... / 3. Freistellung der weichenden Erben von Unterhaltspflichten

Rz. 65 Da der Übergeber mit dem landwirtschaftlichen Betrieb häufig sein gesamtes bzw. einen wesentlichen Teil seines Vermögens weggibt, besteht für die weiteren Abkömmlinge des Übergeber die erhöhte Gefahr, im Falle einer Pflegebedürftigkeit des Übergebers für dessen Unterhalt aufkommen zu müssen (sog. "Elternunterhalt",[74] §§ 1601 ff. BGB).[75] Dieses Risiko besteht insbe...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) und sogleich geändert durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942), beide mit Wirkung zum 1.7.1998. Sie wurde zuletzt durch Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) mit Wirkung zum 1.1.2012 neu gefasst. Rz. 2 Während § 18 den Rechtsanspruch allei...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.1 Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 4 Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung wird aus dem Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet (BVerfG, Urteil v. 31.1.1989, 1 BvL 17/87, BVerfGE 79 S. 256). Dieses Grundrecht des Kindes muss allerdings je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles abgewogen werden gegenüber widerstreitenden Grundrechten der Mut...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.5 Gemeinsame elterliche Sorge (Abs. 1 Satz 2 Nr. 5)

Rz. 8 Dieser Komplex steht nicht im Zusammenhang mit Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Vielmehr wird durch den Hinweis für nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit aufgezeigt, gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB durch rechtsgeschäftliche Erklärungen die elterliche Sorge gemeinsam zu übernehmen. Die öffentliche Beurkundung der Sorgeerklärun...mehr

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§ 6 Wiederkehrende Geldleis... / IV. Dauernde Last

Rz. 26 Zur Abgrenzung der dauernden Last von der Leibrente siehe Rdn 4. 1. Kennzeichnend für die dauernde Last ist die vereinbarte Abänderbarkeit der wiederkehrenden Geldleistungen entsprechend § 323a ZPO/§ 239 FamFG.[35] Der Abänderungsvorbehalt, zumeist anknüpfend an eine wesentliche Veränderung der Bedürfnisse des Veräußerers und der Leistungsfähigkeit des Erwerbers, birgt...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.6 Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen mit nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UhVorschG übergegangenen Unterhaltsansprüchen

Das UhVorschG regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Kind eines alleinerziehenden Elternteils eine staatliche Unterhaltsleistung erhält, wenn der unterhaltspflichtige, familienferne Elternteil keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt aufbringt. Nach erfolgtem Übergang des Anspruchs auf das leistende Bundesland[1] kommt eine Aufrechnung mit Steuererstattungsansprüchen ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.1 Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG seitens der "Kinder"

Unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern sind zunächst deren Kinder. Aber auch Enkelkinder sind ihren Großeltern gegenüber gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet.[1] Der gesetzliche Unterhaltsanspruch der Eltern(-teile) gegenüber ihren Kindern setzt voraus, dass die Eltern unterhaltsbedürftig sind[2] und die Kinder ihrerseits auch in der Lage sind, Unterhalt zu leisten.[3] S...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.5.1 Anlage U – Sonderausgaben – Realsplitting

Wer an seinen geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen (begrenztes Realsplitting gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), soweit der Unterhaltsempfänger zustimmt.[1] Was Unterhaltszahlungen im steuerlichen Sinn sind Unterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen, die ohne...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.2 Andere Wirkungen des Urteils

Rz. 42 Von der Rechtskraft sind andere Wirkungen des Urteils zu unterscheiden, insbesondere: die Innenbindung des Gerichts gemäß § 318 ZPO (i. V. m. § 202 SGG). Nach § 318 ZPO ist das Gericht an die Entscheidung, die in dem von ihm erlassenen End- und Zwischenurteil enthalten ist, gebunden. Damit besteht innerhalb der Instanz ein Aufhebungs-, Abänderungs- und Abweichungsverbo...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2 Beratung/Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen des Kindes (Abs. 1 Nr. 1 2. Fall)

2.2.1 Alleinerziehende Rz. 23 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge steht Müttern und Vätern zu, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Zu dem Inhalt dieser Anspruchsvoraussetzung vgl. Rz. 10. 2.2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen – materielles Unterhaltsrecht Rz. 24 Von der Beratung und Unt...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.1.1 Maß des Unterhalts

Rz. 157 Nach § 1610 Abs. 2 BGB erfasst der Unterhaltsanspruch eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf. Deshalb unterfällt die Zeit der allgemeinen Schulausbildung grundsätzlich der Unterhaltspflicht. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt. Rz. 158 Verzögert sich die Schulausbildung aufgrund eines vorübergehenden leichten Versagens, müssen dies die Unterhaltsverpflichteten n...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 87 Die Gesetzesentwicklung zu § 1615l BGB ist 2007 rasant verlaufen. Zunächst entschied das BVerfG, dass die unterschiedliche Regelung der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder mit Art. 6 Abs. 5 GG unvereinbar ist. Die nacheheliche Solidarität bei geschiedenen Ehegatten im Gegensatz zu nicht miteinander verheirateten Eltern rechtferti...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.2 Unterhaltstatbestände

Rz. 89 Nach § 1615 l Abs. 1 BGB hat der Vater für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt der Mutter Unterhalt zu gewähren, einschließlich der Kosten der Schwangerschaft und Entbindung, die außerhalb dieses Zeitraums entstehen. Rz. 90 Über den Zeitraum des Abs. 1 hinausgehend hat der Vater der Mutter Unterhalt zu gewähren, soweit diese aufgrund einer durch di...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Vorschriften des SGB VIII

Rz. 3 § 18 ist von mehreren Vorschriften abzugrenzen, die ähnliche und ergänzende Regelungen beinhalten: Die Regelungen stehen im engen Zusammenhang mit dem Anspruch der Eltern nach § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 , in Fragen der Partnerschaft beraten zu werden, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Wird die elterliche Sorge nach Tre...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3.2 Vereinfachtes Verfahren

Rz. 74 Für die Vertretung des Kindes und die Zuständigkeit gelten die Ausführungen zu Rz. 71 f. entsprechend. Eine Abgabe an das Gericht der Ehesache findet aber nur statt, wenn das vereinfachte Verfahren in ein streitiges Verfahren übergeht (§§ 233, 254, 255 FamFG). Rz. 75 Das vereinfachte Verfahren (§§ 249 ff. FamFG) hat zum Ziel, schnell einen Unterhaltstitel über maximal ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.3 Bedürftigkeit

Rz. 38 Unterhaltsbedürftig ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 Abs. 1 BGB). Ein Kind ist grundsätzlich bedürftig, wenn es weder über Vermögen noch Einkünfte verfügt, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken. Das wird in der Beratungspraxis der Träger der Jugendhilfe der Regelfall sein. Im Einzelfall sind folgende Besonderheiten zu beachten. Rz. 39 Ge...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.7 Unterhalt für die Vergangenheit

Rz. 64 Unterhalt für die Vergangenheit kann für den Elementarbedarf (vgl. Rz. 28) und den regelmäßigen Mehrbedarf (vgl. Rz. 31) grundsätzlich nicht geltend gemacht werden (§ 1613 Abs. 1 BGB). Es müssen vielmehr folgende Voraussetzung alternativ gegeben sein: Rz. 65 Der Unterhaltsschuldner wurde aufgefordert, über sein Vermögen und seine Einkünfte Auskunft zu erteilen (§ 1613 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3.3 Abänderungsverfahren

Rz. 77 Erfolgt eine Verurteilung zur Zahlung zukünftiger Unterhaltsleistungen, ist jede Partei berechtigt, im Wege der Klage eine Abänderung des Urteils zu erreichen, wenn sich die für die Verurteilung zur Entrichtung des Unterhalts, die Bestimmung der Unterhaltshöhe oder die Dauer der Unterhaltspflicht maßgebenden Verhältnisse nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlun...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.7 Erlöschen des Anspruchs durch Heirat

Rz. 100 Für alle Unterhaltstatbestände des § 1615l BGB findet § 1586 Abs. 1 BGB analoge Anwendung. Danach erlischt der Unterhaltsanspruch durch die Heirat eines anderen Mannes als des Vaters des Kindes oder der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (BGH, Urteil v. 17.11.2004, XII ZR 183/02).mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.2.3 Bestimmungsrecht der Eltern

Rz. 167 Nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB können Eltern, die einem unverheirateten volljährigen Kind Unterhalt zu gewähren haben, die Art des Unterhalts bestimmen. Einer Studentin/einem Studenten kann deshalb im Rahmen eines Gesamtkonzeptes angeboten werden, in der Wohnung der Eltern zu leben sowie Verpflegung, ein Taschengeld und Geld für zweckgebundene Ausgaben (z. B. Studienl...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.4 Inhalt der Beratung und Unterstützung

Rz. 80 Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen hat eine erhebliche praktische Bedeutung, da in einem signifikanten Umfang Elternteile versuchen, sich ihrer finanziellen Verantwortung ganz oder teilweise zu entziehen (Tillmanns, in: Münchener-Kommentar, BGB, § 18 Rz. 4). Die Träger der Jugendhilfe beraten zum Grund und insbesondere zur Höhe des Unterhaltsanspruchs, helfen...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 1.1 Übersicht

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, u. a. durch Art 5 Nr. 2 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern v. 16.4.2013 (BGBl. I S. 795). Mit Wirkung zum 19.5.2013 wurde die Möglichkeit der gerichtlichen Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge auch Müttern un...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.2 Erweiterte Unterhaltspflicht der Eltern

Rz. 48 Für Eltern gilt die erweiterte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB. Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber müssen Eltern alle verfügbaren Mittel einschließlich ihres Vermögensstammes (von Pückler, in: Grüneberg, BGB, § 1603 Rz. 36) zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig verwenden. Ihnen verbleiben aber nach der Düsseldorfer Tabelle a...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3.1 Klageverfahren

Rz. 70 Verweigert der Elternteil bereits die Auskunft, kann im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) auf Auskunft, ggf. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (vgl. Rz. 56 ff.) und Zahlung geklagt werden. Gibt der Elternteil Auskunft, verweigert aber Unterhaltszahlungen, ist unmittelbar eine Leistungsklage auf bezifferten Unterhalt zu erheben. Rz. 71 Vertreten wird das Kind du...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.3 Unterhaltspflicht der Großeltern

Rz. 55 Den Selbstbehalt für Großeltern gegenüber den Unterhaltsansprüchen minderjähriger und unverheirateter Kinder bemisst die Rechtsprechung nach dem Selbstbehalt, der Eltern gegenüber volljährigen Kindern zusteht (BGH, Urteil v. 8.6.2005, XII ZR 75/04; BGH, Urteil v. 20.12.2006, XII ZR 137/04). Dieser beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle, Anm. D (vgl. Rz. 170), zurzeit 1...mehr