Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 03/2026, Einkommensermit... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Entscheidung in der Folgesache "nachehelicher Unterhalt" in dem am 15.3.2024 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem er verpflichtet wurde, ab Rechtskraft der Scheidung an die Antragstellerin monatlich im Voraus Ehegattenunterhalt in Höhe von 1.826 EUR/Monat, davon Krankheitsvorsorgeunterhal... mehr

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FF 03/2026, Einkommensermit... / Leitsatz

1. Bei Bezug mehrere Einkommensarten im Sinne von § 2 Abs. 1 EStG (sog. "Mischeinkünfte"), die größeren Schwankungen unterliegen, ist die Leistungsfähigkeit des Schuldners auf der Basis eines längeren, mehrjährigen Durchschnitts zu ermitteln. Gestalten sich die Einkünfte außerordentlich volatil und unterliegen konjunkturellen sowie sonstigen externen Einflüssen, kann Basis d... mehr

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FF 03/2026, Keine isolierte... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Der Antragsteller wendet sich gegen die Versagung der Festsetzung rückständigen Unterhalts im vereinfachten Unterhaltsverfahren. I. [2] Mit Antragsschrift vom 18.8.2025 hat der Antragsteller auf ihn übergegangene Unterhaltsansprüche für vier minderjährige Kinder der Antragsgegnerin geltend gemacht. Bezüglich des betroffenen Kindes C, geboren 2010, wurde kein laufe... mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.9 Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Bei volljährigen Kindern oder minderjährigen Kindern, die völlig fremdbetreut werden, haften die Eltern anteilig für den Barunterhalt.[119] Sie sind Teilschuldner. Bei Minderjährigen, die vom allein sorgeberechtigten Elternteil gesetzlich vertreten werden, macht dieser den vollen Barunterhalt gegen den anderen geltend (gesetzliche Verfahrensstandschaft). In beiden Fällen kommt... mehr

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FF 03/2026, Rechtsprechung ... / 4.2 OLG Hamm, Beschl. v. 6.6.2025 – 2 UF 7/24

1. Im Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts ist bei der Berechnung des fiktiven gesetzlichen Unterhaltsanspruchs nach § 33 Abs. 1 VersAusglG die Bruttorente des Unterhaltspflichtigen aus Anrechten i.S.v. § 32 VersAusglG ohne Kürzung aufgrund des Versorgungsausgleichs maßgebend. 2. Bei der Ermittlung des auszusetzenden Kürzungsbetrages ist die Leis... mehr

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FF 03/2026, Rechtsprechung ... / 9.1 BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 22.10.2025 – 1 BvR 468/25

1. Es ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich, Antragsteller im Rahmen der Prozesskostenhilfe vorrangig auf andere durchsetzbare Ansprüche, insbesondere Unterhaltsansprüche zu verweisen. 2. Es liefe aber dem verfassungsrechtlich gebotenen Zweck der Prozesskostenhilfe zuwider, wenn die Gerichte Antragsteller auf einen gar nicht bestehenden Anspruch verweisen würden... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 2. Pfändung

Rz. 60 Die Pfändung der offenen Eigentümergrundschuld erfolgt nach §§ 857 Abs. 6, 830 ZPO.[53] Rz. 61 Auch wenn es sich bei der Eigentümergrundschuld um ein drittschuldnerloses Recht handelt, erfolgt die Pfändung nicht nach § 857 Abs. 2 ZPO. Diese Vorschrift enthält lediglich eine Sonderregelung für das Erfordernis der Zustellung des Pfändungsbeschlusses, wenn kein Drittschul... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1.1 Gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Nach § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG sind Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person bis zu dem vorgesehenen Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Personen, denen gegenüber... mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 2. § 2328 BGB

Die Ergänzungspflicht des Erben entfällt ebenso, wenn er die Einrede des § 2328 BGB geltend machen kann. Sie setzt voraus, dass ausdrücklich Pflichtteilsergänzung geltend gemacht wurde.[76] Von Amts wegen ist sie nicht zu berücksichtigen; sie muss erhoben werden.[77] Dies kann auch noch in der Berufungsinstanz geschehen, wenn sie keinen neuen Sachvortrag erfordert, also auf ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kinder des Ehegatten (§ 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG sind auch die Kinder des Ehegatten des Berechtigten berücksichtigungsfähig, sofern der Berechtigte sie in seinen Haushalt aufgenommen hat, BFH v 02.03.2009, III B 4/07, BFH/NV 2009, 1109. Seit dem 01.10.2017 ist auch eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern möglich (§ 1353 Abs 1 S 1 BGB), eine eingetrage... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Mindestbetrag (Abs. 4)

Rz. 44 Abs. 4 Satz 1 regelt den Mindestbetrag des monatlichen Elterngeldes. Er wird auch als sog. "Sockelbetrag"[1] bezeichnet und beläuft sich – seit der Einführung zum 1.1.2007[2] – auf 300 EUR monatlich. Der Mindestbetrag ist unabhängig von Einkommen und Bedürftigkeit. Er wird grds. an alle Berechtigten gezahlt, jedoch nur subsidiär und nicht zusätzlich zum einkommensabhä... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 60 A... / 2.3.1 Tatsachen und Auskünfte nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 8 Abs. 1 enthält unmittelbare Mitwirkungspflichten, die der Antragsteller, Leistungsempfänger oder Erstattungspflichtige zu erfüllen hat. Die weiteren Mitwirkungspflichten (Abs. 2, §§ 61 bis 64) sind als Soll-Vorschrift ausgestattet und bringen damit zum Ausdruck, dass die Mitwirkung nicht erzwungen werden kann und soll. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zur Angabe a... mehr

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Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 2.2 Beitragsfreiheit bei Waisenrentnern und Leistungsbeziehern einer Hinterbliebenenversorgung (Satz 2 und 3)

Rz. 4e Seit dem 1.1.2017 sind Waisenrenten nach § 48 SGB VI bei Versicherungspflichtigen nach § 5 Abs. 1 Nr. 11b (Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenrente) bis zum Erreichen der Altersgrenzen der Familienversicherung nach § 10 Abs. 2 beitragsfrei. Gleiches gilt auch für geleistete Waisenrenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Langwirte, da diese ansonsten als... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 60 A... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 5 § 60 verpflichtet Antragsteller auf Sozialleistungen, Leistungsbezieher und Erstattungspflichtige zur Mitwirkung. Mitwirkungspflichtig ist der Leistungsberechtigte auch dann, wenn er nicht Leistungsempfänger ist (BSG, Urteil v. 18.9.1991, 10 RKg 5/91). Als Bezieher von Leistungen werden auch diejenigen Personen betrachtet, denen eine Sozialleistung nicht auf Antrag, so... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.11 Besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal einer "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit" ist in Teil I der Entgeltordnung in den Entgeltgruppen 10 und 11 vorgesehen. In der Entgeltgruppe 10 muss sich die Tätigkeit nur zu einem Drittel und in der Entgeltgruppe 11 mindestens zur Hälfte (§ 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (Bund)) durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.10 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9c enthalten. Dieses Heraushebungsmerkmal ist inhaltlich unverändert aus der VergGr. IVb Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO übernommen worden. Diese Entgeltgruppe bildet zugleich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Dritt... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.3 Atomisierungsverbot

Der Begriff Atomisierung (i. S. v. völlig zerstören, zerkleinern) wurde vom Bundesarbeitsgericht geschaffen. Atomisierung bedeutet, Arbeitsvorgänge in kleinstmögliche abgrenzbare Arbeitsleistungen zu zerstückeln mit der Folge, dass diese rechtswidrig gebildeten Bewertungseinheiten eine "schlechtere" Gesamtbewertung ermöglichen. Zu beachten ist hierbei, dass zur Vermeidung ein... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 2 TVöD (Bund) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, e... mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.1 Abgrenzungen

Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird für § 11a abschließend geregelt. Weitere Einnahmen, die von der Berücksichtigung als Einkommen freigestellt werden, können sich aus der Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 1, der Bürgergeld-V seit dem 1.1.2024 i. d. F. der Zwölften Änderung der Bürgergeld-Verordnung v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). ergeben. ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Unterhaltsanspruch

Rz. 25 Nach S. 3 steht dem überlebenden Ehegatten gegen die Erben, unabhängig vom Güterstand, ein Unterhaltsanspruch zu, der sich nach den §§ 1569 ff. BGB richtet. Es muss demgemäß ein Unterhaltstatbestand vorliegen. Auf die Leistungsfähigkeit des Erblassers kommt es hingegen nicht an (§ 1586b Abs. 1 S. 2 BGB). Die Erben haften jedoch nur begrenzt auf den fiktiven Pflichttei... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten

Rz. 34 Ein geschiedener Ehegatte des Erblassers kann unter den Voraussetzungen des § 1586b BGB Unterhaltsansprüche gegen die Erben geltend machen. Diese Norm gilt für seit dem 1.7.1977 geschiedene Eheleute.[40] Die Forderung ist auf den fiktiven Pflichtteil des geschiedenen Ehegatten begrenzt. Rz. 35 Die Pflichtteilsquote ist nach § 2310 BGB zu ermitteln. Diejenigen, die eine... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter

Rz. 12 Liegen die Voraussetzungen des S. 1 vor, so hat die werdende Mutter einen Anspruch auf angemessenen Unterhalt aus dem Nachlass oder aus dem Erbteil des Kindes bis zur Entbindung. Dieser Anspruch steht nicht nur der werdenden Mutter eines ehelichen Kindes, sondern, wie die unterschiedslose Formulierung des Gesetzes deutlich macht, jeder Mutter eines zu erwartenden Erbe... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Unterhaltsansprüche

Rz. 27 Die Unterhaltsansprüche von Verwandten erlöschen gleichfalls mit dem Tod des Erblassers. Lediglich für bereits zu Lebzeiten des Erblassers fällige und rückständige Unterhaltsansprüche haftet der Nachlass. Der nacheheliche Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten geht hingegen als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben über. Dies gilt auch für eine unselbstständige... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Sinn und Zweck des Unterhaltsanspruchs gem. S. 3

Rz. 4 Mit der Neufassung des § 1933 BGB wurde Satz 3 eingefügt. Dieser stellt den Ehegatten, der sein Erbrecht verloren hat, dem geschiedenen Ehegatten gleich. Der überlebende Ehegatte soll demgemäß, obwohl er sein Erbrecht verloren hat, nicht schlechter stehen, als er bei einer Scheidung stehen würde. Es wurde die Ansicht vertreten, dass der längstlebende Ehegatte im Rahmen... mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 4. Unterhaltsansprüche der Waisen

a) Allgemeines Rz. 77 Wie bereits mehrfach erwähnt, ist streng zwischen den einzelnen Unterhaltsgläubigern zu unterscheiden. Hat der Anwalt sowohl die hinterbliebene Ehefrau als auch die Kinder zu vertreten, muss für die Kinder (Waisen) jeweils getrennt der Unterhaltsschaden ausgerechnet werden. Die Waisen haben nur dann einen Anspruch, wenn sie gemäß § 1602 BGB bedürftig sind... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Verhältnis zu anderen Ansprüchen/Leistungen

Rz. 28 Der Unterhaltsanspruch aus S. 1 kann mit einem Unterhaltsanspruch der Mutter nach § 1615n BGB i.V.m. § 1615l Abs. 1 BGB für die Dauer von sechs Wochen vor der Geburt zusammentreffen. Bei diesem Anspruch handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit i.S.d. § 1967 Abs. 1 BGB, für die die Erben des verstorbenen Vaters haften. Wird das ungeborene Kind Alleinerbe, kann d... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Inhalt und Grenzen des Anspruchs

Rz. 15 Der Anspruch aus S. 1 ist auf die Gewährung angemessenen Unterhalts bis zur Entbindung aus dem Nachlass oder, wenn noch andere Personen als Erben berufen sind, aus dem Erbteil des Kindes gerichtet. Rz. 16 Für den Begriff des angemessenen Unterhalts ist auf § 1610 Abs. 1 BGB abzustellen. Danach bestimmt sich das Maß des zu gewährenden Unterhalts nach der Lebensstellung ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Wesen des Anspruchs

Rz. 13 Bei dem Anspruch aus S. 1 handelt es sich um einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch der Mutter. Dieser ist trotz seines Zwecks (siehe Rdn 1 ff.) als Nachlassverbindlichkeit in Gestalt einer Erbfallschuld i.S.v. § 1967 Abs. 2 BGB, also einer Verbindlichkeit, die aus Anlass des Erbfalls entsteht, einzuordnen.[15] Rz. 14 Auch wenn es an einer ausdrücklichen Verweisung fehl... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Schuldner des Anspruchs

Rz. 21 Schuldner des Unterhaltsanspruchs ist für den Fall, dass der nasciturus Alleinerbe wird, das Kind. Dieses haftet beschränkt auf den Nachlass (siehe Rdn 18). Vor der Geburt kann der Anspruch jedoch nur gegen einen nach § 1960 BGB oder nach § 1961 BGB auf Antrag der werdenden Mutter bestellten Nachlasspfleger geltend gemacht werden.[25] Darüber hinaus ist gem. § 2213 Ab... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Zur Zeit des Erbfalls zu erwartende Geburt eines Erben

Rz. 4 Ein Unterhaltsanspruch nach S. 1 kommt nur in Betracht, wenn zur Zeit des Erbfalls – Tod des Erblassers – die Geburt eines Erben zu erwarten ist. Das setzt im Hinblick auf die Regelung des § 1923 Abs. 2 BGB zunächst voraus, dass das ungeborene Kind bereits gezeugt ist (nasciturus), weil es ansonsten an der Erbfähigkeit fehlen würde. Rz. 5 Des Weiteren muss der nascituru... mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / b) Wiederverheiratungsmöglichkeit

Rz. 14 Von dem Zeitpunkt der Wiederheirat des hinterbliebenen Ehegatten an besteht, solange diese neue Ehe dauert, kein Schadensersatzanspruch. Praxistipp Der Anwalt sollte daher seine Mandantin aufklären, dass sie durch eine erneute Heirat ihre Unterhaltsansprüche verlieren würde (BGH NJW 1979, 268). Wenn die neue Ehe geschieden wird, dann kann der Unterhaltsanspruch jedoch ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Versorgungsausgleich (Anpas... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Eine Anpassung wegen Unterhalt durch ganz oder teilweise Aussetzung der Kürzung einer Versorgung der ausgleichspflichtigen Person aufgrund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs ist möglich, wenn folgende Anspruchsvoraussetzungen vorliegen: Die ausgleichspflichtige Person bezieht eine laufende Versorgung, die aufgrund des Versorgungsausgleichs gemindert ist. Die ausgleichs... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2141 Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben

Gesetzestext Ist bei dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge die Geburt eines Nacherben zu erwarten, so findet auf den Unterhaltsanspruch der Mutter die Vorschrift des § 1963 entsprechende Anwendung. Rz. 1 Die – praktisch weitgehend bedeutungslose – Vorschrift gewährt der Mutter eines im Zeitpunkt des Nacherbfalls bereits gezeugten Nacherben, der gem. § 1923 Abs. 2 BGB als ... mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / IX. Kinder haften für ihre Eltern, §§ 1601, 1602 BGB

Rz. 78 Die Notwendigkeit eines weiteren Vorbehaltes bei Schwerstverletzung oder Tötung von Kindern und Jugendlichen ergibt sich aus einer möglichen späteren Pflegebedürftigkeit der Eltern der geschädigten oder getöteten jungen Menschen. Gemäß § 1602 Abs. 1 BGB haben Eltern im Falle eigener Pflegebedürftigkeit auch gegenüber ihren Kindern einen Unterhaltsanspruch. Nach dem Ge... mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Tötungsfälle sind in der Praxis bei der Bearbeitung von Personenschäden äußerst "unbeliebt", da sie sehr kompliziert zu rechnen sind, viel Zeitaufwand in der Bearbeitung bedeuten und für den Anwalt vergütungsrechtlich wenig lukrativ sind. Rz. 2 Bis dato gab es keine umfangreichen Berechnungsmuster, in denen die einzelnen Tötungsfälle mit ihren verschiedenen Konstell... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / a) Erwerbstätigkeitspflicht

Rz. 12 Sehr häufig tragen Versicherer vor, wenn Witwen (wenn von Witwen die Rede ist, gilt das Gesagte natürlich auch für Witwer, wenn nicht der Ehemann verstirbt, sondern die Ehefrau) Unterhaltsansprüche geltend machen, die Witwe habe gar keinen Unterhaltsanspruch, weil sie nach dem Tod ihres Mannes nunmehr arbeiten könne. Sollte dieser Einwand kommen, hat der Anwalt der Wi... mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / a) Allgemeines

Rz. 77 Wie bereits mehrfach erwähnt, ist streng zwischen den einzelnen Unterhaltsgläubigern zu unterscheiden. Hat der Anwalt sowohl die hinterbliebene Ehefrau als auch die Kinder zu vertreten, muss für die Kinder (Waisen) jeweils getrennt der Unterhaltsschaden ausgerechnet werden. Die Waisen haben nur dann einen Anspruch, wenn sie gemäß § 1602 BGB bedürftig sind (BGH 1962, 17... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Steuerrechtliche Fragen

Rz. 34 Der Unterhaltsanspruch nach S. 1 unterliegt nicht der Erbschaftsteuer. Insoweit liegt kein steuerpflichtiger Vorgang i.S.v. § 1 ErbStG vor. mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / 4. Verbindungsrente

Rz. 53 Eine Verbindungsrente liegt vor, wenn eine Rente an zwei Personen – typischerweise Ehegatten – bis zum Tod des zuerst Versterbenden gezahlt wird, also bis zur Auflösung der Bedarfsgemeinschaft durch Tod. Zur Berechnung des entsprechenden Kapitalisierungswertes ist zunächst der Altersunterschied zwischen beiden Personen zu bestimmen. Hierzu existieren Tabellenwerke mit... mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 2. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

Rz. 10 Der Unterhaltsberechtigte hat nur dann einen Anspruch, wenn er bedürftig ist, § 1602 Abs. 1 BGB. Für den Anspruch des Ehegatten auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB gibt es hier eine Besonderheit. Die Vorschrift des § 1602 BGB findet keine Anwendung, da sich die eheliche Unterhaltspflicht unmittelbar aus der ehelichen Solidarität und Partnerschaft ergibt. Dies bedeut... mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3.6 Renten an frühere Ehegatten/Lebenspartner

Frühere Ehegatten bzw. Lebenspartner von Versicherten, deren Ehe bzw. Lebenspartnerschaft mit ihnen geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben ist, erhalten auf Antrag eine Rente, wenn die Versicherten ihnen während des letzten Jahres vor ihrem Tod Unterhalt geleistet haben oder den früheren Ehegatten bzw. Lebenspartner im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem T... mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 3. Leistungsfähigkeit des Verpflichteten

Rz. 16 Die Witwe hat keinen Unterhaltsanspruch, wenn der getötete Ehemann nicht leistungsfähig war. In der Praxis spielt dieser Aspekt nicht so eine große Rolle, zumal der Geschädigte sich auf die Beweiserleichterung des § 287 ZPO stützen kann (BGH zfs 1987, 133 und OLG Bremen zfs 1990, 187). Ferner kommt es auch nicht darauf an, ob der Unterhaltsverpflichtete (z.B. der getö... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Querverweise

Rz. 162 Gem. § 1586b BGB endet der dem geschiedenen Ehegatten des Erblassers zustehende Unterhaltsanspruch nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers. Er ist betragsmäßig aber auf die Höhe des dem geschiedenen Ehegatten theoretisch (also wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre) zustehenden Pflichtteils begrenzt. Eine tatsächliche Pflichtteilsberechtigung steht dem geschi... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 2 Anspruchsberechtigt sind Familienangehörige des Erblassers, die mit diesem zusammen in häuslicher Gemeinschaft gelebt und von ihm Unterhalt bezogen haben. Das sind der Ehegatte des Erblassers,[4] Verwandte und Verschwägerte unabhängig welchen Grades sowie sonstige Personen wie Pflegekinder oder – in Ausnahmefällen auch – Freunde, die der Erblasser als zur Familie gehör... mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 1. Allgemeines

Rz. 58 Zunächst werden in den Beispielfällen komplett die Konstellationen durchgerechnet, in denen eine Alleinverdienerehe vorliegt – Fälle unter 3a–h (siehe Rdn 60–67). Danach werden die Fälle durchgerechnet, in denen von einer Doppelverdienerehe ausgegangen wird – Fälle unter 3i–p (siehe Rdn 68–75). Hieran schließen sich die Fälle an, in welchen nicht die Witwe oder der Wi... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / g) ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 53 Nicht anzusetzen sind z.B. folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen: mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Der Beschluss-Entwurf

Rz. 265 Der Beschluss (-Entwurf) ist nach Modulen aufgeteilt. Rz. 266 Module A + B – Gläubiger und Schuldner Das Formular enthält Eingabefelder für einen Gläubiger und einen Schuldner. Diese Angaben sind verpflichtend. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV n.F.) – sofern die genutzte Branchensoftware dies mög... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic... mehr