Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 15 Familienrecht / f) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 435 Die Gründe unter Rdn 409 sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.59: Nachehelicher Unterhalt wg. Krankheit, Zahlungsantrag Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1572 BGB geltend. 1. Die Antragstellerin hat kein eigenes Einkommen. Sie ist jedenfalls auf absehbare Zeit auch nic...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Außergerichtliches Vorgehen

Rz. 418 Die Begründung des Zahlungs- und Auskunftsverlangens (siehe Rdn 398) ist folgendermaßen zu modifizieren: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.55: Nachehelicher Aufstockungsunterhalt, außergerichtlich Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin ergibt sich aus § 1573 Abs. 2 BGB (Aufstockungsunterhalt). Denn sie verdient deutlich weniger als Sie, näm...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 420 Die Begründung des Antrags (siehe Rdn 409) ist folgendermaßen zu modifizieren: Rz. 421 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.57: Nachehelicher Aufstockungsunterhalt, Zahlungsantrag Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1573 Abs. 2 BGB geltend. 1. Die Antragstellerin verdient ausweislich der beigefügten Verdie...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Normzweck

Rz. 423 Leidet ein – früherer – Ehepartner unter einer dauerhaften, nicht nur vorübergehenden Krankheit, erstreckt sich die eheliche Solidarität [681] auf den nachehelichen Zeitraum. Die Verantwortung der früheren Ehegatten füreinander erschöpft sich nicht nur im Ausgleich ehebedingter Nachteile. Allgemein kann vom – früheren – Ehepartner eine nacheheliche Solidarität erwarte...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 159 Der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes ergibt sich dem Grunde nach aus §§ 1601, 1602 Abs. 1 BGB: Die Eltern sind zur Unterhaltsleistung verpflichtet, wenn sich das minderjährige Kind nicht selbst unterhalten kann.[250] a) Unterhaltsarten Rz. 160 Es gibt zwei Arten des Unterhalts für minderjährige Kinder: Gemäß § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB leistet der betreuende E...mehr

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§ 15 Familienrecht / h) Obliegenheit des Gläubigers zur Berufsausbildung

Rz. 354 Hat der Gläubiger keine ausreichende Ausbildung oder ist er zu lange aus dem Berufsleben ausgeschieden, sodass er nicht über die erforderlichen aktuellen Kenntnisse verfügt, und findet er deshalb keine oder keine angemessene Erwerbstätigkeit, so ist er gemäß § 1574 Abs. 3 BGB verpflichtet, sich ausbilden, fortbilden oder umschulen zu lassen. Diese Verpflichtung begin...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Rz. 256 Mit der Trennung[404] werden die häusliche Gemeinschaft und die eheliche, familiäre Gemeinsamkeit aufgelöst.[405] Zumindest in der ersten Zeit der Trennung ist jedoch ungewiss, ob es bei der Trennung bleibt und sie in eine Scheidung der Eheleute mündet oder ob die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wird. Die Regelungen betreffend Trennungsunterhalt tragen...mehr

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§ 15 Familienrecht / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwerts, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 73 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[133] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 330 Die Gründe des Zahlungsantrags (vgl. Rdn 309) sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.50: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, Zahlungsantrag Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _________________________ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es _________________________ Kinder, die bere...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 462 Wenn ein nachehelicher Unterhaltsanspruch besteht, müssen die angemessenen Krankenversicherungskosten, gemäß § 1578 Abs. 2 BGB zusätzlich zum Elementarunterhalt an den Gläubiger gezahlt werden. Angemessen sind die Kosten, die erforderlich sind, um einen Krankenversicherungsschutz zu erreichen, der den ehelichen Lebensverhältnissen entspricht. Der Gläubiger muss aber,...mehr

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§ 15 Familienrecht / 10. Auskunftsverlangen

Rz. 381 Der Schuldner muss gemäß §§ 1580, 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts notwendig ist; dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[616] Ein Auskunftsanspruch besteht nur dann nicht, wenn feststeht, dass die begehrte Auskunft de...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 311 Allein die Tatsache, dass ein Ehegatte weniger verdient als der andere, kann einen Unterhaltsanspruch (Aufstockungsunterhalt) begründen. Das gilt jedenfalls, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte zumutbar kein höheres Einkommen erzielen kann. Im Regelfall ist beim Trennungsunterhalt unzumutbarmehr

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§ 15 Familienrecht / i) Obliegenheit des Gläubigers zur Verwertung von Vermögen

Rz. 355 Grundsätzlich könnte der Berechtigte durch die Verwertung vorhandenen Vermögens seinen Bedarf decken, bis es verbraucht ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Unterhaltsgläubiger nicht bedürftig. Diese Bedürftigkeit entsteht grundsätzlich erst dann, wenn er sein gesamtes Vermögen verbraucht hat.[535] Er muss jedoch nach § 1577 Abs. 3 BGB den Stamm seines Vermögens dann...mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Begrenzung von Unterhaltshöhe und/oder Unterhaltsdauer

Rz. 446 Eine Begrenzung des Anspruchs auf Altersunterhalt ist nach § 1579 BGB wegen grober Unbilligkeit, insbesondere nach § 1579 Nr. 1 BGB wegen kurzer Ehedauer, möglich. Daneben ist auch – wie bei jedem nachehelichen Unterhaltsanspruch – eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung nach § 1578b BGB möglich. Maßgebend für eine solche Abwägung ist vorrangig die Frage ehebeding...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 319 Siehe Rdn 309 (Unterhalt wegen Kindesbetreuung). Die Begründung ist folgendermaßen zu modifizieren: Rz. 320 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.47: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, Zahlungsantrag Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _________________________ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es ____...mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Novierende Vereinbarung

Rz. 574 Allerdings steht es Ehegatten auch frei, den nachehelichen Unterhalt trotz gegebenem gesetzlichem Unterhaltsanspruch unabhängig von den gesetzlichen Regelungen der §§ 1569 ff. BGB auf eine eigene vertragliche Grundlage zu stellen (novierende Vereinbarung). Eine solche vertragliche Vereinbarung kann aber nur bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte angenommen werden,[90...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Realsplitting

Rz. 533 Unterhaltsleistungen sind für Gläubiger und Schuldner grundsätzlich steuerlich neutral (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG).[857] Wenn Unterhalt für den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten gezahlt wird (nicht bei Kindesunterhalt!), kann das jedoch zu Steuervorteilen führen. Denn der Schuldner kann Ehegattenunterhalt steuerlich geltend machenmehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Begrenzung von Unterhaltshöhe und/oder Unterhaltsdauer

Rz. 429 Hat der Unterhaltsberechtigte bereits vor Eingehung der Ehe über gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich seiner Erkrankung verfügt und diese Umstände verschwiegen, kann eine Unterhaltsbegrenzung nach § 1579 Nr. 8 BGB wegen grober Unbilligkeit in Frage kommen.[712] Wie jeder andere nacheheliche Unterhaltsanspruch kann auch der Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB zei...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 301 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist aber im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß § 254 ZPO. Mit ihm wird auch der – zunächst ...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Vereinbarung über Ehegattenunterhalt

Rz. 576 Eine – bei Abschluss vor Ehescheidung nur in notariellem Vertrag oder gerichtlich protokolliertem Vergleich[911] wirksame – Vereinbarung hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs eines geschiedenen Ehegatten kann etwa folgenden Inhalt haben: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.67: Vereinbarung über Ehegattenunterhalt a) M verpflichtet sich, ab dem M...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Abgrenzung Familien-, Trennungs- und Geschiedenenunterhalt

Rz. 253 Mit Trennung der Eheleute tritt die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt an die Stelle des Familienunterhalts.Trennungsunterhalt ist ebenso wenig identisch mit Familienunterhalt wie schließlich nachehelicher Unterhalt mit Trennungsunterhalt identisch ist.[397] Letzteres betrifft ebenso die Voraussetzungen wie die Höhe des Unterhalts, die Laufzeit des Ansp...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 550 M und F leben getrennt und haben jeweils ein so hohes Einkommen, dass wechselseitige Unterhaltsansprüche ausscheiden. Bei F lebt das gemeinsame neunjährige Kind K.mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Festschreibung zunächst auf Zeit

Rz. 567 Man kann den Unterhalt auch zunächst nur für einen gewissen Zeitraum festlegen und die Frage offenlassen, ob überhaupt und ggf. in welcher Höhe danach noch Unterhaltsansprüche bestehen.mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Vorschusspflichten gegenüber Kindern

Rz. 642 Nach Vereinheitlichung der Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz, das Gesetz zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten und das Kindesunterhaltsgesetz sowie dem Wegfall aller unterhaltsrechtlichen Sondervorschriften für das nichteheliche Kind (§§ 1615b bis 1615k BGB a.F.) durch Verweis in § 1615a BGB auf die ...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Vertretung des Kindes

Rz. 194 Leben die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern getrennt und sind sie nicht – oder nicht mehr – miteinander verheiratet, so werden Unterhaltsansprüche des Kindes gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB von dem Elternteil in Vertretung des Kindes geltend gemacht, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Maßgeblich ist, welcher Elternteil das Kind rein tatsächlich überwiegend betreut...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Abfindungsvergleich

Rz. 369 In der Praxis spielen Abfindungsvergleiche eine Rolle bei Abfindungen bzw. Kapitalisierung für einen künftigen Erwerbsschaden oder bei Ersatz des Schadens für entgangene Dienstleistungen, z.B. der Ehefrau, bzw. des Haushaltsschadens oder des Unterhaltsanspruchs oder des Anspruchs für vermehrte Bedürfnisse. Für das Schmerzensgeld kommt regelmäßig die Vereinbarung eine...mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Verfahrensgrundsätze

Rz. 678 Wie schon nach dem FamFG das einstweilige Anordnungsverfahren ist auch das Arrestverfahren selbstständig und völlig unabhängig von einem Hauptsachverfahren. Zu prüfen ist daher lediglich, ob der Rechtsweg zulässig ist. Liegt also eine rechtskräftige Unterhaltsentscheidung vor, welche auch die Zahlung von Rückständen erfasst, kann der Unterhaltsgläubiger zur Sicherung...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 558 Über den Trennungsunterhalt können Eheleute weitgehend freie Vereinbarungen treffen, soweit damit nicht für die Zeit bis zur Ehescheidung auf zukünftige Unterhaltsansprüche ganz oder teilweise verzichtet wird (§ 1614 BGB). Da es bei der Ermittlung des Unterhalts Spielräume gibt, ist allerdings eine Abweichung vom "eigentlich" geschuldeten Unterhalt nur dann als unwir...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Unterhaltsanordnung und Arrestverfahren

Rz. 675 Da das FamFG an keiner Stelle den Bereich der einstweiligen Verfügung gem. den §§ 935 bis 942 ZPO erwähnt, ist die einstweilige Verfügung als solche neben den Regelungen des FamFG seit dem 1.9.2009 nicht mehr anwendbar. Rz. 676 Während gem. § 119 Abs. 1 S. 2 FamFG die Schadensersatzpflicht gem. § 945 ZPO unter Bezugnahme auf § 112 Nr. 2 und 3 ausdrücklich auf Güterrec...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / III. Einstweilige Verfügung

Rz. 293 Im Gegensatz zum Arrest, der der Sicherung der Vollstreckung einer Geldforderung dient, dienen einstweilige Verfügungen entweder der Sicherung sonstiger Individualansprüche (Sicherungsverfügung, § 935 ZPO) oder der vorläufigen Regelung eines einstweiligen Zustandes (Regelungsverfügung, § 940 ZPO). Mit dem Zweck einer vorläufigen Maßnahme eigentlich unvereinbar sind d...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 457 Nach § 1576 BGB kann so weit und so lange vom anderen geschiedenen Ehegatten Unterhalt verlangt werden, wie aus "sonstigen schwerwiegenden Gründen" eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in vollem Umfange erwartet werden kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung der Belange beider früherer Ehegatten grob unbillig wäre. Die positive Billigkeitsklausel...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Laufende Sozialgeldleistungen

Rz. 119 Die laufenden Sozialleistungen, mit Ausnahme des Elterngeldes in bestimmter Höhe, des Mutterschaftsgeldes und einiger Sozialleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen, § 54 Abs. 3 SGB I, und des für einen normalen Gläubiger unpfändbaren Wohngeldes, sind wie Arbeitseinkommen gem. den §§ 850 ...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Gewöhnlicher Aufenthalt des Schuldners

Rz. 375 Ist ein Scheidungsverfahren nicht oder nicht mehr anhängig und auch kein Verfahren über den Unterhalt eines gemeinsamen minderjährigen Kindes, ist nur das Familiengericht am inländischen gewöhnlichen Aufenthalt des Schuldners zuständig (§ 232 Abs. 3 FamFG, § 13 ZPO). Bei Auslandsaufenthalt eines Beteiligten ist Folgendes zu bedenken: Ab dem 18.6.2011 gilt die Europäis...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Antrag im Scheidungsverbund

Rz. 505 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.60: Unterhalt, Antrag im Scheidungsverbund An das Amtsgericht – Familiengericht –_________________________ – F / – Antrag im Ehescheidungsverbund der Frau _________________________, _________________________ (Anschrift), – Antragsgegnerin des Scheidungsverfahrens – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ________...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Dauer der Ehe und der Trennung

Rz. 342 Die Dauer der Ehe kann insofern eine entscheidende Rolle spielen, als zu prüfen ist, inwieweit der Berechtigte durch die Ehe eine Unterbrechung seiner Arbeitstätigkeit vorgenommen hat. Je länger diese Unterbrechung gedauert hat, desto mehr muss dies bei der Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und bei der Gesamtbewertung eine Rolle spielen.[502] Umgekehrt...mehr

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§ 15 Familienrecht / X. Vertragliche Regelungen und Verzicht

Rz. 549 Alle Unterhaltsfragen können vertraglich geregelt werden, und zwar grundsätzlich formfrei. Wird jedoch vor der Ehescheidung eine Vereinbarung über den nachehelichen Ehegattenunterhalt getroffen, so ist diese gemäß § 1585c S. 2 BGB nur bei notarieller Beurkundung oder bei gerichtlicher Protokollierung eines Vergleichs[886] wirksam. Ein Anwaltsvergleich gemäß §§ 796a Z...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Kalendertag – § 751 Abs. 1 ZPO

Rz. 6 § 751 ZPO ist zu beachten, wenn im Urteil ein bestimmtes Datum für die Fälligkeit des Anspruchs genannt ist. Die Zwangsvollstreckung ist erst nach Ablauf des im Titel genannten Kalendertages zulässig, was die vorherige Schaffung der Voraussetzung der Zwangsvollstreckung, insbesondere die Erteilung der Vollstreckungsklausel nicht hindert. Weiterhin erlangt diese Vorschr...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Grundsicherung nach dem SGB XII

Rz. 590 Personen ab Erreichen der Altersgrenze (siehe Tabelle in § 41 Abs. 2 SGB XII) und voll erwerbsgeminderte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs (§ 41 Abs. 3 SGB XII) haben nach dem SGB XII (früher Grundsicherungsgesetz)[919] einen eigenen Sozialleistungsanspruch, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen decken können (§ 41 Ab...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Steuerliche Aspekte der Unfallschadenregulierung

Rz. 368 Entschädigungen, die für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden, sind als Einkünfte gem. § 24 Abs. 1a EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 EStG zu versteuern. Ebenso sind Geldrenten, die als wiederkehrende Bezüge zu zahlen sind, zu versteuern. Dies gilt auch für Schadensersatzrenten, die als Ausgleich für den Verlust von Unterhaltsansprüchen gem. § 844 Abs. 2 BGB zu z...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Unterhaltsrelevantes Einkommen des Schuldners

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 483 Schon ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) wird der Gläubiger nicht mehr über den Versorgungsausgleich an den vom anderen Ehegatten laufend erworbenen weiteren Anwartschaften auf Altersversorgung beteiligt. Deswegen steht dem Gläubiger gemäß § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB für die Trennungszeit und gemäß § 1578 Abs. 3 BGB für die Zeit...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Gesetz

Rz. 161 Basis für die Berechnung des Mindestunterhalts gemäß § 1612a BGB ist der verdoppelte steuerliche Kinderfreibetrag, der 2025 für jeden Elternteil 3.336 EUR ausmacht. Wird der steuerliche Kinderfreibetrag künftig erhöht, so passt sich damit der Mindestunterhalt automatisch an geänderte Lebenshaltungskosten an. Der Mindestunterhalt kann verlangt werden, ohne dass zum Ein...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

Rz. 674 (...) dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, hilfsweise nach mündlicher Verhandlung zu verpflichten, an die Antragstellerin einen zum 3. eines jeden Monats im Voraus fälligen Ehegattenunterhalt in Höhe von (...)...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Bevorrechtigte Unterhaltsgläubiger

Rz. 113 Besser gestellt bei der Pfändung von Arbeitseinkommen und daher bevorzugt werden sog. bevorrechtigte Gläubiger. Dies sind Gläubiger, die wegen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs pfänden (§ 850d ZPO). Sie sind durch die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO nicht beschränkt. Dem Schuldner wird dagegen, wenn solche bevorrechtigten Gläubiger pfänden, nur der notwendige Un...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Gewöhnlicher Aufenthalt des Schuldners

Rz. 286 Wenn kein Scheidungsverfahren und auch kein Verfahren über den Unterhalt eines gemeinsamen minderjährigen Kindes anhängig sind, ist nur das Familiengericht am inländischen gewöhnlichen Aufenthalt des Schuldners zuständig. Bei Auslandsaufenthalt eines Beteiligten ist Folgendes zu bedenken: Seit dem 18.6.2011 gilt die Europäische Unterhaltsverordnung (VO (EG) Nr. 4/2009...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Ende des nachehelichen Unterhalts

Rz. 373 Der Anspruch auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt endet gemäß § 1586 BGB beim Tod des Gläubigers. Das Gleiche gilt, wenn der Gläubiger erneut heiratet. Jedoch kann der durch eine neue Ehe erloschene Anspruch gegen den früheren Ehegatten auf Betreuungsunterhalt (wegen eines aus der früheren Ehe stammenden gemeinsamen Kindes) gemäß § 1586a BGB mit der Scheidung der ...mehr

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§ 15 Familienrecht / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 81 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[151] gehören.[152] Rz. 82 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegen...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Einsatzzeitpunkte

Rz. 341 Besonders zu beachten sind die sog. Einsatzzeitpunkte. Auf diese Zeitpunkte ist abzustellen bei der Prüfung, ob ein Anspruch besteht. Nur wenn zu einem der Einsatzzeitpunkte die Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs erfüllt sind, also noch innerhalb eines von der ehelichen Mitverantwortung erfassten Zeitraums, kann der Schuldner das Lebensrisiko des Gläubigers üb...mehr