Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 2. Einkünfte des minderjährigen Kindes

Rz. 215 Die sämtlichen erzielten Einkünfte des minderjährigen Kindes sind bei der Ermittlung seiner Bedürftigkeit zu berücksichtigen und führen in der Regel konsequenterweise zur Minderung seiner Bedürftigkeit.[281] Subsidiäre Sozialleistungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers hingegen nicht auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden. Nach § 1602 Abs. 2 muss das min...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Erwartung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung

Rz. 1362 Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung muss in üblicher Zeit zu erwarten sein. Es kann nicht verlangt werden, ein Studium beispielsweise in der Mindestzeit zu absolvieren. Orientierung bildet die durchschnittliche Dauer der Ausbildungszeit. Konkrete Umstände, z.B. Erkrankungen, können die Ausbildungszeit verlängern. Durchgehend muss die Prognose bestehen, dass die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Isoliertes Unterhaltsverfahren

Rz. 158 Handelt es sich um ein isoliert in Verfahrensstandschaft betriebenes Unterhaltsverfahren, so tritt das volljährig gewordene Kind durch gewillkürten Beteiligtenwechsel, der keiner Zustimmung des Gegners bedarf, selbst in den Rechtsstreit ein.[206] Das Kind führt das Verfahren in dem Stand weiter, in dem es sich zum Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit befunden h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Dauer des Unterhalts nach § 1575 Abs. 1, 2 BGB

Rz. 1374 Ausbildungsunterhalt ist zeitlich auf die Dauer der Ausbildung begrenzt. Bei einem Studium entspricht dies der statistisch durchschnittlichen Studiendauer, nicht der Mindeststudiendauer. Die Dauer der Fortbildung/Umschulung steht mit dem zeitlichen Ende der Ausbildung fest. Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne des § 77 SGB III, in denen ein festes Ausbildungsende nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Erforderlichkeit der Ausbildung

Rz. 1354 Die Ausbildung muss notwendig sein, um dem Berechtigten eine angemessene Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Ein angestrebtes höheres Niveau als das während der Ehe gelebte Niveau unterliegt ebenso der Unterhaltsverpflichtung aus § 1575 BGB, wenn davon auszugehen ist, dass der Berechtigte ohne die Ehe die höhere berufliche Stellung erreicht hätte. Rz. 1355 Nicht erforde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Ausgleich ehebedingter Nachteile

Rz. 1367 Besteht unterhaltsrechtlich eine Erwerbsobliegenheit, ist zunächst diese der Höhe nach zu klären. Von ihr hängt ab, in welcher Höhe ggf. ehebedingte Nachteile bestehen.[1422] Ist eine Erwerbsobliegenheit ersetzt durch die Notwendigkeit der Aus- oder Fortbildung, ist ebenfalls im Anschluss an diese Feststellung der ehebedingte Nachteil zu klären. Rz. 1368 Zwischen der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 8. Erwerbslosenunterhalt, § 1575 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1573 BGB

Rz. 1383 Falls der Unterhaltsberechtigte nach Abschluss einer Ausbildung gem. § 1575 BGB keine seinem neuen Ausbildungsniveau entsprechende Arbeitsstelle findet, schließt sich an den Ausbildungsunterhalt der Anspruch auf Erwerbslosigkeitsunterhalt als Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 3 BGB an. Der gem. § 1575 Abs. 1 BGB erreichte höhere Ausbildungsstand bleibt allerd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 10. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1388 Der Unterhaltsberechtigte hat die Anspruchsvoraussetzung des § 1575 BGB darzulegen und zu beweisen.[1434] Er trägt also die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Ausbildung notwendig ist, damit im Anschluss daran eine angemessene Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann[1435] und dass mit der angestrebten Ausbildung eine realistische Chance auf die Erlangung eines...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (2) Orientierungsphase

Rz. 120 Bei der Wahl des Berufsziels und der hierfür erforderlichen Ausbildung ist dem Kind eine angemessene Orientierungsphase zuzubilligen, bis es sich für die Aufnahme einer seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Ausbildung entscheidet und sich um eine geeignete Ausbildungsstelle bemüht.[158] Während dieser Orientierungsphase gesteht die Rechtsprechung dem Kind Fe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Angemessene Erwerbstätigkeit

Rz. 1286 Der frühere Ehepartner hat nach Scheidung der Ehe in der Regel einer Vollzeittätigkeit nachzugehen.[1363] Eine angemessene Erwerbstätigkeit kann aber auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen möglich sein. Wenn beispielsweise eine mit 25 Wochenstunden bemessene Erwerbstätigkeit zur Erfüllung der Erwerbsobliegenheit nicht ausreicht, kann die Aufnahme einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / bb) Beide Seiten der Aus- und Weiterbildung des Unterhaltsschuldners

Rz. 377 Der Unterhaltsschuldner ist zur Aufnahme einer Ausbildung verpflichtet, wenn es sich um eine Erstausbildung handelt, die Grundlage für das Bestreiten des eigenen Lebensbedarfs sowie für den Unterhalt des minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kindes ist.[508] An dieser Stelle sind die Interessen des Unterhaltsschuldners (Ausbildung) und des Unterhaltsgläub...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Normzweck

Rz. 1390 Nach § 1576 BGB kann soweit und solange vom anderen geschiedenen Ehegatten Unterhalt verlangt werden, wie von ihm aus "sonstigen schwerwiegenden Gründen" eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in vollem Umfange erwartet werden kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung Belange beider früherer Ehegatten grob unbillig wäre. Die positive Billigkeitsklau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / d) Ausnahmen vom Grundsatz des abschließenden Ausgleichs über den Versorgungsausgleich

Rz. 57 Der BGH hat jedoch in verschiedenen Entscheidungen bei bestimmten Fallgestaltungen Ausnahmen von diesem Grundsatz anerkannt. Ein ergänzender Unterhaltsanspruch wegen ehebedingter Nachteile in der Versorgungssituation ist demnach nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn der Versorgungsausgleich noch nicht zu einer Halbteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungsanrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1707 In der Rentenversicherung gibt es für nach dem 30.6.1977 geschiedene Ehegatten keine Hinterbliebenenrente mehr, so dass die Hinterbliebenenrente nur noch bei Altfällen von Bedeutung ist. Im Zusammenhang mit der Scheidungsreform, dem 1. EheRG (Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14.6.1976) [1846] wurde die soziale Sicherung der Geschiedenen durch d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung

Rz. 1040 Werden Beschlüsse oder auch vollstreckbare Urkunden oder Titel im einfachen Verfahren durch ein Abänderungsverfahren rückwirkend geändert, entfällt nachträglich der rechtliche Grund zur Zahlung. Dem Unterhaltsgläubiger steht ein Rückforderungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Abs. 1 S. 2, 1. Alt. BGB zu.[1065] Rz. 1041 Wird ein Hauptsachetitel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Unterhaltsverstärkung mit Verzicht auf Versorgungsausgleich

Rz. 2152 Auch der Versorgungsausgleich gehört, wie der (Betreuungs-)Unterhalt, zum Kernbereich geschützter Rechtspositionen. Sein Ausschluss ist nur möglich, wenn im Gegenzug andere – äquivalente – Vorteile zugebilligt werden.[2268] In erster Linie wird dies eine gleichwertige Altersversorgung sein müssen. Rz. 2153 Die Unterhaltsverstärkung muss daher geeignet sein, eine ents...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 3. Entscheidung

Rz. 376 Ist der Antrag begründet, ergeht ein Ausspruch dahin, dass die Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise unzulässig oder nur unter Bedingungen zulässig ist. Das Gericht soll nach § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG die sofortige Wirksamkeit anordnen. Somit kann sich der Antragsteller auf § 775 Nr. 1 ZPO berufen. Für die Kostenentscheidung gilt § 243 FamFG. Nach § 769 ZPO kann das G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Sonstige schwerwiegende Gründe

Rz. 1392 Schwerwiegende Gründe müssen nicht ehebedingt sein.[1439] Die Gründe müssen auch zum Verhalten des in Anspruch genommenen Ehegatten keinen sachlichen Bezug aufweisen.[1440] Die Gründe müssen jedoch in ihrer Bedeutung den Tatbeständen der §§ 1570 ff. BGB vergleichbar sein. Auch wenn die schwerwiegenden Gründe nicht ehebedingt sein müssen, bildet die Ehebedingtheit ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Sozialhilfe, § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII

Rz. 176 Sozialhilfe ist im SGB XII geregelt. Aufgabe der Sozialhilfe ist es nach § 1 S. 1 SGB XII, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Praxistipp Sozialhilfe kommt als Hilfe zum Lebensunterhalt für solche Personen in Betracht, die nicht (mehr) erwerbsfähig sind, beispielsweise wegen Alters oder wegen voller...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Konkurrenzen

Rz. 1417 Der Anspruch nach § 1576 BGB ist gegenüber einem Anspruch nach §§ 1570 bis 1572, 1575 BGB subsidiär.[1476] Besteht gleichzeitig ein Anspruch nach § 1570 BGB wegen Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes und ein Anspruch nach § 1576 wegen Betreuung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes, kann ein über § 1570 BGB hinaus geltend gemachter Anspruchsteil wegen der Betreu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Checkliste: Unterhalt wegen Krankheit

Rz. 1231 Folgende Fragen sind von Bedeutung: Unterhalt wegen Krankheitmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Kindesunterhalt als Folgesache, § 137 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 (Alt. 1) FamFG

Rz. 207 Kindesunterhalt kann als Folgesache geltend gemacht werden, sofern es die Unterhaltspflicht gegenüber einem gemeinschaftlichen Kind betrifft mit Ausnahme des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger. Grundsätzlich wird Kindesunterhalt allerdings außerhalb des Scheidungsverbunds beantragt, da Unterhalt nicht erst ab Rechtskraft der Scheidung benötigt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Vorrang elterlicher Betreuung

Rz. 1075 Der Gesetzgeber hat sich für diesen Zeitraum für einen eindeutigen Vorrang der elterlichen Betreuung entschieden.[1105] Dies entspricht auch dem Kindeswohl. Die Einräumung des Vorrangs elterlicher Erziehung korrespondiert daher auch mit den sozialstaatlichen Regelungen hinsichtlich des Anspruchesmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 10. Bedeutung des zeitlichen Abstandes zur Scheidung

Rz. 165 Durch einen längeren zeitlichen Abstand zur Scheidung verringert sich das Maß der nachehelichen Solidarität; bei großem zeitlichem Abstand kann die nacheheliche Solidarität gänzlich entfallen. Rz. 166 Zitat BGH v. 21.9.2011 – XII ZR 173/09 [350] Vielmehr ist das Maß der hier begründeten nachehelichen Solidarität nach inzwischen über 30-jähriger Distanz zur Ehe und ebenso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1308 Den Berechtigten trifft die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatbestandsvoraussetzungen.[1381] Darüber hinaus hat er zur Leistungsfähigkeit des Pflichtigen vorzutragen. Es reicht nicht aus, dass sich der Berechtigte generell auf seine Erwerbsunfähigkeit beruft.[1382] Da auch eine Teilerwerbsunfähigkeit vorliegen könnte, hat er z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Chance angemessener Erwerbstätigkeit

Rz. 1326 Über die Prognosen hinsichtlich des Abschlusses der Ausbildung hinaus ist zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Lage auf dem Arbeitsmarkt und hinsichtlich der Persönlichkeit des Berechtigten eine realistische Chance darauf besteht, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden. Objektiv muss auf dem Arbeitsmarkt ein Bedarf an Arbeitskräften in dem in Betracht komme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. UÄndG von 1986 und KindRG von 1997

Rz. 17 Nachdem dies aber durch lebenslange Absicherung in vielen Fällen als ungerecht empfunden worden war, stärkte der Gesetzgeber die Eigenverantwortlichkeit der Ehegatten durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz von 1986.[20] Mit dieser Änderung wurden die Begrenzungs- und Befristungsmöglichkeiten nach §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S. 1 BGB geschaffen. Von den – damit erst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Künftiger Unterhalt

Rz. 183 Zukünftiger Unterhalt ab dem auf die letzte mündliche Verhandlung folgenden Monatsersten steht dem Hilfeempfänger als (zukünftiges) eigenes Recht zu, zu dessen Geltendmachung mittels gerichtlichen Unterhaltsantrags er mangels Forderungsübergangs auch berechtigt ist (eigene Verfahrensführungsbefugnis). Jedoch kann der Sozialleistungsträger – falls er für die Vergangen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 2. Der Anordnungsanspruch

Rz. 400 Ein Anordnungsanspruch besteht, wenn sich nach dem Ergebnis des summarischen Erkenntnisverfahrens ein materiell-rechtlicher Unterhaltsanspruch des Anspruchsstellers für das Gericht ergibt. Die einstweilige Anordnung muss nämlich gemäß § 49 Abs. 1 FamFG "nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt" sein. Die Formulierung des § 49 Abs. 1 F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Normzweck

Rz. 1335 Hat ein – nunmehr geschiedener – Ehegatte in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen, besteht ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach § 1575 Abs. 1 BGB , wenn er diese oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit, die den Unterhalt nachhaltig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Normzweck, Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1320 § 1574 Abs. 3 BGB normiert die Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten, sich ausbilden, fortbilden oder umschulen zu lassen, soweit dies zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit erforderlich ist. Dabei muss ein erfolgreicher Abschluss zu erwarten sein. An die Stelle der ansonsten bestehenden Erwerbsobliegenheit tritt die Ausbildungsobliegenheit.[1388] Diese O...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / b) Minderjährige Kinder in Ausbildung

Rz. 197 Ein minderjähriges Kind hat nach Vollendung des 15. Lebensjahres und/oder Beendigung der Vollschulzeitpflicht nicht nur einen Unterhaltsanspruch nach § 1610 Abs. 2 während der (Berufs-)Ausbildungszeit, sondern das Recht auf eine angemessene Ausbildung, die es in die Lage versetzt später seinen Unterhalt selbst durch eigene Erwerbstätigkeit sicherzustellen.[257] Aller...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1237 Der Anspruch auf Zahlung von Erwerbslosenunterhalt gem. § 1573 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der bedürftige Ehegatte – ohne Anspruch wegen Kinderbetreuung, § 1570 BGB, Alters, § 1571 BGB oder Krankheit, § 1572 BGB – nicht in der Lage ist, eine angemessene Arbeitstätigkeit zu finden. Es bestehen fünf Anspruchsvoraussetzungen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / III. Beweislast, Streitwert

Rz. 387 Die Beweislast ist in Unterhaltsverfahren immer abhängig vom materiellen Recht, das heißt auch bei einem negativen Feststellungsantrag muss der Antragsgegner trotz der umgekehrten Beteiligtenstellung den Unterhaltsanspruch, dessen er sich berühmt, darlegen und beweisen wie bei einem von ihm selbst erhobenen Unterhaltsleistungsantrag.[578] Der Streitwert eines negative...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / i) Obliegenheit des Unterhaltsschuldners

Rz. 807 Nach Ansicht des BGH obliegt es dem Unterhaltsschuldner, mögliche Steuervorteile aus dem Realsplitting zu nutzen.[603] Dies gilt aber soweit sich die Verpflichtung aus einem Anerkenntnis oder einer rechtskräftigen Verurteilung ergibt, bzw. diese freiwillig erfüllt wird.[604] Da die steuerlichen Voraussetzungen des Realsplittings eine tatsächliche Unterhaltszahlung (§ 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / m) Verjährung

Rz. 815 Bei dem Anspruch auf Ausgleich des Steuernachteils infolge der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting handelt es sich nicht um einen begrenzten Unterhaltsanspruch i.S.v. § 1585b Abs. 3 BGB. § 1585b Abs. 3 BGB ist deshalb weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar.[615] Hieraus folgt, dass der Ausgleich des Steuernachteils noch verlangt werden kann, solange eine Zustim...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / aa) Inhalt des Barunterhalts

Rz. 551 Grundsätzlich ist der Unterhaltsanspruch als Geldschuld durch Barzahlung, monatlich im Voraus, zu erfüllen, es sei denn, er wird durch Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes (Betreuungsunterhalt, § 1606 Abs. 3 Satz 2) erbracht. Eine Abweichung von diesem Grundsatz ist möglich, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 897 Die eheliche Unterhaltspflicht ist begründet in der mit der Eheschließung füreinander übernommenen Verantwortung. Diese beiderseitige Verantwortung dauert bis zur Scheidung fort. Nachehelich besteht sie grundsätzlich nicht.[889] Nach § 1569 BGB trägt jeder Ehegatte nach Scheidung der Ehe die Eigenverantwortung, für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Begriff und Art der Ausbildung

Rz. 1346 Der Begriff der Ausbildung ist sehr weit gefasst. Erforderlich ist ein anerkanntes Berufsausbildungsverhältnis, verbunden mit einem bestimmten Ausbilder und einem bestimmten Ausbildungsplan. Es muss sich dabei um eine vom Arbeitsamt anerkannte Maßnahme der Weiterbildungsförderung i.S.d. SGB III handeln. Firmeninterne Qualifikationsmaßnahmen fallen nicht darunter.[14...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Erwartung einer angemessenen Erwerbstätigkeit

Rz. 1364 Der Berechtigte hat die von ihm erstrebte Ausbildung unter dem Aspekt realistischer Erwerbschancen auf dem Arbeitsmarkt zu wählen. Besteht keine berechtigte Aussicht, nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, scheidet ein Ausbildungsanspruch nach § 1575 BGB aus.[1418] Diese Erwartung ist auch dann nicht gegeben, wenn zw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Ansprüche aus Vollstreckungsrecht

Rz. 1038 Eine Schadenersatzverpflichtung kann auch entstehen, wenn aus einem Beschluss nach § 116 Abs. 3 S. 2 und 3 FamFG vollstreckt wird, der im Rechtsmittelverfahren abgeändert wurde. Schadenersatz wird jedoch nur dann geschuldet, wenn der Schaden durch die Vollstreckung des Beschlusses oder durch Zahlung, die der Schuldner zur Abwendung der Vollstreckung geleistet hat, e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Anspruchsvoraussetzungen nach § 1575 Abs. 2 BGB

Rz. 1365 Während die Anwendung des § 1575 Abs. 1 BGB voraussetzt, dass eine Ausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen worden ist, setzt der Anspruch nach § 1575 Abs. 2 BGB grundsätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung oder angemessene Berufserfahrung voraus.[1420] Die Definition der darauf gegründeten Fortbildung und Umschulung wird abgeleitet von § 77 SGB III mit de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / VI. Die verfahrensrechtlichen Auskunftspflichten, §§ 235, 236 FamFG

Rz. 101 Der Gesetzgeber hat im Rahmen des FamFG mit den verfahrensrechtlichen Auskunftspflichten nach §§ 235 und 236 FamFG ein zusätzliches Regelungselement für das streitige Unterhaltsverfahren geschaffen, um dieses zu beschleunigen und zu fördern. Zwar bestand schon nach § 643 ZPO a.F. die Möglichkeit einer Auskunftseinholung durch das Gericht. Jedoch stand diese im Ermess...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / II. Überblick über die Unterschiede zum Unterhalt des minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kind

Rz. 657 Grundsätzlich ist die Anspruchsgrundlage und damit auch die Anspruchsvoraussetzungen die gleiche bzw. die gleichen. Der Unterhaltsanspruch des minderjährigen und des volljährigen Kindes sind identisch. Die unveränderte Fortdauer des die Unterhaltspflicht begründenden Verwandtschaftsverhältnisses über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus ist Wesensteil des Verwandte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / e) Ausnahme bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs kraft Gesetzes?

Rz. 62 Welche Konsequenzen der kraft Gesetzes erfolgte Ausschluss des Versorgungsausgleichs auf die Möglichkeit der Anwendung des § 1578b Abs. 2 BGB hat, ist noch nicht abschließend entschieden. Rz. 63 Beim Ausschluss kraft Gesetzes macht der Gesetzgeber bewusst eine Ausnahme vom Halbteilungsgrundsatz. Soweit der gesetzliche Ausschlussgrund greift, wird eben nicht hälftig aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / cc) Einkünfte des Kindes aus Gebrauchsvorteilen

Rz. 252 Auch Gebrauchsvorteile, wobei es sich bei solchen Gebrauchsvorteilen des minderjährigen Kindes in der Praxis regelmäßig um einen Wohnvorteil handelt, reduzieren den Barbedarf des minderjährigen Kindes. Rz. 253 Im Barbedarf eines minderjährigen Kindes nach den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle sind Wohnkosten enthalten. Lebt das minderjährige Kind bei einem Elter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / d) Bedürftigkeit und Jugendstrafe

Rz. 272 Als nicht regelmäßiger aber doch in der Praxis möglicher Sachverhalt sind die Auswirkungen einer Jugendstrafe, die der minderjährige Unterhaltsberechtigte verbüßt, auf seine Bedürftigkeit zu erörtern. Rz. 273 Während der minderjährige Unterhaltsberechtigte seine Jugendstrafe verbüßt, sind seine wesentlichen Unterhaltsbedürfnisse wie Wohnung, Verpflegung, Gesundheits- ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / c) Die Großelternhaftung

Rz. 492 Wesentlicher Anwendungsbereich neben der Frage der Barunterhaltsverpflichtung des betreuenden Elternteils ist die Haftung der Großeltern für ihre Enkelkinder nach § 1607. Das (Enkel-)Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen seine Großeltern, wenn und soweit die Leistungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils den Kindesunterhalt nicht oder nicht vollständig abdecken...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Umfang und Dauer des Anspruches

Rz. 1306 Nach § 1573 Abs. 2 BGB besteht der Aufstockungsunterhalt der Höhe nach im Unterschiedsbetrag zwischen dem vollen Unterhalt und den Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit. Er erlischt, wenn die Einkünfte aus der angemessenen Erwerbstätigkeit den vollen Unterhalt decken. Wieder aufleben kann der Anspruch dann, wenn die Einkünfte aus der angemessenen Erwerbstätigk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / III. Leistungsfähigkeit

Rz. 7 Das Kind hat nur einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern, wenn und soweit diese bzw. der barunterhaltspflichtige Elternteil leistungsfähig sind bzw. ist. Diese Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners muss während des Zeitraums bestehen, für den Zahlung von Unterhalt aufgrund bestehender Bedürftigkeit begehrt wird.[12] Nach § 1603 Abs. 1 sind Eltern nicht unterh...mehr