Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung

Rz. 832 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.89: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 727) wegen: Zahlungsanspruch Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers. Namens und im Auftrag des Antrags...mehr

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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§ 15 Familienrecht / f) Obliegenheit des Gläubigers zur Erwerbstätigkeit

Rz. 352 Jeder Ehegatte ist in der Regel nach Ablauf eines Trennungsjahres zur Erwerbstätigkeit verpflichtet sowie für die Zeit ab Scheidung gemäß § 1569 BGB verpflichtet, sich selbst zu unterhalten. Nur soweit ihm das objektiv nicht möglich ist, kann er gemäß §§ 1570 bis 1576 BGB nachehelichen Unterhalt verlangen. § 1569 stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vor...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.3.2 Einkommensfreibeträge der Eltern, des verwitweten Elternteils und des getrennt lebenden Elternteils

Rz. 18 Generell gilt, dass eine Anrechnung von Elterneinkommen (oder Einkommen eines Elternteils) während einer Berufsausbildung nur dann erfolgen darf, wenn der behinderte Mensch während der besonderen Leistung (§ 117) mit Anspruch auf Ausbildungsgeld dort tatsächlich lebt (vgl. BSG, Urteil v. 18.5.2010, B 7 AL 36/08 R, und Urteile v. 14.5.2014, B 11 AL 3/13R, B 11 AL 20/13...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Einkommensanrechnung auf das Ausbildungsgeld (§ 122; Bedarfssätze nach §§ 123 bis 125) von jungen Menschen mit Behinderungen, das im Zusammenhang mit besonderen Leistungen (§ 117) gewährt wird. Es handelt sich dabei um eine vorrangige und abschließende Sonderregelung gegenüber der Einkommensanrechnung bei der Berufsausbildungsbeihilfe (§ 122 A...mehr

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§ 10 Ehe und Erbe / D. Begriffe

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Kindergeld / 13.6 Kindergeldanspruch bei Kindern mit eigenen Kindern

Ein Unterhaltsanspruch, welcher der nicht verheirateten Tochter des Kindergeldberechtigten gegen den Vater ihres Kindes zusteht[1], ist für die Berücksichtigung als arbeitsuchendes, sich in Berufsausbildung befindendes Kind usw. ohne Bedeutung.[2]mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Verhältnis des Freibetrags für auswärtige Ausbildung (§ 33a Abs 2 EStG) zum Familienleistungsausgleich (§§ 31, 32 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Eltern sind zivilrechtlich verpflichtet, den Unterhalt ihres Kindes in angemessener Höhe zu tragen (vgl §§ 1601ff BGB). Den finanziellen Belastungen können die Eltern nicht ausweichen, solange sie hinreichende > Einkünfte erzielen. Deshalb ist es verfassungsrechtlich geboten, das > Einkommen der Eltern in Höhe des Existenzminimums eines unter...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / I. Die Rückstandsvoraussetzungen beim gesetzlichen Unterhaltsanspruch

Rückstände auf Unterhalt können bekanntlich nur in drei Fällen verlangt werden, die § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB für den Verwandtenunterhalt abschließend aufzählt: Wenn der Verpflichtete aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, im Falle des Verzugs und im Fall der Rechtshängigkeit des Anspruchs auf Unterhalt. Die Aufforderung alleine, ü...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / II. Vertretungsbefugnis für Unterhaltsansprüche bei nicht miteinander verheirateten, gemeinsam sorgeberechtigten Eltern

Sachverhalt: [8] Die nicht miteinander verheirateten Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. Zum Umgang haben sie im April 2022 eine Regelung getroffen, wonach die Betreuung an den Wochenenden und in den Schulferien hälftig aufgeteilt wird. Im Übrigen sollten die Kinder, abhängig vom Dienstplan des Vaters, an 7 Tagen im Monat (jeweils beginnend mit dem Vorabend ab 18:00 Uhr) vo...mehr

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FF 10/2025, Ersatzhaftung d... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller wendet sich gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für sowohl einen Stufenantrag auf Auskunft und Zahlung des sich nach Auskunft ergebenden Unterhalts als auch einen bezifferten Antrag auf laufenden und rückständigen Unterhalt. [2] Der Antragsteller ist der am … geborene Sohn der Antragsgegner. Er lebt mit seiner Lebensgefährtin G. und ...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 5. Die verfahrensrechtliche Konstellation

Dem BGH ist bewusst, dass mit seiner Rechtsprechung eine bisher nicht gekannte Konstellation eintreten kann: Das Kind kann jeweils als Antragsteller, jeweils vertreten durch einen Elternteil, Unterhaltsansprüche gegen beide Eltern geltend machen. Nach Auffassung des XII. Senats ist dies aber unbedenklich zulässig, weil die Eltern als Teilschuldner nach § 1606 BGB in Anspruch...mehr

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FF 10/2025, Rechtsprechung ... / 6.4 KG, Beschl. v. 16.4.2025 – 16 UF 44/24

1. Der in der Beschwerdeinstanz erklärte Beteiligtenwechsel ist zulässig, wenn der bislang für das minderjährige Kind aufgetretene Elternteil nach Volljährigkeit des Kindes in das Verfahren als antragstellender Beteiligter eintritt und den Unterhaltsanspruch des Kindes als familienrechtlichen Ausgleichsanspruch weiterverfolgt 2. Einer Zustimmung des Antragsgegners bedarf es n...mehr

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FF 10/2025, Ersatzhaftung d... / Leitsatz

1. Gemäß § 1602 BGB ist unterhaltsberechtigt nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Will ein erwachsenes, gesundes Kind seine Eltern auf Unterhalt in Anspruch nehmen, sind an die Beurteilung, dieses sei außerstande, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, strenge Anforderungen zu stellen. Als Ursache der Bedürftigkeit können etwa eine Ausbildung oder die B...mehr

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FF 10/2025, Wege zu einem z... / III. Überlegungen zu einer Reform des Kindesunterhalts

Die eingangs erwähnte gesetzliche Ausrichtung des Kindesunterhalts am sog. Residenzmodell wird der Lebensrealität in getrennten Familien immer weniger gerecht. Eltern, die während des Zusammenlebens Erwerbstätigkeit, Haushaltsführung und vor allem Kinderbetreuung untereinander aufgeteilt haben, wollen dieses Modell häufig auch nach Scheitern der Partnerschaft weiterführen. S...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 4. Interessenkollision

Zwischen dem jeweils vertretenen Elternteil und dem Kind könnte eine Interessenkollision entstehen, wenn es gleichzeitig um eine anteilige Unterhaltspflicht/einen anteiligen Unterhaltsanspruch geht. Denn die Höhe des Kindesunterhalts beeinflusst die Höhe des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt. Diesen Interessenkonflikt nimmt der BGH als grundsätzlich gegeben hin.[12] Im – prak...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 3. Vertritt der Vater dann alleine?

Führt der bei einem Elternteil verwirklichte Ausschlussgrund auch zu dem Ausschluss des anderen Elternteils, der von diesem Ausschlussgrund nicht betroffen ist? Wirkt sich also das Verbot des Insichprozesses auf Seiten der Mutter auch auf der Seite des Vaters aus? Das hatte der BGH in seiner früheren Rechtsprechung angenommen, gibt diese Rechtsprechung jedoch jetzt auf.[11] Z...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 1. Obhut- oder Wechselmodell?

Würde dem Vater die Obhut über die Kinder zustehen, hätten wir wegen § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB kein Problem: Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen. Im eigenen Namen kann der Vater die Ansprüche nicht geltend machen, w...mehr

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FF 10/2025, Wege zu einem z... / V. Reform des Betreuungsunterhalts § 1615l BGB

Die durch die Betreuung gemeinschaftlicher Kinder verursachte Bedürftigkeit eines Elternteils begründet Unterhaltsansprüche nach § 1361, 1570 BGB und, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, nach § 1615l BGB. Eine Zusammenführung aller Tatbestände in einer Norm befürwortet die Kommission nicht. Die bisherige Gesetzessystematik hat sich bewährt. Sie berücksichtigt...mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / 4. Rangfolge nach § 1609 BGB

Der Kern des modernen Unterhaltsrechts ist das Kindeswohl. § 1609 BGB ordnet daher minderjährige Kinder und ihnen nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gleichgestellte volljährige Kinder an die Spitze der Rangfolge. Daraus erwächst für den Unterhaltsschuldner eine Reihe gesteigerter Pflichten: Nach § 1603 Abs. 2 BGB besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners. U...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 2. Hinweis der Bundesrechtsanwaltskammer:

Zum Thema "Digitalisierung der Justiz" erteilt die BRAK unter dem 25.7.2024 den folgenden Hinweis: Zitat "Seit dem 17.7.2024 können Anwältinnen und Anwälte schriftformbedürftige Erklärungen auch gescannt beim Gericht einreichen. Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz, das im Wesentlichen am 17.7.2024 in Kraft getreten ist, wurde der rechtliche Rahmen hierfür we...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 1. Ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich?

Wird das ein Unterhaltsverfahren einleitende Auskunftsbegehren wie üblich durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt übersandt, ist wegen § 174 BGB eine Vollmacht beizufügen. Einer besonderen Vollmacht bedarf es auch, wenn das Jugendamt nach Beendigung einer Beistandschaft wegen Volljährigkeit (§§ 1715 Abs. 2, 1713 BGB) auf Ersuchen des Volljährigen Auskunft verlangt.[3] S...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 2. Der ehebedingte Nachteil

Entscheidendes Kriterium bei § 1578b BGB ist der ehebedingte Nachteil. Er liegt vor, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte ehebedingt von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit absieht, eine bereits ausgeübte Tätigkeit aufgibt oder teilweise aufgibt, auch bei Nachteilen infolge eines ehe- oder familienbedingten Arbeitsplatzwechsels. Der Nachteil muss kausal auf das konkret pr...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 6. Vertretung des Kindes durch verheiratete Eltern im Unterhaltsverfahren beim Wechselmodell

Die verheirateten und getrenntlebenden Eltern hatten ein Wechselmodell für die Betreuung ihrer vier Söhne vereinbart. Die Mutter beabsichtigte, Kindesunterhalts-ansprüche gegen den Vater geltend zu machen und beantragte im Rahmen von § 1628 BGB, ihr insoweit die Entscheidungsbefugnis zu übertragen. Diesem Antrag gab das Familiengericht statt, das OLG Karlsruhe[14] hebt die E...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 2. Der Vater vertritt die Kinder, die Mutter nicht

Nach § 1626 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 BGB vertreten gemeinsam sorgeberechtigten Eltern das Kind grundsätzlich gemeinschaftlich. Danach wäre der Vater zwar vertretungsbefugt, allerdings nur zusammen mit der Mutter. Nach § 1629 Abs. 2 S. 1 und 2 BGB können der Vater und die Mutter das Kind insoweit nicht vertreten, als nach § 1824 BGB ein Betreuer von der Vertretung des Betreuten a...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 1. Der Verwirkungstatbestand der verfestigten Lebensgemeinschaft

Nach § 1579 Nr. 2 BGB kann die Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs eintreten, wenn der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Der BGH hat die Voraussetzungen nach einer Dauer von 2-3 Jahren im Regelfall angenommen, wenn nicht aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls schon früher auf eine hinreichende Verfestigung geschlossen werden kann, insbesondere...mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land (Antragsteller) macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse gegen den Antragsgegner Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der 1974 geborene Antragsgegner ist Vater der im Mai 2012 geborenen Tochter J., die seit der Trennung der Eltern im Jahr 2014 im Haushalt der Kindesmutter lebt. Nachdem der Antragsgegner zuvor länge...mehr

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Mietverträge unter Angehöri... / 4.1.1 Einkommens- und vermögenslose Kinder

Ein Mietverhältnis, das Eltern mit ihrem volljährigen und unterhaltsberechtigten Kind abschließen, ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn das Kind die Mietzahlungen an die Eltern im Wesentlichen aus dem Barunterhalt der Eltern leistet. Allein die Tatsache, dass das Kind die Miete im Wesentlichen aus dem Barunterhalt der Eltern leistet, führt danach nicht zur Ablehnung d...mehr

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Familienangehörige des Arbe... / 3.2 Sachbezüge

Als Arbeitsentgelt gelten wie bei allen Beschäftigten die Einnahmen aus dem Beschäftigungsverhältnis. Dazu gehören auch Sachbezüge.[1] Sachleistungen gelten jedoch nur dann als Arbeitsentgelt, wenn sie als Gegenleistung für die abhängige Arbeit und nicht wegen der Verpflichtung – z. B. der Ehegatten – zum gegenseitigen Unterhalt[2] erbracht werden. Wichtig Verpflegung, Unterk...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Kapitalabfindung

Kapitalabfindungen zur Abgeltung in der Vergangenheit entstandener sowie künftig entstehender Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten sind mangels Zwangsläufigkeit regelmäßig nicht gem. § 33 EStG abziehbar.[1] Im Zahlungsjahr ist nur der Betrag abziehbar, der dem Unterhaltsbedarf nach § 33a Abs. 1 EStG im Jahr der Einmalzahlung entspricht.[2]mehr

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Rückstellungen / 2.2 Wahrscheinlichkeit – Abgrenzung zu Eventualverbindlichkeiten

Nicht jede mögliche Außenverpflichtung ist rückstellungsfähig. Es muss eine Mindestwahrscheinlichkeit für die Inanspruchnahme geben. IAS 37.23 setzt diese Wahrscheinlichkeit auf 51 %. Ein drohender Abfluss von Ressourcen ist erst dann rückstellungsfähig, "wenn mehr dafür als dagegen spricht". Dies entspricht der in Deutschland vom BFH vertretenen Auffassung. Nach dessen Rech...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / V. Regelungen zum nachehelichen Unterhalt

Rz. 36 In vorsorgenden Eheverträgen sind Regelungen, die den nachehelichen Unterhalt einschränken, extrem kritisch, da sie in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreifen. Sie sollten daher in den Fällen, in denen bereits weitere Bereiche umfangreich einschränkend geregelt wurden, möglichst ganz vermieden werden, um im Rahmen der Gesamtschau nicht den Vorwurf der Si...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Notarkosten

Rz. 50 Der Geschäftswert für die Änderung des Güterstandes ermittelt sich gem. § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG aus der Summe der jeweils modifizierten Reinvermögen beider Ehegatten im Zeitpunkt der Beurkundung. Die Vermögensmassen der Ehegatten sind dabei grds. getrennt voneinander zu betrachten und erst anschließend gem. § 35 GNotKG zu addieren. Auch die Modifizierung des Gü...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2 Keine überwiegenden Interessen anderer Kinder

Rz. 120 Gemäß § 1769 BGB darf die Annahme eines Volljährigen nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen. Die Annahme setzt aber keine Einwilligung der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden voraus. Ob ihre – ggf. auch erheblichen – Interessen überwiegen, ist aufgrund einer umfassenden A...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.3 Leistungsverpflichtete

Rz. 14 Abs. 2 bestimmt zum einen die Auskunftsverpflichtung Leistungsverpflichteter. Damit sind vorrangig Personen gemeint, die gegenüber dem Antragsteller oder Bezieher laufender Leistungen unterhaltspflichtig sind. Es handelt sich insoweit um eine Spezialvorschrift, neben der § 99 SGB X keinen Anwendungsbereich mehr hat (vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88 ). § 37 SG...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt allgemeine Pflichten Dritter zur Auskunftserteilung in Angelegenheiten von Beziehern laufender Leistungen nach dem SGB III oder in Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Damit werden Dritte zu bestimmten Auskünften generell verpflichtet, insoweit kommt es auf eine Einzelfallprüfung nicht an. Ziel der Regelung ist die R...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.4.1 Rechtliche Gründe

Rechtliche Gründe können sich aus dem Gesetz (Unterhaltspflicht, Schadensersatz z. B. infolge deliktischer Haftung), aus Verfügungen der Behörden (Aufforderung zur Beseitigung eines polizeiwidrigen Zustands) oder aus Verträgen ergeben und dürfen vom Steuerpflichtigen nicht selbst gesetzt sein.[1] Verneint wurde z. B. die rechtliche Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen, Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gesetzlicher Unterhaltsanspruch der ausgleichsberechtigten Person (Abs. 1).

Rn 7 Gem I muss sich die Kürzung der Versorgung der ausgleichspflichtigen Person nachteilig auf einen der ausgleichsberechtigten Person gg die verpflichtete Person zustehenden gesetzlichen Unterhaltsanspruch auswirken. Erforderlich ist daher, dass der ausgleichsberechtigten Person ohne die aufgrund des VA eingetretene Versorgungskürzung überhaupt ein gesetzlicher Unterhaltsa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1615l BGB – Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt.

Gesetzestext (1) 1Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. 2Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen. (2) 1Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1614 BGB – Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung.

Gesetzestext (1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden. (2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt zu bestimmen hatte, für einen den Umständen nach angemessenen Zeitabschnitt befreit. A. Verzicht. Rn 1 Verzich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1615n BGB – Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt.

Gesetzestext 1Die Ansprüche nach den §§ 1615l, 1615m bestehen auch dann, wenn der Vater vor der Geburt des Kindes gestorben oder wenn das Kind tot geboren ist. 2Bei einer Fehlgeburt gelten die Vorschriften der §§ 1615l, 1615m sinngemäß. A. Ansprüche bei Tod des Vaters. Rn 1 Die Ansprüche von Mutter und Kind aus §§ 1615l und 1615m richten sich gg die Erben des Vaters. Dabei han...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs.

Rn 32 Ein Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs kommt insb dann in Betracht, wenn der Unterhalt wegen Zusammenleben mit einem neuen Partner oder wegen massiver Behinderung des Umgangsrechts verwirkt war. Gibt er diese Beziehung auf oder ändern sich die Umstände bzgl des Umgangsrechts in einer Weise, die vor Eintritt der die Unzumutbarkeit begründeten Umstände bestanden hat ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beginn und Ende des nachehelichen Unterhaltsanspruchs.

Rn 10 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entsteht am Tag der Rechtskraft der Scheidung (BGH FamRZ 88, 370). Der Nachscheidungsunterhalt ist mit dem Trennungsunterhalt nicht identisch (BGH FamRZ 99, 1497). Vor Entstehung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs kann eine wirksame Mahnung nicht erfolgen (BGH FamRZ 88, 370). Wenngleich der Anspruch vor Rechtskraft der Scheid...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1586a BGB – Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs.

Gesetzestext (1) Geht ein geschiedener Ehegatte eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft ein und wird die Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder aufgelöst, so kann er von dem früheren Ehegatten Unterhalt nach § 1570 verlangen, wenn er ein Kind aus der früheren Ehe oder Lebenspartnerschaft zu pflegen oder zu erziehen hat. (2) 1Der Ehegatte der später aufgelösten Ehe haftet vor dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1615 BGB – Erlöschen des Unterhaltsanspruchs.

Gesetzestext (1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit dem Tode des Berechtigten oder des Verpflichteten, soweit er nicht auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit oder auf solche im Voraus zu bewirkende Leistungen gerichtet ist, die zur Zeit des Todes des Berechtigten oder des Verpflichteten fällig sind. (2) Im Falle des Todes des Berechtigte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Wegfall eines Unterhaltsanspruchs nach § 1573.

Rn 7 Die Unterhaltsberechtigung des Ehegatten nach § 1573, die bislang wegen Arbeitslosigkeit, unzureichenden Verdienstes oder Wegfalls einer angemessenen, den Unterhalt ganz oder teilw nicht nachhaltig sichernden Erwerbstätigkeit gegeben war, geht in eine solche wegen Alters über, weil der Berechtigte nunmehr aus diesem Grund nicht mehr auf ein Einkommen aus einer Erwerbstä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 2 S 2 und Abs 3: Sonderfall: Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

I. Alleinvertretung in Unterhaltssachen, Abs 2 S 2. Rn 15 Unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, ist bei gemeinsamer elterlicher Sorge gem II 2 der Elternteil zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen berechtigt, in dessen alleiniger Obhut sich das Kind befindet. Entscheidend sind die tatsächlichen Betreuungsverhältnisse (Bambg FamRZ 85, 632; Nürnbg Fa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unterhaltsansprüche.

Rn 2 Durch Abs 1 werden die Vorschriften zum Familienunterhalt, Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt auf die unwirksame Ehe mit der Folge erstreckt, dass der nicht wirksam Verheiratete ab der Trennung so gestellt wird, als wenn die Ehe wirksam geschlossen worden wäre. Unterhaltsansprüche sind jedoch ausgeschlossen, wenn beide Personen bei der Eheschließung noch n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1586b BGB – Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten.

Gesetzestext (1) 1Mit dem Tod des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über. 2Die Beschränkungen nach § 1581 fallen weg. 3Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. (2) Für die Berechnung des Pflichtteils ble...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen,...mehr