Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / c) Musterfälle: Ansprüche der Waisen/Kinder (Barunterhalt)

aa) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Rz. 80 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / aa) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 80 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / dd) Alleinverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 83 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / cc) Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 82 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / ff) Alleinverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 85 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / hh) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 87 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 30 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann/Vater 1.562,50 EUR (62,5 % von 2.500,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Ehefrau/Mutter 937,50 EUR (...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / jj) Doppelverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 89 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 30 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann/Vater 1.562,50 EUR (62,5 % von 2.500,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Ehefrau/Mutter 937,50 EU...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / ll) Doppelverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 91 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 30 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann/Vater 1.562,50 EUR (62,5 % von 2.500,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Ehefrau/Mutter 937,50 EU...mehr

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Beitragspflichtige Einnahme... / 1.8.4 Keine Anrechnung

Eine Anrechnung von Einnahmen des anderen Ehegatten/Lebenspartners darf nach den Beitragsverfahrensgrundsätzen-Selbstzahler in bestimmten Fällen nicht erfolgen: Überschreiten die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 2.906,25 EUR, 2025: 2.756,25 EUR) oder sind sie höher als die Einnahmen des nicht in der gesetzlichen Kranke...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Einstweilige Verfügung auf Zahlung

Rz. 824 Die Durchsetzung fälliger Vergütungsansprüche im Wege der einstweiligen Verfügung ist in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich anerkannt, der Höhe nach beschränkt auf die Pfändungsfreibeträge nach § 850c ZPO.[1357] An die Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Erfüllungsverfügung werden wegen der damit verbundenen Risiken für den Arbeitgeber hohe Anforderun...mehr

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Hinterbliebenenrente / Zusammenfassung

Begriff Hinterbliebene erhalten nach dem Tod eines Versicherten sowohl in der Renten- und Unfallversicherung als auch in der Alterssicherung der Landwirte laufende Geldleistungen. Die Rente soll pauschalierend an die Stelle des durch den Tod der versicherten Person weggefallenen Unterhaltsanspruchs treten. In der Renten- und Alterssicherung der Landwirte gehören die Hinterbl...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / bb) Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 81 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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Student: Versicherungsrecht... / 5.2 Zeitlicher Aufwand und wirtschaftliche Bedeutung

Ohne Arbeitgeberstellung liegt eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit vor, wenn die selbstständige Tätigkeit von dem zeitlichen Aufwand und der wirtschaftlichen Bedeutung her das Studium deutlich übersteigt. Damit bestimmt diese die Lebensführung des Studenten. Bei der Prüfung, ob das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit die Hauptquelle zur Bestrei...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / ee) Alleinverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 84 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / gg) Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 86 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann/Vater 1.562,50 EUR (62,5 % von 2.500,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Ehefrau/Mutter 937,50 EUR (3...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / ii) Doppelverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 88 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann/Vater 1.562,50 EUR (62,5 % von 2.500,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Ehefrau/Mutter 937,50 EUR...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / d) Vierte Stufe: Anteile fixe Kosten

Rz. 49 Hat man das Nettoeinkommen ermittelt, die Fixkosten abgesetzt und die Unterhaltsquote errechnet, kommt der vierte Schritt (4. Stufe). Nun muss der Anteil des Unterhaltsberechtigten an den Fixkosten wieder hinzuaddiert werden. Dafür dient die Tabelle 3 (siehe Rdn 31). Rz. 50 Bei der Berechnung eines Unterhaltsschadens in einer Doppelverdienerehe ist eine Besonderheit zu...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / kk) Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 90 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann/Vater 1.562,50 EUR (62,5 % von 2.500,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Ehefrau/Mutter 937,50 EUR...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2.3 Berufsmäßigkeit

Eine kurzfristige Beschäftigung ist dann nicht mehr sozialversicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Arbeitsentgelt 603 EUR monatlich überschreitet. Bei Beschäftigungen mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt bis zu 603 EUR ist die Berufsmäßigkeit also nicht zu prüfen. Die Arbeitsentgeltgrenze von 603 EUR ist ein Monatswert, der auch dann gilt, wenn...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / III. Strafrechtliche Relevanz

Rz. 260 Bei der unsachgemäßen Verrechnung von Fremdgeldern bzw. deren unsachgemäßen Verwendung kommt grds. neben berufsrechtlichen Sanktionen der Straftatbestand der Untreue gem. § 266 StGB in Betracht. Das Gesetz sieht hierfür bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Bei der Verrechnung von Unterhaltsansprüchen hat z.B. das OLG Köln (Anwaltsblatt 1999, 60...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / b) Technik der Unterhaltsberechnung

Rz. 79 Auch hier ist die Heranziehung des Blankovordrucks der erste Schritt. Dort können bereits während des Mandantengesprächs die entsprechenden Daten eingetragen werden. Grundlage ist das Nettoeinkommen des verstorbenen Ehemannes/Vaters. Hiervon werden die Fixkosten abgezogen. Sodann wird die Unterhaltsquote des Kindes (Waisen) aus der Tabelle 1 (siehe Rdn 29) abgelesen. ...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die Regulierung von Personenschäden wird in der Praxis häufig unterschätzt. Tatsächlich erfordert sie vertiefte Kenntnisse in einer Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter das allgemeine zivilrechtliche Haftungsrecht, das Verkehrsrecht, die Produkthaftung, die Arzthaftung, das Medikamenten- und Medizinproduktehaftungsrecht, die Tierhalterhaftung, das Luftfahrtrecht, das ...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / I. Grundlagen

Rz. 93 Der Haushaltsführungsschaden im Tötungsfall ist ein Anspruch der Hinterbliebenen und als solcher ein Unterhaltsschaden. Hinterbliebene in diesem Sinne sind Ehepartner und Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sowie eigene und adoptierte Kinder des Getöteten. Rz. 94 Inwieweit auch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen Anspruch auf Ersatz des Hau...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 2 Verfügbare persönliche Einkünfte

Zu den maßgebenden Einkünften zählen alle Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Renten, Versorgungsbezüge u. Ä. sowie alle weiteren Einnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Dazu gehören auch Entgeltersatzleistungen (z. B. Kranken-, Über...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Umfang der Bewilligung und Zwangsvollstreckung

Rz. 513 Eine PKH-Bewilligung gilt nur für den jeweiligen Rechtszug. Ist Folge des gerichtlichen Verfahrens, dass ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, so muss für die Zwangsvollstreckung gesondert PKH beantragt werden (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nur wenn lediglich die Vollziehung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen oder vo...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / 2. Die neue Düsseldorfer Tabelle

Die Ruhe an der "Gesetzgebungs-Front", das Ausbleiben von Änderungen im Unterhalts- und Sozialrecht, wirkt sich natürlich auch auf die Düsseldorfer Tabelle[16] aus: Abgesehen von der geringfügigen, durch die Mindestunterhaltsverordnung bereits vorgezeichneten Erhöhung der Unterhaltsbedarfssätze um vier EUR monatlich und der Erhöhung des Kindergeldes ebenfalls um vier EUR gab...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung

Rz. 832 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.89: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 727) wegen: Zahlungsanspruch Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers. Namens und im Auftrag des Antrags...mehr

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ZErb 01/2026, Erbrecht in Europa

Rembert Süß (Hrsg.) 5. Auflage 2025 1824 Seiten, 199 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-150-6 Der von Rembert Süß herausgegebene Band "Erbrecht in Europa" ist kurz vor dem Jahresende 2024 in der 5. Auflage erschienen und damit bereits ein Klassiker auf dem Gebiet des Internationalen Erbrechts. Das Buch gliedert sich in zwei Hauptteile, nämlich einen Allgemeinen Teil und in die Lä...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 3. 6-Stufenmodell zur Ermittlung des Unterhaltsschadens

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Elternunterhalt / 7.5.2 Der Unterhaltsanspruch gegen den getrennt lebenden Ehegatten

Leben die Ehegatten in Trennung, ist die Trennungsunterhaltsverpflichtung im Sinne des § 1361 BGB nach den üblichen Kriterien zu bemessen. Der unterhaltspflichtige Ehegatte muss dann höchstens die Hälfte des bereinigten Gesamteinkommens als Trennungsunterhalt zahlen (Halbteilungsgrundsatz). Der Selbstbehalt beläuft sich auf 1.280 EUR bzw. 1.080 EUR falls nicht erwerbstätig. ...mehr

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Elternunterhalt / 2.2 Der Anspruchsübergang nach § 94 SGB XII

Der Unterhaltsanspruch der Eltern gegen die Kinder geht, nachdem das Sozialamt in Vorleistung getreten ist, gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII bis zur Höhe der gewährten Leistungen auf den Sozialhilfeträger über. Das Sozialamt kann dann also den Unterhaltsanspruch, den der Vater oder die Mutter gegen das Kind haben, im eigenen Namen gegen das Kind geltend machen. Voraussetzung...mehr

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Elternunterhalt / 5.1.1 Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch

Nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII geht mit dem Unterhaltsanspruch auch der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch über. Damit hat das Sozialamt zum einen den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 1605 BGB. Dieser Anspruch richtet sich zwar erst einmal nur gegen das Kind selbst als Unterhaltsverpflichteten, sodass der Ehegatte des Kindes nicht zur Auskunftserteilung verpfl...mehr

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Elternunterhalt / 4.2 Der weitere Ablauf nach Erhalt der Rechtswahrungsanzeige

Liegen dem Sozialhilfeträger hinreichende Anhaltspunkte für das Überschreiten der Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR vor, kann eine Auskunft von dem potenziell unterhaltspflichtigen Kind verlangt werden. Hinweis Möchte sich das unterhaltspflichtige Kind gegen die Auskunftsaufforderung mit dem Argument, der Sozialhilfeträger habe das Vorliegen der hinreichen Anhaltspunkte ...mehr

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Elternunterhalt / 11 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, 23.10.2024, XII ZB 6/24 Nachdem die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München mit ihren Entscheidungen zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt für einen Hoffnungsschimmer gesorgt hatten, kippt der BGH in seiner Entscheidung nunmehr den pauschalen Ansatz eines Selbstbehaltes in Höhe von 5.000,00 EUR, wie er sich unter Berücksichtigung der Regelungen des Angehörigen Pflege- ...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.1 Ausschluss des Anspruchsübergangs nach § 94 Abs. 1 SGB XII

Es gibt einige Konstellationen, in denen der gesetzliche Übergang von Unterhaltsansprüchen ausgeschlossen ist. Nach § 94 Abs. 1 SGB XII ist dies der Fall soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlungen erfüllt wird (§ 94 Abs. 1 Satz 2 SGB XII), wenn der Unterhaltspflichtige selbst zum Personenkreis des § 19 SGB XII gehört oder der Unterhaltspflichtige mit der leistungsb...mehr

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Elternunterhalt / 1.3.1 Schwache Ausgestaltung des Elternunterhaltes

Die wichtigste Besonderheit beim Elternunterhalt liegt darin, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern im Vergleich zu anderen Unterhaltsverhältnissen recht schwach ausgestaltet ist. Ein Kind, welches für seine Eltern Unterhalt zahlen soll, muss grundsätzlich keine spürbare und dauerhafte Senkung seines eigenen berufs- und einkommenstypischen Lebensniveaus hinnehmen. Der BGH[1...mehr

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Elternunterhalt / 1.3.2 Zusammenspiel von Sozialrecht und Unterhaltsrecht

Eine weitere Besonderheit besteht beim Elternunterhalt darin, dass der Unterhaltsanspruch in den meisten Fällen nicht von dem eigentlichen Inhaber des Anspruchs (dem Elternteil selbst) geltend gemacht wird, sondern auf Grund des im Regelfall vorliegenden Anspruchsübergangs von einem Sozialamt. Dies führt dazu, dass nicht nur familienrechtliche, sondern auch sozialrechtliche ...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.3 Ausschluss des Anspruchsübergangs nach § 94 Abs. 3 SGB XII

Auch im dritten Absatz des § 94 SGB XII finden sich einige Ausnahmetatbestände, nach denen der Übergang von Unterhaltsansprüchen ausgeschlossen ist. Danach gehen Unterhaltsansprüche nicht über wenn der Unterhaltspflichtige leistungsberechtigt nach dem Dritten (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Vierten (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Kapitel des SGB XII ist od...mehr

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Elternunterhalt / 3.3 Die Rolle des Sozialamtes

Das Sozialamt spielt beim Elternunterhalt eine große Rolle. In den meisten Fällen ist das Sozialamt der "Gegner", mit dem man sich über die Höhe der Unterhaltszahlungen für die Eltern auseinandersetzt. Dies liegt darin begründet, dass in aller Regel nicht die Eltern selbst eigene Unterhaltsansprüche bei den Kindern anmelden. Vielmehr übernimmt das Sozialamt diesen Part, inde...mehr

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Elternunterhalt / 7.1 Eigene Einkünfte der Eltern

Solange die Eltern das Rentenalter noch nicht erreicht haben, sind sie grundsätzlich verpflichtet, einer Arbeit nachzugehen und ihren Bedarf durch eigenes Einkommen zu sichern. Die Eltern können sich im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht einfach darauf berufen, keine Einkünfte zu erzielen. Für sie gilt aus unterhaltsrechtlicher Sicht eine verschärfte Arbeitsverpflichtung. Di...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.4 Verfahrensrechtliche Folgen des Anspruchsübergangs

Aufgrund des Anspruchsübergangs ist der Empfänger der Sozialleistungen – also der eigentliche unterhaltsberechtigte Elternteil – nicht mehr zur Geltendmachung des Anspruchs berechtigt. Mit dem gesetzlichen Forderungsübergang entfällt die Verfahrensführungsbefugnis des Unterhaltsberechtigten für die Geltendmachung von Unterhaltsrückständen. Etwas anderes ergibt sich nur bei e...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.7 Vorrangige Unterhaltsverpflichtungen

Anderweitige Unterhaltsverpflichtungen können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. Der Elternunterhaltsanspruch geht nach dem Gesetz sämtlichen anderen Unterhaltsansprüchen im Rang nach (§ 1609 BGB). Als vorrangige Unterhaltsansprüche kommen insbesondere in Betracht: Kindesunterhaltsansprüche Ehegattenunterhaltsansprüche und Unterhaltsansprüche nach § 1615l BGB [1] Sind ...mehr

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Elternunterhalt / 7.1.2 Grundsicherungsleistungen

Eltern, die lediglich über geringfügiges Renteneinkommen verfügen, haben häufig einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach den §§ 41 f. SGB XII. Seit dem 1.1.2005 ist die Grundsicherung als eine besondere Form der Sozialhilfe im SGB XII verankert. Mit der Einführung der Grundsicherung im Alter wollte der Gesetzgeber dem Problem der versteckten bzw. versch...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.2 Ausschluss des Anspruchsübergangs nach § 94 Abs. 1a SGB XII

Nach dem durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz neu eingeführten Abs. 1a sind Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100.000 EUR (Jahreseinkommensgrenze). Der Übergang von Ansprüchen der Leistungsbere...mehr

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Elternunterhalt / 1.2.1 Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Die damaligen für den Elternunterhalt relevanten zentralen gesetzlichen Änderungen beziehen sich auf die Vorschriften zum zu berücksichtigenden Einkommen und den Regress (§§ 43, 94 SGB XII). Die Vorschriften sind in § 94 Abs. 1a SGB XII zusammengefasst. Dort heißt es wörtlich: Zitat Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern sind nicht zu ...mehr

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Elternunterhalt / 4.1.1 Bedeutung der Rechtswahrungsanzeige

Der Rechtswahrungsanzeige kommt aus rechtlicher Sicht eine große Bedeutung zu. Zum einen können – wie bereits dargestellt – rückwirkend ab dem Zugang der Rechtswahrungsanzeige auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden. Zum anderen muss sich der Unterhaltspflichtige spätestens ab dem Zugang der Rechtswahrungsanzeige darauf einstellen, da...mehr

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Elternunterhalt / 8.4.1 Schonvermögen für die eigene Altersabsicherung

Die eigene Altersvorsorge des unterhaltspflichtigen Kindes hat Vorrang vor der Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt. Aus diesem Grunde ist anerkannt, dass dem Kind ein verschontes Vermögen für seine eigene Altersvorsorge verbleiben muss. Bei der Bestimmung der Höhe des Altersvorsorgeschonvermögens gibt es keine festen Werte, die herangezogen werden können. Vielmehr ...mehr

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Elternunterhalt / 10.1 Verwirkung wegen Zeitablaufs

Unterhalt dient ganz generell dazu, den laufenden Lebensunterhalt des Unterhaltsberechtigten sicherzustellen. Aus diesem Grunde müssen Unterhaltsansprüche zeitnah durchgesetzt werden. Andernfalls können Sie einer Verwirkung wegen Zeitablaufs unterliegen. Vom Grundsatz her gilt, dass das unterhaltspflichtige Kind nach Ablauf eines Jahres diesen Verwirkungseinwand erheben kann...mehr

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Elternunterhalt / 10 Verwirkung von Elternunterhaltsansprüchen

Es gibt Fallkonstellationen, in denen kein Elternunterhalt gezahlt werden muss, obwohl das eigentlich unterhaltspflichtige Kind leistungsfähig zur Zahlung von Elternunterhalt ist. Man spricht dann davon, dass die Unterhaltsansprüche der Eltern verwirkt sind. Es gibt im Wesentlichen zwei Gründe, aus denen sich eine Verwirkung von Elternunterhaltsansprüchen ergeben kann. Diese...mehr

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Elternunterhalt / 4.1.2 Inhalt der Rechtswahrungsanzeige

Die Rechtswahrungsanzeige muss zwingend nur die Mitteilung enthalten, dass der Sozialhilfeträger Leistungen für die unterhaltsberechtigte Person erbringt. In aller Regel beinhaltet die Rechtswahrungsanzeige aber darüber hinaus die Mitteilung, dass der Adressat des Schreibens als Unterhaltspflichtiger in Betracht kommt, die Mitteilung, dass potenzielle Unterhaltsansprüche der E...mehr