Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 06/2026, Umfang des Unterhaltsanspruchs nach § 1615l BGB bei Betreuung eines Kindes im paritätischen Wechselmodell

BGB §§ 1615l Abs. 2 S. 2, 3, Abs. 4 Leitsatz 1. Wird ein Kind nicht verheirateter Eltern im paritätischen Wechselmodell betreut, kann grundsätzlich jedem Elternteil ein Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 2 S. 2 und S. 3 BGB zustehen. 2. Eine Erwerbsobliegenheit besteht in diesen Fällen für beide Elternteile grundsätzlich in Höhe von 50 % einer vollschichtigen Beschäftigung. 3.... mehr

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FF 06/2026, Umfang des Unte... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin begehrt vom Antragsgegner Unterhalt nach § 1615l BGB für den Zeitraum von September 2023 bis einschließlich Juli 2024. [2] Die Beteiligten, die sich Mitte 2023 getrennt haben, sind die nicht miteinander verheirateten Eltern eines im November 2021 geborenen Kindes, das sie im paritätischen Wechselmodell betreuen. Das Kind wurde bis Dezember 2... mehr

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FF 06/2026, Umfang des Unte... / Leitsatz

1. Wird ein Kind nicht verheirateter Eltern im paritätischen Wechselmodell betreut, kann grundsätzlich jedem Elternteil ein Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 2 S. 2 und S. 3 BGB zustehen. 2. Eine Erwerbsobliegenheit besteht in diesen Fällen für beide Elternteile grundsätzlich in Höhe von 50 % einer vollschichtigen Beschäftigung. 3. Der ungedeckte Bedarf für den Unterhaltsan... mehr

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FF 06/2026, Rechtsprechung ... / 1.1 BGH, Beschl. v. 15.4.2026 – XII ZB 415/25

a) Miteinander verheiratete Eltern sind kraft Gesetzes ausdrücklich von der Vertretung des Kindes in einem Unterhaltsrechtsstreit gegen den jeweils anderen Elternteil ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn ein Elternteil gegen seinen Ehegatten Kindesunterhalt als Verfahrensstandschafter (§ 1629 Abs. 3 BGB) für ein im paritätischen Wechselmodell betreutes Kind geltend mache... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) Unbeschadet der Zuständigkeit sonstiger Stellen sind die Amtsgerichte zuständig für die Beurkundung von (2) Die Zustellung von Urkunden, die eine Verpfli... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Gerichte

Rz. 26 § 67 Abs. 1 Nr. 1 BeurkG (bis zum 6.6.2017: § 62 Abs. 1 Nr. 1 BeurkG) regelt die Zuständigkeit der Gerichte für die Beurkundung von Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft sowie für die Beurkundung der zu deren Wirksamkeit erforderlichen Zustimmungserklärungen (§ 1597 Abs. 1 BGB; vgl. § 67 BeurkG Rdn 1). Gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BeurkG (bis zum 6.6.2017:... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Anwendungsbereich

Rz. 1 Die mit Abs. 1 Nr. 1 begründete Zuständigkeit des AG für die Beurkundung von Vaterschaftsanerkenntnissen (§ 1597 Abs. 1 BGB) umfasst auch die zu ihrer Wirksamkeit sonst erforderlichen Erklärungen: die Zustimmungserklärung der Mutter (§ 1595 Abs. 1 BGB) und gegebenenfalls zusätzlich des Kindes (§ 1595 Abs. 2 BGB). Unklar ist, ob die Zuständigkeit des Amtsgerichts sich a... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / aa) Ausschließliche Gebührenbefreiung (Vorbemerkung 2 Abs. 2 KV GNotKG)

Rz. 172 Gebührenbefreiungen für Notargebühren sind in Vorbemerkung 2 Abs. 2 KV GNotKG geregelt. Nach Vorbemerkung 2 Abs. 2 S. 1 KV GNotKG finden bundes- oder landesrechtliche Vorschriften, die Gebühren- oder Auslagenbefreiung gewähren, auf Notare keine Anwendung. Die gesetzlich vorgesehenen Gebühren fallen für eine notarielle Tätigkeit damit grundsätzlich auch dann an, wenn ... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 73 Familie, Ehegatte, Unterhalt [Rdn 826]

Rdn 827 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 732. Rdn 828 1. Der Ehegattenunterhalt besteht in drei rechtlichen Arten, je nach dem Zustand der Ehe. Rdn 829 a) Leben Ehegatten zusammen und noch nicht getrennt, so regelt sich die Frage des Unterhaltes nach § 1360 BGB. Diese Norm bestimmt den Familienunterhalt, der sich im Wesentlichen in das Wir... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 78 Familie, Kinder, Unterhalt [Rdn 863]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 864 Literaturhinweise: S. die Hi... mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / 31 StrEG-Entschädigung, Unterhaltsberechtigte [Rdn 656]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 13 Ansprüche, Zivilrecht, Schmerzensgeld [Rdn 275]

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Freibeträge für Kinder und ... / c) Zum Unterhalt bestimmte Bezüge

Häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob das behinderte Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, denn das Tatbestandsmerkmal "außerstande, sich selbst zu unterhalten" ist im Gesetz nicht näher umschrieben. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist ein behindertes Kind dann außerstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Zu den... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.1 Leistungsverpflichtete

Rz. 16 Nach Abs. 2 Satz 1 hat derjenige, der jemandem, der eine Leistung nach dem SGB II beantragt oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben oder Vermögensgegenstände verwahrt, der Agentur für Arbeit hierüber Auskunft zu geben. Abs. 2 setzt wie auch Abs. 1 voraus, dass... mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel enthält die Regelungen über die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zu Anreizen und Sanktionen. Darüber hinaus werden Rückgriffsmöglichkeiten und Ersatzansprüche der Jobcenter umfassend geregelt. Es ist das umfangreichste Kapitel des SGB II. Das Leistungsspektrum wird in die beiden Kernleistungsbereiche Leistungen zur Eingliederung... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.2 Guthaben führende oder Vermögensgegenstände verwahrende Dritte

Rz. 32 Die 2. Alternative des Abs. 2 ermöglicht es der Agentur für Arbeit oder dem kommunalen Träger der Grundsicherung, Bank-, Bauspar- oder Versicherungsauskünfte sowie Auskünfte bei sonstigen Anlagegesellschaften, der Bundes- und Landesschuldenverwaltung und sonstigen Personen oder Stellen einzuholen. Auf Verlangen des Trägers der Grundsicherung ist Auskunft über die Anz... mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.5 Darlehen bei berücksichtigungsfähigem Vermögen

Rz. 44 Abs. 5 regelt eine Darlehensgewährung in Fällen, in denen zu berücksichtigendes Vermögen ganz oder teilweise nicht sofort verwertet werden kann oder dies für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Die Regelung ist zum 1.4.2006 im Grundsatz aus § 9 Abs. 4 übernommen worden. Aus systematischen Gründen hat der Gesetzgeber jedoch den relevanten Sachverhalt i... mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.5 Vorrangige Selbsthilfe, Bedarfsdeckung (Abs. 5)

Rz. 37 Abs. 5 enthält zwei eigenständige Grundsätze: den Nachranggrundsatz und den Bedarfsdeckungsgrundsatz. Abs. 5 Satz 1 verpflichtet die gesamte Bedarfsgemeinschaft zur vorrangigen Selbsthilfe. Diese gehört zum Grundsatz des Forderns auch ausdrücklich im Wortlaut des § 2 Abs. 1 Satz 1. Die Regelung ist unverändert aus dem früheren Abs. 3 verschoben worden. Dabei handelt e... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.1 Vermögen nach § 12

Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 1... mehr

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Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.2 Forderungsspektrum

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 stellt die Aktivierung des Erwerbsfähigen und seiner Bedarfsgemeinschaft in den Mittelpunkt. Sie haben es zunächst selbst in der Hand, gegen ihre Hilfebedürftigkeit vorzugehen. Abs. 1 ist eine Grundsatznorm, jedoch kein eigenständiger Ausschlusstatbestand, der herangezogen werden könnte, um Leistungen nicht zu erbringen. Dabei spielt der Einsatz des Einko... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ... mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 2. Verzicht auf Unterhaltsansprüche

a) Verzicht beim Ehegattenunterhalt Ein Verzicht auf zukünftigen Trennungsunterhalt ist nicht möglich (§ 1361 Abs. 3, § 1360a Abs. 3, § 1614 Abs. 1 BGB). Dagegen kann auf zukünftigen nachehelichen Unterhalt in den Grenzen der § 138 BGB und § 242 BGB verzichtet werden (OLG Frankfurt, a.a.O.). b) Verzicht bei § 1615l BGB Bei § 1615l BGB gilt das strenge Verzichtsverbot des § 1614... mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 2. Unterhaltsansprüche eines unverheirateten Partners

Bei unverheirateten Partnern besteht während des Zusammenlebens kein gegenseitiger Anspruch entsprechend dem Familienunterhalt. Auch nach der Beendigung einer Partnerschaft existiert kein Anspruch auf Unterhalt. Bei unverheirateten Partnern kann sich ein Anspruch auf Unterhalt allein aus § 1615l BGB bei Betreuung eines gemeinsamen Kindes ergeben, und zwar i.d.R. nur für die D... mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / IV. Gesetzliche Einschränkung des Unterhaltsanspruchs

Die Möglichkeiten der Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach § 1578b BGB bestehen bei § 1615l BGB nicht. Ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt kann nach § 1579 BGB begrenzt, befristet oder ganz ausgeschlossen werden. Dies hat vor allem bei der Aufnahme einer neuen Partnerschaft praktische Bedeutung. Da bei einer unverheirateten Partnerschaft ein H... mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 1. Unterhaltsansprüche eines Ehegatten

Bei Ehegatten beginnt deren gegenseitige Unterhaltsverpflichtung bereits am Tag nach der Heirat mit dem wechselseitigen Anspruch auf Familienunterhalt aus § 1360 BGB, der nicht als Zahlungsanspruch, sondern als Teilhabeanspruch ausgestaltet ist (BGH, Urt. v. 27.4.2016 – XII ZB 485/14, NJW 2016, 2122). Nach der Trennung kann ein Zahlungsanspruch auf Trennungsunterhalt aus § 13... mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 6. Unterschiede bei der Abstammung des gemeinsamen Kindes

Ein während der Ehe geborenes Kind gilt automatisch als gemeinsames Kind beider Ehegatten. Daraus folgt dann der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen seine Eltern und seine Erbberechtigung. Bei unverheirateten Eltern ist die Vaterschaft nicht automatisch begründet. Die rechtliche Vaterschaft entsteht entweder durch Vaterschaftsanerkennung (freiwillig) oder durch eine gerichtli... mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 3. Kosten bei der Erstellung von Unterhaltstiteln

Wird Unterhalt freiwillig gezahlt, kann dennoch ein Interesse an der Titulierung des Anspruchs bestehen, da auch in diesem Fall der Unterhaltspflichtige seine Zahlungen jederzeit einstellen kann (Rechtsschutzbedürfnis für Titel, Titulierungsinteresse). Beim Ehegattenunterhalt besteht keine Möglichkeit einer kostenfreien Titulierung. Nach h.M. muss die Berechtigte die Kosten d... mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / b) Sonderfälle

War die Berechtigte bei Geburt des Kindes Studentin und hatte damit keine nachhaltig gesicherte Lebensstellung erreicht, so konnte allein die Option, später ein hohes Einkommen zu erzielen, ihre Lebensstellung nicht prägen (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.7.2013, FamRZ 2014, 484). Dann wird der Mindestbedarf angesetzt (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.4.2014 – 2 UF 238/13, JAmt 2... mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / a) Verzicht beim Ehegattenunterhalt

Ein Verzicht auf zukünftigen Trennungsunterhalt ist nicht möglich (§ 1361 Abs. 3, § 1360a Abs. 3, § 1614 Abs. 1 BGB). Dagegen kann auf zukünftigen nachehelichen Unterhalt in den Grenzen der § 138 BGB und § 242 BGB verzichtet werden (OLG Frankfurt, a.a.O.). mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / b) Verzicht bei § 1615l BGB

Bei § 1615l BGB gilt das strenge Verzichtsverbot des § 1614 BGB (OLG Frankfurt, a.a.O.). Ein Verzicht ist unwirksam, dagegen ist eine bloße Modifikation zulässig. Zu beachten ist: Eine zulässige Modifikation liegt vor bei bis zu 20 % Abweichung vom gesetzlich geschuldeten Unterhalt. Dagegen ist ein unzulässiger Verzicht gegeben bei mehr als 33 % Abweichung. Zwischen 20 % Abweic... mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / V. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

Für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gelten auch bei einem Anspruch aus § 1615l BGB die allgemeinen Kriterien. Gegenüber Anspruchsberechtigten nach § 1615l BGB beträgt der Selbstbehalt nach den Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle 2026 für Erwerbstätige 1.600 EUR und für Nichterwerbstätige 1.475 EUR. Diese Beträge entsprechen den Selbstbehaltssätzen beim Ehegatte... mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 2. Herabsetzung des Selbstbehaltes bei gemeinsamem Haushalt mit Partner oder Partnerin

Bei einer Haushaltsgemeinschaft von Partnern besteht kein Anspruch auf Familienunterhalt. Für diese Fälle kommt aber generell eine Herabsetzung des dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Selbstbehalts in Betracht, wenn der Unterhaltspflichtige in einer neuen Lebensgemeinschaft wohnt, dadurch Kosten für Wohnung oder die allgemeine Lebensführung spart („Zusammenleben ist bil... mehr

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FF 05/2026, Anrechnung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 15.7.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er zur Leistung [2] – von laufendem Kindesunterhalt für seine Tochter D., geboren am … März 2018, ab Juni 2024 in Höhe von 128 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe, gemindert um das halbe Kindergeld sowie zu einem näher bezifferten Unterhaltsrü... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / cc) Abtrennung nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG

Damit bleibt nur noch die Möglichkeit der Abtrennung von Folgesachen bei Härtefällen nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG. Danach ist eine Abtrennung von Folgesachen zulässig, wenn sich ansonsten der Scheidungsausspruch so außergewöhnlich verzögern würde, dass ein weiterer Aufschub unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache eine unzumutbare Härte darstellen würde und ein E... mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 1.1 OLG Celle, Beschl. v. 11.12.2025 – 15 UF 69/25

1. Ihre Grenze findet die Obliegenheit zum Einsatz des Vermögensstamms des gesteigert Erwerbspflichtigen nach § 1603 Abs. 1 BGB, wenn eine Verwertung des Vermögensstamms den Unterhaltsschuldner von fortlaufenden Einkünften abschneiden würde, die er zur Erfüllung weiterer Unterhaltsansprüche oder zur Bestreitung seines eigenen Unterhalts etwa im Rentenalter benötigt (vgl. BGH... mehr

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FF 05/2026, Grenzen der Rec... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller macht als Träger der Sozialhilfe Trennungs- und Kindesunterhaltsansprüche aus übergegangenem Recht geltend. [2] Nach den zuletzt im Wesentlichen unstreitigen Zahlen war der Antragsgegner für den hier verfahrensgegenständlichen Zeitraum vom 16.8.2021 bis 30.9.2022 zur Zahlung von Trennungsunterhalt für die frühere Ehefrau des Antragsgegners in ... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Zweck des Scheidungsverbunds

Der Scheidungsverbund bezweckt (zumindest war dies im Jahre 1977 von Bedeutung), den sozial "schwächeren" Ehegatten zu schützen;[3] die Scheidung soll also nicht ausgesprochen werden können, bevor dieser durch Unterhaltsansprüche, übertragene Rentenanrechte und Zugewinnausgleich wirtschaftlich abgesichert ist. Daneben hat der Scheidungsverbund eine Verfahrenskonzentration zur... mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.3 Renten wegen Todes (Abs. 4)

Rz. 8 Nach § 33 Abs. 4 sind Renten wegen Todes kleine Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 1, § 242a Abs. 1 und 3), große Witwen- oder Witwerrenten (§ 46 Abs. 2, § 242a Abs. 2, 4 und 5 § 303, § 303a), Erziehungsrenten (§ 47, § 243a), Halb- und Vollwaisenrenten (§ 48 Abs. 1 und 2, Abs. 3 bis 6, § 304). Zu den Renten wegen Todes zählen nach den Vorschriften des Fünften Kapitels auc... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.6 Aufwendungen für Dritte

Rz. 40 Die Unterstützung Dritter ist zugleich häufigster Anwendungsfall der Zwangsläufigkeit aufgrund von sittlichen Gründen (Rz. 39). Die Rspr. stellt im Wesentlichen darauf ab, dass eine sittliche Verpflichtung nur dann bestehen kann, wenn der Stpfl. mit der dritten Person verwandt i. S. d. § 15 AO ist oder zumindest eine besonders "enge Beziehung" zu dieser unterhält, beson... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.9.1.1 Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle" Tätigkeit wurde bejaht:

bei einem Vertragssachbearbeiter eines Universitätsbauamtes [1] Hier wurde das Vorliegen des Heraushebungsmerkmals bejaht mit der Höhe des Bauvolumens, der Höhe der Honoraraufwendungen, der Vielfalt der abzuschließenden Verträge, dem weitgehenden Fehlen von Musterverträgen und dem Umstand, dass der Leiter des Universitätsbauamts die Verträge nur oberflächlich überprüfte. Recht... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.10.1.2 Das Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" wurde verneint:

bei einem Abteilungsleiter im Sozialamt (Wohngeldstelle) einer Stadt (9 Bedienstete)[1] bei einem Sachbearbeiter im Sozialamt (Unterhaltsansprüche)[2] bei einem Sachbearbeiter für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gebietsfremde bei der Außenstelle M des Bundesamtes für Güterverkehr. Grundlage waren zwei Arbeitsvorgänge, nämlich die Bearbeitung ordnungswidrigkeitsrechtlicher ... mehr

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FF 04/2026, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des Amtsgerichts betrifft die vollständige Versagung des Trennungsunterhalts für die Ehefrau nach § 1361 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 1579 Nr. 7 BGB (Ausbruch aus einer normal verlaufenden Ehe). Die Eheleute sind Beamte (Ehemann: Gehaltsstufe B2; Ehefrau: Gehaltsstufe niedriger: A12). Sie haben 2008 geheiratet, sind seit 17 Jahren verheiratet, leben aber inzwischen ge... mehr

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FF 04/2026, Verwirkung des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind seit dem 10.10.2008 verheiratet, leben aber getrennt. Sie sind die Eltern des 14.3.2010 geborenen Kindes […], welches sie als gemeinsames Kind adoptiert haben. Die Tochter lebt seit der Trennung im Haushalt des Vaters. Das Scheidungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 16 F 260/24 geführt. [2] Mit Schreiben vom 19... mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 4.3 OLG Hamm, Beschl. v. 6.6.2025 – 2 UF 7/24

1. Im Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts ist bei der Berechnung des fiktiven gesetzlichen Unterhaltsanspruchs nach § 33 Abs. 1 VersAusglG die Bruttorente des Unterhaltspflichtigen aus Anrechten i.S.v. § 32 VersAusglG ohne Kürzung aufgrund des Versorgungsausgleichs maßgebend. 2. Bei der Ermittlung des auszusetzenden Kürzungsbetrages ist die Leis... mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 9.1 KG Berlin, Beschl. v. 12.9.2025 – 19 WF 71/25

Das zur Abgeltung von rückständigen Unterhaltsansprüchen erlangte Vermögen ist regelmäßig nur dann und nur in dem Umfang für die Erstattung der Verfahrenskosten einzusetzen ist, als dieses Vermögen – eine rechtzeitige Zahlung unterstellt – für die Bestreitung der Verfahrenskosten heranzuziehen gewesen wäre; anderenfalls wäre der Unterhaltsberechtigte gegenüber demjenigen Ant... mehr

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FF 04/2026, Bemessung des K... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsteller A., geb. am 0.0.2011, und B., geb. am 0.0.2013, nehmen den Antragsgegner, ihren Vater, auf Kindesunterhalt in Anspruch. Der Antragsgegner war mit der Mutter der Antragsteller verheiratet. Die Ehe ist seit dem 0.0.2024 rechtskräftig geschieden. Die Trennung erfolgte im April 2021, seinerzeit zog der Antragsgegner aus dem im hälftigen Mieteigen... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Antragstellung (§ 67 S 1 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Kindergeld wird nicht von Amts wegen, sondern nach § 67 S 1 EStG nur auf Antrag gezahlt. Hierin kann keine verfassungsrechtlich unzulässige Einschränkung des Anspruchs der Eltern auf Freistellung des Existenzminimums ihrer Kinder gesehen werden, obwohl die steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes durch Berücksichtigung der Fr... mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.3 Beurkundung der Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 verpflichtet das Jugendamt im Zuge des Beratungs- und Unterstützungsangebots die Mutter darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit besteht, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen des Kindes nach § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 durch die Urkundsperson beim Jugendamt beurkunden zu lassen. mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) und sogleich geändert durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942), beide mit Wirkung zum 1.7.1998. Sie wurde zuletzt durch Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) mit Wirkung zum 1.1.2012 neu gefasst. Rz. 2 Während § 18 den Rechtsa... mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1 Beratung und Unterstützung unverzüglich nach der Geburt

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 Satz 1 hat das Jugendamt nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung anzubieten. Die Hilfe ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) anzubieten. Durch den aufgrund von Art. 2 Abs. 23 Nr. 1 des Personenstandsrechtsreformgesetzes neu ... mehr