Rz. 94

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Eine Pfändung des KiG-Anspruchs ist ausschließlich wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes zulässig, das bei der Festsetzung berücksichtigt worden ist (§ 76 EStG). Bei der Nachzahlung von KiG ist eine > Aufrechnung nicht zulässig (EFG 2005, 1250).

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