Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 12.11 Besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit

Stefanie Hock
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Das Tätigkeitsmerkmal einer "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit" ist in Teil I der Entgeltordnung in den Entgeltgruppen 10 und 11 vorgesehen. In der Entgeltgruppe 10 muss sich die Tätigkeit nur zu einem Drittel und in der Entgeltgruppe 11 mindestens zur Hälfte (§ 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (Bund)) durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c herausheben. Das Heraushebungsmerkmal ist ausschließlich auf der Entgeltgruppe 9c aufgebaut. Sonach kommen nur diejenigen Beschäftigten in Betracht, die die Anforderungen der Entgeltgruppe 9c erfüllen.

Das Heraushebungsmerkmal enthält 2 selbstständig nebeneinander stehende Tätigkeitsmerkmale, die beide zur Begründung eines Rechtsanspruchs auf Zahlung von Entgelt nach der EG 10 oder EG 11 erfüllt sein müssen. Weder der Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit noch das Ausmaß der übertragenen Verantwortung rechtfertigen für sich allein eine Eingruppierung in die EG 10 bzw. EG 11.[1] Insbesondere kann nach Auffassung des BAG aus dem Schwierigkeitsgrad der Aufgaben nichts für deren Bedeutung im tariflichen Sinne hergeleitet werden, weil Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit ausdrücklich von den Tarifvertragsparteien als besondere Anspruchselemente unterschieden werden.

Mit der besonderen Schwierigkeit der Tätigkeit ist in erster Linie die fachliche Qualifikation angesprochen. Die auszuübende Tätigkeit muss einen ungewöhnlich hohen Stand an Fachwissen erfordern, bei der der Beschäftigte weitgehend auf sich selbst gestellt ist und erneut bis dahin nicht verfügbare Lösungen sucht. Es ist eine Tätigkeit auszuüben, die noch erheblich schwieriger ist als die an die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe 9c gestellten fachlichen Anforderungen. Bejaht werden kann eine besonders schwierige Tätigkeit dann, wenn aufbaue...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Freibeträge: Lohn- und einkommensteuerliche Bewertung / 4.1 ELStAM-Freibetrag
    2
  • TV-L - Entgeltordnung / Entgeltgruppe 6
    1
  • Gemeindeordnung Baden-Württemberg / § 141 2. ABSCHNITT Vorläufige Angleichung des Rechts der Gemeindebeamten
    0
  • Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) vom 13. September 2005
    0
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / Protokollnotizen
    0
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / Vergütungsgruppe V a
    0
  • Anlage 1a zum BAT VKA / Protokollerklärungen zu Unterabschnitt II
    0
  • Arnold/Gräfl, TzBfG § 18 Information über unbefristete A ... / 2.1 Reichweite der Informationspflicht
    0
  • Besoldungsgesetz Rheinland-Pfalz / 3. Zulage für die Verwendung bei obersten Gerichtshöfen oder bei obersten Behörden des Bundes oder eines anderen Landes
    0
  • Bildschirmarbeitsplatz (BAT) / 9.3.7 Schutz vor wirtschaftlichen Nachteilen
    0
  • Entgeltordnung VKA / IV. Baustellenaufseherinnen und Baustellenaufseher
    0
  • Entsendung: Anwendung von Abkommensrecht / 2.1.6 Deutsch-moldauisches Abkommen
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 64 BPersVG (und ... / 3.10.2 Unterrichtungspflicht
    0
  • I. Aufgabe und Leistungen der Zusatzversorgung / 9.1.4 Weitere Besonderheiten
    0
  • Infektionsschutz / 1.5 Rechtsfolge
    0
  • Jansen, SGB VI § 168 Beitragstragung bei Beschäftigten / 2.14 Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben (Abs. 3)
    0
  • Jansen, SGB VI § 170 Beitragstragung bei sonstigen Versi ... / 2.6 Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e)
    0
  • Jansen, SGB VI § 236 Altersrente für langjährig Versicherte / 2.4.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze
    0
  • Jansen, SGB VI § 66 Persönliche Entgeltpunkte / 2.6 Praxishinweise
    0
  • Jung, SGB VII § 107 Besonderheiten in der Seefahrt
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Die neue Entgeltordnung nach TVöD
Die neue Entgeltordnung TVöD
Bild: Haufe Shop

Seit 01.01.2017 gilt eine neue Entgeltordnung für kommunale Beschäftigte. Das Buch gibt Ihnen einen Überblick über alle Änderungen und das neue Eingruppierungsrecht.


Newsletter Arbeitsschutz
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren