Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden.

Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für den Fachanwalt für Erbrecht § 5m FAO. Danach müssen 80 Fälle, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren (davon höchstens 10 Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit) nachgewiesen werden. Die Fälle müssen sich auf die in § 14f Nr. 1 bis 5 bestimmten Bereiche beziehen.

Bei den Nachweislisten sollte

das Aktenzeichen (kanzleiinternes oder gerichtliches)
der Gegenstand des Falles
der Zeitraum der Bearbeitung
Art und Umfang der Tätigkeit sowie
der Stand des Verfahrens deutlich herausgestellt werden.

Nachfolgendes Beispiel soll eine Fallliste verdeutlichen:

 
  Aktenzeichen Gegenstand Zeitraum Art und Umfang der Tätigkeit Stand des Verfahrens
I. Gerichtliche Verfahren
a. FamFG Verfahren

1 0251/23

Name ./. Name
Amtsgericht Gütersloh (Landwirtschaftsgericht), 8 Lw 43/22

Antrag auf Einziehung des Hoferbfolgezeugnisses und Antrag auf Erteilung eines neuen Hoferbfolgescheines

Materielles Erbrecht; Besonderheiten der Verfahrens- & Prozessführung
28.11.2022–heute

Normaler Umfang

Das Hoferbfolgezeugnis weist den Mandanten als nicht befreiten Vorerben aus; begehrt wird die Einziehung der Hoferbfolgezeugnisses und die Erteilung eines neuen Hoferbfolgescheines, das den Antragsteller als befreiten Vorerben ausweist; Problematik des § 2107 BGB
Angelegenheit läuft noch

2 050/2022

A ./. B
Amtsgericht Miesbach, 32 IV 916/22

Erbscheinseinziehungsverfahren und Antrag auf Erteilung eines neuen Erbscheines

Materielles Erbrecht; Besonderheiten der Verfahrens- & Prozessführung
14.2.2022–26.6.2023

Sehr umfangreiche Tätigkeit

Die Mandantin des Erblassers (Vater) begehrte die Einziehung des Erbscheines und die Erteilung eines neuen Erbscheines; dem Gericht lag bei der erstmaligen Erteilung lediglich eine Testamentskopie vor; es sollte bewiesen werden, dass der Erblasser nach Errichtung des lediglich in Kopie vorliegenden Testamentes weitere, anders lautende Testamente errichtet hat; das Verfahren wurde eingestellt, nachdem sich die Miterben außergerichtlich auf eine Teilung einigen konnten; bislang sind drei der fraglichen Miterben per Abschichtung aus der Erbengemeinschaft ausgeschieden (s.u.).
Angelegenheit ist abgeschlossen

3 27/22

C ./. D
Amtsgericht München, VI 000496/12

Antrag auf Erteilung eines Erbscheines

Materielles Erbrecht; Besonderheiten der Verfahrens- & Prozessführung
9.1.2022–heute

Umfangreiche Tätigkeit

Die Erblasserin hatte testamentarisch den Nachbarn und dessen Ehefrau zu Miterben zu je 1/2 eingesetzt und die einzige Tochter (Mandantin) enterbt; das Testament wurde wegen Bedenken gegen die Testierfähigkeit (§ 2229 Abs. 4 BGB) der Erblasserin angefochten und die Erteilung eines Erbscheines beantragt, der die Mandantin kraft gesetzlicher Erbfolge als Alleinerbin vorsieht; derzeit wurde vom Gericht ein Sachverständigengutachten eingeholt und Beweisbeschluss zur Zeugeneinvernahme erlassen.
Angelegenheit läuft noch

4 0061/2022

E ./. F
Amtsgericht Garmisch, 65 IV 7528/22; Landgericht München I, 16 T 567/22

Antrag auf Erteilung eines Erbscheines

Materielles Erbrecht; Besonderheiten der Verfahrens- & Prozessführung
30.9.2022–10.9.2023

Umfangreiche Tätigkeit

Der Erblasser hatte testamentarisch seine zweite Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt und die einzige Tochter aus 1. Ehe enterbt; problematisch war hier die Bindungswirkung des mit der ersten Ehefrau errichteten gemeinschaftlichen Testamentes (Fortgeltungswille; Problematik des § 2268 Abs. 2 BGB); da das erstinstanzliche Verfahren verloren ging, wurde Beschwerde zum OLG erhoben; auch die Beschwerde verlief erfolglos; geltend gemacht wurden daher außergerichtlich und in Folge Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche (s.u.)
Angelegenheit ist abgeschlossen
b. Sonstige gerichtliche Verfahren

1 5/21

Name ./. Name
Landgericht Berlin, 18 O 123/21

Stufenklage – §§ 242, 666 ff., 2303 ff. BGB – auf Auskunft, eV und Zahlung

Materielles Erbrecht; Besonderheiten der Verfahrens- & Prozessführung
21.10.2021–heute

Umfangreiche Tätigkeit

Der Mandant ist testamentarisch neben seiner Schwester zum Miterben nach seinem Vater eingesetzt; gerichtlich geltend gemacht werden Auskunftsansprüche aus Vollmacht, Pflichtteilsergänzung und § 242 BGB; der Mandant lebt in Kanada, die Schwester in Berlin; sie führt seit Eintritt des Erbfalles sämtliche Geschäfte für die Erbengemeinschaft und gewährt dem Mandanten keinerlei Auskunft; die Gegenseite hat alle Ansprüche auf Auskunft sofort anerkannt; hier steht noch eine Entscheidung über die Kosten aus; gegenwärtig ist Teilurteil ergangen in der Auskunftsstufe; das weitere Verfahren ruht, zwischen den Parteien außergerichtlich eine Einigung hinsichtlich der Auszahlung/Berechnung der Werterb...

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